1824 / 82 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 05 Apr 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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ten naturalisiren lassen muͤssen; ein zweiter Grund, aus welchem man im Jahre 1819 geglaubt, Hrn, B. C. in der Deputirten⸗Kammer aufnehmen zu koͤnnen, beruhe auf dem Gesetze vom 9. Dec. 1790, dem Uumstande namlich, daß er von einer protestantischen Familie abstamme, welche der Widerruf des Edikts von Nantes getroffen habe; diese Angabe sey indessen laͤcherlich, denn das gedachte Edikt sey vom Jahre 1685, Hrn. B. C. Ahnherr habe aber schon Anno 1605 Frankreich verlassen; Religion konne mithin an dieser Auswanderung nicht Schuld gewesen seyn, wohl aber sey ein Maj est äaäts-Verbr ech en Chef— tige Bewegung) dessen er bezuͤchtigt worden, die Veran⸗ lassung dazu gewesen; Hr. B. C., der in seinem Leben leider zu viel geschrieben habe und dessen eigene Schrif⸗ ten ihn jetzt verdammten, gestehe auch jenes Verbrechen selbst ein, denn in der Bittschrift, die er, zu Zeiten der Republik, behufs seiner Naturalisation, dem Dire kto⸗ rium überreicht habe, sage er, um sich damals beliebt zu machen, ausdruͤcklich, „daß sein Ahnherr, wegen eines

rojekts, wofür man ihm Dank wissen muͤsse, Frankreich habe verlassen muͤssen, denn er sey in eine egen verschiedene protestantische Familien angebrachte eh ah gung wegen beabsichtigter Einfuhrung einer Repäblik, mit begriffen gewesen;“ unmoͤglich konne er (Hr. Dudon) hiernach dem Hrn. B. C. die Eigenschaften eines Deputirten zuerkennen, und er trage daher auf dessen Zuruͤckweisung an.

89. Marz. Hr. B. Constant, der in der Sitzung

vom 2bsten erklaͤrt hatte, daß er auf eine Vertheidigung ge⸗ gen einen so unerwarteten Angriff als der des Barons Du⸗ don nicht gehörig vorbereitet sey, begann seine Rechtferti—

gung in der vorgẽstrigen Sitzung, in welcher alle offentlichen und vorbehaltenen Tribunen mit Zuhoöͤrern uͤberfüͤllt wa— ren. Er behauptete vorerst, daß die obenerwahnte Verord— nung vom 4. Jun. 1814 auf ihn gar keine Anwendung finde, da er von fluͤchtig gewordenen Protestanten ab— stamme, hinsichtlich deren es bereits in dem Gesetze vom 15. Dec. 1790 heiße: Alle im Auslande geborne Per⸗ sonen, die in irgend einer Art von einem Franzosen oder einer Franzoͤsin abstammen und Religionswegen ausge— wandert sind, sollen als eingeborne Franzosen betrachtet werden und alle Rechte eines solchen genießen, wenn sie nach Frankreich zurückkehren, dort ihren Wohnsitz auf⸗ schlagen und den Buͤrgereid leisten;“ das Alles habe mit einem Vater stattgefunden; die Behauptung daß derselbe

pater Frankreich wieder verlassen habe, sey falsch, da er

feit jenem Eidesschwure 22 Jahre im Lande geblieben sey; eben fo unwahr sey es, daß sein Vorfahr wegen einer Verschwoͤrung gegen das Königl. Haus habe auswan,

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dern muͤssen; niemals fey ein Proceß dieserhalb gegen seine

Familie eingeleitet worden; was seine gobenerwaͤhnte) Ein⸗ gabe an das Direktorlum betreffe, so habe er dieselbe kei⸗ neswegs Behufs der Erwerbung des Buͤrgerrechts, son⸗ dern deshalb gemacht, weil man ihm eigewendet gehabt habe, daß er nicht sieben Jahre hintereinander in Frank⸗ reich geblieben sey; dieser Einwand sey indeß spaͤter be⸗ seitigt worden, wie solches schon daraus hervorgehe daß er in der That Funktionen verrichtet habe, zu welchen nur ein w . werden konne; endlich, so seyen seine Rechte von den betreffenden Behörden gepruͤft wor⸗

den. Nicht

den, und durch einen 30jährigen Besitz geheiligt, und er

sehe daher mit Vertrauen der Entscheidung der Kammer welchen der Staat Vorsicht anzuwenden habe, ins Land

