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tigen aufzutreibenden Pension in Ruhestand versetzt * werden? Aber auch die , . Ungnade waͤre den Renten-Inhabern kein Ersatz fuͤr ihren Ver— lust, und würde nur dazu beitragen, daß man den Namen Villéle dem jenes Abbes“) zur Seite stelle, der sich um denselben Preis beruͤchtigt gemacht hat. (AUllge— meine Mißbilligung. Die Bewegungsgruͤnde sagt der Minister, welche die Regierung zu der vorgeschlagenen Maßregel veranlaßt haben, sind, die oͤffentlichen Abgaben zu vermindern und zu den gegenwartigen Vortheilen neue auf die zu eroͤffnende Anleihe hinzuzufügen. Als ob nicht jede Anleihe schon an und fuͤr sich ein Staats-Un— gluͤck waͤre. In der That, noch niemals sind dergleichen Worte von der Volks-Tribune herab gesprochen worden. M. 33 die Vortheile der Anleihen genießen die Juden, das Volk aber traͤgt die Lasten derselben. Man stellt uns England zum Vorbilde auf; hat England aber je— mals einen Bankerout von gemacht? hat es seine Glaͤu— biger je mit schlechten Papieren bezahlt? hat es in sei— ner Verfassungs⸗ Urkunde einen Artikel folgenden Ju— halts; „Die oͤffentliche Schuld garantirt der Staat; jed⸗ wede Verpflichtung, die derselbe mit seinen Glaͤubigern eingeht, ist unverletzlich.“ Aber leider ist die Charte schon lange in den Augen des jetzigen Ministeriums nichts als ein Trugbild. — Nachdem der Redner noch eine Zeit lang in diesem Tone fortgefahren, und namentlich den Grafen von Villsle heftig angegriffen hatte, erklaͤrte er, daß es ein sicheres Mittel gebe zur Heilung der Wunden der Revolution beizutragen, wenn man naͤmlich von der vorgeschlagenen Maßregel gär nicht weiter spreche. „Auch ich, m. H,“ schloß er endlich, „bin Zeuge und Opfer der Revolution gewesen, bin eines Theils meines Ver— moͤgen beraubt worden, habe im Kerker geschmachtet, und habe meine Verwandte und Freunde das Schaffot besteigen sehen. Aber gleichwol leugne ich die Wohlthaten der Re—⸗ volution nicht; sie sind: Gleichheit vor dem Gesetze, glei— che Vertheilung der Staats⸗-Lasten, freies Votum bei Be⸗ willignng der Steuern, persoöͤnliche und Preßfreiheit und Ran g ng der Privilegien. Diese Wohlthaten sind, oder vielmehr waren in der Charte.“ Der Druck die— ser Rede wurde, wie sich leicht denken laßt, mit einer sehr bedeutenden Stimmen-Mehrheit von der Kam— mer verworfen. — Nach dem Grafen von Girardin be— stieg der Minister des Innern die Rednerbuͤhne. „Sie werden nicht erwarten“ hob derselbe mit Wuͤrde an, daß ich auf die heftigen Ausfaͤlle gegen einen Koͤnigl. Minister und seine Kollegen, noch weniger auf die Spott— reden des vor mir aufgetrenen Redners antworte. Sind die uns gemachten Vorwuͤrfe gerecht und wohlbegruͤn— det, so ist mindestens die Form in welcher man sie zu erkennen giebt, unpassend; sind sie es nicht, so ist der der dabei gewählte Ton um so weniger an seinem Platze und ich hätte das Recht ihn beleidigend zu nennen. (All⸗
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Der Abbé Terrier, der gegen Ende der Regierung Lud⸗ wig XV. Finanz⸗Minister ward, und sich der strafbarsten Mit⸗ tel bediente, um das bedeutende Deficit, das er bei Ueber— nahme des Portefeuilles vorfand, zu decken. Ludwig XVI. entfernte denselben einige Mongte nach seiner Thronbestei⸗
gung im Jahre 1774.
