1824 / 69 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 20 Mar 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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rer Regierung wird uns zum Siege fuhren und die Na— tion wird sich auf seinen maͤchtigen Ruf freiwillig erhe⸗ ben, um auf dem Felde der Ehre neue Lorbeern einzu— aͤrndten“ Hiernaͤchst ist folgende Proklamation erlas— fen worden: Unter den obwaltenden Umstaͤnden wird Rachstehendes angeordnet: „Alle National- Garden in den Städten und auf dem Lande sollen ohne Verzug voll— staͤndig organisirt werden. Sie sollen zu dem Ende von den Bezirks⸗Kommandanten sorgfaͤltig gemustert werden; in Ansehung der Bewaffnung werden diese sich nach den bereits erhaltenen Special-Befehlen richten. 2) Alle Linlen-Regimenter sollen auf ganz vollstaͤndigem Fuß,

nach dem Reglement vom 18. Sept. 1820 gebracht wer⸗

den. 3) Alle Waffen, Munition und Krlegsgeraͤth in den Arsenaͤlen, den Forts und anderen Niederlagen sol—⸗ len speclell und oft inspicirt und in bester Ordnung er⸗ halten werden. Die Bezirks⸗Kommandanten haben uͤber die Nesultate der ihnen obliegenden des fallsigen Opera⸗ tionen genauen Rapport zu erstatten, 4) Die genannten Bezirks⸗Kommandanten bleiben der Nation und der Re⸗ gierung verantwortlich, sowohl für die Ausführung der gegenwartigen Bestimmungen als fuͤr dasjenige, was ih— nen bereits in Bezug auf die oͤffentliche Sicherheit an— befohlen worden ist. Gegeben zu Port au Prince, den sten Januar 1824 im 21 sten der Unabhaͤngigkeit. 32 (gez.) Boyer.

London, 9. März. Die am verwichenen Donner— stage im Unterhause statt gehabten Verhandlungen we— gen der, von dem Kanzler der Schatzkammer in Vorschlag gebrachten Aufhebung des Einfuhr⸗Verbots fremder Sei⸗ den⸗Waaren, waren so interessant als lebhaft. Hr. Baring eröffnete dieselben, indem er, bei Ueberreichung einer Bitt— schrift aller Seidenhändler von London, des Inhalts: Daß das Parlament in dem Vorhaben, das Einfuhr⸗Verbot fremder Seidenwaaren aufzuheben, nicht einwilligen möchte“ dem Hause erklärte, er habe diesem Gegenstande die groͤßte Aufmerksamkeit gewidmet und muͤsse gestehen, Faß die Klagen der Bittsteller schon wegen der Ungleich— heit des Arbeitslohns in Frankreich und in England ge—⸗— gründet waren. So lange man in England, fuhr er fort, die Lebensmittel so hoch besteuert, ist die Gleichstellung des Handels gegen den der fremden Manufakturen nicht auszuführen. Gegen die Einfuhr roher Seide haben die Bittsteller nichts einzuwenden; sie betrachten diese sogar als hoͤchst wohlthaͤtig; aber sie wuͤrden gern darauf ver⸗ zichten, wenn diese Maßregel mit der Erlaubniß der Ein— fuhr verarbelteter Seidenwaaren verbunden seyn sollte. 39 pCt. Einfuhrzoll sind nicht hinreichend, die Fabrikan— ten gegen die auslandische Industrie zu schuͤtzen, wozu ,. 50 pEt. erfordert werden. Frankreich ist uͤber⸗ dem in der Färberei und Bearbeitung, England noch sehr voraus, so daß man mit der franzoͤsischen Arbeit noch nicht wettelfern kann. Auch fehlt alle Reciprocitat von Sei⸗ ten jenes andes; weder Baumwollen noch Eisenwaaren dürfen daselbst eingefuͤhrt werden. Hr. Canning: Ich bin weit entfernt, mich der Bittschrift zu widersetzen; Nlemand wunscht mehr als ich, daß man alle Handlun— gen der Regierung, sie mogen politischer oder kommer⸗ zieller Natur seyn, genau beobachte und daß das Par⸗ lament darauf aufmerksam gemacht werde. Wenn je⸗

doch die Ansichten des geehrten Mitgliedes die Zu, stimmung des 6 erhalten, so hat es mit dem Versuche, freie Handels⸗-Grundsaͤtze ins Leben zu rufen, ein Ende. Hr. Denmann sprach demnaͤchst die Meinung aus, daß es nicht so sehr auf die Frage ankomme: ob

