1824 / 132 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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8) an den Resten⸗Fond der Regierung zu Trier, aus s

der Zeit vom 1sten Januar 1814, bis Ende 1815, gerechtfertigte und aus den bezeichneten Perioden her— ruuͤhrende Anspruͤche an die Verwaltung zu haben ver—

einen, hiedurch aufgefordert, binnen der Allerhoͤchst verordneten viermonatkichen Praͤklusiv Frist, und spaͤte— stens bis zum letzten des Monates Hktober des laufen— den Jahres 1824, ihre gehoͤrig justificixten Forderungen um so gewisser anzumelden, als alle bis dahin nicht an— gemeldeten Forderungen ohne Weiteres fuͤr verfallen er— achtet werden sollen.

Die Anmeldung muß bei derjenigen der vorgenann—

ten Koͤniglichen Behoͤrden geschehen, welche den Resten⸗

Fond verwaltet, gegen welchen der Anspruch geltend ge— macht werden soll, und es bleiben bei diesem Praͤklusiv— Liquidations-Verfahren voͤllig ausgeschlossen, alle etwani— gen Anspruͤche an die Verwaltung aus der Zeit der fran— zoͤsischen, der westphälischen und bergischen Herrschaft, indem wegen dieser Anspruͤche besondere Liquidations— Verfahren angeordnet worden sind.

Die vorgenannten Behoͤrden sind angewiesen, die hienach bei diesem Liquidations-Verfahren ausgeschlosse— nen und dennoch zur Anmeldung kommenden Forderun— gen sogleich als unbehoͤrig zuruͤckzuweisen und nur die, den grundsaͤtzlichen Bestimmungen gemaͤß, zur naͤheren Erörterung geeigneten Reklamations⸗Verhandlungen nach deren Pruͤfung und Begutachtung an die unterzeichnete Immediat⸗Kommission zur definitiven Entscheidung ein— zureichen.

Berlin, den 28. Mai 1824. Immediat-Kommission fuͤr die abgesonderte Rest— Verwaltung.

Wolfart.

Angekommen: Der Kaiserl. Russische General— Major, von Gorgoly, von St. Petersburg.

Abgereist: Seine Durchlaucht der General⸗Ma— jor und General-Gouverneur von Neu-Vorpommern, Fuͤrst zu Puttbus, nach Stralsund. ö

Der Kaiserl. Russische Ober-Kammerherr, Fuͤrst Boris Jussupow, nach Dessau.

Seine Excellenz der General-Lieuteuant und Direk— tor des Departements fuͤr die Invaliden, Graf von Schlieffen, nach dem Mecklenburgschen.

Seine Excellenz der Herzoglich Braunschweigsche

e, , . Graf von Alvensleben, nach Erx— eben. Der Kaiserl. Russische Geheime Rath Oubril, außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Mini— ster am Koͤnigl. Spanischen Hofe, nebst Gefolge, nach Madrid. J

Der General⸗Major und Kommandeur der Tten Kavalerie⸗Brigade, von Sohr, nach Magdeburg.

Der ö 5 Oesterreichische Kabinets-Kourier, G a⸗

mera, nach Frankfurt am Main.

es ihm, obgleich frei von aller Eifersucht,

II. Zeitung s⸗Nachrichten. Ausland.

Paris, 31. Mai. In der Sitzung der Pair Kammer vom 26sten wurden die Berathungen uͤber da Renten-Projekt fortgesetzt. Der Graf von Laforf stimmte am Schlusse seiner Rede fuͤr die unb ed in gt Annahme des Gesetz-Entwurfes, da unter allen bishe vorgeschlagenen Amendements es kein einziges gebe, da diesen Entwurf, statt ihn zu verbessern, nicht vielmeh ganz uͤber den Haufen stoße. Der Graf Mollien erklaͤrh sich unter der Bedingung fuͤr die Annahme des Gesetzez daß dasselbe in folgender Art modificirt werde; der nanz-Minister solle naͤmlich ermaͤchtigt werden, die i Umlaufe befindlichen 140 Millionen Renten 1) durt 1009 Millionen 3procentige Renten zu dem Kourse vn mindestens 75 pCt., und 2) durch 40 Millionen 4ph centige zu mindestens 90 pCt. zu ersetzen; und die gan Operation solle in fuͤnf halbjährigen Terminen beend werden. In der Sitzung vom 26sten ließen sich der Ma quis von Herbouville und der Minister des Innern und der Herzog von Choiseul uͤber den Gefsetz-Entwum vernehmen. Vorgestern (den 29sten) traten ferner g gen den Gesetz-Entwurf auf, die Grafen A von Tallen rand und von Seguͤr; fuͤr denselben der Vicomte vn Bonald, der Graf von Chabrol und der Marine-M nister, und über denselben der Herzog von Brissg Saͤmmtliche Reden sind zum Druck befoͤrdert worden,

