1824 / 132 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Jun 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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Dem naͤchst 2 sich die Versammlung mit der Reklamation der Gräfin von Ottweiler, Wittwe des letztverstorbenen Fuͤrsten Ludwig von Nassau-Saar⸗ bruͤcken, wegen Uebernahme einer Kapitalschuld von 30, 900 Fl. und den damit in Verbindung stehenden For— derungen der saarbruckischen Gläubiger, Staatsdiener und Pensionisten. (St. Zeit.

Nr. 77.) . Die Reklamation der Graͤfin von Ottweiler und

ein Theil der uͤbrigen Forderungen die der sogenann— ten saarbruͤckischen Landkassen-Glaͤubiger sind bereits einer aus der Mitte der Bundes-Versammlung zum Versuche zeitlicher Ausgleichung ernannten Kommission uͤberwiesen. In Ansehung aller uͤbrigen hieher gehoͤri— gen Anspruͤche mußte jetzt noch ein Beschluß gefaßt wer— den, zu dessen Vorbereitung von dem Großherzoglich und Herzoglich Säaͤchsischen Gesandten, als Referenten, in der heutigen Sitzung ein Vortrag gehalten, und hiernächst ein mit den Anträgen desselben uͤbereinstim— mender Beschluß von Seiten der Versammlung dahin gefaßt wurde, daß .

1) die Reklamation mehrerer vormals saarbruͤckischen Staatsdiener gegen die Herzoglich Nassauische Re— gierung durch die von dem Herzoglich Nassauischen Bundes-Gesandten abgegebenen Erklärung, „denje— nigen, mit welchen in Ansehung ihrer Anspruͤche eine guͤtliche Uebereinkunft getroffen worden sey, dieselbe zu halten, und gegen die uͤbrigen, die an jener keinen Antheil genommen hatten, vor den kompetenten Landesgerichten Recht nehmen zu wol— len,“ fuͤr jetzt als erledigt zu betrachten, auch

2) aus denselben Gruͤnden die (besonders nachge— brachte) Beschwerde des ehemals Fuͤrstlich Saar— bruͤckischen Geheimen Raths Eichberg, als zur Zeit nicht an die hohe Bundes-Versammlung er—

wachsen anzusehen; wonaͤchst

3) der Koͤnigl. Preußische Gesandte um die baldige Erklärung seines Hofes uͤber sammtliche gegen Nassau angebrachte Forderungen und die diesfaͤlli—⸗ gen nassauischen Aeußerungen, soweit beides die Krone Preußen angeht, ersucht werde, damit die Bundes-Versammlung in den Stand komme, eine weitere bundesgesetzmaͤßige Entschließung zu fassen: zugleich sey den Reklamanten zu eroͤffnen, wie ih— nen unbenommen bleibe, ihre Forderungen bei den Herzoglich Nassauischen Gerichten zu verfolgen, wo ihnen, nach der Erklaͤrung des Herzoglichen Ge— sandten, die Justiz nicht werde verweigert werden, weshalb denn die Bundes-Versammlung auch nicht in dem Falle sey, in dieser Beziehung gegenwaͤrtig einzuschreiten.

Stuttgart, 30. Mai. In ihrer vorgestrigen Sitzung hat die Deputirten⸗Kammer einstimmig beschlos— sen, die Zinsen von der Staatsschuld von 5 auf 4p pCt. herabzusetzen. Mit einer Majoritaͤt von 84 Stimmen gegen 5 ist hienäͤchst der Beschluß gefaßt worden, daß, zur Ausfuͤhrung dieser Reduction, die Staatsglaͤu— biger, mit Ausnahme derjenigen, in deren Hinsicht be— sondere Uebereinkuͤnfte bestehen, im Allgemeinen aufge— fordert werden sollen, sich daruͤber zu erklaͤren, ob sie in

