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5 Jahre zu verlängern. Der General Foy schilderte die Nachtheile des Monopols in den grellsten Farben. „Man stelle sich,“ sagte derselbe unter anderen, „dle Beamten der Tabacks⸗Régie vor, wie sie das Land durch— ziehen und einem Theile von Feldbauern sagen: „„Dein and ist fruchtbar; du koͤnntest darauf eine Pflanze bauen, die dir reichlichen Gewinn und zugleich einen vortrefflichen Duͤnger fuͤr das naͤchste Jahr bringen wuͤrde; aber wir verbieten dir den Anbau dieser Pflanze, und pflanzt du sie dennoch, so reißen wir sie dir aus.““ — Dem anderen Theil: „„Du findest Gnade vor uns; du darfst Taback pflanzen, aber nur unter der Be⸗ dingung, daß du so und so viel Boden damit bepflan⸗ zest, daß du den Mißwachs traͤgst, ohne je aus einem guͤnstigen Jahre Vortheil ziehen zu koͤnnen, daß du den Ertrag deiner Aerndte bloß an uns, und zwar zu einem Preise verkaufest, den wir selbst bedingen. Und wehe dir, wenn du je einen Quadrat-Fuß mehr bepflanzest, als wir dir bewilligt haben; wehe dir, wenn du nur ein Blatt zum Gebrauche deiner Familie uns entziehst; wehe dir, wenn du dich unseren Forderungen widersetzst, denn du wirst nicht von den gewöhnlichen unabsetzbaren Richtern unsers Landes, sondern von Abgeordneten der— selben Regierung gerichtet, zu deren Nutzen und Vor— theil du dein Eigenthum und deine Arme hergiebst!““ — „Haben die Verwaltungs-Beamten erst den Ertrag ber Aerndte in Handen,“ fuhr der Redner fort, „so sassen sie den Taback selbst verarbeiten; und daß sie da— bei auf keine Verbesserung desselben Bedacht nehmen, versteht sich von selbst, denn da sie allein den Taback verkaufen, so sind sie des Absatzes ihrer Waare, auch wenn sie schlecht ist, dennoch gewiß, und auf solche Weise leiden auch die Konsumenten bei dem gegenwaͤrtigen Monopole. Man wird uns antworten, daß die Regie⸗ rung ja noch andere Monopole habe, wie z. B. die Brief- und die fahrende Post, die Pulver-Fabrikation, die Salinen, so wie endlich auch die Lotterie und Ha— zard⸗Spiele, wodurch das Laster und Verbrechen unter ne elgennützige Verwaltung gestellt worden sind. Alles dies sind allerdings auch Mondpole, aber keins derselben greift so tief in das Eigenthumsrecht und den Gewerb— Fleiß ein, als das des Tabacks. Und was giebt man als Grund oder vielmehr als Vorwand zu einer solchen Beeinträchtigung an? einzig und allein, daß die jetzige Tabacks⸗Regle dem Schatze jährlich 42 Millionen ein⸗ bringe. Aber vor dem Jahre 1810, wo diese Regie noch nicht bestand, war der Absatz ungleich staͤrker als
jetzt, obgleich sich damals Soor obo Soldaten, fuͤr die doch der Nauchtaback eins der ersten Beduͤrfnisse ist, außerhalb Landes befanden. Schon in den Jahren 1816 und 1318 hat man die Nachthelle des Tabacks“ Mono— pols gefühlt und dasselbe nur beibehalten, weil drin— gende usgaben und die angebliche Unmsglichkeit, sel⸗ bige mit Hülfe einer anderen, dem Ertrage jenes Mono— pols entsßrächenden Einnahme zu bestreicen, es damqals nothwendig machten. Wenn dieser Grund aber auch heute noch besteht, heute, wo unsere Finanzen so blü⸗ hend sind, daß man sogar die Auszahlung der Renten beschllcper konnte Lachen und Murren), so wird er ewig fortbestehen und die Minister hatten dann besser
