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Beste zu benutzen; sie glaubt daß ihr solches gelungen es sind Artillerie⸗Detaschements am Bord, und jedes
Operation ntheil an
Anleihe der 11
0 Millionen, . dem jetzigen Ministerium, auf 75 Millionen belaufen haben mag. daß die Operation dem Kredite schaden werde, und doch finden ähnliche Maßregeln schon seit geraumer Zeit, und „ben in biesem Augenblick wieder in England statt, wo, weit entfernt, dieselben als nachtheilig fuͤr den Kredit zu halten, man sie vielmehr als nothwendig fuͤr dessen Erhaltung ansieht. Gehen wir jetzt zu hoheren Ansich⸗ ten aͤber. Als die Rente den Pari-Kours erreicht hatte, trat fuͤr uns das Recht ein, das Kapital derselben aus— zuzahlen, und es zeigte sich uns die Moͤglichkeit, den Zinsfuß herabsetzen. Wir sahen uns in der Nothwen digkeit, entweder auf die Abwickelung der Staats schuld durch den Tilgungs, Fond zu verzichten, oder uns des Rechtes der Auszahlung gaͤnzlich zu begeben, wenn wir nicht an die Stelle der ausgegebenen Effekten andere zu einem niedrigeren Zinsfuße in Ümlauf setzten. Dies letztere ist unsere Absicht. Der vorgelegte Plan entreißt uns unserer Berlegenheit; er erhaͤlt und erhoht unseren Kredit, und hat eine Verminderung der offentlichen Abgaben von 28 Mill. Fr. zur unmittelbaren Folge. Die gegenwaͤr—
mag allerdings denen sehr gut die 6 3 die fer m n jhres Geldes, die puͤnktliche Bezahlung der Zinsen, döie , m Kapitals, die Mittel dasselbe taͤglich, nach Gefallen, und mit ungeheueren Vortheilen zu rea— listren, im Auge haben. Jedes Ding hat aber zwei Sei⸗ ten; wenden wir uns jetzt auf die andere, Hier sehen wir die Steuerpflichten, wie sie seit 8 Jahren mit stets wachfenden Abgaben belastet werden, und wie sie, bei unseren jetzigen bluͤhenden Finanzen, endlich den Lohn der großen Opfer, die sie der Erhaltung des Staats⸗Kredites gebracht haben, durch eine Erleichterung ihrer Lage er— warten. Vergessen wir nicht daß gleiche Gerechtigkeit gegen alle Klassen der Gesellschaft das einzige Mittel ist, die verschiedenen Interessen Aller aufrecht zu erhal—⸗ ten. — Ich habe Ew. Herrlichkeiten hier ein treues Bild der Lage des Staates in finanzieller Hinsicht entworfen; im nächsten Jahre werde ich Ihnen einen Plan zur Verwendung der durch die vorgeschlagene Operation er— sparten Summen und zur thellweisen Herabsetzung der öffentlichen Abgaben vorlegen. Die Regierung hlelt es unachst e,. Pflicht, darauf bedacht zu seyn, den heben! Zustand ihrer
tige Lage der Dinge und bequem duͤnken,
dung entgegen.“ ö Eine telegraphische Depesche aus Brest vom 31sten Mai Abends, meldet die Ankunft der portugiesischen Fre st om Kaiser ihnen gegebenen Gouverneur widersetzt und
Flnanzen fuͤr das allgemeine
sey; die Kammer, der sie verfassungsmaͤßig die Gesetze zuerst vorlegen muß, ist ihrem Plane bereits beigepflichtet; derselbe liegt in letzter Instanz Ew. Herr, lichkeiten vor; wir sehen mit Vertrauen Ihrer Entschei—
gatte la Perle, an deren Bord sich dir Infant D. Mi— guel befand. Rente 103 . 40.
London, 1. Jun. Se. Maj. sind in Wind sor und haftet, mußte jedoch,
nehmen sehr haͤufig die neuen Bau-Anlagen dort so wie hier in Augenschein.
Se. K. H. der Herzog von Cambridge wird zun Besuch erwartet. =
Heute passirte im Unterhause
gegen 25 Stimmen, nachdem Hr. Whitbread durchgest hatte, daß alle Interessenten sich des Stimmgebens en
Finanz, Schiff
Freihelt gesetzt werden.