In der Sitzung der Deputirten⸗Kammer vom 2gszn kamen vorerst mehrere Bittschriften und Privat-Rehh mationen zum Vortrage. Die Eingabe einer Al Mouton in Paris, die in dem Gesetz-Entwurfe wenn der Reduktion des Zinsfußes der Renten, eine Ausnahme zu Gunsten der kleineren Renten-Inhaber verlangte, Hrn. Casimir Périer Veranlassung, nochmals auf die beth sichtigte Finanz-Operation des Grafen von Villele jh ruͤckzukommen. Die Kommission hatte naͤmlich daraf angetragen, uͤber die gedachte Eingabe zur Tages-Onh nung zu schreiten, da das Renten-Gesetz von der zwo ten Kammer bereits angenommen worden sey; hiergegn erhob sich inzwischen Hr. C. Périer. Das eben erwäͤhm Gesetz, meinte er, koͤnne man nur dann erst als bewillh ansehen, wenn es von der Pairs-Kammer angenomm) und von dem Koͤnige bestaͤtigt worden sey; bis dah aber hindere nichts, daß man sich ferner fuͤr die klein ren Renten-Inhaber interessire und die Bittschrift d Dlle. Mouton dem Finanz-Minister zustelle; ein folcht Verfahren koͤnne zugleich einen gluͤcklichen Einfluß if die Berathungen der Pairs-Kammer ausuͤben, und vll

leicht dazu beitragen, daß das Renten-Gesetz entwenn

ganz durchfalle, oder wenigstens in seinen ungerechtesten um unpolitischesten Punkten modificirt werde. Der Rennt erlaubte sich bei dieser Gelegenheit die Bemerkung, daß si ler doch unpassem scheine, daß der Finanz⸗-Minister der Deputirten- Kam mer Dokumente vorenthalten, die er spaͤter doch der Pairs-Kammer mitgetheilt habe. Von der Versamm, lung mehrmals aufgefordert, bei der Sache zu bleiben, verlangte er schließlich, daß die Bittschrift der Dlle—

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Mouton dem Finanz-Minister uͤeerwiesen werde. Die Fammer ging inzwischen auf diesen Vorschlag nicht ein, und schritt, nach dem Antrage der Kommission, zur Ta— zes-Ordnung. Die uͤbrigen Bittschriften waren von einem erheblichen Interesse. Nach Beseitigung dersel— hen bestieg Herr von Martignac die Rednerbuͤhne und attete den Kommissions-Bericht uͤber den Gesetz-Ent— zurf wegen der Siebenjaͤhrigkeit der Deputirten-Kam— mer ab. Es heißt darin im Wesentlichen: „Nach dem I7sten Artikel der Charte sollen die Deputirten auf 5 Jahre und dergestalt gewahlt werden, daß alljaͤhrig ein Fünftheil der Kammer erneuert wird. Der uns vorge— legte Gesetz-Entwurf beabsichtigt, diese theilweise Er— neuerung durch eine Integral-Erneuerung zu ersetzen und die Dauer der Funktionen der Deputirten um zwei Jahre zu verlaͤngern; er veraͤndert sonach einen Artikel der Charte ganzlich Duͤrfen und sollen wir dem Ge— setze unter diesen Umstaͤnden unsere Zustimmung geben? unsere Achtung fuͤr das Grundgesetz ist zwar allerdings e unserer kostbarsten Garantlen; allein fuͤr den Ge— setzzeber wie fuͤr den Staatsmann darf diese Achtung nicht knechtisch, nicht blind seyn; sie darf nicht ihrer Ver— unft Fesseln anlegen. Aus der Hand des Menschen geht nichts Vollkommenes hervor; wie groß daher auch ze Vorsicht, wie tief die Weisheit seyn mag, mit wel— her ein Gesetz, wonach ein großes Volk regiert werden ll, entworfen worden ist, es wird deshalb nicht minder ie Spuren jener Unvollkommenheit an sich tragen, uͤber bie wir uns einmal nicht zu erheben vermoͤgen. Gleich spie aber jede Gesetzgebung Maͤngel enthaͤlt und der Verbesserungen faͤhig ist, giebt sie auch zugleich im Laufe der Zeit die Mittel an die Hand, jenen abzuhelfen und sch diese zu sichern. Wenn unsere Charte irgend einen perderblichen Keim in sich faßte, der die Ausuͤbung des Futen, das man von ihr erwartet, unmoͤglich machte, wie sollte es da nicht erlaubt seyn, den selben auszurotten? Aber, sagt man, die Charte hat die mogliche Nothwendigkeit von hergleichen Modifikationen gar nicht vorausgesehen. Was vill man damit sagen? etwa, daß der Urheber der Charte sein Werk fuͤr ganz vollkommen gehalten habe? Gewiß icht; einen solchen Gedanken hat die Kammer nie ge— hegt. Zum Beweise dient ihre eigene Adresse an den König, worin sie im Jahre 1814 Sr. Maj. den Aus— Ruck ihres ehrfurchtsvollen Dankes zu erkennen gab; je sagte darin ausdruͤcklich, daß wenn die Beduͤrfnisse s Staates in der Folge etwa Verbesserungen wuͤn— enswerth machen sollten, die Charte, die in sich lbst die Mittel enthalte, solche zu bewilligen, Jeder— nn beruhigen und alle Besorgnisse verscheuchen muͤsse.“ Der Bericht-Erstatter erinnerte hier an die mancherlei lenderungen, die demzufolge bereits wirklich in der Ver— sassung vorgenommen worden seyen, und stellte die Vor— theile einer siebenjäͤhrigen Zusammenstellung der Kam— mer, den Nachtheilen der bisherigen alljaͤhrigen Veraͤn— derung derselben gegenuͤber; er verwies an das Beispiel Englands, das seit 108 Jahren ein siebenjaͤhriges Par— lament habe, und sich dabei sehr wohl befinde; den Ein⸗ wand, daß waͤhrend dieser Zeit Pitt selbst oftmals die Wiedereinfuͤhrung der dreijaͤhrigen Parlamente gewuͤnscht habe, suchte er dadurch zu entkraͤften, daß dieser Staats⸗

