1824 / 91 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 15 Apr 1824 18:00:01 GMT) scan diff

auf sechs nämlich die unter a. b. und c. benannten mit ö und die unter d. angegebenen mit drei uriatstimmen; fuͤr den zweiten Stand, und zwar im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz auf 30, arkgrafthume Oberlausitz auf 6; fuͤr den dritten Stand und zwar im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz auf 24 und im Markgrafthum Ober— Laustt auf 4; fuͤr den vlerten Stand und zwar im Her— zogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz auf 12, und in dem Markgrafthum Oberlausitz auf 2; in allem 84 Mitglieder. Auf dem Landtage erscheinen die Fuͤrsten, sobald sie die Majorennitaäͤt erreicht haben, in der Regel in Person, mit der Befugniß sich in erheblichen Ver— hinderungsfaͤllen durch ein Mitglied aus ihrer Familie oder einen sonst geeigneten Bevollmaͤchtigten aus dem zweiten Stande vertreten zu lassen. Die Stan desher ten erscheinen stets in Person, jedoch mit der bereits oben angegebenen Beschraͤnkung, ihr Stimmrecht nur durch drei aus ihrer Mitte auszuuͤben. Alle uͤbrigen Stande erscheinen durch Abgeordnete, welche von ihnen durch Wahl bestimmt werden. Der Verband der Provinz Sachsen umfaßt alle die— jenigen Landestheile welche nach der Verordnung vom 30. April 1815 die Provinz Sachsen bilden, mit allzini⸗ er Ausnahme der, in staͤndischer Beziehung zur Mark ö gewiesenen Altmark. Die Staͤnde dieses erbandes bestehen, und zwar J. der erste Stand, 1. aus dem Dom⸗Kapitel zu Merseburg, 2. aus dem Dom-Ka⸗

pitel zu Naumburg, 3. aus dem Grafen zu Stolberg—

ernigerode, 4 aus dem Grafen zu Stolberg, Stolberg, 5. aus dem Grafen zu Stolberg- Roßla, 6. aus dem Besitzer des Amtes Walternienburg; 11. der zweite Stand, aus der Ritterschaft; III. der dritte Stand aus den Städten; 1IV. der vierte Stand aus den uͤbrigen Gutsbesitzern, Erbpaächtern und Bauern. tage erscheinen die beiden Dom⸗Kapitel zu Merseburg und Naumburg durch einen aus ihrer Mitte zu ernen— nenden Bevollmaͤchtigten, und die drei vorangegebenen Grafen zu Stolberg, sobald sie die Majorennitaͤt erreicht haben, in der Regel in Person, jedoch mit der Befug— niß geeigneter Stellvertretung in Behinderungs-Faͤllen. Wegen des Amtes Walternienburg, welches von dem Herzogl. Hause Anhalt⸗-Dessau beseßen wird, findet aber unbedingt die Vertretung durch einen Bevollmaͤchtigten aus dem zweiten Stande statt. Alle uͤbrigen Staͤnde erscheinen durch gewaͤhlte Abgeordnete. Die Anzahl der Mitglieder eines jeden Standes ist fuͤr den ersten

Stand auf die zu J. angegebenen 6; fuͤr den zweiten auf

29, fuͤr den dritten auf 24, und fuͤr den vierten auf 13 mlthin zusammen auf 72 festgesetzt. . Oppeln, 4. April. Der Betrieb der Zinkhuͤtten wird thaͤtig fortgesetzt, da sie jetzt, nachdem wieder be— deutende Bestellungen aus England gemacht worden, sich eines besseren Absatzes zu erfreuen, Aussicht haben. Der Garnhandel hat sich etwas gehoben; auf den Garnmärkten zu Neiße wurden besonders bedeutende Quantitäten Garn gekauft und nach Lauban und anderen

Gedruckt bei Hayn.

Auf dem Land⸗

Staͤdten gefuͤhrt; dennoch ist kein Steigen der Garnprei dadurch bewirkt.

Stettin. Um die Wohlthat des Chaussee⸗Bau auf der Straße von Stettin nach Berlin nicht zu ver zögern, ist mit dem Bau im vorigen Monat thaͤtig vnn gegangen. Es sind stets, außer den Steinfahrern, g 400 Menschen beschaͤftigt gewesen, 3 Meilen an Erda beiten sind bereits vollendet, ein großer Bedarf von Stel nen ist schon angefahren, und alles eingeleitet, daß di

Allge

meine

preußische Staats-Zeitung.