der Hoͤhe von die Bill wegen de P „billigen Leih-Anstalt“ (Equilable Loan- bank) mit der Pines⸗ l Mann durch unsere
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hat einen 13 und einen 10, zoͤlligen Moͤrser. Der Courier versichert, daß weder aus Mexiko noch uus irgend einem Theile aus Suͤdamerika unguͤnstige
Nachrichten an die Regierung gelangt seyen. Briefe aus Pernambuco vom 3. April schildern jene Provinz als fortwaͤhrend in einem sehr verwirrten Zu— ande. Die Einwohner von Pernambuco haben sich dem, einen anderen an dessen Stelle gewaͤhlt. Dieser neue Gouverneur ward zwar auf Befehl des Kaiserlichen ver— da man nicht Macht genug besaß, diese kraftige Maßregel durchzufuͤhren, wieder in — Am 31. Maͤrz kamen die bei— den brasilischen Fregatten, D. Pedro J. und Bahia auf Pernambuco an, und versagten jedem mit rovision beladenen Schiffe den Eingang in den Hafen. Man meldet aus Jamaica vom 28. Maͤrz, daß auf Insel ein Seeräuber-Nest von 3 bis 400 Kriegsschiffe zerstoͤrt worden, doch
im
hielten. — Her? Brougham begann seinen Vortrag wo haben wir den Verlust einiger Officiere zu beklagen. —
gen der Verurtheilung des Missionars Smith.
Im Oberhause ward heute die Bill wegen der Wol Zölle zum drittenmale verlesen, und diese wichtige Maß regel kann nun als beschlossen angesehen werden.
um erstenmale waren Salut⸗-Schuͤsse zwischen unserem
Wmiral und einer columbischen Kriegs⸗Fregatte gewech⸗ set worden. Die Handels- Aussichten mit Columbien naren, laut Nachrichten aus Cartagena, höchst ver—
Taͤglich gehen eine Menge Petitionen beim Unten hrechend. — Ein Sohn unseres General-Konsuls in Co—
hause üm Untersuchung wegen der Verurtheilung de lmbien,
D
fuͤr Vermehrung der See-Assekuranz-Kompagnien brach
Mifsionars Smith in Demerary ein. — Wider die Bl jach Bogota auf dem
.
des Herrn Henderson, ist auf seiner Reise Magdalenen⸗Flusse, bei Mompox, Alligator verschlun—
wo er sich baden wollen, von einem
Hr. T. Wilson am 28sten eine Petitlon von den Asn hen worden.
kuradeuren auf Lloyd's und Hr. Sykes eine von Schilf Rhedern in Hull ein. Die zweite Lesung ward me lebhaften Debatten mit 5t gegen 33 Stimmen beschl sen. — Hrn. Hume's Bill im Betreff des Nichtaufem haltes irlaͤndischer Geistlichen auf ihren Posten passiht Hr. Plunkett legte eine Petition irischer Katholikn wider die dortige Strafgesetzgebung vor. Sie ward am genommen. — Lord Palmerston legte den Aus schuß⸗Vᷣ richt uͤber den Zustand Irlands vor. — Hr. Goulbutz kuͤndigte auf heute den Antrag auf Erneuerung der Ih surrektions-Akte in Irland an. — Hr. Brownlow bracht wie er fruͤher angekündigt, eine Petition wider die sp sehr unregelmaͤßige Existenz des s. g. katholischen Ven eines in Irland ein. Sie ward angenommen, gab abt hernach noch zu einer langen Diskussion Anlaß. Hewt
Brownlow will heute auf Verweisung derselben an den ; enen die Unterthanen und Schiffe der Nation, welcher
Ausschuß uͤber die Unruhen in Irland antragen. — Hi Brougham brachte die Petition des irischen katholische Vereines mit denselben Anmerkungen wie Graf Gre im Oberhause ein, die nach einer kurzen Diskussion am genommen ward. Die Verlesung brauchte 20 Minuten.
Die Bill zur Verbesserung des Kaufmanns-Gesetzes, 6 die, zur Verbesserung der BankerottGesetze, passirte.
Man erwartet, daß die Prorogation des Parla— mentes um den 20sten d. M. erfolgen werde.
Am Sonnabend kam das, in Ehatham mit ausneh— mender Eile ausgeruͤstete, nach dem Mittel-Meere be— stimmte Bomben⸗-Schiff Aetna in Portsmouth an. Eben
so eilig werden der Infernal und das Meteor zugeruͤstet.
dessen berechnet wird, was brittische
Consols 957 . 53.