gethan, wenn sie dle Verlaͤngerung des Monopols s a
um 10, lieber gleich ganz offen um 20 oder 30 J
verlangt hatten. Aber Sie, meine Herren, die sie
Volks⸗Interessen zu vertheidigem berufen sind, bedent
Sie, daß wenn Sie in diese abermalige Verlaͤngen willigen, Sie das abscheuliche System der Mono auf immer bestaͤtigen, das Eigenthumsrecht auf im verletzen, und Ackerbau und Handel auf immer um Fruͤchte eines einträͤglichen Handlungszweiges bring In England ist der Anbau des Tabacks auch nicht f aber niemals hat die brittische Regierung sich zu ein Tabacks-Fabrikanten und Tabackshändler gemacht. dermann gesteht ein, daß der Taback einer der steuerungsfähigsten Artikel ist; warum sollte es da e n seyn, 9. bisherigen Ertrag der 42 3
e einem anderen, minder gehaͤssigen Wege Schatze zuzuwenden? Wohl 1 e, der Form von Amendements kein neues Besteuerun System in Vorschlag bringen duͤrfen; dergleichen An dements wurden, wie bei dem Renten-Gesetz-Entwu
sehr wahrscheinlich alle durch die vorlaͤufige Frage
ruͤckgewiesen werden; aber man verlaͤngere das Ma
pol vorlaufig nur bis zum naͤchsten Jahre und sey m
lerweile darauf bedacht, dasselbe durch irger — 3 18 e . 1 System öh erfetzen. irg in ai
agen, das Monopol bis zum Jahre 1831 zu ve gern; daß ist gerade der Zeitpunkt, wo, 6 e . heute vorgelegten Geseh⸗ Entwarfe wegen der Sh jahrigkeit, die gegenwaͤrtlg' Kammer zu Ende g
Die Kommission hat vn
Sie, meine Herren, werden aber nicht zugeben, dae
allgemeines Truͤbsal mit Ihrem Eintritt in diese ; beginne und bis zu Ihrem Ausscheiden aus de ben anhalte. In dieser Hoffnung stimme ich ö
den Gesetz-Entwurf.“ — Gleich nach dem Grafessn
ergriff der Finanz-Minister das Wort, und erklaͤrthh auch er, wie Hr. Foy, die Gerechtigkeit und Moral recht zu erhalten sich bestrebe, nicht aber dadurch, di das Interesse Einzelner, sondern das allgemeine 9 wahrnehme. Er fuͤgte hinzu, daß wenn er die Ven gerung des Tabacks⸗Monopols, statt um 5 gleich 10 Jahre verlangt habe, solches bloß geschehen sey, sich mit aller Muße mit der Abhuͤlfe der von mehn Deputirten bezeichneten Mißbraͤuche des Monopols schaftigen zu koͤnnen. Herr Casimir Périer meinte, bedr fe man keiner 10 Jahre, und wenn der Fin Minister solches behaupte, so verkenne er offenbar . großen Fähigkeiten, denn die Erfahrung habe i kärilich gelehrt, daß man Gesetze imprbvisiren ti das wegen der Renten habe den Minister kaum Tage beschäftiget; auch ley von einem abermaligen ] setz Improvistren die Rede; man spreche von ing wissen Entschädigung (oer Emigranten) ...
wurde der Redner mit der Bedeutung unterbreg, daß von dieler Entschadigung schon seit länger ah Jahren die Rede fey. — Nach Hrn. E. Pöerier et der Graf v. Villéle nochmals, daß bei der gegenmi gen Lage der Dinge der Regierung nichts anders ih geblieben sey, als die Verlängerung des Monopols verlangen, obgleich sie selbst erkenne, daß eine Au auf den Taback, sobald sie dieselben Resultate als
ber seyn wuͤrde.