Landesväterliche Absicht den Bau moͤglichst zu beschlen nigen, und bei dieser bedraͤngten Zeit dadurch die Geßs Cirkulation zu vermehren, und den arbeitslosen Leutz)

Verdienst zu schaffen, erreicht werde.

Berlin 12. April. Land⸗Frachtsaͤtze, zu welchen, m Angabe der Schaffner, verladen worden. Der Centner u Aachen 47 Rthlr.; Breslau 143 Rthlr.; Danzig 34 Rthlt, Duͤsseldorf 33 Rthlr.; Elbing 3 Rthlr.; Frankfurt 3. M Rthlr,; Frankfurt a. O. . Rthlir.; Glogan 13 Rthlr.; Häh 13 Rthlr.;; Hamburg (in Golde) 2 Rthlr.; Königsberg ) Rthlr.; Konitz 23 Rthlr.; Kottbus 1 Rthlr.; Krossen Rthlr.; Leipzig 11. Rthlr.; Liegnitz 16. Rthlr.; Lübeck

Golde) 23 Rthlr. Magdeburg 13 Rthlr.; Marienwerder Rthlr.; Nuͤrnberg 33 Rihlr ; Posen 13 Rthlr.; Prag 3 thb Reichenbach 1 Nthlr.; Rostock (in Golde) 26 Rthlr.; Stn gard 4 Rthlr;; Stettin 15 Rthlr.; Stolpe 25 Rthlr.; Stn sund (in Golde

Rthlr.

27 Rthlr.; Warschau 53 Rthlr.; With

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, 14. April. Im Schauspielhause: Er men sich in Alles, Lustsp. in 5 Abtheil., (Hr. Lebruͤn, nn Stadt Theater zu Hamburg: Plumper. Und auf g

gehren: Ein Stuͤndchen vor dem Potsdammer Thy

Vaudeville⸗Posse in 1 Aufzuge. ; Der Anfang dieser Vorstellung ist um 7 Uhr.

Meteorologische Beobachtungen, Barometer Therm. Hygr. Wind! Witterum

12. April A. 272 9“ 3. ö S. X . ternkar frisc. 45. April F. 277 9 4 2 74 S. W. trüb, frisch.

M. 277 1407 4 737 445 S. W. Soñenb lick, M l l Regen.

Berichtigung. Die in Nr. 54 der Staatötth tung befindliche Verwaltungs-Uebersicht von der Straß und Besserungs-Anstalt zu Naugardt, enthaͤlt in den Angaben der allgemeinen Unterhaltungs-Kosten mehren Irrthuͤmer. Es muß namlich heißen: 1) durch Besd dung des Beamten-Personals ꝛzc. 3653 Rthlr.; H jn

Unterhaltung der Lagerstellen ꝛ. 790 Rthlr. 29 Sgt. 2Pf. und 57 an Bau⸗ und Reparatur⸗Kosten 278 Rthlt

17 Sgr. 9 Pf.; wodurch dann mit Hinzuziehung den

uͤbrigen richtigen Positionen, der Total⸗Betrag der Sz0t Rthlr. 21 Sgr. 2 Pf. erwaͤchst.

Redakteur John.

6 ich St. Petersburg.

91.

. Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Der Ober-Post-Sekretair Gericke, ist zum Post— nspektor ernannt worden.

Angekommen: Se. Exeellenz der Ober-Hofmar— all, Geheime Staats⸗Minister, außerordentliche Ge⸗ ndte und bevollmaͤchtigte Minister am Bundestage,

Raf b. d. Golz, von Frankfurt a. Main.

Durchgereist: Der Koͤnigl. Niederlaͤndische Oberst d Adjutant, v. d. Hofft, als Kourier ans dem Haag

ä Zeitungs- Nachrichten. Auslande.

