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Konig beauftragte Kommission, mit dieser Arbeit weit
genug vorgeschrltten seyn wird, um ihren Bericht dar⸗
äber abstatten zu koͤnnen. ) — ; In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer, in welcher von den Ministern, der Praͤsident des Minister⸗ Rathes, der Großsiegelbewahrer und der Minister des Innern zugegen waren, beschaͤftigte man sich ausschließ— sich mit der Verifikation der Vollmachten der verschiede— nen Deputirten. Der General Foy klagte bei dieser Gelegenheit, daß die Regierung, um ihm seine Wah faͤ— higkeit zu entziehen, in den Jahren 1822 und 1323 keine Perfonal-Steuern von ihm habe erheben lassen, und daß er daher zum Beweise, daß er wirklich wahlfaͤhig sey, sich genoͤthigt gesehen habe, sich dieserhalb von dem Finanz⸗Minister ein Attest ausstellen zu lassen. Der Graf v. Villéle maß diesen Umstand lediglich einem Irr— erklärte, daß er denselben bereits abgehol—
thume bei und erklart : fen habe, die Entscheidung der Frage aber, ob der Graf Foy, da er die vorschriftsmaͤßige Abgaben-Summe nicht effectiv entrichtet habe, gleichwohl als Deputirter aufge— nommen werden könne, der Kammer anheimstellen muͤsse. Die Aufnahme wurde vorlaͤufig bis nach dem Eingange des Berichtes des betreffenden Buͤreaux ausgesetzt. Der Graf von Glrardin eiferte gegen die Wahlen des De— partements Cote d'or; nirgends seien so viele Unregel⸗ maͤßigkeiten vorgefallen als dort, auch haͤtten 159 Waͤh— ler schriftlich gegen dieselben protestirt. Herr Möchin verlangte mit Hrn. von Gerardin, daß die Kammer so— gleich die Gruͤnde zu dieser Protestation untersuche. Auf den Antrag des Ministers des Innern wurde der selbe jedoch dem Buͤreagux zur Pruͤfung uͤberwiesen. Die Ve⸗ rifikation der Vollmachten duͤrfte die Kammer noch einige Tage beschaͤftigen.
Ueber die See-Expedition unter den Befehlen des Kapitain Duperré sind Nachrichten vom Monat Mai v. J. eingegangen, welche interessante Details uͤber meh— rer? nautische ünd magnetische Beobachtungen, auch uͤber die Entdeckung von 4 Inseln enthalt, denen er die Na⸗ men: Clermont⸗Tonnerre, Lostanges, Augier und Freci⸗ net gegeben. Sie gehoren zum gefährlichen Archi— pelagus und sind von Menschen bewohnt, die hoͤchst mißtrauisch schienen, so daß keine Mittheilungen mit ih⸗ nen anzuknuͤpfen waren. Da uͤble Witterung den Ka pitain uothigte, sich schleunig von da zu entfernen, so begab er sich nach Otalti. In seinem Berichte hebt er besonders die segensreichen Veränderungen heraus, die das, mit großem Eifer auf dieser Insel angenommene Christenthum in dem Zustande der Dinge daselbst her vor⸗ gebracht hat.
Bruͤssel, 24. Maͤrz. Es ist bereits durch fruͤhere Nachrichten bekannt, daß das Koͤnigreich Palembang auf
) Die gestern nach franzöͤsischen Blaͤttern gegebene Nach⸗ richt, daß bei der Ankunft der Pairs in dem Saale, in wel⸗ chem Se. Maj. am 253sten die Kammern eröffneten, der Groß⸗ Referendar sich mit dem Kanzler an der Spitze derselben befunden habe, ist dahin zu berichtigen, daß selbiger vielmehr, wie solches bei dergleichen Feierlichkeiten stets gebraͤuchlich ist, der Letztt im Zuge war, und der Kanzler somit denselben allein anfuͤhrte.
