1824 / 198 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 24 Aug 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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den 24stem die Ruͤckreise nach Berlin anzutreten, wo— selbst Höͤchstdieselben den 26sten eintreffen werden.

Angekommen: Se. Treellenz der Wirkliche Ge— heime Staats- und Minister des Innern und der Po⸗ „Freiherr von Schuckmann, von Breslau.

lizei I. Zeitung s⸗Nachrichten. Ausland.

Paris, 17. Aug. Der Moniteunr enthaͤlt eine Koͤ⸗ nigl. Ordonnanz vom 15ten d. M., nach welcher „in Betracht, daß die Jurisprudenz unserer Gerichtshoͤfe neuerdings eine, von der faktischen Existenz der Jour⸗ nale unabhangige rechtliche Existenz derselben zugelassen; daß diese Interpretation ein sicheres und leichtes Mittel zur Vereitelung der Suspension und Unterdruͤckung der Journale an die Hand giebt und daß, wie hieraus folgt, die durch den 3Zten Artikel des Gesetzes vom 17. Maͤrz 1822 aufgestellten Mittel zur Steuerung von Unfug (moyens de repression) unzulaͤnglich geworden sind: in der Absicht, unter diesen Umständen und bis zum naͤchL sten Zusammentreten der Kammern mit Nachdruck fuͤr bie Aufrechthaltung der oͤffentlichen Ordnung zu sorgen, auf Grand des Artikels 4 des Gesetzes vom 17. Maͤrz 182 die Gesetze vom 31. Marz 1820 und 26. Jul. 1821 vom Datum dieser Ordonnanz ab wieder in Kraft ge— fetzt sind.“ Wie die Etoile bemerkt, wird die hier⸗ nach wieder errichtete Censur von einer Kommission, bei welcher der General-⸗Direktor der Polizei den Vorsitz fuͤhrt, ausgeuͤbt werden. .

Se Maj. der König von Spanien wird Sacedon am 6ten verlassen und am 7ten in Madrid eintreffen, jedoch am 11Iten diese Residenz wieder verlassen, um sich nach la Grange zu begeben U Der Marquis von Villa⸗Hermosa, bisher spani⸗ scher Gesandter am pertuglesischen Hofe, wird in der— felben Eigenschaft hierherkommen. 9 Wie die Etoile meldet, foll der Infant Don Car⸗ tos sich in das Verzeichniß der Koͤnigl. Freiwilligen ha⸗ ben einschreiben lassen a

h de r Niederlande. ; (Schluß des in unserem gestrigen Blatte abgebrochenen Artikels uͤber die

agen Wohlthaͤtigkeits⸗Anstalten.) . ruf g,. . ug der Armen durch Fabrik⸗Arbeiten hofft man gänzlich entbehren zu können, indem die Ko— lonifatlion, wo Felbbau die Haupt-Arbeit ist, sich auf eine so vortheilhafte Weise im Königreiche verbreitet.

Solcher Armen Kolonien zaͤhlen die Niederlande jetzt schon 109 (8 In den noͤrdlichen, 2 in den suͤdlichen Provinzen). Man findet in denselben 534 Wohnungen, 2575 Arme, 430 Waisen, und in Nr. 5 (die Ommer⸗

alfo 4f03 Individuen, von weichen bereits 1555 Bun der (under ist ein Flächentgum von 30 Fuß lang und 120 Fuß breit) urbar gemacht worden sind

3m San aͤbersteigt die Betriebsamkeit der Ko— lonisten die Kihnsten Erwartungen. Ju den Wehnun. gen hörrscht die groͤßte Reinlichkeit und Sittlichkeit, fuͤ