Paris, 8. April. Die von dem Koͤnigl. Kommis— ius Herrn Bénbist, General-Direktor der indirekten steuern, in der vorgestrigen Sitzung der Deputirten— ammer vorgelegten sieben Gesetz-Entwuͤrfe, betreffen: die Verlangerung des Tabacks- Monopols fuͤr Rech⸗ ung der Regierung bis zum 1. Jan. 1836; 2. die Ent— chtung der Abgaben fuͤr die innere Schiffahrt, die vom; Jan. 1825 ab fuͤr jede Entfernung von fünf Kilometres faäCLentimen fuͤr die Tonne von taufend Kilogrammen und flo Centimen fuͤr 10 Kubik-Metres vom Floßholze festge— st werden; 3. die Erhebung der Weingefälle, bei Ver— ndung von Weinen in Faͤssern im Innern des Landes, auf 23 Fr. fuͤr das Hectoliter (Anker) dagegen der 1 solche Weinhaͤndler, die ihren Wein an dem Orte sst wo sie ihn gewonnen oder nach dem angraäͤnzen— m Departement im Großen verkaufen, nur auf 12 Fr. szesetzt werden; 4. die Ausgleichung des bisher bestan— mmen Misverhaͤltnissen zwischen den Abgaben von Brant— fenen und denen von anderen geistigen Fluidis; 5. und

die Abgaben, denen künftig die Brennereien' unter- hren werden sollen, und die Art der Erhebung der,

den; endlich 7. eine Anordnung zu Gunsten der Wein Endler en gros, wonach denselben nach Maßgabe der

Entwurf ihr zuer

Berlin, den 15 ten April 1824.

Laͤnge der Zeit, daß ihre Weine gelagert haben, fuͤr die bei dem Verschneiden und Abziehen derselben erlittenen Verluste eine verhaͤltnißmaͤßige Entschaͤdigung bewilligt werden soll. Gestern fand keine oͤffentliche Sitzung statt; dagegen beschaͤftigte man sich in den Bureaur mit den verschiedenen, der Kammer vorgelegten Gesetz⸗Ent⸗ wuͤrfen, namentlich mit dem wegen der Reduktion des Zinsfußes der Renten; so wie mit der Frage uͤber die Wahlfaͤhigkeit des Herrn Benjamin Constant.

Einer der beiden von dem Großsiegelbewahrer am sten in die Pairs-Kammer gebrachten Gesetz⸗Entwuͤrfe betraf die Bestrafung der in den Kirchen und anderen dem Gottesdienst geweihten Gebaͤuden veruͤbten Verge— hen. Der Kirchenraub soll danach kuͤnftig mit verhaͤlt—

nißmaͤßiger Zwangsarbeit, und die Entweihung der Got—

teshaͤuser durch Beschimpfungen, worauf, wenn sie mit keinen Gewaltthaͤtigkeiten verknuͤpft waren, bisher nur hoöͤchstens eine Gefaͤngnißstrafe von 1 Jahre und eine Geldbuße von 200 Fr. stand, mit einer Verhaftung von wenigstens 3 Jahren und einer Geldbuße von we— nigstens 500 Fr. bestraft werden. Dle boshafte Ver— stuͤnmelung der im Innern der Kitchen befindlichen Statuen, Bilder und anderer der Religion geweihten Gegenstände, soll ebenfalls nach Lage der Umstaͤnde, mit bis 5jaͤhriger Gefaängniß- und einer Geldstrafe von 200 bis 50090 Fr. geahndet werden.

In der Rede, womit der Minister des Innern am 5oten den Gesetz⸗Entwurf wegen der Siebenjährigkeit der zweiten Kammer, den Pairs vorlegte, heißt es unter

anderen: „Alle, selbst die wohlbedachtesten Veraͤnderun⸗

gen in unseren Regierungs-Formen duͤrfen nur dann statt finden, wenn das Beduͤrfniß derselben allgemein gefuͤhlt wird; Niemand vermag ein solches Beduͤrfniß besser zu wuͤrdigen als die erbliche Kammer, und deshalb hat der Koͤnig auch gewollt, daß der betreffende Gesetz— st vorgelegt werde. Die Wahl-Kam⸗ mer, durch die oͤffentliche Meinung gebildet, ist dazu be— stimmt, alle ihre Wuͤnsche zu erkennen zu geben, und ihnen insofern sie rechtmaͤßig sind, Eingang zu verschaf⸗ fen; aber sie muß in ihrer eigenen Verfassung die Mit— tel suchen, sich vor der mit einer guten Staats⸗Verwal⸗