Mann spaͤter, durch die Erfahrung gereift und in den Geschaͤften mehr bewandert („nicht deshalb,“ unterbrach man hier den Redner, „sondern weil Pitt späͤter Mi— nister wurde“), mit einem Wunsche, der er fruͤher als

slitglied der Opposition geäußert, nie wieder hervorge— treten sey; wenn diese siebenjäaͤhrige Dauer der berath— schlagenden Versammlungen von einem in der Liebe zu seinen Institutionen genäͤhrten und grau gewordenen Volke fuͤr zweckmäßig anerkannt worden sey, um wie viel mehr, meinte der Bericht⸗-Erstatter, muͤsse eine solche Einrichtung es nicht fuͤr Frankreich seyn, das sich so viele Jahre hindurch in verschiedenen Formen bewegt und erst seit kurzem die Ruhe und wahre Freiheit kennen gelernt habe. Nachdem der Redner endlich noch, was den Ein— wand anbetrifft, daß man dem Gesetze eine ruͤckwirkende Kraft gebe, wenn man dasselbe bereits auf die gegen— wärtige Kammer anwende, auf dasjenige, was der Mi— nister des Innern bei Vorlegung des Entwurfes uͤber diesen Punkt gesagt, erwiesen hatte, schloß er, wie folgt: „Ihre Kommission hat die Sache von allen Seiten be— trachtet. Von unseren Institutionen und Beduͤrfnissen durchdrungen, von den Erfahrungen Frankreichs und des Auslandes gereift, und von dem eigenen Gewissen und der Vernunft geleitet, tragt sie auf die unbe— dingte Annahme des Gesetz-Entwurfes an.“ Schon vor Eroͤffnung der Sitzung waren die Baͤnke zur Rechten und Linken der Tribune von Deputirten, die ihre Meinung in dieser wichtigen Sache abgeben wollen, eingenommen worden. Kaum hatte Herr von Martignae seinen Vortrag beendigt, als sich auch so— gleich 2 Deputirte fuͤr und eben so viel gegen den Gesetz⸗Entwurf einschreiben ließen. Unter diesen letzteren befinden sich, außer den wenigen Mitgliedern der alten Opposition, der Graf von Labourdonnaye, der General Donnadien, die Herren Sallier, Reveliére, Vicomte von Harcourt, Graf Duparc und Andere. Ueber die Frage, an welchem Tage die Diskussion uͤber diesen Gegenstand beginnen solle, waren die Meinungen ge⸗ thellt. Einige verlangten, daß man dieselbe baldmoͤg⸗ lichst eroͤffnen, andere, daß man den Deputirten Zeit lasse, sich gehoͤrig vorzubereiten. Zu diesen letzteren ge⸗ horte Hr. B. Eonstant, der bei dieser Gelegenheit als Deputirter zum erstenmale wieder die Rednerbuͤhne be—⸗ stieg; er aͤußerte, daß die Frage wegen der Siebenjäh— rigkeit so tief in das ganze Wesen der repräsentativen Regierung eingreife und so ganz vor den Nichterstuhl der Kammer gehoͤre, daß man jedem Mitgliede dersel⸗ ben, ohne Unterschied, welches auch seine politischen Meinungen seyn möchten, die erfoderliche Zeit zur reif— lichsten Üeberlegung lassen muͤsse. Die Eroͤffnung der Diskussion ward hierauf auf den 3ten k. M. anbe— raumt. Jetzt bestieg der Kriegs- Minister die Tri—⸗ bune, um seinen Gesetz- Entwurf wegen des kuͤnftigen Rekrutirungs-Wesens der Armee zu vertheidigen und die von den Gegnern dieses Entwurfes angefuͤhrten Gruͤnde zu entkraͤften; er suchte zu beweisen, daß die bisherige 6jaͤhrige Dienstzeit im stehenden Heere, selbst fuͤr den Infanteristen, viel zu kurz sey, und widerlegte die Behauptung des Generals Foy, daß ein Z4jahriger Infanterist schon alt, und daß ein franzoͤsisches Heer

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