Schanze oder Zwangs⸗-Kolonie) 1953 Bettler. In allem

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gottesdienstliche Anstalten ist gesorgt und Alles beut hien den Anblick von Zufriedenheit, Gluͤck und Wohlstand dar. Außer diesen trifft man nun noch acht blos fh Bettler bestimmte Arbeitshaͤuser mit 3083 Individuen, deren Beschaͤftigung sich mehr den Feld-Arbeiten an— schließt und die daher bei 236,419 Gulden Einnahme und 229,867 Gulden Ausgabe, einen Ueberschuß von 6522 Gulden liefern. Seit dem 1. Januar 1823 hatte die Polizei bereit 3000 Bettler verhaftet. In Namur ist eine Anstalt zur Verbesserung deß Schicksals der Gefangenen errichtet, welche guten Fort, ang hat. In den noͤrdlichen Provinzen besteht de erein zur sittlichen Verbesserung der Gefangenen he reits aus einigen Tausend Mitgliedern. Findlinge zählte man im Jahre 1823, 10,700 un 25090 anderweitig verlassene Kinder. 3s ö Taubstumme bestehen drei Institute mit An Zoͤglingen. ö Es giebt 43 Vereine zur Vertheilung von Feuerum und Lebensmitteln im Winter, die zusammen fuͤr etm 92, 000 Gulden in den kaͤltesten Monaten verspenden. Man zaͤhlt 49 Sparbanken, wovon jedoch n 3251 Individuen Gebrauch machten. Eingeliefert win den 1,147,756 Gulden. Die Verwaltungs-Kosten h trugen 2492 Gulden. K—— Leih-⸗Institute zahlte man 126. Ihr Gesammt⸗K pital betrug 5,327,232 Gulden. 38 derselben hatten sammen einen Gewinn von 140,470 Gulden. Die m sten nehmen 12 bis 15 pCt. . Wien, 13. Aug. Seit kurzem besteht in der Pn vinz Mähren eine Ketten bruͤcke. Sie wurde im Lan des verwichenen Fruͤhjahrs auf der, dem K. K.

8. Jun. zur allgemeinen Benutzung nicht nur fuͤr Faß, gaͤnger, sondern auch fuͤr leichtes und schweres Fuhrwen geoͤffnet. Diese Bruͤcke enthaͤlt 99 Fuß in der Laͤnge im Löh ten, ist 14 Schuh brelt, und haͤngt 10 Schuh uͤber du niedrigsten, 2 Schuh uͤber dem hoͤchsten Wasserstande m ter einem Aufhaͤngwinkel von 22 Graden an 8 Ketten wovon 4 Stuͤcke zu jeder Seite durch die Trage⸗ on Hauptstangen, zwei und zwei vergliedert, zwei Paarwel uͤber einander haͤngende Doppelbalken bilden. .

Das Gewicht der Ketten betraͤgt 48 Nied. Os Centner, die Tragstangen 5, die beiden Schienen 12, z sammen 65 Centner. l,

Die Fahrbahn selbst ist von Holz; zur Scicherhe— der Daruͤbergehenden ist ein um die Tragstangen geflohh tenes Drathgelaͤnder in einer gebracht. Die Bruͤcke hat mit Einschluß des Eisen⸗Ge wichts der Bruͤcke selbst im Ganzen ein Tragvermoͤgen von 12953 Centnern, und kann demnach, was sich aug durch ihre bisherige Benutzung vollkommen bewaͤhrt hät die schwersten beladenen Lastwagen, ohne mindeste Gu fahr tragen. JJ . Aus der Schweitz, 12. Aug. Fuͤrchterliche Ha gelschlaͤge haben in einem großen Theile des Kantont Luzern schreckliche Verheerungen angerichtet. Den groͤß

ten Schaden verurfachte ein Hagelwetter, welches sih

eine mehr denn vierzigjaͤhrige

merer, Grafen von Magnis, gehoͤrigen Herrschaft Stra nitz, uͤber einen Arm des Marchflusses erbauet, und ah