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Rieder lan de. Folgendes sind die Artikel des am 7. Maͤrz 8d. J. zu London
zwischen Sr. Maj dem Koͤ— nige der Niederlande und Sr. Maj. von Großbrittan⸗ hien und Irland abgeschlossenen Vertrags: 1. Bie hohen kontrahirenden Parteien verpflichten sch, eine der anderen Unterthanen zum Verkehr mit Ihren gegenseitigen Besitzungen im ostindischen Archipel und auf dem Festlande Indiens und in Ceilon auf dem Fuße der beguͤnstigtsten Nation zuzulassen; wohlverstan⸗ ben, daß die gegenseitigen Unterthanen sich den ortlichen Anordnungen in jeder Niederlassung fuͤßen. 2. Die Unterthanen und Schlffe der einen Nation len bei Ein- oder Ausfuhr in oder aus den Hafen der mderen, in den ostindischen Meeren keine Abgaben be⸗ zahlen, welche das Doppelte derjenigen uͤberschreiten,
Hafen angehoͤrt, unterworfen sind. Die bei Ein—
H Ausfuhren in einem brittischen Hafen auf dem Festlande Indiens oder in LCeilon in niederländischen Schiffen bezahlt werdenden Abgaben sollen so angeord— net werden, daß in keinem Fall mehr als das Doppelte Unterthanen und in bbrittischen Fahrzeugen bezahlen. In Betreff von Arti⸗ keln, die mit keiner Abgabe belastet sind, wenn sie von den Unterthanen oder in den Schiffen der Nation, wel— cher der Hafen angehoͤrt, ein, oder ausgesuͤhrt werden, soll die Abgabe fuͤr die Unterthanen oder Schiffe der an— deren Nation in keinem Falle 6 pCt. üͤbersteigen. 3. Dir -hohen kontrahirenden Theile verpflichten
sich, daß kein Traktat, welcher von einem derselben kuͤnf— tig mit irgend einer eingebornen Macht in den ostindi⸗ schen Meeren abgeschlossen wird, Artikel enthalten soll, die, es sey unmittelbar oder durch Auflegung üngleicher Abgaben auf Ausschließung des Verkehrs des anderen Theiles von den Haͤfen der besagten eingebornen Macht abzielen, und daß, wenn in einem, von der einen oder anderen Seite jetzt bestehenden Traktate Artikel zu sol⸗ chem Zwecke vorkommen, solche auf Abschluß des gegen— wärtigen Traktats abgeschafft seyn sollen. Es ist ver— standen, daß vor Abschluß des gegenwartigen Traktats von jedem der kontrahirenden Theile dem anderen Mit theilung von allen eingegangenen Traktaten und Ver— pflichtungen geschehen ist, die zwischen jedem von ihnen resp. und irgend einer eingebornen Macht in den ostin— dischen Meeren bestehen und daß die gleiche Mittheilung von allen solchen, von ihnen kuͤnftig abgeschlossen wer— denden geschehen soll. .
4. Ihre Niederlaͤndische und Brittische Majestaͤten verpflichten sich, genaue Befehle sowohl an Ihre Civil— und Militair-Behoͤrden als an Ihre Kriegsschiffe zu er⸗ theilen, daß die Freiheit des Verkehrs respektirt werde, die durch die Art. 1, 2 und 3 bestimmt worden, und daß in keinem Fall die freie Gemeinschaft der Eingebornen im ostindischen Archipel mit den Haͤfen einer oder der anderen von beiden Regierungen, oder der Unterthanen der beiden Regierungen mit den Haͤfen der eingebornen Maͤchte behindert werde.
5. Gleichergestalt verpflichten sich Ihre Niederl. und Britt. M. M. wirksam zur Unterdruͤckung des See⸗ Raubes in jenen Meeren beizutragen. Sie wollen Schiffen, die im Seeraube begriffen sind, weder Zuflucht noch Schutz gestatten und in keinem Fall zugeben, daß die von ihnen geuommenen Schiffe oder Waaren in ir— gend einer Ihrer Besitzungen eingefuͤhrt, aufbewahrt oder verkauft werden. 3
6. Es ist vereinbart, daß von beiden Regierungen Befehle an ihre Beamten und Agenten in Ostindien ergehen sollen, keine neue Niederlassung auf irgend einer Insel in den ostindischen Meeren zu errichten, ohne daß sie dazu von ihren resp. Regierungen in Europa ermaͤch— tiget worden. .
7. Die molukkischen Inseln und insonderheit Am⸗ bolna, Banda, Ternate, und die unmittelbar von den⸗ selben abhaͤngenden, bleiben von der Wirkung der Art. 1, 2, 3 und 4 so lange ausgeschlossen, bis die niederlaͤn⸗ dische Regierung es rathsam finden wird, den Gewuͤrz— Alleinhandel aufzugeben. Sollte aber die gedachte Re— gierung zu irgend einer Zeit vor Aufgebung des gedach— ren Alleinhandels den Unterthanen irgend einer anderen, als einer eingeborenen asiatischen Macht, die Fuͤhrung eines Handels-Verkehrs mit gedachten Inseln erlauben, so soll den Unterthanen Sr. Britt. Maj. der Verkehr auf vollkommen gleichem Fuße gestattet werden.
8. Se. Niederl. Maj. treten an Se. Britt. Maj. alle Ihre Niederlassungen auf dem Festlande Indiens ab, und entsagen allen, vermoͤge dieser Niederlassungen inne gehabten oder in Anspruch genommenen Vorrech⸗ ten und Befreiungen.
g. Die Faktorelt des Forts Malborough und alle