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hhlossen waren mitunter von der Größe 29 und mit scharfen Rän⸗ e a
Hühner ⸗Eies, dabei gezac den, G we des Getreide die an, nige Schlosen , 4 nfante Das erste Bataillon des 27sten Landwehr⸗Infante⸗ tie el, n und die dazu gehörige Kavalerie⸗Eskadron zu 4 er adt, haben fuͤr die, bei der Feuersbrunst zu Horborf am 71. Jun. d. J. mit abgebrannte Wittwe Weiße, Eigenthuͤmerin eines Kossathen-Hofes, deren Sohn gerade zur Zeit des Brandes in dem gedachten Bataillon die gewohnliche jaͤhrliche Uebung mitmachte, eine Unterstuͤtzung zu dem ansehnlichen Betrage von 110 Rthlr. 20 Sgr. durch freiwillige Beitraͤge unter sich
geschnitten erschien. Ei—
aufgebracht, und solche der Verungluͤckten durch den
Kreis⸗Landrath uͤbermacht.
Mers 5 4. Aug. Mehr als einmal und be⸗ sonders nach einem heftigen Gewitter, Regen am 18ten v. M. trat die Besorgniß ein, daß die angeschwollenen Ströme des hiesigen Regierungs-Bezirkes von neuem ihre Betten verlassen und die Auen uͤberschwemmen
Indessen waren nur die Luppe und Elster auf
moͤchten. . 2 533 ihren Ufern getreten. Die Berichte der
Unter⸗Behösrden aus den ef Luppe⸗ Gegenden sind mit Klagen uͤber die bedeutenden Schäden angefuͤllt, welche die Ueberschwemmungen zu Ende des Monates Junius verursacht haben. Am 39. Junius hatte der Wasserstand der Elbe in Torgau die ärchterliche Hoͤhe von 19 Fuß 4 Zoll erreicht. Wie wir bereits früher erwahnt haben, ist das Ungluͤck hauptsaͤch⸗ lich durch den Umstand so bedeutend geworden, daß die Elbdaͤmme auf mehreren Punkten von der Gewalt der Wassermasse gesprengt wurden, Daher sind in dem Tor— gauer, Liebenwerdaer und Schweinitzer Kreise, wo die meisten Damm -⸗-Durchbruͤche erfolgt sind, die Wasser⸗ Schäden auch am bedrutendsten gewesen. In dem Wit tenberger Kr. aber haben die Elb-Landdämme die soge— nannte obere Aue gegen das Wasser gluͤcklich vertheidigt, was, nach einer landraͤthlichen Anzeige, lediglich der un— verdrosfrnen Thaͤtigkeit der zum Dammverbande gehöri⸗ gen Ortschaften zuzuschreiben ist, welche 5 Tage und eben so viel Nächte die Daͤmme nicht verließen, um dem Ueberfalle durch Aufschüͤtten von Erde, Aufstellen von Brettern und dergleichen zu wehren. Bei Boͤsewig brach zwar der Damm und die Oeffnung hetrug be— reits 5 bis 6 Schritt, allein mit der entschlossensten Thätigkeit und Geistesgegenwart wußte man auch hier dieselbe zu verstopfen und das Wasser zuruͤck⸗ zuhalten. Das Bleddiner Hirtenhaus welches auf dem Damme steht, mußte, da das Wasser durch dasselbe drang, mit einem besondern Walle umgeben werden,
um auch hier einem Dammdurchbruche zu begegnen.
Dagegen ist die sogenannte untere Aue d, h. die Ge— .
gend zwischen dem Kemberger Straßen- Damme und
der Graben und das Fließ
im Eckartsbergaer Kreise und dem bengchbarten Orte Braunsrode plöelich mehrere hundert
„Mulde ⸗, Elster- und
Anhalt-Dessauer Gränze von dem Elb ⸗Wasser, das über dem Katzhayn- Damme durch den Landwehr ⸗ erauftrat, unter Wasser gesetzt.
