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1. * ** ö * ** Zahlung bei der Staats⸗ auben⸗Straße Nr. 30, täͤg⸗
. 7. — 42. A0, 00 wood . 12 — 19. 10,9009 40, 000 19. — 24. ; i 6,
Auch ohne Ruͤcksicht auf diese Reihefolge wird die Kasse, in der Voraussetzung und in dem Vertrauen Zahlung leisten, daß dadurch weder ein die Geschäfte mstörender Andrang, noch uͤberhaupt unbillige Anforderungen ver— anlaßt werden, vorbezeichneten Zahlungs“ lung, ohne sie zu schließen, fortgefahren wird.
zu erheben hat, ordnet dieselben nach den Appoints und ubergiebt sie der Staats⸗-Schulden⸗Tilgungs - Kasse mit einem fuͤr die Geschaäftsfuͤhrung erforderlichen genau auf⸗ zurechnenden , , we bhen= f . —
In den Provinzen werden die bezeichneten Zins⸗ Koupons bei den betreffenden Regierungs⸗Haupt⸗Kassen, so wie bei allen Koͤniglichen Special⸗Kassen derselben, jedoch nur in den Monaten Julius und August, baar eingeloͤst, uͤbrigens aber zu jeder Zeit auf landesherrliche Abgaben und Gefälle aller Art, auf Domainen, Veraͤuße, rungs-Gelder und davon zu entrichtende Zinsen, statt baaren Geldes in Zahlung ä mmnmen.
Auf Zins⸗Koupons, welche mit einem (rothen) Stem— pel versehen sind, werden die Zinsen ausschließlich in Leipzig, bei dem dortigen Handlungs⸗-Hause Reichenbach u. Komp., ausgezahlt, und zwar sofort nach dem Faͤllig⸗ keits- Termine oder an jedem spaͤteren beliebigen Tage. Wer sonst aber faͤllige Zinsen auf nicht gestempelte Zins, Koupons in Leipzig zu erheben wuͤnscht, erhaͤlt sie bei dem gedachten Handlungs-Hause, in den Tagen vom 12ten bis letzten August 2
. mit den Zinsen vom 1sten Januar bis letz—⸗ ten Hunius d. J. werden die aus der Zeit vom tsten Julius 1820 bis letzten December 1823, digung der Zins- Koupons Series III.
gegen Aushaͤn⸗ ; . Rr. 4, 5, 6, 7 und 58, Series I. Nr. 1 und 2. ausgezahlt. Die noch
nicht abgeholten Zins Koupons Series III, und IV. kön, nen bei der Kontrolle der Staats⸗Papiere, Tauhen⸗ Straße Nr. 309, gegen Vorzeigung der betreffenden Staats⸗Schuld⸗Scheine, worguf sie abgestempelt werden Hafen. el, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, in Empfang e, n n erden
Da die Kassen⸗Beamten sich uͤber ihre Amts-Ver⸗ richtungen mit dem Publikum in Briefwechsel einzulas⸗— sen, oder gar mit Uebersendung von Zinsen zu befassen, außer Stande sind, so haben sie die Anweisung erhal—
um fo mehr, als auch nach Ablauf der Termine mit der Zinsen-Zah—
Wer Zinsen von mehreren Staats⸗Schuld⸗Scheinen
ten: alle solche Antraͤge, unter Zuruͤcksendung der pons oder sonst uͤberschickten Papiere, 1 in eben dieser Art muß verfügt werden, wenn solg Gesuche an die Kasse im Allgemeinen oder an die unte zeichnete Haupt⸗Verwaltung der Staats- Schulden richtet werden sollten. Dagegen ist der Herr Agen Bioch hieselbst, Behren- Straße Nr. 45, erboöͤtig, si Auswärtige, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, de gleichen Auftrage zu uͤbernehmen. Berlin, den 15ten Mai 1824. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v. Schutze. Beelitz. Deetz. v. Rochoy
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheim Rath und Oper⸗Praͤsident der Provinz K toren Schon, nach Danzig. Der Koͤnigl. Daͤnische Geheime Konferenz⸗Nihh außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Mn ster Minister am hiesegen Hofe, Graf von Reven tsn nach dem Holsteinschen.