die Reduction willigen oder ausbezahlt seyn wollen. Mit 61 Stimmen gegen 28 hat die Kammer den Vo schlag verworfen, die Verwaltung zu ermächtigen, Ob gationen, die auf den Inhaber lauten auszugeben, um sig die zur Ausbezahlung noͤthigen Summen zu verschaffen Triest, 22. Mai. Aus Smyrna ist in 18 Tagen ein Schiff hier eingelaufen, das die Flotte des Kapudan Pascha in den Gewaͤssern von Mitylene gesehen hat, Sie schien, nach dem Urtheile des Schiffskapitains, ihr. Richtung gegen Suͤden zu nehmen. Durch ein vg wenigen Tagen aus Alexandria hier angekommenes Schff hat man Privat-Briefe aus dieser Stadt bis zum 3. April, welche blos erzaͤhlen, daß die Expedition und Flott des Vice⸗Koͤniges laͤngst bereit und segelfertig waͤren. Stockholm, 25. Mai. Die abr. des Kron, prinzen von Christiania zum Lager in Schonen, ist af den 28sten d. M. festgesetzt, wohin auch der noch i Christiania anwesende gewesene Reichs -Stiatthalte, Graf v. Sandels, eingeladen ist, und der erste Staahh; Rath und Chef des Finanz⸗Departements, Hr. Colle, wird wahrend der Abwesenheit Sr. K. Hoh., an da Spitze der Regierungs-Geschaͤfte stehen. Lieutenant Freiherr v. Bjoͤrnstjerna auf einer Inspef tions⸗Reise im Westen und Suͤden des Koͤnigreichs be griffen ist, so wird einstweilen General-Major Graf Brahe, als General⸗-Adjutant beim Heere fungiren. Freiherr v. Ehrenheim bemerkt in seiner, im Drut erschienenen, von ihm in der K. Akademie der Wissen

schaften bei Niederlegung des Praͤsidiums derselben

haltenen Rede: „uͤber die Beweglichkeit der Klimate, bei Bemerkung der bisherigen Unmoͤglichkeit, richtig i Wirkungen verschiedener physischen Einfluͤsse anzuschl— gen, als z. B. die Erhohung uber dem Meere, der Ni von Hohen, Ebenen, Waͤldern, Moosen, Wässern u. s w., d. h. der ungleichen Art und Beschaffenheit der Em Oberflaͤche selbst: Es wirke noch eine besondere Klase von Ursachen uͤber die Oertlichkeit, die alle genannten Anomalien uͤberwaͤltige und bedecke und noch nicht hahe erklart werden koͤnnen. Diese Ursachen theilen die noͤnd liche Halbkugel in drei große klimatische Unter-Ordnum gen ein, deren eine sich uͤber ganz Nord- Asien von Wendekreis bis zum Eismeere, die andere uͤber Afrikh und Europa bis zum Nord-Kap, die dritte uͤber gan Nord-Amerika erstreckt; alle unter einander ungleich, s daß Afrika und Europa die mildesten, Asien kaͤltere, um Amerika die kaͤltesten Klimate in den nordlichen Breiten hat. In den europaͤischen, namlich in Lappland, win regelmäßig Ackerbau bei Qwickjock unter 67 29 B mithin innerhalb des Polarkreises betrieben. Von 174

bis 1766 traten dort nur vier Mißwachs-Jahre ein, n

allen uͤbrigen ward einiges Korn geaͤrndtet. In Enonm tekis unter 685 30 werden Gerste und Ruͤben gesaͤet: unter 30 Jahren, von 1779 bis 1810, waren neun gutt Aerndten, also ungefähr jedes dritte Jahr. Auf Maͤso unter 702 39“ erzielt man in Gaͤrten Kartoffeln, Braun kohl, Stachelbeeren. In Asien hingegen hoͤrt aller Acker— bau ein wenig oberhalb Tobolsk unter 560. auf. In Obdorsk unter 669 wird die Gartenruͤbe nicht uͤber vier

