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adhaͤrirte der die nas⸗
kommissarische Erörterung betrifft —ꝛ kommissarische Eroͤrterung betrifft; r, , e.
fausche Stimme fuͤhrende Gesandte, und dann beschlossen. 84 .
Diefe Erklärungen der betreffenden Kommission zu
uͤbergeben, ohne jedoch den, in der 25sten Sitzung von 2 gern, , . , . vorzunehmenden Ausgleichungs⸗Versuchs) zu alteriren.
6 5 . diesjaͤhrigen Sitzung sind der Bun⸗ des⸗Versammlung die Differenzen zwischen den, Fuͤrstl. Haͤusern Reuß⸗Schleiz und Reuß⸗Lobenstein und Ebersdorf, uͤber die Vertheilung der Militair⸗Leistun⸗ gen — ob nemlich diese nach der Bundes⸗Matrikel oder nach den uͤber die ehemaligen Reichslasten in dem Fuͤrstl. Reüßlschen Gesammthause getroffenen Vereinbarungen erfolgen muͤsse — vorgelegt worden. (s. Staats⸗Zeitung Nr. 40.) Die beiden letztgedachten Haͤuser ließen in der heutigen Sitzung eine Denkschrift uͤbergeben, und mit einer naheren Erklarung begleiten, welche, ihrem wesentlichen Inhalte nach, dahin ging, daß die Verthei⸗ lung der Bundeslasten schon deshalb nach der bestehenden
aus- und Landesverfassung des Fuͤrstl. Gesammt—
2 und nicht nach der Bundes⸗Matrikel zwischen jenen drei Gliedern der juͤngeren Reußischen Linie, wie von dem Hause Reuß⸗Schleiz behauptet werde, statt fin⸗ den muͤsse, weil in Beziehung auf den Bund diese Linie nur als eine Gesammtheit betrachtet werde, auch nur Eine Stimme fuͤhre, und daß, wenn die darin begriffe⸗ nen Haͤuser nicht befügt seyen, ihre Rechte in der Bun—⸗ desVersammlung jedes fuͤr sich isolirt auszuuͤben, eben so wenig eine auf Vereinzelung jener Haͤuser hinsichts ihrer gemeinsamen Verbindlichkeiten gegen den Bund ge— richtete Maßnahme, mit den durch die Bundesgesetze selbst bestimmten Verhaͤltnissen, in Einklang zu bringen seyn durfte. Uebrigens komme auch den beiden Haͤusern Reuß Lobenstein und Ebersdorf, ein durch die Bundes⸗ Gesetze ebenfalls garantirter Besitzstand zu statten, wodurch Reuß-Schleiz sich wenigstens bewogen finden sollte, die ihm gemachten Vorschlaͤge zur ein stweiligen ununterbrochenen Erfuͤllung der Bundesleistungen, bis zur Ausgleichung jener Differenzen, anzunehmen. Die⸗ fen Behauptungen sowohl, als der in der erwaͤhnten Denkschrift enthaltenen Darstellung der inneren Verfas⸗— fung bes Reußischen Gesammthauses, wurde von Seiten Renß⸗Schleiz 2 und nachdem sich beide Theile eventuell ihre ferneren Bemerkungen vorbehalten hatten, beschloß die Versammlung: beide Erklärungen sammt der uͤbergebenen Denkschrift
der betreffenden Kommission zuzustellen. . Hannover, 26. Maͤrz. Da unter der Mannschaft
des 8. Infanterie⸗Regiments eine Augenkrankheit herrscht,
so sollen, nach einer Verfuͤgung des General- Komman— dos, die Beurlaubten dieses Regiments dasmal nicht ein⸗ berufen werden, wie es sonst auf den 15. Mai der Fall gewesen seyn wuͤrde. in .
Aus der Schwetz, 20. Maͤrz. In Luzern wird, seit die Züstimmung Bern's bekannt geworden ist, die Angelegenheit des neapolitanischen Kriegsdienstes von Sei⸗
ten der Offielere, welche darin Anstellung suchen und ihrer
Familien mit vielem Eifer betrieben, der Kriegsrath hatte den Oberst von Sonnenberg, aus Bern, wo er als Mit—
glied der Militair⸗Aufsichts-⸗Behoͤrde ihrer Sitzung bei⸗ wohnt, zur Theilnahme an einem neuen Rathschlag ein, berufen und es soll nun, wie man hort, die Sache an den großen Rath gebracht werden. Hr. von Sonnen berg wuͤnscht ein Regiments-Kommando zu erhalten. Die Staͤnde Uri und beide Unterwalden, welche sich noch ganz unbestimmt erklaͤrt haben, wurden, glaubt man, diesen Chef dem ihnen von Schwyz her empfohlenen vorziehen; wenigstens haben sie auf die Einladung des letztern Standes ausweichend geantwortet.
