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Trauer die Zerstoͤrung ihres einheimischen so bald derselbe einem Kampf mit den englischen Kapitali—
n ausgesetzt werde. Und was war in der That die Folge? Der englische Kapitalist wurde der beste Kunde far den srländischen Kaufmann und jetzt ist dieser eifrigst bemüht, die gänzliche Aufhebung jener Nestriktionen zu erlangen deren theilweise Entfernung er ein Jahr zu⸗ vor als sicheren Vorboten seines Ruins dargestellt hatte. So ist es in allen Dingen der Art. Die Landbesitzer schreien gegen die Abschaffung der Auflage auf fremde Wolle; der Wollarbeiter vermeint an den, Bettelstab zu kommen, wenn man die Aussuhr der einheimischen Wolle
laubt. . ) Der Seiden⸗Manufakturist befuͤrchtet, daß eine jede Koͤchin mit einer Schuͤrze von franzoͤsischem Levantin vor dem Heerd stehen werde, und jetzt, wo ein Gesetz in Berathung gekommen ist, wonach unseren Werkmeistern die Auswanderung so wie die Exportation von Maschinen verstattet werden soll, da werden uͤberall Flugschriften ausgestreut, um uns zu versichern daß unser ungeheuerer BVaumwollenhandel Gefahr lauft, durch brittische Hände und Maschinen zu Grunde gerichtet zu werden. Aber ist Es denn nicht etwas ganz monstroses, daß einem Eng⸗ i nicht gestattet seyn soll, seine Betrlebsamkeit auf den eintraͤglichsten Markt zu bringen, und von seinen, durch Mäßigkeit und Liebe zur Unabhängigkeit, ausgebil deren Talenten den größtmöglichen Vartheil zu ziehen. Und unter welchen Umstaͤnden wuͤrde uͤberdem ein solch er Zwang sich am wirksamsten zeigen? Nicht wenn der ein— heimische Markt belebt ist, nicht wenn es die Fuͤlle zu thun und hohes Lohn giebt; denn dann wandelt nicht leicht jemand die Lust an, das Land zu verlassen. Nein, dann, wenn es zu Hause keine Beschäͤftigung giebt, wenn die Arbeiter von der Gnade ihrer Brotherren abhängen, oder, (was wo moͤglich noch schlimmer ist) wenn letztere keine Mittel besitzen, sie zu ernähren, wenn ihre Erspar— nisse — falls ste uͤberhaupt etwas fuͤr die Zeit der Prüͤ, fung erspart haben — aufgezehrt sind, und nur die Aus⸗ wanderung noch als Rettungsmittel von der Hungers— noth uͤbrig zu seyn scheint; — dann, unter dem aͤußer⸗ sten Drucke des Mangels und Elends, tritt der Fall ein, daß der eifersuͤchtige Brotherr und das harte Gesetz ein⸗ schreiten um das arme Geschoͤpf seiner letzten Zuflucht zu berauben und ihm sagen: er muͤsse zum Wohl der drittischen Manufakturen geduldig sterben. — Neben dem schweren Unrecht liegt aber auch noch eine grobe Absur— bität in dem beregten Gesetz, es ist naͤmlich ganz un faͤ— hig, das Uebel, woruͤber man sich beklagt, zu verhuͤten; es dient im Gegentheil zu dessen Vermehrung. Denn, was man auch immer fur Mittel anwenden mag, so ist es nicht möglich, die Auswanderung zu verhindern, wohl aber wird der ausgewanderte Fabrikarbeiter, der sich durch feinen Fleiß im Auslande etwas erworben hat, und der nun sehnsuͤchtig nach Ler He zuruckblickt, du
archt vor der gesetzlichen Strafe die seiner bei der Ruͤck— 6 gezwungen fuüͤr immer im Auslande zu blei⸗ ben. Was unsere Maschinen anlangt, so werden sie, trotz allen Verboten, auf heimlichen Wegen, durch Trug,
Meinesd und was es nur immer fuͤr unmoralische Mittel
geben mag, doch ausgefuͤhrt. Da sie indeß hierdurch sehr
eimath zurückblickt, durch die
Handels, so⸗ theuer zu stehen kommen, so bedient man sich ihrer im
Auslande als Modelle um andere danach zu verfertigen, und so verlieren wir zugleich die Maschinen und den Vortheil den unsere Mechaniker haͤtten ziehen koͤnnen,
wenn ihnen gestattet gewesen waͤre, das Ausland mit Sonach entgeht uns, wegen un⸗
Maschinen zu versehen. serer thoͤrigten Besorgniß in Ansehung unserer Baum—
wollen⸗Manufakturen, worin wir vermoͤge unseres großen Kapitals und im Besitz des rohen Materials jederzeit die Superioritaͤt behaupten werden, ein anderer In, dustriezweig in welchem es uns nicht so leicht moͤglich seyn wird, gegen das Ausland und namentlich gegen Frankreich eine Superiorität geltend zu machen, und zu diesen großen Nachtheilen kommt noch der hoͤchst ver⸗ derbliche Einfluß, den jene Prohibitionen in Bezug anf
die Moralitaͤt haben. Darmstadt.