H 6. Du⸗

entgegen. Im Laufe der Rede, mit welcher don, seinem Gegner antwortete, bewies er demselben noch, daß er sich in einem von einem Notare aufgenommenen

becque beigelegt habe. Das erstere konnte Hr. B. C

Hr. Dudon noch, daß Hr. B. C. (wie er alle Ursache habe

indeß daß die obigen Gruͤnde schon hinreichen wuͤrden, um denselben von der Kammer auszuschließen.

zu verringern. Nachdem noch die

wurde auf den Vorschlag des Grafen von la Bourdon, naye beschlossen, die Angelegenheit, in Betreff der gro

des Koͤniges auszusetzen. Den uͤbrigen Theil der Sig

zung fuͤllten noch einige, jedoch wenig interessanten Dis

kussionen uͤber die anderen Wahlen des Seine⸗-Departe—

ments aus, welche inzwischen schließlich alle als guͤlth anerkannt wurden. Rente eroͤffnet 103. 25, geschlossen 103. 50.

London, 25. Maͤrz.

Akte einbringen zu duͤrfen.

heren Strenge erhalten habe.

zu setzen.

welche nach einem, vor kurzem dem Hause vorgelegtm Verzeichnisse, seit dem Jahre 1816 aus England weggt

Eng

diejenigen Personen welche sieben Jahre lang sich in

den Bestimmungen der F ; nachst erklaͤrte er, zu positiver Unterstuͤtzung der Motien,

Protokolle, selbst einen Schweitzer von Geburt ge. daß wenn

nannt, sich auch den Titel eines Marquis von Re, matischen Beweis aufzustellen, er doch als Minister der

. ; * . . Frone versichern koͤnne, daß bei dem dermaligen Zu— nicht laͤugnen, das zweite bestritt er. Schließlich erklaͤrte . Ce . .

1 ; Der General Foy berief sich, am Schlusse seiner Vertheidt, digungs-Rede zu Gunsten des Hrn. B. C., noch auf das Zartgefüihl ö. . J. 430 Deputirten, seyen nun

is 8 auf die Opposition gekommen, und es wuͤrde mit X ̃ s sie ei sstaͤ ler gefun⸗ hin nicht edel seyn, diese ö noch um eine Stimm Ich freue mich, daß sie eine Zufluchtsstaͤtte hier gefun . Herren Piet und von Martignae gegen Hrn. B. Constant aufgetreten,

In der vorgestrigen Sitzun des Unterhauses, machte der Minister Peel den Antrag die erforderliche Bill wegen Verlangerung der Fremden Zur Unterstuͤtzung seine Antrags bemerkte er zunächst, daß diese Akte neuerding; schon bedeutende Modifikationen zu Milderung ihrer fr eren Sti Sodann ließ er sich n eine ziemlich weit zuruͤck gehende und ausfuͤhrliche hisk . rische Eroͤrterung ein, um darzuthun, daß schon in seh fruͤher Zeit man die Nothwendigkeit erkannt habe, den Andrange der Auslaͤnder nach dieser Insel Schranke

Verhaͤltniß stehen. Er begegnete ferner dem Einwand, daß 6 haͤltniß steh

Fremdenbill auch in dem erwahnten Falle nicht in An— Fremden- Akte nur zu Gunsten der fremden Maͤchte 2 . Ich h a ch reiche; wobei er bemerkte, daß unter den 17 Personen . J e . 393 . bei solchem Thun und Treiber ̃ iehen wuͤrde wiesen worden, ihrer 11 oder 12 mit Buonaparte n ee ö ,,, Verbindung gestanden hatten, so daß nur noch 5 oder Personen uͤbrig blieben, welche in Folge der Fremden Akte in jenen mehrjaͤhrigen Zeittaume fortgewiesen wor minder widerlegte er den Einwurf: daß di Fremden durch jene Akte abgehalten wuͤrden, nach land zu kommen, indem er zeigte, wie seit dem Jahte 1818 die Zahl der Fremden in England von 20 auf Ib] fortdauern zu lassen, und hoffe, daß das Personen gestiegen sey. Demnaͤchst erklärte er, wie bei der einzubringenden Bill seine Absicht dahin gehe, alle friedlichen und neutralen Systems, JGesetz gemacht, und des großen Zuflusses der Fremden, England aufgehalten hätten, davon auszunehmen, da besonders im letztverwichenen Jahre, den Antrag beruͤck⸗