Ka⸗
der Insel Sumatra, ein Reich, das an Volksmenge Hol— in den der gaͤnzlichen Unterwuͤrfigkeit gegen die Nieder—
sante Uebereinkunft ist durch folgende Proklamation Sei— ten des Sultans sanctionirt und zur öffentlichen Kennt— niß gebracht worden. tiges sehen werden, Unseren Gruß; zu wissen thuen Wir:
In Gemäßheit von Vertraͤgen, welche beiderseitig mit vollem freien Willen zwischen dem niederlaͤndischen Gon
vernement in Indien und Uns, Sultan von Palem—
bang, zur Verbesserung Unseres und des Schicksals Un serer Unterthanen abgeschlossen worden sind, wird die unmittelbare Verwaltung des Staats von Palembam und seiner ganzen Bevoͤlkerung von jetzt ab durch di Beamten erfolgen, welche das Gouvernement der Nin derlande zu dem Behufe ernennen wird. — Wir Sul tan werden in dem Tribunal Platz nehmen, welches n Civilsachen Recht sprechen wird; die geistlichen oder kirchl⸗ chen Angelegenheiten werden von dem Pangerang Pang hoͤls nach dem Koran entschieden werden, von dessen An spruͤchen jedoch an Uns appellirt werden kann. Die lizei und die Finanzen werden gaͤnzlich von dem Repri sentanten der Regierung der Nlederlande verwaltet wan den. — Wir Sultan werden fernerhin die Achtung un Ehrerbietung genießen, an weiche Wir gewoͤhnt sind un einen thaͤtigen Antheil an der Regierung des Land nehmen. — Wir werden Uns unablaͤssig dem Geschöiss widmen, ausschließlich die Anordnungen und Bestimmuns gen der niederlaͤndischen Regierung ausfuͤhren zu lasen.
— Wir haben Uns anheischig gemacht, diese Anordun, Waaren nicht, wie bisher, ein, sondern zwei Konnoisse—
gen und Bestimmungen aufrecht zu erhalten, und gebn daher allen Priays, Mantries und Einwohnern auf, de Befehlen des Repraͤsentanten der Niederlande zu horchen. J Die niederlaͤndische Regierung hat fuͤr Unsere E kuͤnfte, so wie fuͤr die Unserer Priays und Mantrie gesorgt. Demnach werden Wir von nun an keine . gaben mehr erheben und keine Frohndienste fordern. Es ist noͤthig, daß alle Volkshaͤupter dem Repraͤsentwn ( ten der nlederläͤndischen Regierung von allen Piagmn (Erhebungen), die Wir und die anderen Fuͤrsten n Palembang ihnen bewilliget haben, Rechnung ablegh Wir wuͤnschen, daß sie es baldmoͤglichst thun und st ohne Verzug zu dem Repraͤsentanten der niederlaͤndisch— Regierung begeben, um dessen Befehle in Bezug at ihrẽ Piagems und auf ihre kuͤnftigen Dienstverrichtu gen vernehmen. — Und um den Inhalt der gegen tigen Proklamation so viel als moͤglich Oeffentlichkeit; geben, soll sie an den geeigneten Orten verlesen unden geschlagen, auch sollen Abschriften zur Verbreitung . Innern des Landes gemacht werden. Gegeben zu M sembang unter unserem großen Siegel, Montag d. 1 dul Radge des Jahres 1238. — Das Journal de Bruxel fuͤgt hinzu, daß das niederlaͤndische Gouvernement, i Beförderung der Wohlfahrt des Landes! den laͤstig⸗ Frohndienst, auch mehrere Auflagen abgeschafft, und ein? Jeden die Befugniß ertheilt hat, uͤber sein Eigenthu Ind feine Erzeugnisse frei zu verfuͤgen; desgleichen? sie jede willkührlich«' Erhebung von Seiten der Vol