Die fuͤr das dritte, durch den Oberst Fuͤßli von Zuͤ⸗ rich zu befehligende eidgenoͤssische Uebungslager bestimm,
ten Truppen, werden am 16ten August im Lager bel
Schwarzenbach an der Thur, im St. Gallischen Bezirk Unter-Toggenburg einruͤcken und dasselbe am 27sten wie, der aufheben. P Die St. Gallischen Zeitungen melden den juͤngst an der Wasserscheu erfolgten Tod eines bejahrten und wohlhabenden Kaufmanns in Lichtensteig, welchen vier Wochen zuvor ein kleiner Hund uͤber dem Auge geritzt hatte. Weil man zu Abwendung soicher Gefahr nie all sorgfaͤltig seyn kann, so warnen sie auch vor der un, vorsichtig verbreiteten angeblichen Entdeckung eines ro mischen Arztes, dernach dle durch Biß angesteckten Hund die Wuth nicht weiter fortpflanzen sollen; die Behaup⸗ tung ist irrig oder sie ward mißverstanden. Warschau, 22. Marz. Se. Majestaͤt der Kaiset haben den Domainen⸗— Paͤchter Karl Glotz, wegen der Verdienste die sich derselbe um die Befoͤrderung der Landwirthschaft im Königreiche Polen erworben hat, i den Adelstand dieses Koͤnigreichs zu erheben geruhet,. Von Seiten der Reglerungs-Kommission des Kuln tus und der offentlichen Aufklärung sind neuere Be stimmungen in Ansehung der im Koͤnigreiche Polen stuü⸗ direnden jungen Leute ergangen. Darnach soll Niemann fuͤr das naͤchste Jahr bei der Warschauer Universitaͤt ein geschrleben werden, oder eine Matrikel erhalten, dei nicht dem Dekan der betreffenden Fakultat ein Attest de General⸗-Inspektors daruͤber einreichen kann, daß er sich im verflossenen Jahre unterwuͤrfig, sittlich und den Un versitaͤts⸗-Vorschriften gemäß betragen hat. Ebenso sol len nur diejenigen Studenten zu dem Examen nach been digtem Kursus zugelassen werden, welche ein aͤhnliches? Attest uͤber das verflossene Jahr beibringen konnen, und soll jedesmal in den zu ertheilenden Magister-Patenten ein Vermerk wegen des sittlichen Betragens und des, den Universitaͤts-Vorschriften bewiesenen Gehorsams ge gemacht werden. Endlich werden diejenigen welche sich
Um die Doktorwuͤrde bemuͤhen erst dann gepruͤft werden,
wenn sie ein Attest uͤber ihren moralischen Wandel waͤh⸗ rend der Zeit ihrer Praxis von der betreffenden Be hoͤrde beizulegen im Stande sind.