Penjamin Constant ligen welche von
. icht beharren konnte, da,
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Ponopol lieferte, ihr weniger laͤstig und daher ungleich — Endlich ward der Schluß der iskussion verlangt. Alle Vorschlaͤge einer minder s fänfjährigen Verlangerung des Monepols wurden worfen, diese fuͤnfaͤhrige aber, (vom 1. Jan. 1826 5 1. Jan. 1331) auf welche die Kommission, statt der n den Ministern verlangten 10 jährigen, angetragen itte, ein stim mig bewilliget. Gestern waren schon um 7 Uhr Morgens alle Zu⸗ inge zu den offentlichen Tribunen mit einer ungewoͤhn— hen Masse von Menschen bzlagert, denn man erwar— e den Bericht uͤber die Wahlfaͤhigkeit des Hrn. Ben⸗ min Constant. Die bewaffnete ehrmals ins Mittel legen um die Ungeduld der neu⸗ rigen Menge zu bezaäͤhmen und Ruhe und Ordnung frecht zu erhalten. Kaum waren um Mittag die Thuͤren geoͤffnet wor— n, als auch alle Gallerien und vorbehaltene Triounen im Hugenblick' mit Zuschauern uͤberfuͤllt waren. Auf der Straße blieb eine zahlreiche Vollsmenge bis zum Schlusse Er Sitzung versammelt. Der Berichterstatter, Hr. von wartignac, wiederholte vorerst sowohl die Gruͤnde, mit elchen der Baron Dudon die Unzulaͤssigkeit des Herrn als Deputirten belegt hat, als die— diesem letztern zum Beweise seiner zahlfaͤhigkeit, jenen entgegen gestellt worden waren, (Man rgleiche den Artikel Paris im 82sten Stuͤck der St. 3.) rerklaͤrte hierauf, daß, bevor die Kommission sich in ne naͤhere Untersuchung der Sache eingelassen, sie sich st habe fragen muͤssen, ob sie auch kompetent in der— lben sey, inden einige Personen geaͤußert haͤtten, daß, ges sich hier von einem Ausspruche uͤber die buͤrger⸗ chen Verhältnisse des Hrn. B. Constant handele, die ache vor die Gerichte gehoͤre; die Kommission habe hoch einstimmig dafür gehalten, daß ihre Kompetenz dem vorliegenden Falle nicht in Zweifel gezogen wer— en konne, indem hier keinesweges die Rede davon sey, hrn. B. Constant seine buͤrgerlichen und politischen stechte streitig zu machen, sondern einzig und allein zu ntscheiden, ob derselbe berechtigt sey, in der Deputirten⸗ ammer zu sitzen. se beiden Präjudicial-Fragen, wodurch Hr. B. Con— ant jeder weiteren Diskussion vorzubeugen gesucht hat, amlich die Autorität der einmal entschiedenen Sache, no seine Ansaässigkeit in Frankreich. cht“ erklärte Hr. ven Martignac, „ist die Kommission instimmig der Meinung gewesen, daß eine fruͤhere Ent— cheidung die Kammer nicht binden konne, und daß, henn gleich Hr. B. Eonstant im Jahre 1819 fuͤr wayl— ahig befunden, in die Kammer aufgenommen worden ind funf Jahre lang Mitglied derselben gewesen ist, dieser Umstand kein Hinderniß zu seiner jetzigen Entfer⸗ ung seyn wuͤrde, da jeder neugewählte Deputirte, wenn bleich er schon fruͤher einmal Mitglied der Kammer ge— esen ist, doch wieder von Neuem seine Wahlfaͤhigkeit sachweifen muß, die Kammer aber durchaus nicht ge⸗ wungen werden kann bei einem Irrthum, in welchen ie früher durch einen unvollständigen oder unrichtigen Vortrag gefuͤhrt worden ist, freiwilllg zu beharren, auch wenn die Unzulaͤssigkeit
—
Macht mußte sich