Vollendung des Immobiliar-Katasters.
rung vor; es enthaͤlt 3) die erforderlichen Vorschriften uͤber die Vollendung des definitiven Katasters, und schließt 4) mit Bestimmungen uͤber das Verhaͤltniß die,
ses Gesetzes zu der bisherigen Gesetzgebung und uͤba
dessen Anwendung auf einige besondere Falle ꝛc. Lissabon. folgendes Dekret:
„Don Johann von Gottes Gnaden 2c. In Erwäs gung dessen, wie wichtig fuͤr den Dienst Gottes, wi fuͤr den Meinigen und fuͤr die allgemeine Wohlfahrt dieses Koͤnigreiches es ist, alle die Hindernisse aus dem Wege zu raͤumen, welche aus jenen legislativen Neue, sich erheben, die in einer unseligen Zeit gemacht worden sind; wo meine getreue Unterthanen aller Staͤnd durch eine, nur von einem zerstoͤrenden Geiste beseelt,;
rungen
revolutionaire Faktion unterdruͤckt worden waren; in
Erwaͤgung, wie nuͤtzlich und nothwendig es ist, daß Ich gleichzeitig die Maßregeln ergreife, welche heilbringen und zum allgemeinen Besten abzielend sind; und inden Ich Mich in der Hinsicht demjenigen anschließe, wa Mir von der durch das Dekret vom 19 Jul. zu eint Revision aller der benannten Neuerungen eingesetzte Ministerial-Junta vorgetragen worden ist: habe ich bi
schlossen, wie folgt: 1) Ich widerrufe das Dekret der s. g. Kortes voh
22. Maͤrz 1821, publicirt am 24sten desselben Monatz
von der sich so nennenden Regentschaft, welches Dekrn mit der größten Unverschäͤmtheit die revolutionaireh Ereignisse an den ungluͤcklichen Tagen vom 24. Augut
und 15. September 1820 fuͤr gesetzlich und nothwendig
und diejenigen, die bei denselben eine Rolle zu spielen die Frechheit . fuͤr solche erklaͤrt, die sich um ih Vaterland woh
der Nationalehre und der Volkstreue das groͤßte, schaͤnd
lichste und verabscheuungswuͤrdigste aller Verbrechen n
Das am 22sten d. M. erschienent Regierungs-Blatt Nr. 24. enthält das Gesetz uͤber die Dieses Gesehz stellt l) um die in den einzelnen Provinzen des Großher, zogthumes stattfindenden Verschiedenheiten in den Grund, saͤtzen der direkten Besteuerung zu entfernen, allgemeine Normen hieruͤber fest; es zeichnet 2) das Verfahren zur einstweiligen summarischen Gleichstellung aller Gemar kungen des Großherzogthumes in der direkten Besteune⸗
Die Gazelta vom 26. Maͤrz enthaͤl m 52sten Jahre seines Alters, Lgations- und vortragende Rath im Ministerium der
lverdlent gemacht haͤtten, und zur Schmach
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die Reihe der Tugenden setzt. Ich habe daher beschlos— Dokumente, welche nur immer auf die abgeschaffte Kon— stitution und deren Grundlagen, oder auf die derselben eleisteten Eide, Bezug haben, vernichtet und in allen hachern, in welche sie einregistrirt sind, herausgelassen oder so ausgestrichen werden sollen: daß sie nicht mehr gelesen werden koͤnnen, damit keine Erinnerung an je— nes unheilschwangere Ereigniß zurückbleibe.