Am 10. v. M. erkrankten in Schloß⸗Heldrungen
Men schen nach
Gedruckt bei Hayn.
dem Genuße von jungem Biere und litten an den he tigsten Kolikschmerzen. Da sich das Geruͤcht verbreitet.
daß dem in Schloß- Heldrungen gebrauten Biere glfth Bestandtheile beigemischt gewesen waren, so lleß der do tige Landrath alsbald das Bier chemisch untersuche hierbei ergab sich jedoch die völlige Unschaͤdlichkeit diest Getraͤnkes; die Unannehmlichkeit, welche so viele Ma schen betroffen hat, ist lediglich dem Umstande beizum sen, daß sie das Bier in dem Augenblicke genossen, n es sich gerade in dem ersten staärksten Aufbrausen befanb Nach dem Beispiele, mit welchem in dem hiesign Regierungs-Bezirke die Städte Halle und Naumbth vorangegangen sind, ist auch in der Stadt Wittenba eine Sparkassen-Anstalt gegruͤndet worden, welcher sie der gesammte Wittenberger Kr. durch Einwirkung in
Landraths angeschlossen hat. * . in dem Dorfe Wildenn
Am 14. v. M. entstand im Schweinitzer Kreise eine Feuersbrunst, welche Bauergehoͤfte in Asche legte. Der Vater des einen M gebrannten, Namens Gaͤdicke, ein Greis von fast Jahren, fand dabei seinen Tod. Mit der Rettung me rerer Mobilien beschaͤftigt, wurde er von einem einsth zenden Strohdache getroffen und von der Flamme so gefaͤ lich verletzt, daß er am folgenden Tage seinen Geist aufg
König liche Scha uspi el e. Dienstag, 17. Aug. Im Schauspielhause: M neue Gutsherr, komische Oper in 1 Aufz. Musik g Boyeldieu. Und: Der reisende Student, oder: N Donnerwetter, komisches Singsp. in 2 Abtheilung Musik von Winter. , Mittwoch, 18. Aug. Im Schau sppielhause: J erstenmale: Die Famille von Schroffenstein, Trauen
in 5 Abtheil., von Hu von Kleist; frei fuͤr die Dar
lung bearbeitet von F. von Holbein.
Donnerstag, 19. Aug. In Charlottenburg: Su 7
Erstenmale: La Banqueroute du Savetier, Comédie e
1 Acte. (Der Bankerutt des Schuhflickers.) Hierauf: A
nus asinum fricat, ou les deux précepteurs, Vaude nil en 1 Acte. (Asinus asinum fricat, oder die beiden Schz meister. (Und: La carte à payer, on le perruquier an cat, Comèedie en 1 Acte. (Die Zeche, oder der Perl kenmacher als Advokat.
Köoͤnigsstädtisches Theater. Dienstag, 17. Aug. Die heimliche Ehe, komist Oper in 2 Aufzuͤgen. Musik von Cimarosa. Mittwoch, 18. Aug. Traut doch den Weibern an ein Wenig, Lustspiel in 1 Aufz., von Baber. Hieran Die Ochsen⸗Menuet, Singsp. in 1 Aufz., von G. vo Hofmann, Musik nach Haydn's Kompositionen arrgh girt von Seyfried z , n,
Meteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind! Witterung. 15. Aug. A. 28 0“ 4 1127 62“ S W sernhen — 16. Aug. F. 27710 * 11. 672 S. W. trüb, Regen. M.27 e 9 E 140
Nedakteur John.
Allgemeine
vr en tzische Staats Zeitung,
/ ,
.
MW 193.
Berlin, den 18ten August 1824.
69* S. A. Connentz stbrnst
es bisher drei Klassen: die mit dem H
J. Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. Se. Majestät der König haben dem Kammerherrn,
rafen von Rougemont in Paris, den St. Johan⸗—
er-Orden, und dem zur medicinischen Praxis berech— ten Wundarzte Schulz, zu Freystadt in Schlesien, s n, n, . Ehrenzeichen erster Klasse zu verleihen uhet.
Zeitung s⸗Nachrichten. Ausland. .