II. Zeit ung s-Nachrich ten Ausland.
Paris, 5. Jun. Die wichtige Frage wegen h Umschreibung und der Reduktion ö 8 In ten ist in der vorgestrigen Sitzung der Pairs Kamm entschieden, und der Plan des Grafen von Villele, n geachtet der großen Bemuͤhungen dieses Ministers, in selben durchzufuͤhren, von der Kammer ver w othh worden. Die Sitzung begann mit einer Abstimmn uͤber das (bereits im vor. Stuͤcke d. Z. erwähnte) Amn dement des Grafen von Mollien, das mit 129 gin 105 Stimmen durchfiel. Der Herzog von Crillon t jetzt noch mit einem dritten Amendement hervor, n ches inzwischen, da es dem bereits fruͤher verworfm des Grafen Roy durchaus ahnlich war, von ihm sel wieder zuruͤckgenommen wurde. Es sollte nunmehr ih den ersten und Haupt-Paragraphen des Gesetzt⸗Entwo fes abgestimmt werden, als der Finanz⸗-Minister, dern Schicksal, das seinem Plane drohte, voraussehen muß nochmals das Wort verlangte, um eine Erklarung Gunsten derjenigen Renten-Inhaber abzugeben, die n niger als 10900 Fr. Renten besitzen, und deren Intern der Haupt-Grund zur Opposition der Kammer zu st schien, — hoffend, daß er dadurch vielleicht die Versam lung guͤnstiger stimmen werde. Er erklaͤrte sonach, die Regierung willens sey, später eine Anstalt zu stisth bei welcher die obigen Renten-Inhaber ihr Geld gehn hinlaͤngliche Zinsen anlegen konnten; er bezeichnete diesem Behufe die Kasse der Depositen⸗Kammer cai8
des cousignations] und meinte, daß es ein leichtes say
sen Theil der Renten fahren zu lassen, wodurch die ohh gen Renten-Inhaber dann in dem vollen Genusse dei jetzigen Zinsfußes der 5 pCt. bis zum 1. Januar 182 verbleiben, und von da ab ihr Geld bei der zu gruͤnden
den Anstalt gut und sicher wuͤrden unterbringen koͤnnen.
auch
gaudencin vorgestern die nicht minder interessante Dis⸗
tener verschiedenen Auslegung Piderspruch stehe; noch, meinte er,
von großem Nutzen waͤre,
nen, daß die theilweise Erneuerung der Kammer Vor⸗ shLeile darbiete, die nur sehr schwach bestritten worden
Dinge vorgefallen seyen,
der Monarchie noch mehr
werde, die Banquiers zu bewegen, ihr Bene iz auf di an; er fragte sich vorerst,
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ls es jetzt zur Abstimmung kam, wurde gleichwol der raph des Geseg Entwurfes, gleich dem Mol⸗
rste Para ü . i schen mendement, auch mit 120 gegen 105 Stim⸗ Paragraphen bloße Ne—
nen verworfen. Da die uͤbrigen
g ben⸗Bestimmungen enthalten, und von dem ersten gaͤnz— sich abhaͤngig sind,
so fielen natuͤrlicherweise auch sie durch, nd als jetzt noch, wie der Gebrauch solches mit sich ringt, uͤber das ganze Gesetz abgestimmt wurde, ward
dieses verworfen. .
In der Deputirten⸗ Kammer erdͤffnete der Graf
über die künftige Zusammenstellung dieser Kam⸗ mer auf sieben Jahre. Er erflärte vorerst, daß er schon shalb gegen den in dieser e n vorgelegten Ge— nn if auftreten muͤsse, weil derselbe mit der Charte, Artikel so bestimmt laute, daß er durchaus faͤhig sey, im grellsten wuͤrde sich eine solche derletzung der Verfassung rechtfertigen lassen, wenn sie allein Niemand konne leug⸗
kussion
deren 37ster
die Integraäͤl-⸗Erneuetung Gefahren zeige,
sehen, wogegen eg ö — Der Redner behauptete, daß die
de man sich verhehle.
. Wahlen mehr Intriguen und eine groͤßer e
ewegung veranlassen wurden, als die jetzigen jaäͤhrli⸗ Hen; er wolle zwar das Ministerium nicht geradezu be⸗ schuldigen, daß es sich Mißbraͤuche erlaubt habe, aber es fey so ziemlich erwlesen, daß bei den letzteren Wahlen die sich mit der Wahlfreiheit Rede stehende Gesetz scheine vortheilhaft; es verstoße da die Kammer in ihrer
nicht wohl vertruͤgen; das in ihm weder nothwendig, noch überdies gegen die Schicklichkeit, da die Kam eigenen Sache entscheiden solle, und verletzte zugleich bas repraäͤsentative System, da es Vollmachten, die noth— wendig beschraͤnkt seyn muͤßten, ungebuͤhrlich verlaͤngere,
und anderen wohldenkenden Männern die gerechte Hoff—
nung benehme, auch ihrerseits die heiligsten Interessen des Vaterlandes zu vertheidigen; aus allen diesen Gruͤn⸗ den stimme er gegen den Gesetz⸗-Entwurf. — Der Vi— comte von Castelbajae war entgegengesetzter Mei— nung, und fuͤhrte für dieselbe die Worte eines bekann⸗ ten Publicisten in einer seiner Schriften an, wo die Vortheile der Integral-Erneuerung ganz klar erwiesen verden. Als er Hrn. Benjamin Constant als Verfas⸗ sa diefer Schrift nannte, entstand ein allgemeines Ge⸗