Handels-Freiheit seyn solle oder nicht, sondern; was fuͤr f

Abgaben abgeschafft werden sollten. Hr. Huskinson aͤu⸗ ßerte, daß das geehrte Mitglied die . ganz uͤbersehe. Diese sey keine andere, als: ob das Prohibltiv— System abgeschafft werden solle. Wie oft klagte man, daß

die Zollbedienten eine Gewalt ausuͤbten, die verfassungs— widrig ware, und doch ist Alles dieses nur die Folge von

Verboten. Ich beschwoͤre das Haus, den Grunöͤsatz der Handels-Freiheit nicht aufzugeben, wenn auch die Sei— den-Fabrikanten anfangs leiden sollten; denn wenn man den Unterschied des Arbeits-Lohnes allein beruͤcksichtigen wollte, muͤßte man allen auswärtigen Handel verbieten. Es ist eine ungegruͤndete Behauptung, daß die franzoͤs schen Arbeiten alle englischen Manufakturen zu Grunde richten wurden; ich berufe mich auf das Zeugniß eines beruͤhmten franzoͤsischen Schriftstellers, daß die jaͤhrliche Ausfuhr der englischen Seiden-Waaren bedeutender ish als di von Frankreich, und wenn dieses auf den aus, waͤrtigen Maͤrkten schon jetzt der Fall ist, warum soll. dann nicht der englische Manufakturist mit einem Vor theile von 30 pCt. gegen den franzoͤsischen Arbeiter we elfern koͤnnen? Die Regierung hat Alles auf das Ge naueste erwogen und gefunden, daß nur die Einfuͤhr Verbote die Aufnahme der englischen Manufakturen ver hindern. Hr. Ellice: So lange durch die Korn-JGesetz der Preis des Brotes bei uns doppelt so theuer ist,

in Frankreich, kann der Arbeiter nicht mit dem Ausland wetteifern. Hr. Peel: Die Minister wollen einem un vortheilhaften System ein Ende machen, kein neues be ginnen. Haͤtte man fruͤher bei der Seide dieselben Gru saͤtze, wie bei anderen Artikeln, angenommen, so wuͤrd auch dieser Industriezweig dieselben Fortschritte, wie un sere Wollen⸗Manufakturen, gemacht haben. Moͤge den Haus sich nicht von Lokal-Interessen leiten lassen, soball es gilt, Grundsaͤtze in's Leben zu rufen, die zuletzt hoͤchs wohlthaͤtig auf das ganze Land wirken muͤssen. H Philipps: Jede Aufhebung eines schlechten Systems s im Anfange mit theilweisem Nachtheile verknuͤpft. Gr gen den durch die Korn-Gesetze veranlaßten theuren Am beits-Lohn, woruͤber sich die Fabrik-Herren beklagen muͤssen sie die groͤßere Ausdauer und Anlage unserer At beiter in die Wagschaale legen. Die Minister haben be dieser Maßregel nicht Populaxitäͤt, sondern das wahr hafte Interesfe des Landes im Augenmerk gehabt. Hi Baring erwähnte nochmals den Mangel an Reciptocitä von Seiten Frankreichs, das weder englische Baum, wollen-Arbeiten, noch dessen Eisen⸗Fabrikate ꝛe. einzufh

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ren erlaubt. Die Petition wurde zum Druck bestimmt nen daher, wie folgt: 1) Die