eben dieser lange Aufenthalt derselben zum Beleg diene, sichtigen werde. Hr. Hobhouse widersetzte sich in seiner ge⸗

daß sie nicht zu einem voruͤbergehenden Zweck, gegen

gekommen. Dadurch wurden von jenen 26, 000 an 10090 Fremden -Akte entgehen, Hie—

es auch schwer halten moͤchte, einen mathe—

stande von Europa und dem Zustroͤmen von Fremden

icht die acsetzli hiehe drei Monden vergi die Regierung Ur— zu glauben) nicht die gesetzlichen Abgaben entrichte, meint⸗ hieher, ehe drei Monden vergingen, die Regierung

fache haben wuͤrde es zu bereuen, wenn sie nicht die, durch jene Akte ihr gegebene Macht besaͤße, Es ist nicht noͤthig, fuhr er fort, fuͤr meinen Zweck in politische Diskkus⸗ sionen einzugehen, nur das Eine darf ich sagen, daß alle jene Fremdlinge, die hier einen Zufluchtsort gesucht haben, leidenschaftliche, hitzige Maͤnner sind

den, und, so lange sie sich als Zufluchtsuchende betra— gen, kann es Niemanden mehr darauf ankommen, ihnen

ie Wohlthaten derfelben zu Theil werden zu lassen, als mir. a n i h w n . ; . tionen unseres Landes machen es auch ßen Wichtigkeit derselben, den sämmtlichen Bureau in 2 Mitte aufhalten, ganz zur Erstattung eines Berichtes zu uͤberweisen, die Pr

fung desselben aber bis nach der Antwort auf die Rede (

Aber die insularische Lage, die freien Institu— Fremden, die sich besonders leicht, Machinationen gegen ihre eigene Regierung anzuzetteln. Ist es nun, frage ich, wohl recht, England zum Schau⸗ piatz derselben zu machen? soll England seine eigene Ruhe und Frieden durch Menschen stoͤren lassen, die

hier Schutz suchen und keinen anderen Gedanken haben, als ihre individuellen Anspruͤche zu verfolgen? Gesetzt,

Manner, die in die Unruhen anderer Laͤnder verwickelt waͤren, glaubten ihren Beschwerden am besten abzuhel—⸗ fen, wenn sie eine Revolution in den von der Regie— rung, der sie widerstreben, abhaͤngigen Laͤndern an— zetteln und wählten England zu dem Punkte, von wo aus sie ihre Machinationen zu betreiben gedaͤchten. Waͤre es nicht Wahnsinn von der Regierung, dies zu erlauben? Und dieser Fall ist nicht bloß fingirt, son— dern hat wirklich statt gefunden. Das Haus wird da—

her einsehen, wie noͤthig es ist, dergleichen Dinge nicht

auf unserem Grund und Boden gegen Regierungen ge— schehen zu lassen, mit denen wir in freundschaftlichem Doch, demungeachtet wurde die

icht. und mein sehr ehrenwerther Freund (Hr. Canning) hielten fuͤr besser, die Bethei— Folgen zu warnen, welche das Beharren

und ich frage nun Jedermann, ob dieses Betragen von Seiten der Regierung gegen Fremde unrecht, ob es mit der gesunden, das Interesse des englischen Volkes be— tuͤcksichtigenden Politik unvertraͤglich war? Da ich nicht fuͤr noͤthlg erachte, zu dem Gesagten noch Etwas hinzu—

zufuͤgen, fo trage ich hiermit darauf an, die Bill mit?

der angegebenen Beschraͤnkung noch auf zwei Jahre Haus, in Zustandes von Europa, des

Ruͤcksicht des gegenwartigen , das wir uns zum

aufgehoͤrt habe.

gewesen.