kihter, das noch mehr um sich griff, als zufaͤlligerweise
Hr. Eonstant gerade in diesem Augenblicke in den Saal tat. Der Redner glaubte auch, daß die Integral, Er— neuerung zolks ter als das bisherige System seyn,
der Kammer den Volksfreiheiten vortheilhaf— und daß der vorge⸗— legte Gesetz Entwurf die allgemeine Ruhe befestigen und
Kraft als bisher verleihen wuͤrde. — Herr von Rieard vom Gard⸗Depart. ) sah die Sach? aus drei verschiedenen Gesichtspunkten ob die siebenjährige Zusam—
menstellung der Kammer, der Charte zuwiderlaufe, ob
ssie beffer als die bisherige jaͤhrliche Erneuerung sey, und
vb sie, in diesem letzteren Falle, schon auf die gegenwaͤr⸗
tige Kammer Anwendung finden
könne man gar nicht anfuͤ—
ein folches Gesetz vorlegen konnte? ein Gesetz,
unserer Verfassung verandert? H
koͤnne. Der Nedner
auf eine dem Gesetz⸗Entwurfe zu⸗ das Beispiel Englands, meinte er, ihren, denn Frankreich hal
nicht, wie jener Staat, eine rein aristokratische Kammer und uͤberhaupt seyen die Sitten beider Natio nen durchaus verschieden. — Herr Jos se de Beau⸗ voir hielt dafuͤr, daß die Siebenjaͤhrigkeit allein der Nation Ruhe und Friede zuruͤckgeben und dem bisheri⸗ gen ungewissen und schwankenden Znstande im Innern des Landes ein Ziel fetzen koͤnne. — Herr Royer— Collard suchte durch die Theorie zu beweisen, daß die Integral-Erneuerung der Kammer mehr dem republika⸗ nischen Systeme, die theilweise Erneuerung dagegen mehr dem monarchischen Prineipe angehöre; das Beispiel Eng— lands widerspreche keineswegs dieser Meinung, denn dort sey die theilweise Erneuerung nie gebräuchlich gewesen, und es habe sich nur stets um die Dauer der Zusam⸗
loͤste diese drei Fragen widerlaufende Weise;
menstellung des Unterhauses gehandelt, das inzwischen nie anders als gänzlich erneuert worden sey, daher
auch aus der fast absoluten englischen Monarchie allmaͤ⸗
lig eine wahre Republik (zwar aristokratisch, aber um so viel maͤchtiger und faͤhiger, der Krone zu widerstehen)
entstanden fey „Wie war es daher moͤglich,“ fragte der Reöner, „daß man in dieser Kammer, wo der republika— nische Geist doch gewiß nicht vorherrschend ist (Man lachte), das nicht allein sondern auch die ganze Natur und das Princip ier die Antwort: weil es fuͤr die Minister, auf deren Ruhe dle Charte weni—⸗ ger als auf die Aufrechthaltung der Rechte der Nation bedacht gewesen ist, kein anderes Mittel gab, sich eine unbekuͤmmerte Zukunft zu sichern, als das Ungewisse der jaͤhrlichen Wahlen durch eine gleich siebenjährige Zusam⸗ menstellung der Kammer zu entfernen;“ und doch sind diese Wahlen das einzige politische Recht, das heute noch
die Formen,
der Nation uͤbrig bleibt; durch sie allein ist es ihr möͤg⸗
lich, bei den oͤffentlichen Angelegenheiten ein Wort mit⸗ zusprechen und ihren Einfluß geltend zu machen. Die Stätigkeit, von der man bestaͤndig spricht, ist ein Hirn— gespinst, und schon an sich mit der ganzen Natur des repräsentativen Systemes durchaus unvereinbar.“ Der Redner ließ sich jetzt auf eine genaue Untersuchung des ge⸗ genwaͤrtigen Wahlgeschaͤftes ein, das, meinte er, mit dem Buchstaben der Eharte völlig in Widerspruch stehe; nach der Eharte sey nämlich jeder Franzose, der jahrlich 300 Fr. Steuern entrichte, zur Wahl eines Deputirten be⸗ rechtigt; aber, damit es Waͤhler gaͤbe; mußten auch die Minsster deren Rechte anerkennen, denn an wen solle der Wahlmann, der sich in seinen Rechten verletzt fuͤhlte, appelllren? an die Agenten der Minister? um sonst, denn diese risquirten, ihre Stellen zu verlieren, wenn sie an— ders, als in dem Sinne ihrer Vorgesetzten handelten; an die Deputirten? Kammer? umsonst, denn die Erkun, digungen, die diese Kammer einzöge, gingen ihr durch die Rinister zu, und nicht selten würde jede weitere Untersuchung ganz fuͤr uͤberfluͤssig erklart. Aus allem diesem, meinte der Redner, gehe hinlänglich hervor, daß die Minister die Wahl ⸗Kolleglen nach Will küͤhr beherrsch., ten. „Die Vorsicht erheischt, schloß der selbe, „daß die Rechte des Volkes in keiner Art verletzt werden. Aber