Mit Vergnuͤgen sehen wir, sagt eins unserer Blaͤtte, daß das irlaͤndische Gouvernement der von Sir John Nen

port beabsichtigten Motion in Bezug auf das Beerdigung der Ministerial⸗Rath Schachleiter, der Ministerial-Rath

recht der irländischen Katholiken zuvorgekommen ist, inden Hr. Plunkett, der Geueral⸗Anwalt jenes Landes, am Don

nerstage dem Unterhause angezeigt hat, daß er eine, den

Ansichten der Katholiken und ihrer Freunde entsprechend wird der Kommission insbesondere fuͤr diejenigen Arbei⸗

nichts destoweniger von einem gesetzgebenden Korps an—

tholiken zu haͤufen; nicht zufrieden, sie alles Eigenthums—

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Bill einbringen werde. Er wird namlich auf Ruͤcknahme der im neunten Regierungs-Jahre Wilhelm III. durch⸗ gegangenen Bill antragen, vermöoge welcher den irlaͤndi— schen Katholiken verboten ist, auf protestantischen Kirch—⸗ höͤfen ihren Leichen die letzte religieuse Pflicht zu erwei—

aber bei dem frommen Irlaͤnder. Die Stoͤrungen, wel— chen neuerdings die dortige Geistlichkeit bei Ausuͤbung ihres Dienstes ausgesetzt worden ist, die Unterbrechung ihrer Gebete fuͤr die Todten ist eben so sehr den Vor— schriften der Barmherzigkeit und Menschlichkeit uͤberhaupt als denen des Christenthums entgegen. Die Bill Wil— helms III. ist eines von jenen Proskriptions-Statuten, welche obwohl sie allen Rechtsprincipien uͤberhaupt und den bestehenden Traktaten insbesondere zuwiderliefen,

genommen wurden, welches sich vorgenommen zu haben schien, alle moͤgliche Schmach auf die irlaͤndischen Ka—

Rechtes und des buͤrgerlichen Besitzes zu berauben, wollte man sie auch von dem friedlichen Zufluchtsorte des Gra— bes ausschließen.

Der Ober-Befehlshaber der brittischen Landmacht in Ostindien, Sir Edward Paget, wird wegen seines Gesundheits⸗Zustandes nach Europa zuruͤckkehren. Die Stadt London gab den Ministern bei Gelegen

it der Grundlegung der neuen London-Bruͤcke ein gro—

s Gastmahl. Diese Bruͤcke soll in 6 Jahren fertig eyn. Der Bau ist von den Unternehmern Jolliff und Banks fuͤr 426,990 Pfd. Sterl. uͤbernommen worden.

Briefe aus Cadix melden, daß der dasige Militair— Kommandant dem Hofe zu Madrid dringende Vorstel— lungen wegen der Bemuͤhungen, der nach Gibraltar ge— fluͤchteten spanischen Konstitutionellen, eine Korrespondenz mit den Mißvergnuͤgten am ersteren Orte anzuknuͤpfen, gemacht habe.

Karlsruhe, 13. Maͤrz. Das Großherzogl. Staats— und Regierungs-Blatt vom 12. Maͤrz enthaͤlt folgende chstlandesherrliche Verordnung:

„„Wir haben Uns durch die Veraͤnderungen, welche seit der Bekanntmachung der von Uns wegen der Be— stelung einer Gesetzgebungs-Kommission erlassenen Ver— erdnungen vom 6. und 14. Mai 1819 und 18. Nop. 1820 mit der Bestimmung mehrerer Kommissions-Glie—

eingetreten sind, bewogen gefunden, zur Vollendung der dieser Kommission uͤbertragenen Arbeiten eine neue Gesetzgebungs-Kommission niederzusetzen. Wir verord— ĩ titglieder der Gesetzge⸗ dungs-Kommission sind: der Geheime Hofrath Zacharlaͤ,