pel um sich gegriffen hatte, ren
Allen densenigen die Gegenwaͤr, 5 , ; . Oberst Pepe (nicht dem
dieser ihm geantwortet habe;: einzuleiten
zogin Antoinette von Wuͤrtemberg, jogs Alexander,
der Ort, woher sie t ol der Name dessen, an den sie addressirt,
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haͤupter verboten und bestimmt hat, daß die Lebens mit— land gleichkommt, aus dem Zustande der Vasallenschaft rel, die in die liefert werden,
lande uͤbergangen ist. Die desfallsige, historisch interes/
Magazine von Java oder Palembang ge— nach dem Tagespreise bezahlt werden sollen. Wie weit das Ordens-Unwesen in Nea— sieht man aus den Memoi— des Generals Carascosa. So erzaͤhlt er, habe ihm General Ambrosio gesagt, daß, als er eines Tages dem General Wilhelm Pepe) die fuͤr sein Regiment empfohlen, „Ich weiß die Sache schon — ich werde mit meinem Regiments-Tam,; bour daruͤber sprechen.“ — Ueber sein Erstaunen auf diese Antwort habe ihm der Qberst geaͤußert, daß dies das einzige Mittel sey, zum Zwecke zu gelangen, weil
Italien.
Vollziehung einer Ordre
der Regiments-⸗Tambour Großmeister der Loge des Re—
gimentes sey.
St. Petersburg, 16. Maͤrz. J. K. H. die Her⸗ Gemahlin des Her— General-Direktors der Land- und Was⸗— ser⸗Kommunikationen, ist am 13ten d. im 45sten Jahre ihres Lebens unerwartet, mit Tode abgegangen. Die
Verewigte war eine geborne Prinzessin von Sachsen⸗ LFKoburg-⸗Saalfeld.
Der K. K. Oesterreichische Gesandte am hiesigen Hofe, Baron von Lebzeltern, ist seit 9 Tagen lebensge—
faͤhrlich krank.
Durch eine unterm 28sten v. M. erschienene Kaiserl. Ukase, ist uͤber die von Schiffern zu producirenden Kon⸗ nosssements folgendes fest gesetzt: „Jeder in Rußland ankommende Schiffer ꝛc. muß von den einzufuͤhr enden
Sowohl in diesen, wie in den Fracht— en, muͤssen der Name des Versenders der Waare, kommt und wohin sie bestimmt ist, der des Schiffes, Schiffers und Bootsmanns, so wie die Qualitat, Quan⸗ tstaͤt und der Werth der Waaren, anfgefuͤhrt werden. Ueber diese Konnoissements muß jeder Schiffer c in ge— setzlicher Form eine Deklaration in duplo einreichen. Der Schiffer, der seine Konnoissante oder Frachtbriefe nicht doppelt vorzeigen kann, verfallt in eine Strafe von zwei subeln. Die noͤthige Frist zur Erfuͤllung jener Vorschriften ist bei allen Landzöllen drei, bei Seehafen vier Monate und bei der Waaren-Einfuhr aus außer⸗enropaͤischen Hafen den 1. Jan. naͤchsten Jahres. Da in den Zoll-Aemtern des St. Petersburger und Rigaer Seehafens, besondere Ex— peditionen und in Kronstadt und der Bolderaa ßz Schiffs⸗ makler mit eben so vielen Gehuͤlfen zur abschriftlichen Anfertigung der Schiffs-Dokumente niedergesetzt worden, so haben die Schiffer 2c. in diesen Seehäfen keine Du— plikate ihrer Dokumente vorzuzeigen ꝛc.
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Landwirthschaftliche Berichte aus dem In- nern des Reiches, vom Ende Februar.
l. Ostpreußen. — Königsberg. Die Saaten liegen frei vom Schnee und lassen ein gutes Gedeihen
hoffen. — Danzig. Man befuͤrchtet,
ments vorzeigen.
brief
Il. Westpreußen.