Loth schwer. In Kanada kann schon unter 510 um das . Fort Nelson her, nichts mehr gesaͤet werden. Man hat 1 Bodens oder des Kunstfleißes der von Sr. Groß—

Da Generel

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Hlagt, Sibiren und die Tatarei seyen kalt, weil sie

äh gelegen und den Winden vom Eismeer ausgesetzt sind; Amerika ist aber noch kaͤlter, auch wo es bei keiner sohen Lage keinem Eismeere im Norden ausgesetzt ist. Feu-Orleans z. Be in dem groͤßten Thale der Erde, em Thale des Missisipi, sieht ab und an die Ufer des troms mit Eis belegt (nach Ulloa) und liegt doch un— zr derselben Breite mit Kairo, wo man, so wie auf är ganzen afrikanischen Kuͤste, kein Beispiel von Frost eiß. Peking, auf einer duͤrren Sand⸗Ebene, nicht weit om großen Ocean, liegt mit Neapel unter derselben Freite, hat aber kältere Winter als Upsala (nach An— ärsson), und, was merkwuͤrdig ist, in Kanton, unter im Wendekreise selbst, war es am 22. December 1805 kalt, daß das Wasser fror, und man Eis auf den 'traßen verkaufte (nach Krusenstern). Bei diesen kal— n Wintern in Canton und Peking entspricht die Som— erhitze ganz den Breiten, und Amerika, das unter soBr. in den Wintern um 95 kaͤlter nach der Mittel— emperatur, als dieselbe Breite in Europa ist, soll un— r 48 in den Sommern (nach v. Humboldt) um 45 zrmer seyn. . St. Petersburg, 22. Mai. Se. Maj. der Kal⸗ ser werden, wie es jetzt heißt, Ihre Reise zur Inspek— sn der Ostprovinzen des Reiches und der in denselben untonnirenden Truppen-Korps erst im August antreten, nd vorher der Feier des hohen Namens -Festes Ihrer Durchlauchtigsten Mutter beiwohnen. . Nach wenigen heiteren und milden Fruͤhlings⸗Tagen n April, herrscht hier jetzt fortdauernd eine kalte und freundliche Witterung.

83 . n Berlin. Der zwischen Sr. Majestaͤt dem Koͤnige nd Sr. Maj. dem Koͤnige von Großbrittannien und land zu London am 2. April d. J. geschlossene und mn 15ten desselben M. ratificirte Handelsvertrag ist lgenden Inhalts:

Art. J. Von und nach dem ersten Mai d. J. sol⸗

n die in die Hafen des vereinigten Koͤnigreiches Groß— rittanien und Irland ein- und aus denselben auslau— inden preußischen, ingleichen die in preußische Hafen in- oder aus diesen Haͤfen auslaufenden englischen Dchiffe, keinen anderen oder hoöͤheren Abgaben oder La— ten, welcher Art diese immer seyn moͤgen, unterworfen werden, als solchen, mit denen Nationalschiffe bei ihrem Eingange in die beiderseitigen Haͤfen oder bei ihrem Abgange aus denselben jetzt belegt sind, oder kuͤnftig be— egt werden moͤchten. Art. II. Alle Erzeugnisse des Bodens und des wunstfleißes saͤmmtlicher, unter der Botmäßigkeit der hohen untrahirenden Maͤchte stehenden Laͤnder, welche jetzt, der in Zukunft, auf inländischen Schiffen, in preußische wie in großbrittannische Haͤfen ein- oder aus denen leider Staaten ausgefuͤhrt werden duͤrfen, sollen auch uf ganz gleiche Weise in Schiffen des anderen Staa— es, in jene Haͤfen ein- oder aus denselben ausgefuͤhrt erden konnen. Art. III. Alle Gegenstaͤnde, welche nicht Erzeugnisse