emeiner Beifall.) eschraͤnken die Einwuͤrfe des vorigen Redners, nur in so fern sie sich auf den Ihnen vorliegenden Gesetz-Ent— wurf beziehen, zu widerlegen. dieser Entwurf ungerecht fuͤr gefaͤhrlich fuͤer den Staat sey. Untersuchen wir vorerst die erstere Frage, ob naͤmlich die Renten-Inhaber das Recht haben, sich uͤber die vorgeschlagene Maßregel zu beklagen. Die immerwaͤhrende oder feststehende Schuld
eine Schuld erklart, deren Auszahlung der Gläubiger nicht verlangen, der Schuldner aber zu jeder Zeit abtra— gen kann. Der Graf Corvetto, sagt man aber, habe im Jahre 1817 ausdruͤcklich erklaͤrt daß die Rente nicht aus— zahlbar sey. Das ist falsch und die Sache verhielt sich wie folgt: man machte diesem Minister damals den Ein— wurf daß er 50 Fr. leihe und dafuͤr das Duplum werde zuruͤckzahlen muͤssen, und hierauf antwortete derselbe wie solches wortlich im Moniteéur vom 13. Febr. 1817 steht: Der Staat kann nie zur Auszahlung gezwungen wer— den.“ Nachdem der Graf von CTorbiere auch noch be—
nicht das Recht das Kapital der Renten auszuzahlen, und den Zinsfuß herabzusetzen, glaubte aber doch daß man sich desselben nur mit großer Vorsicht und mit moͤg— lichster Schonung des Privat-Interesses bedienen duͤrfe vorzuͤglich seitdem der Staat in neuerer Zeit durch die Inskriptionen von 10 Fr. auch die Ersparnisse des Armen an sich gezogen habe; er verwarf das Gesetz, . es das Vermoͤgen der Renten-Inhaber schmaäͤ— ere, pital seiner Schuld erhoͤhe, weil Grund-Eigenthum, dessen Einkommen es vermindern, unguͤnstig und einzig und allein fuͤr die Spekulanten vortheilhaft sey, denen es fuͤr die Folge einen ungeheu— ren Gewinn sichere. — Herr v. Lacaze, der auf Hrn. v. Berthier folgte, suchte vorzuͤglich zu beweisen, daß die von mehreren Seiten vorgeschlagene Reduktion des Tilgungs-Fonds nicht diejenigen ersprießlichen Folgen
Sitzung, obschon es bereits funf Uhr war und ein Theil der Versammlung, durch das volumineuse Heft, mit wel— chem der Redner die Tribune bestieg, in Furcht und Schrecken gejagt, aus dem Saale eilte. Er erklaͤrte, daß, da aus der bisherigen Diskussion zwei unumstoͤßlicht Thatsachen hervorgingen, naͤmlich daß durch die vorge— schlagene Finanz⸗Operation das Vermoͤgen der Renten-In— haber um 28 Millionen Zinsen oder 560 Millionen Ka— pital vermindert, die Staatsschuld dagegen um 9g33 Millio— nen vermehrt werde, es unstreitig eine große Ueberredungs— kunst erfordere, um Jemanden zu uͤberzeugen, daß ein solches Resultat dem Privat- und dem allgemeinen In— teresse gleich entsprechend sey. anderen auch uͤber den großen Lakonismus des Gesetz— Entwurfes, da derselbe nur aus einem einzigen Artikel
Inzwischen werde ich mich darauf
wollen verdient. Vortheil und Nothwendigkeit einer Entschädigung der Ansgewanderten.
digung der Ausgewanderten dargethan. tion, heißt es darin, giebt es Verbrechen, Ungluͤcksfaͤlle 8 e wund Handlungen, die man relativ nennen kann. Ver⸗ S fuͤr den Staat laͤstig sey, indem es das Ka⸗ es ferner dem Gesetze; keine Zeit und kein Bewegungsgrung kann sie entschuldigen. Leiden, die aus großen Umwälzungen entstehen; die re⸗ lativen Handlungen endlich sind alle diejenigen, welche
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beduͤrfe; die Ausnahme der oͤffentlichen Institute duͤnkte ihm eine Ungerechtigkeit gegen alle uͤbrige Renten⸗Inhaber, und was die Ausnahme zu Gunsten der Majorate (Stiftun— „Man hat behauptet daß die Renten-Inhaber, und?