Hohe von 3 Schuhen an

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am Zosten Julius des Abends uͤber einn bedeuten, den Theil der weitschichtigen Oberamtei Willisau ver— hreitete und die eine reichliche Aerndte verheißenden Ackerfruͤchte gaͤnzlich vernichtete. Man rechnet, daß der vierte Theil der Aerndte im Kanton Luzern auf diese Art verwuͤstet ward. Unbegreiflich ist es, daß, obgleich Erfahrung die Nuͤtzlichkeit

der Wetterableiter bewährte und außer allen Zweifel ge— setzt hat, im ganzen weitschichtigen Kanton Luzern sich nicht mehr wie drei solcher vorfinden, während in einem großen Theile der uͤbrigen Schweitz fast kein bedeutendes Gebäude ohne einen Ableiter mehr anzutreffen ist. Den gesuͤndern Begriffen, welche eine fortschreitende achte Bolksbildung verbreiten wird und soll, bleibt es ohne Zweifel vorbehalten, zu bewirken, daß man auch in jener Begend ein von dem menschlichen Forschungsgeist ent deck⸗ tes, vielfaͤltig bewährtes Schutzmittel gegen die furcht⸗ baren Wirkungen und Verheerungen des Blitzes nicht länger unbenutzt lassen werde Die allgemeine Uebersicht der Verrichtungen saͤmmt⸗ scher Gerichtsstellen des Kantons Zuͤrich (der an 100, 999 Einwohner hat) vom Jahr 1823 zeigt, daß von 3870

or die Friedensrichter gebrachten Rechts-Streitigkeiten,

gaz guͤtlich durch dieselben verglichen, und 927 hinge— zen an den Richter verwiesen wurden. Die Amtsge—⸗ Lichte haben alsdann 361 an sie gelangte Civil⸗Prozesse zuͤtlich beseitigt und uͤber 453 rechtlich entschieden, wovon 11 appellirt wurden.

Kopenhagen,

e Handels-Zeltung enthalten die am 16. Jun; in Lon— Ion zwischen Dänemark und Großhrittannien abgeschlos⸗ ene Handels-Uebereinkunft uͤber Abgaben⸗-Reziprozitaͤt. So wie bereits im Jahr 1819 zur schnelleren Schlich⸗

ung von Privat⸗Streitigkeiten, welche zunaͤchst aus woͤrt⸗

schen oder thaͤtlichen Beleidungen entsprungen, eine sum— marische Prozeß⸗Form eingefuͤhrt ward, die sich in ihren Folgen äußerst heilsam bewahrt, so ist jetzt auch aus dem⸗ ben Grunde unterm 6ten d. M. eine K. Verordnung irlassen worden, wonach alle Schuldforderungen, wenn elbige keine 190 Thaler betragen, ebenfalls auf eine sum— arssche Weise sowohl schneller als weniger kostspielig geschlichtet werden konnen, als es bisher auf dem ge— hohnlichen Wege Rechtens geschehen konnte. Christiania, 10. Aug. Fuͤnf Tage vor dem Schlusse des Storthings (am 4ten) uͤbergab der Staats— Nath Falbe demselben noch folgende wichtige Botschaft Sr. Maj. des Koͤnigs: . , „Das absolute K. Veto bildet ein so innig mit der auerhaftigkeit und dem Gleichgewichte der repraͤsenta— wen Regierung verbundenes Element, daß alle von den Lokalitͤten hergenommenen Einwuͤrfe dagegen die Augen— faͤlligkeit der Grundsaͤtze und Thatsachen nicht zu schwaͤ⸗ chen vermoͤgen. Wenn uͤbrigens ein Zweifel daruͤber statt finden koͤnnte, so haben die Ereignisse unserer Tage laut genug gesprochen, und die Geschichte zeigt uns überall in ihren Jahrbuͤchern, wie aus denselben Feh— lern dieselben Folgen entspringen. Mehrere Laͤnder sind der Schauplatz eines blutigen Kampfes gewesen, dessen Grund hauptfächlich in der Verweigerung des absoluten Veto lag und jenes verderbliche Mißtrauen, das die