Erfurt.
daß die Winter⸗-Saaten bei dem abwechselnden Winter— 2 gelitten haben koͤnnten, da die Felder unbedeckt nd.
Il. Brandenburg. Potsdam. Den einge— gangenen Nachrichten zufolge, befinden sich die Winter— Saaten im Allgemeinen fortwährend in einem guten Zustande, und haben nur hin und wieder bei dem nassen Wetter sich zu vergelben angefangen: auch konnten die— selben bei der gelinden Winterwitterung nicht ganz von Unkraut frei bleiben. — Frankfurt. Nach den einge— gangenen Berichten ist diese Beschaffenheit der Witte— rung dem Gedeihen der Saaten nicht nachtheilig gewesen.
IV. Pommern. — Köslin. Ungeachtet dieses nassen und lauen Winters steht die Winter- Saat, so— wohl in schweren als leichten Boden, vortrefflich, und es ist, wenn nicht noch späͤtere Unfaͤlle eintreten, in dieser Getreideart eine gute Aerndte zu erwarten. — Stral—⸗ sund. Nach uͤbereinstimmenden Berichten leidet die Winter-Saat zwar durch die so lange anhaltende nasse Witterung, jedoch liegt selbige in den meisten Gegenden des hiesigen Bezirkes bis jetzt noch ganz gut.
. V. Schlesien. — Breslau. Bei der gelinden Witterung hat der Landmann den Acker zur Sommer— Saat fortwährend bearbeiten koͤnnen. Die Winter-Saa⸗ ten standen durchgaͤngig sehr gut. — Liegnitz. Der Einfluß der Witterung hat sich bisher nicht nachtheilig fuͤr die Winter-Saaten und Baͤume gezeigt. — Oppeln. Die Winter-Saaten stehen gut; in einigen Kreisen ha— ben schon die Vorarbeiten zur Sommer-Einsaat begon— nen werden koͤnnen.
VI. Posen. — Po sen. Dle Winter⸗Saaten ste⸗ hen gut uͤnd zur Sommer-Saat wird der Acker schon vorbereitet.
VII. Sachsen. — Magdeburg. Auf die Vege— tatlon wirkte die groͤßtentheils gelinde und fruchtbare Witterung guͤnstig. Die Winter-Fruͤchte geben fortwaͤh— rend die erfreuliche Aussicht zu einem guten Gedeihen derselben, und mit der Sommerbestellung hat bereits der Anfang gemacht werden koͤnnen. Felder, Aenger und Wiesen mit frischem Gruͤn geschmuͤckt, deuten einen bald herannahenden Fruͤhling an. — Merseburg. Die un— gewohnlich milde frühlingsäͤhnliche Witterung des Mo⸗ nats Februar ist fuͤr die Vegetation ganz besonders guͤn⸗ stig gewesen. Schon trieben die Baume Knospen und ein lebhaftes Grun hat die Saatfelder uͤberzogen. — Ein nachtheiliger Einfluß des außergewoͤhnli— chen Wetters auf die Saaten hat sich bis jetzt noch nicht ezeigt.
ö jn. Westphalen. — Muͤnster. Der Stand der Winter-Aussaat giebt fortwaͤhrend erfreuliche Hoffnun⸗ gen, nur auf schwerem und gleichzeitig nassem Boden, haben mitunter die Saaten von der Feuchtigkeit des Winters gelitten. Von vielen Orten her wurde beson— ders das gute Aussehen des Raps und Ruͤbsaamens ge— lobt. Der Gartenbau hatte schon fast uͤberall seinen Anfang genommen. — Minden. Die beharrlich gelinde Witterung mochte dem Gedeihen der Winter⸗Saat nicht sehr zutraͤglich seyn, theils wegen des zu fruͤhen Wachs⸗ thumes, wodurch bei der großeren Fruͤhlingsnaͤsse leicht Faͤulniß entstehen und auch der abwechselnd denn doch
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