gen der Eitelkeit, wie er ste nannte) anbetrifft, so konnte er gar nicht begreifen, wie man dieselben nur habe in
DVorschlag bringen koͤnnen. „Ich will“ schloß derselbe nach einer ungemein langen Rede, „ich will nicht die Verantwortlichkeit einer Maßregel mit uͤbernehmen, von 1656 der sfests der ich glaube, daß sie der Gerechtigkeit, der Moral und wird von allen politischen und Civil⸗Gesetzgebungen fuͤr dem wohlverstandenen Staats-Intereffe schnurstracks zu— viderlaͤuft; meine Sache ist es nicht, andere dagegen in Vorschlag zu bringen, aber die, woruͤber wir uns in die— sem Augenblick bergthen, verwerfe ich und stimme gegen den Gesetz⸗Entwurf.“
In der Pairs-Kammer hat der Graf von Portalis
vorgestern den Kommissions-Bericht uͤber den Gesetz— Entwurf wegen der Entweihungen der Kirchen und son— stgen dem Gottesdienste gewidmeten Haͤuser, und der Graf Deseze den Bericht uber den Entwurf zu verschie—⸗ denen Aenderungen in dem peinlichen Gesetzbuche abge— stattet. wiesen daß die beabsichtigte Finanz-Operation, fuͤr den! Staat keinesweges gefaͤhrlich, sondern vielmehr hoͤcht vortheilhaft sey, trat Hr. Ferd. v. Berthier, gegen den Gesetz⸗ Entwurf auf, er bestritt der Regierung zwar
Ueber den ersteren Entwurf wird die Diskussion morgen beginnen.
So eben ist hier eine kleine Schrift erschienen, welche besondere Aufmerksamkeit, oder vielmehr, nach dem Ausdrucke eines unserer Journale, besonderes Wohl— Sie fuhrt den Titel: Gerechtigkeit,
Mit Einsicht und ruhiger Klarheit, ohne allen Parteigeist oder Privat-Interesse wird darin auf die einfachste Weise die Gerechtigkeit einer Entschaä— In jeder Revo⸗
blechen sind die Verletzungen goͤttlicher und menschlicher
Ungluͤcksfaͤlle sind der Verlust und die man eben so gut als Verbrechen wie als Tugenden an—
sehen kann, je nachdem es dem Interesse und der Si— cherheit der Herrschenden gemaͤß ist. — Im Laufe un se⸗
. rer Revolution sind das Anzuͤnden der Schloͤsser, die haben wuͤrde, die man von dem Gesetz⸗Entwurfe zu er, h d . warten habe. — Der Baron Möchin beschloß die
populairen Ermordungen und der juridische Mord von Unschuldigen wirkliche Verbrechen. Die Verminderung
der Staatseinkuͤnfte, der Banqueront der zwei Drit— theile der oͤffentlichen Schuld, die H Verlust der legitimen Rechte welche unterdruͤckt und ab— geschafft wurden, sind Ungluͤcksfaͤlle. Die Auswanderung,
Hungersnoth, der
der Vendeekrieg, die Anhaͤnglichkeit und die Widersetzlch—= keit der Unterthanen im Innern des Reiches sind rela—
tive Handlungen; sie sind Verbrechen in den Augen de— rer, die sich der Herrschaft bemaͤchtigt; sie sind tugend⸗
haft in den Augen derer, die die usurpirte Macht nicht anerkennen. — Wenn nun aber waͤhrend der Revolu—
tion dasjenige, was relativ als e, e, erschien, Ge⸗ genstand eines Strafgesetzes gewesen ist; wenn ein treuer Der Redner klagte unter ö —
Franzose, weil er im Auslande der Sache seines Koͤnigs
gedient, mit der Todesstrafe belegt, wenn seine Guͤter t . eingezogen worden sind, sollen darum, nach beendigter 1 bestehe, und doch einer weit großeren Auseinandersetzung R
evolution, wenn der Fuͤrst seine Krone wiedererlangt