Jolly. Die beiden letzteren sollen ihrer ubrigen Amts— Geschaͤfte, so weit es nothwendig seyn wird, einstweilen enthoben werden. 2) Der Geheime Rath Nebenius

ten, welche in das Handels- und Wechselrecht und den Staatshaushalt einschlagen, , r 3 . Praͤsident Unseres obersten Justiz⸗Departements ist zu⸗ gleich Praͤsident der Kommsssion. Direktor der Kom— mission ist der Geheime Hofrath Zachariä. 4) Die Kom⸗ mission tritt in der Regel jährlich zweimal, das eine mal zu Qstern, das andere mal zu Michaelis, zusammen. 5) Die Kommission erstattet unmittelbar an Uns Vor— trag. Diese Vortrage werden Uns durch den Praͤsiden— ten der Kommission vorgelegt. 6) Die Kommisston ist berechtigt, in unmittelbare Kommunikation mit Ünferen Ministerlen und mit Unserem obersten Justiz-Departe⸗ ment zu treten. Sie ist ermaͤchtigt, Gutachten und Er—⸗ laͤuterungen von den Behörden des Landes unmittelbar einzuholen, auch Bemerkungen uͤber die von ihr bearbei— teten Aufgaben von Privat-Personen anzunehmen. 7) Die Kommission hat Uns alljährlich einen Hauptbericht über den Stand ihrer Arbeiten zu erstatten. 8) Der Praͤsident Unseres obersten Justiz⸗Departements sst mit der Vollziehung der gegenwärtigen Verordnung beauf— tragt. Gegeben Karlsruhe, den 25. Febr. 1824.

; Ludwig.“

orchheim (Bez. Amts Kenzingen), 5. Maͤrz.

Heute Morgen um 13 uhr hatten wir her ,. ein Erdbeben. Es ist dies das neunte von jenem des 21. Nov. v. J. angerechnet.

Muͤnchen, 13. Maͤrz. Der Professor Gruithuisen hieselbst, dessen selenognostische . aus . astronomischem Jahrbuche, aus den Verhandlungen der Naturforscher zu Bonn, und anderen Schriften bekannt sind, hat in eben jenem Jahrbuche, und in einem seiner Werke, von der, durch sein aͤußerst scharfes Auge, mit— tels guter Fraunhoferscher Fernroͤhre gemachten Entdek— kung eines, fast am Aequator des Mondes liegenden, kolossalen festungsaͤhnlichen Baues, mit geraden Waͤllen, die wie die Rippen eines Erlen-Blattes angeordnet sind, gesprochen. Nun verlautet, daß er auch sehr viele, zweck— maͤßig angelegte Straßen, offenbar kuͤnstliche Veraͤnde⸗ rungen an natuͤrlichen Ringwaͤllen, die deutlichsten Zei⸗ chen der schon von Schroͤter behaupteten monatlichen Kultur auf der Mondes-⸗9Oberflaͤche, und mehrere andere n n. Wesen auf diesem Weltkoͤrper ent—⸗

e abe.

Aus der Schweitz, 10. Marz. Durch Kreisschrei⸗ ben vom 26. Febr. hat der geheime Rath des Vororts

Bern den Staͤnden das Tags zuvor dem reglerenden

Standeshaupt uͤberreichte, aus Madrid vom 77. Nov. 1823 unterzeichnete Beglaubigungsschreiben uͤbermacht, wodurch Se. Maj. der Koͤnig Ferdinand VII. den Oberst im Koͤnigl. Kriegsheere und, Garden⸗Ofsizier, Don Lud— wig Ferdinand Mon del Hierro, zum Minister⸗Residen⸗ ten bei der Eidgenossenschaft ernennt und sich freut, bei hergestellter Machtvollkommenheit die fruͤheren Freund⸗ schafts-Verhaltnisse mit der Schweitz wieder anzuknuͤpfen. Der Vorort hat das Beglaubigungsschreiben auf ange— messene Weise erwiedert. Der große Rath des Standes Bern hat in der Siz⸗ zung vom 6. Maͤrz, die bis vier Uhr Abends dauerte,

mit bedeutender Stimmenmehrheit, die Theilnahme am