2) Eben so widerrufe Ich das Dekret der s. g. Kortes vom 25. Jun. 1821, welches Jedermann erlaubt, öffentlich zu lehren und Elementarschulen zu errichten, was nichts anders heißt, als der Im moralität Thor und Thuͤre oͤffnen und die ersten Keime der Erziehung und des Jugendunterrichts zerstoöͤren, während es doch die vornehmste Sorge aller civilisirten Regierungen ist, daruͤber zu wachen, daß nichts der Religion, den guten Sitten und den Staatsgrundsaͤtzen der genannten Re— zierungen Zuwiderlaufendes gelehrt werde; zu welchem Ende es noͤthig ist, daß Professoren, bevor sie ihr Lehr— amt uͤben duͤrfen, vorerst nachweisen muͤssen, daß sie die erforderlichen Fahigkeiten besitzen, wie dies in fruͤ—
heren Gesetzen, die Ich hiermit wieder zu beachten be— fehle, vorgeschrieben ist. Alle auf diese Weise errichtete Schulen sollen geschlossen werden, wenn die Professoren gesetzlichen Bestimmungen
nicht darthun, daß sie den nachgekommen sind.“
n l , n n. Berlin. Am 24sten v. M., Morgens 73 Uhr, sarb hieselbst an einer fortschreiten den Merven⸗Laͤhmung, der Wirkliche Geheime
äswaärtigen Angelegenheiten und im Meufchateller De⸗ partement, Ritter des Rothen Adler ⸗Ordens dritter Klasse und des Eisernen Kreuzes am weißen Bande, paul Ludwig le Coq. Geboren hieselbst am 23. Maͤrz 173, wurde er von seinem wuͤrdigen Vater, dem ver— saotbenen Kaufmann Karl le Cog, fruͤhzeitig seinem Oheim, dem unvergeßlichen Geheimen und Ober-Konsi— storial⸗Rathe Ermann, welcher damals dem hiesigen fran— zösischen Gymnasium vorstand, zur Erziehung und zum Unterrichte anvertraut. Nachdem unter dessen sorgfaͤlti⸗ ger Leitung der Verstorbene feine Schulbildung vollendet und, zuerst fuͤr das Predigt-⸗Amt bestimmt, das franzoͤ— sische theologische Seminarium besucht hatte, war er, in der Absicht, sich dem diplom atischen Fache zu widmen, jemuͤht, durch mehrseitig fortgesetzte literarische Beschaäͤf— gungen und besonders durch eifriges, seinen Neigungen und Anlagen besonders zusagendes Stu dium der neueren Sprachen, sich die noͤthige Vorbereitung zu der gewaͤhl— ten Dienstlaufbahn zu verschaffen. Sr betrat dieselbe als Geheimer Sekretair bei der damaligen Geheimen Htaats-Kanzlei, ward 1793 zum Geheimen expedirenden
Sekretair bei dem Geheimen Kabinets-Ministerium er—
nannt, im folgenden Jahre als Kriegsrath und im Jahre 1893 als Geheimer Kriegsrath bestallt. Be— weise der Geschicklichkeit, des Amtseifers und der Dienst— Treue bewirkten es, daß der Verstorbene im Jahre 1866 jum vortragenden Rathe bei dem Departement der aus—
waͤrti e 6 . ; sen, zu befehlen, daß diefes Sekret und alle uͤbrigen h n , ,,,
aͤrtigen ; In dieser Eigenschaft folgte er demselben in dem . Jahre 1806 nach Preußen; dort ward er 1807 zum Wirklichen Geheimen Legatlons-Rathe ernannt, und viel— fach zu wichtigen Staats-Geschäften gebraucht. Bei der neuen Organisation des Kabinets-Ministeriums im Jahre 1809 erfolgte seine Ernennung zum Staatsrathe bei der damaligen ersten Sektion dieses Ministeriums. Als im Jahre 1812 die politischen Konjunktüren die Anwesen— heit franzoͤsischer Militair- und Civil-Autoritaͤten in der Hauptstadt und mannigfaltige Bemühungen der Polizei—
Verwaltung mit denselben herbeifuͤhrten, ward der Ver—
storbene zur Uebernghme der sidenten hieselbst in Anspruch maligen Zeit-Um
Stelle eines Polizei⸗Praͤ— Unter den da—
Schwierigkeiten,
der höoͤhmischen Baͤder und die sorgfaͤltigste aͤrztliche und häusliche Pflege nicht aufzuhalten vermochten, verhinderte