Guͤter der Ausgewanderten
. hat, jene Strafgesetze fortbestehen? Gewiß nicht. Denn
der Fuͤrst wird ünstreitig nicht, aus Respect gegen die revolutionairen Gesetze einen treuen Anhänger mit dem Tode bestrafen. Sollen jedoch mit der Wirkung jener Gesetze auf die Personen, auch deren Wirkungen auf die Guͤter aufhören? das ist eine verwsckelter? * weil hier die offentlichen Interessen sich mit den unwän— delbaren Prineipien der Gerechtigkeit vermischen. Dle sind eingezogen oder ver— kauft worden; die Kaͤufer haben 6 weiter ver⸗ kauft und so sind sie in die dritte oder vierte Hand ge⸗ kommen. Sie sind zertheilt worden, man hat Haine in Fruchtfelder verwandelt, auf leeren Plätzen sind Gebäude aufgefuͤhrt worden; ferner ist die Zahl der Besttzer fol— cher Grnndstuͤcke so groß, daß man ihr Besitzthum nicht von ihnen abfordern koͤnnte ohne eine betrachtliche Unruhe im Staate zu erregen. Wenn fonach eine vollstaͤndige Aus⸗ uͤbung der Gerechtigkeit hierbei nicht moͤglich ist, so duͤr⸗ fen ihre Forderungen doch nicht ganz verkannt werden. Hierzu koͤmmt aber noch, daß mit der Gerechtigkeit auch der Vortheil des Staates dabei Hand in Hand geht. Die Unruͤhen im Inneren der Reiche entstehen nur aus dem Streite der Interessen. Seit der Restauration ist die Gegenwart der Ausgewanderten fur diejenigen, die im Besitz der Guͤter derselben sind, ein lebendiger Vor— wurf, vielleicht sogar ein Gegenstand der Furcht und des Hasses. An diesen Guͤtern schlen von Anfang an ein solcher Makel zu haften, daß sie sich nie zum Her der uͤbrigen Guͤter erhoben haben. Man lasse aber den Aus—̊— gewanderten Gerechtigkeit widerfahren, so hort der Vor— wurf auf, die Furcht verschwindet, die Gemuͤther ver— in,, und es waltet Einigkeit, die Starke des aates. Rente 192.95.
Bruͤssel, 29. April. Die zweite Kammer des Korrektions-Tribungls hat gestern uͤber zwei Preßverge— hen abgesprochen. Der Herausgeber des „ami du Foi et de la batrie“ ist wegen Verleumdung der Behöͤr— den zu 6 Monat Gefaͤngniß, 200 Gl. Geldstrafe, funf⸗—
jaͤhrigen Verlust seiner Buͤrger⸗Rechte und in die Pro—
zeßkosten verurtheilt. Der Herausgeber des Courrier des Pays-bas ist zu 109 Gl., der Verfasser eines verleumderi—⸗ schen Artikels gegen die Trappisten in der Umgegend von Busch zu 409 Gl. Strafe, beide zu 5jaͤhrigem Ver— luste ihrer Buͤrgerrechte und in die Kosten verurtheilt.
In der Nacht vom 24sten auf den 25sten ist in ei—⸗ nem Fabrikgebaͤude des Hrn. Thomas Angenst, zu Beri— bon, zwischen Verviers und En sival, Feuer ausgebrochen. Das Gebäude, in welchem die Spinnmaschine sich be⸗ fand, ist niedergebrannt: ein anderes, in welchem die Walke ist, wurde gluͤcklich gerettet; in letzterem befanden ich viele, Fremden zugehorige Tuͤcher, die zur Walke dort— . geschickt worden. Die Anstalt war versichert. Diese
ist in kurzer Zeit die dritte von den Flammen verzehrte
Fabrik in jener Gegend.
Am 24sten wurde in Willemstadt, im nuordlichen Bra— bant, jedem der Bruͤder Struyk, jungen Leuten von 18 und 15 Jahren, eine silberne Medaille feierlich uͤuberge— ben, womit der Koͤnig den Eifer, mit welchem sie im