Der Redner untersuchte vorerst
„In ersterer Hin—⸗
irgend eines Deputirten, weil er kein Franzose, wirklich erwiesen ist, die Kammer sich daruͤber nicht hinwegsenen kann, ohne die Königl. Verordnung vom 4. Jun. 1814, wonach kein Ausländer Deputlrter seyn darf, zu ver— letzen. — Was die Ansaͤßigkeit des Hin. B. Constant in Frankreich betrifft, so zerfallt dieselbe in zwei Epo⸗ chen, nämlich die vor und die nach der Wiederherstel⸗ lung der Monarchie; von jener kann hier keine Rede seyn, da nach der Verordnung vom 4. Jun. 1514 alle bis zu diesem Zeitpunkte etwa ausgeuͤbte gesetzliche Funk— tonen einem Ausländer kein Recht verleihen, in der Deputirten-Kammer zu sitzen; die Ansäßigkeit en ach der
Wiederherstellung der Monarchie aber beruht auf die
Aufnahme des Hrn. B. Constant als Deputirten im Jahre 1819, und ist diese die Folge eines Irrthums, so ist jene es auch. Wir muͤssen daher noch höher hinauf⸗ steigen und zu ergruͤnden suchen, ob die Unfaͤhigkeit des Hrü. B. Constant in der Kammer zu sitzen, welche aus seiner Eigenschaft eines Ausländers hervorgehen wurde,
wirklich besteht und die Verordnung vom 4. Jun, daher
auf ihn anwendbar ist.“ Hier ließ sich der Bericht⸗Er⸗ statter in eine weitläͤuftige Untersuchung des Eonstant⸗ schen Geschlechts-Registers ein, worauf er folgende drei Fragen stellte:
1). Kann Hr. B. Constant sich auf seine vaͤterliche Abkunft staͤtzen, um zu bewelsen, daß er als ein natu— ralisirter Franzose zu betrachten sey?
2) Kann er seine mütterliche Abkunft anfuͤhren, um die Vortheile des Gesetzes vom 15. Dec. 1790) fuͤr sich in Anspruch zu nehmen.
3) Ist in diesem letzteren Falle die (oben erwaͤhnte) Verordnung vom 4. Jun, auf ihn anwendbar? * Ueber die erste Frage, erklaͤrte Hr. v. Martignac, sey die Kom⸗ mission verschiedener Meinung gewesen, die Minoritaͤt habe sie bejahend, die Majoritaͤt aber verneinend ent— schleden; die zweite Frage dagegen sey umgekehrt von der Minoritaͤt verneint Und von der Majoritaͤt bejaht worden; Hr. B E. habe hier in der That nachgewiesen, daß er von muͤtterlichen Seite von einem Franzosen und einer Franzoͤsin abstamme, die ihres Glaubens wegen Frankreich haben verlassen muͤssen, und da das Gesetz vom 15. Dec. 1790, wenn gleich gegen alle Grundsaͤtze streitend, doch durchaus klar und positiv und keiner an. deren Auslegung faͤhig, auch bis jetzt noch nicht aufn hoben sey, so konne Hr. B. C. dasselbe allerdings für sich in Anspruch nehmen; was endlich die ditt. Frage betreffe, so habe die Majoritat der Kommission dafůr gehalten, daß die Verordnung von 14. Jun. auf die Ab⸗ kommen ausgewanderter Protestanten, die späber das Ge— setz vom 15. Dec. 1790 fuͤr sich in Anspruch genommen haͤtten, keine Anwendung finden koͤnne; aus den ad * und 3 entwickelten Grunden sey daher die Majoritat der Kommission der Meinung, daß Hr. Benjamin
damals die National⸗ Individuen, die in solchen Franzosen oder einer
„ Durch dieses Gesetz erklaͤrte Versammlung alle im Auslande geborne irgend einem Grade von einem Franz solchen Franzoͤsin abstammen, welche Religions halber ihr Baterland veriassen haben, für naturalisirte Fran⸗
zo sen.