14. Aug. Die Staats⸗Zeitung und

Gemuͤther zu Uebertreibungen veranlaßt, deren Folgen sich nicht voraussehen lassen, hat am Ende e des Thrones und dem wirklichen Beduͤrfnisse der Voͤl— ker die Waffen gegen sich in die Hände gegeben, und den Souverainen mehr Macht vers zafft, als sie anfangs

verlangten. Diese Lehren muͤssen bei einem loyalen und

treuen Volke, welches dieselbe Anhaͤnglichkeit fuͤr seinen Souverain, als fuͤr die Garantien hat, die seine eige⸗ nen Rechte sichern, einen entscheidenben Einfluß äußern. Der Konig hat mit Vergnuͤgen wahrgenommen, daß der Storthing des Koͤnigreichs Norwegen bei der wichtigen Frage des Veto das im Princip anerkannt hat, was er unter den gegenwartigen Umstaͤnden und aus den von ihm angefuͤhrten Gruͤnden in der Wirklich—⸗ keit noch nicht anerkennen zu konnen glaubte. Allein durch diese Art und Weise, die Frage zu betrachten, scheidet der Storthing Norwegen eben so wohl von den konstitutionellzabsoluten, als von den konstitutionell⸗re⸗ praͤsentativen Regierungen. Wenn es unbestreitbar wahr 6 daß die Verfassung eines Landes den Beduͤrfnissen, ewohnheiten und selbst der geographischen Lage des Volkes, welches dasselbe bewohnt, angemessen seyn muß, und es ein verderblicher Irrthum waͤre, wenn man Na— tionen, die fast immer verschledenen Karakters sind, den nämlichen Formen unterwerfen wollte, so ist es doch auch einleuchtend, daß Norwegen, das seit anderthalb Jahr⸗ hunderten gewohnt ist, nach dem alleinigen Willen des Monarchen regiert zu werden, es mit Mißvergnuͤgen sieht, daß ihm die neuen Formen eine Stuͤtze und einen maͤchtigen Vertheidiger gegen die Eingriffe der Legisla— tur rauben. Der geringe Antheil, welchen die norwegi— sche Nation vor der jetzigen Regierungsform an der Verwaltung besaß, hielt die Buͤrger von der Handha⸗ bung der oͤffentlichen Angelegenheiten entfernt, und mußte natuͤrlich zur Folge haben, daß die Klasse der Staats⸗ Beamten den meisten Einfluß auf die legislativen Ver⸗ sammlungen bekam. Die Moͤglichkeit des Mißbrauches dieses Einflusses von Seiten der Beamten laͤßt sich nicht leugnen, und zwar um so weniger, da der Konig, der Konstitution zufolge, nicht das Recht hat, sie zu entlas⸗— sen. Und da der Koͤnig außerdem nicht das absolute Veto besitzt, so kann er auch die Wirkungen der Be—= schluͤsse, die moglicher Weise einzig und allein durch den Wunsch herbeigefuͤhrt wurden, die Aufsicht des Monar— chen auf die Staatsbeamten zu vermindern, nicht hem⸗ men; es fehlt ihm an hinreichender Autoritaͤt, das, was das Wohl des Staates erheischt, zu bewirken, wenn die Gesetze von Denen entschieden werden, die sie in Aus⸗ uͤbung bringen sollen. . Da der Storthing in einer unterthänigsten Adresse den Wunsch zu erkennen gegeben, daß der §. 17 neu re⸗ digirt werden moͤchte, bevor der §5. 79 abgeschafft wurde, so stehn Se. Maj., indem Sie zum Theil die desfalls von dem Storthing angefuhrten Gruͤnde zugestehen, nicht an, zu erklaͤren, daß Sie mit Vergnuͤgen die von dem Storthing ausgesprochenen Wuͤnsche erfüllen wollen, wo es, ohne Beeintraͤchtigung der Praͤrogative des Souve⸗ rains, geschehen kann, dessen . . die Freiheit des 5

Volks eben so nothwendig ist, als die der Rechte der Repraͤsentanten desselben. Se. Maj. glauben jedoch, die