Der Gaͤrde⸗-⸗Major und Fluͤgel-⸗Adjutant Sr. Ma—
jestaͤt des Kaisers und Königs von Polen, Graf Franz
Potockj, ist bei seiner nachgesuchten Verabschiedung, zum Kammerherrn mit dem Titel eines Hofrathes er⸗
nannt worden. Madrid, 11. Maͤrz. Es erscheint ein Dekret nach Zustandes unserer
dem anderen zur Verbesserung des Zust Finanzen. Folgende sind die hauptsaͤchlichsten Bestim /
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mungen des neuesten Dekrets: 1) das große Buch der öffentlichen Schuld wird un verzuͤglich eröffnet werden; 2) fuͤr das Eintragungs-Geschaͤft wird eine Kommission niedergesetzt; (die Artikel 2, 3, 4 und 5 enthalten die
Vorschriften fuͤr deren Geschaͤftsfuͤhrung) 3) keine Schuld⸗
Eintragung darf ohne ein, kraft einer Berathung der
Fommission ausgefertigtes Königliches Dekret statt fin⸗
ch darf keine Eintragung erfolgen, ohne daß
den; 4 au Ein zur Tilgung der Schuld und zur Ent—
die noͤthige Rente
tichtung der Interessen gesichert ist; 5) eine jede, in das wird als consolidirte
gtoße Buch eingetragene Schuld To ir nd unumstoͤßliche Schuld anerkannt; 6) die Amortisa⸗ tion und die Zinsenzahlung wird periodisch und prompt in baarem Gelde erfolgen; 7) an die Stelle der conso⸗ lidirten Vales, welche jahrlich amortisirt werden,
Fi enmn
Im Laufe des
Jahres 2
Geburten 446, 208 45d, 191 462, 389 492, 342 484,523 503, 744 502, 925
ö Siebensahrige Summe 3,346, 412 Einjähriger Durchschnitt 478,059 Am Ende des Jahres 1822 sind im preußischen
Staate, mit Einschluß des Militairs, gezählt worden:
i563, 177 Einwohner. Haͤtte weder Einwanderung noch
Auswanderung statt gefunden, oder haͤtte beides sich aus⸗
geglichen, so hätte man hievon nur abzuziehen den vor—
lwaären nach Abzug Zu Endes des Ueberschusses des der Gebornen Jahres shienach vorhanden gewesen.
lizeiliche Zählung ergab aber zu derselben Zeit
11,474,735 11,258, 339 11,079, 820 10, 912,634 106,763, 168 10,615,705 10,454, 780
1821 1820 1819 1818 1817 1816 1815
11,180, 8is 11,274, 482 10,981, 934 10,796,874 10,572, 843 10, 349, 931 . fand keine Zaͤh⸗ lung statt, da die meisten Provin⸗ zial-Regierungen noch nicht organi— sirt waren.
soll eine
6, 050 16, 143
2
od es falle
285,382 306,728 312, 923 334, 156 297, 004 237, 318 314,513
2, 138, 024
305,452
Die wirkliche po- Die polizeiliche Zaͤhlung ergab also
mehr
Ifffo mehr eingewandert. mehr ausgewandert
Bleibt mit Abzug des Ueberschusses
der Auswanderungen in den Jah ren 1822 und 1821 ein Ueber—
tung des
n Volksvermehrung im preußischen Staate.
————— —— vorgekommene
d.
Trauungen
115,673 112, 3 10,919 110, gõ 109,917 105,887 106, 141
771,669 1 110,233 1
weniger im Jahre
1821 1820 1819 1818 1817
S8, 886 115,760 190, 325 266, 674
⸗ 1816
schuß der Einwanderungen
Jaͤhrlicher Ueberschuß der
Gebornen uͤber
die Gestorbenen
147, 463 149, 466 158, 186 187,519
216, 425
188,412
1,208, 388 1 / .
172, 627
Gestorbenen, um daraus die Einwohner- jedes der vorhergegangenen sieben Jahre zu finden.
Hieraus ergiebt sich folgende Uebersicht in Zahlen:
gleiche Summe nicht consolidirter Vales treten; 8) un— abhaͤngig von dem großen Buch, in welches blos die con— solldirte Schuld eingetragen wird, sollen bei der Amor— tisations-Kasse zwei andere Buͤcher gefuhrt werden, das eine zur Uebersicht der laufenden Schuld mit nicht con— solidirten Interessen, und das andere fuͤr die unverzins— liche Schuld; 9) die Anleihen, welche man zur Bestrei— r es laufenden Dienstes abzuschließen gensͤthiget seyn wird, sollen ins große Buch eingetragen werden; 10) die Tilgung der ins große Buch eingetragenen Schulden erfolgt mit 1 pCt.; 11) zur Tilgung der unverzinslichen Schuld werden jahrlich 8 Millionen bestimmt; 12) als Gener al⸗Hypothek fuͤr die Amortisations⸗-Kasse dienen alle Kron-Einkuͤnfte, abgesehen von den, im Dekret vom 4. Febr. d. J. dazu besonders bestimmten Einnahmen.
stehend berechneten Ueberschuß der Gebornen uͤber die
ahl am Ende
1Waͤre die polizeiliche Zahlung rich⸗ tig, so waͤren folglich
J mehr ein⸗ mehr aus⸗ gewandert = 18221
gewandert .
— *
105,029 26, 874 74, 56ß5
*
266,674
1
6, 050 10,093