brittannischen Maj. beherrschten Laͤnder sind, und die gesetzlich von dem vereinigten Königreiche Großbrittan⸗ nien und Irland aus, auf englischen Schiffen, in preu— ßische Haͤfen eingefuͤhrt werden duͤrfen, sollen nur mit denjenigen Abgaben belegt werden, welche fuͤr diese Ge— genstaͤnde bei deren Einfuͤhrung auf preußischen Schif— fen entrichtet werden. Auf ganz gleiche Weise sollen in den Häfen des vereinigten Königreichs alle Gegen staͤnde behandelt werden, welche nicht Erzeugnisse des Bodens oder des Kunstfleißes der unter der Botmaͤßig— keit Sr. Preuß. Maj. stehenden Lander sind, und welche gesetzlich auf preuß. Schiffen in die Haͤfen des vereinig⸗ ten Koͤnigreiches eingefuͤhrt werden koͤnnen.

Art. 1IV. Alle Güter, Waaren und Gegenstaͤnde des Handels, deren Einbringung in die Haͤfen des einen oder des anderen Staaten erlaubt ist, sollen gleichen Abgaben unterworfen seyn, jene Guͤter, Waaren und Gegenstaͤnde des Handels moͤgen auf Schiffen des ande⸗— ren Staates oder auf inlaͤndischen eingeführt werden, wie denn auch fuͤr alle, gesetzlich aus den beiderseitigen Hafen auszufuuͤhrende Guter, Waaren und Gegenstaände des Handels, die naͤmlichen Praͤmien, Ruͤckzölle und Vortheile gewahrt werden sollen, diese Ausfuͤhrung geschehe . auf Schiffen des anderen Staates oder auf inlaͤn— ischen. Art. V. Bei dem Einkaufe der in den einen Staat eingefuͤhrten Erzeugnisse des Bodens oder Kunstfleißes des anderen, soll auf die Nationalitaͤt des Schiffes, durch welches diese Gegenstäaͤnde eingefuͤhrt worden sind, keine Ruͤcksicht genommen und aus solchem Grunde weder un— mittelbar noch mittelbar, weder durch die Regierung des einen oder des anderen Staates, noch durch, in de— ren Auftrag oder unter deren Zustimmung handelnde, Hesellschaften, Korporationen oder Agenten, irgend ein Vorzug gewahrt werden, indem es die wahre und be— stimmte Absicht der hohen kontrahirenden Maͤchte ist,

daß 3 dieser Hinsicht durchaus kein Unterschied gemacht werde. .

Art. VI. Gegenwaͤrtiger Vertrag soll, vom Tage des Abschlusses ab, zehn Jahre und uͤber diesen Zeitpunkt hinaus noch bis zu Ablauf eines Zeitraumes von zwoͤlf Monaten bestehen, nachdem die eine oder die andere der kontrahirenden Machte der anderen ihre Absicht, denselben aufzuheben wird zu erkennen gegeben haben; indem eine jede der hohen kontrahirenden Maͤchte sich das Recht vorbehaͤlt, der anderen eine solche Erklaͤrung, am Ende des gedachten Zeitraums von zehn Jahren zu⸗ gehen zu lassen; wie denn auch hiemit zwischen Ihnen festgesetzt wird, daß gegenwaͤrtiger Vertrag mit allen darin enthaltenen Bestlmmungen, nach dem Ablaufe von zwoͤlf Monaten, von dem Zeitpunkte an gerechnet, wo die eine der hohen kontrahirenden Maͤchte, jene Er⸗ klaͤrung von Seiten der anderen Macht wird erhalten haben, fuͤr beide Machte nicht mehr verbindlich sein soll.

Aachen. In den Tuchfabriken zu Eupen erhalt sich nicht nur die Thaͤtigkeit in der Fabrikation der leich⸗ ten Tuͤcher, sondern es wird hier sogar jene der schwe⸗ ren etwas lebhafter betrieben. *

Die Lederfabrikanten des Krelses Malmedy klagen zwar uͤber die Frankfurter Messe, es scheint indeß, daß