Paris, 11. Aug. Der gestrige Moniteunr enthaͤlt nmehr das Finanz⸗Gesetz fuͤr das naͤchste Jahr. Die gaben werden darin, incl. der Zinsen fuͤr die konso⸗ irte Schuld und das Tilgungs⸗-Fond, auf 898, 933, 180 festgesetzt; die Einnahme ist dagegen auf 899, 510, 383 berechnet. Einer Koͤnigl. Verordnung vom 10. Febr. d. J. zu⸗ ge, welche der Moniteur erst jetzt zur oͤffentlichen nntniß bringt, soll der Barons-Titel, so wie der eines comte, Grafen, Marquis und Herzogs, welche der nig denjenigen seiner Unterthanen verleiht, die ihn en wuͤrdig scheinen, kuͤnftig blos persoͤnlich seyn und r dann auf die Kinder und Rachkommen des Betitel—⸗
in gerader Linie uͤbergehen, wenn diese Letzteren be— ders von Sr. Majestaͤt ermaͤchtigt werden, ein Ma— at zu stiften und solches zu der Hoͤhe des mit dem ien verliehenen Titel verknuͤpften Betrages wirklich lftet haben. Nach den Artikeln 6 und 5y des Sta— s vom 1. Marz 1808 mußte, wer bisher den Grafen⸗ el erhielt, ein reines Einkommen von 30,000 Fr. und
Rr den Barons⸗Titel erhielt, ein solches von 15,000 Fr.
zur Bildung eines Majorats geeigneten Guͤtern, wo— sodann ein Drittheil zum Majorate erhoben wurde, chweisen koͤnnen. Diese Bestimmung wird durch obige rordnung bestaͤtigt. Hinsichtlich der Pairs-⸗Majorate
. .
die mit dem Marquis- oder Grafen-Titel und die mit dem Vicomte⸗ oder Barons⸗Titel verbundenen Majorate, wovon die ersteren einen reinen Ertrag von mindestens 30,000 Fr., die zweiten 20,000 Fr., und die dritten 10,000 Fr. gewaͤhren mußten. Die Gleichstellung des Marquis⸗ mlt dem Grafen⸗-Titel und des Vieomte⸗ mit dem Barons⸗-Titel ist durch die Eingangs erwähnte Ver⸗ ordnung jetzt auch auf die Majorate außerhalb der Pairs⸗ Wirrde, ausgedehnt worden.
Das Jure les Debats äußert sich uͤber die Ab—
reise der beiden haitischen Abgeordneten wie folgt: „Die Unterhandlung mit Sankt⸗Domingo hat, wie wir solches im Voraus gesagt hatten, Hindernisse gefunden, wodurch dieselbe aufgeschoben worden ist. Die Deputirten der haitischen Regierung waren nicht mit hinlaͤnglichen Vollmachten versehen um sich in die Erörterung der Frage uͤber Frankreichs Ober-Herrlichkeit einlassen zu kön—⸗ nen. Es scheint uns daß wir Recht hatten als wir be? haupteten daß die Vorschläge des Praͤsidenten Boyer sich vorerst darauf beschraͤnkten eine Konvention zur Feststel⸗ lung der Handels-Verhaͤltnisse zwischen Frankresch und St. Domingo abzuschließen, und gleichzeitig den ehema— ligen Kolonisten Entschaͤdigungen anzubieten. Aber die Abfassung einer solchen Konvention machte es nothwen— dig daß Rang und Titel der kontrahirenden Theile darin genau angegeben wurden. Man konnte daher die Frage nicht umgehen: „Wem gehoͤrt die politische Ober-Herr⸗ schaft uͤber das Gebiet von Haiti?!“ Ein Mittel hatte sich uns gezeigt; nämlich eine pro visorische Konven— tion zu entwerfen, etwa in der Art wie in einem Buͤr— ger⸗Kriege beide . einen Waffenstillstand abschließen; man laͤßt die Rechtsfrage vorlaufig weg und beschäftigt sich blos mit den gegenseitigen Interessen. Eine solche Konvention wuͤrde . ., und zahlreichere . Verbindungen als bisher, mit St. Domingo herbeige⸗ fuͤhrt haben; und hieraus wuͤrde fuͤr beide Theile ein dringenderes Interesse zur Annaherung, eine freund— schaftlichere Bereitschaft zur 36 , n entsprungen seyn. Einige Unzufrie dene, sowohl in Pa— ris als in Port- au⸗Prince, wuͤrden Zeit gehabt haben,
erzogs-Titel, ] sich zu besanftigen, andere, von ihren Vorurtheilen zu—