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woͤhnlichen heftigen Weise dem 7 er habe, meinte er, gehofft, von der gehaͤssigen, verwuͤnschenswerthen Maß⸗

regel, die einen Flecken auf den brittischen Karakter wuͤrfe,

gar nichts weiter zu hoͤren. Er brachte schließlich als Amendment in Vorschlag: das Haus sey der Meinung, daß die Fremden-Bill eine Betheiligung der Statuten enthalte und daß deren dauernde oder periodische Erneue⸗ rung dem brittischen Karakter und Interesse im Auslande großen Schaden zufuͤgen, im Lande selbst aber die Verfassung zerstöͤren werde.

Nach ihm sprach Hr. Wynn zu Gunsten der urspruͤnglichen Motion, indem er zunaͤchst in Bezug auf mehrere Anspielungen des Hrn. Hobhouse sich ge— gen den Vorwurf der Inkonsequenz zu wehren suchte, da er im Jahre 1816 gegen die fragl. Bill gesprochen, jetzt aber dieselbe unterstuͤtze. Die jetzigen Verhaͤltnisse seyen von den damaligen sehr verschieden; die damalige Bill habe nicht die jetzt von Hrn. Peel vorgeschlagene Beschraͤnkung, sondern gegentheils mehrere strenge Be⸗ stimmungen enthalten und er habe damals die Meinung gehegt, daß mit der franzoͤsischen Revolutions-Periode auch die Nothwendigkeit der wahrend derselben fuͤr angemessen erachteten strengen Maßregeln in Bezug auf Fremde Er werde jetzt die Maßregel unterstuͤ— tzen, weil er besorge, daß England zum Heerd von Kom⸗—

plotten gemacht werde und weil er die Meinung hege,

daß es ein Treubruch, ja beinahe ein Akt der Feindse⸗ ligkeit, gegen fremde Regierungen seyn werde, wenn man dergleichen Komplotte hier gestatte. Er verthei⸗ digte deshalb auch das Verfahren des Gouverneurs zu Gibraltar, der spanischen Fluͤchtlingen den Anfenthalt daselbst versagt habe. Hr. Mackintosh erhob sich ge— gen die Bill. Er zog zunäͤchst die Aeußerungen seines Vorgaͤngers in Betracht, bemerkte daß allerdings eine große Verschiedenheit zwischen den jetzigen Verhaͤltnissen und denen von 1816 obwalte, daß aber diese Verschte⸗ denheit keineswegs fuͤr die Fortdauer der Akte spreche. In jenem Jahre haͤtten eben erst Kriege und Unruhen aufgehoͤrt, durch die ganz Europa so lange erschuͤttert worden; jetzt habe man bereits einen neunjährigen Frie⸗ den genossen. Er ging dann, in Betrachtung der Ar— gumente des Ministers Peel, auf die fruͤheren Zeiten

zuruͤck und stellte dar, von welchen nachtheiligen Folgen

arbitraire Maßregeln der Regierung jederzeit begleitet Besonders lebhaft erklaͤrte er sich gegen das Argument; daß die Minister keinen Misbrauch von der durch die Fremden-Akte ihnen gegebenen Gewalt gemacht

haͤtten. Das sey ein Marokkanisches Argument. Wenn,

sagte er, das Haus erst einmal dahin kommen sollte, sich daruͤber zu freuen, daß die Macht nicht tyrannisch ausgeuͤbt worden, so wuͤrde ich, was ich noch nie ge— than, an der Größe, dem Gluͤck und der Sicherheit un— seres Landes verzweifeln. Nach ihm sprachen noch Mehrere wider und fuͤr die Bill und nachdem zuletzt

Hr. Peel nochmals aufgetreten war, kam es zum Ab—⸗

siimmen. Das Hobhousesche Amendment wurde mit ei⸗ ner Majoritaͤt von 61 Stimmen verworfen und die ur⸗ spruͤngliche Motion mit 130 Stimmen gegen 73 an ge— nommen. ö

Aus Santa di Bogota wird unterm 16. Febr.