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Staaten, sonach auch in den Koͤnigl. Baierischen Staa⸗ in vollkommener Uebereinstimmung mit der deßfalls i n r i fen, ws blöher, gehandhabt werden möchten. Protokoll gegebenen Königl. Han nverischen Erklärumn macht, sich dem Wohl ihrer Unterthanen mit der noͤthi⸗ den duͤrfe, um die einzelnen Deutschen Voͤlkerstaͤm en, en meta' Hagen. Der Gefandte ist ange, ganz uni wedeutsz zusgzsprochen hät; so ahn e , , wechselseitig zu entftemden, und so den Keim . . Se. Kön ls! Maje lit von higi. Gesandte keinen Nustand nehmen, auch bei den In der so eben verlesenen verehrlichen Praͤsidial⸗ I sung des Bundes zu legen. Aus inn , . Gal fen der eben vorgelegten Prasiblaiproposttlon bei⸗ gegenwärtigen ahnlichen Antrage, zu Vorbereltung einz propositien erblicken nun Seine Koͤnigliche Hoheit einen weil die Unmoͤglichkeit, vor dem 20. Se e r. 66 treten, die durch selbige von dem allerhoͤchsten Kaiserl. Berathung und Vereinigung uͤber gem ein nd tz g nen , he der weisen Fuͤrsorge Seinzr Kaiserlich⸗ Jahres ein definitives Gefetz zu Stande ö 6. 4 Rönigl. Desterreichischen Hofe von neuem bethatigte Anordnungen, hinsichtlich des Schul, Unterricht, Königlich⸗Apostol Majestaͤt fuͤr die Wohlfahrt des Deut- Tage liegt, stimmen Seine Königliche Dien . am eee rds gemeine Wohl der Deutschen Stag, und Erzlehungs, Wesens, feine Bestimmung, von gl schen Bundes, Was aber den naheren Inhalt derselben ligst für die einstweilige Fortdauer 8 , ten dankbar anerkennen und die bereitwilligste Mtwir, chen Grundsaͤtzen wie damals ausgehend, sogleich zu zh ietrifft, so haben Seine Koͤnigliche Hoheit, dem Grund. Preßgesetzes vom 20. September 1819 . kung zu Erreichung der dabei gehegten Absichten zu— klaͤren, und sich zu einer Mitwirkung in dem angegehn Princip des Bundes getreu, es sich jederzeit angelegen Endlich liefern die heute noch 38 sicher n nen Zwecke, dutch Theilnahme an der Wahl der ang on lassen, fuͤr die Aufrechthaltung des monarchischen der neuesten von der Cent al a er nr , . . Hannover. Das Koͤnigl. Großbrltannisch- Han- tragenen Commission, hiermit bereitwillig zu zeigen. princips in Allerhoͤchstihren Staaten Sorge zu tragen. eingeleiteten Untersuchung so viel Bele 1 u k növerssche Gouvernement stimmt den Grundfaͤtzen und Hinsichtlich des vierten Gegenstandes, die Ernen— ÄUllerhoͤchstsie haben die, Forderungen der Staͤnde des dauer geheimer staatsgefaͤhrlicher Berbin pin 6 n * i. Ansichten des Kaiserl. Königl. Hofes voͤllig bei. rung des Preßgesetzes von 1819 betreffend, so ist diese Großherzogthums, die hiermit nicht in Einklang zu brin, land, daß Seine Königliche Hoheit nur 9 di . Es hat solche von jeher der inneren Landes ver— der einzige, woruͤber der Koͤnigl. Gesandte mit einer be hen waren, mit dem Ernste zurückgewiesen, der keinen zung von Untersuchungen stimmen konnen dere e fh waltung zum Grunde gelegt, und selbigen durch Gesetz— sondern‘Instruktion versehen, und zu der Erklaͤrung g zweifel uͤbrig lassen konnte, daß Sie auch in Zukunft als ein Zaum fuͤr die Uebelgesinnten Heut hill . ; gebung und Abminasträtion Realstat gegeben. maächtigt worden ist: hieruͤber zu wachen wissen wuͤrden. Seine Koͤnigliche nen, und die spaͤterhin dazu benutzt werden orf . Zugleich theilt dasselbe die Wünsche Sr. Kaiser!. daß er dem Antrage zu einer gemeinsamen Ven cheit gingen hierbei von der Uberzeugung aus, daß der das Uebel aus dem Grunde zu heben — 56 a, Majestat fuͤr die Zukunft Deutschlands, fuͤr die einbarung uͤber Erneuerung des provisorischa PHeutsche Bund nur dadurch immer mehr und mehn be— Kurheffen. Von Seiner Königlichen Hoheit de Erhaltung der Principien der Ruhe, und fuͤr das Beste Preßgesetzes von 1819, somit auch uͤber die Fon sisigt werden koͤnne, wenn die einzelnen höchsten Bun, Kurfuͤrsts⸗n ermächtigt und beauftragt, den so see. J 1 der kuͤnftigen Generation. dauer desselben, bis zur Verabredung eines definith Hesglieder bei allen ihren Regierungshandlungen das (hoͤrten Antraͤgen der verehrlichen aiseriich⸗ Köͤni . der Her, mhk Gotz oernement tritt daher den darauf ven, hier mit beitrete! System des Bundes niemals aus den Augen verloͤren. Praͤsidialgesandtschaft hinsichtlich aller darin a,, gerichteten Vorschlaͤgen der Praͤsidialproposition in allen Ba den. Der Gesandte ist zu nachfolgender Erfl Eben des halb sind auch Seine Koͤnigliche Hoheit sehr Gegenstände alsbald beizutreten, sindet sich der Kurfuͤrst— m unten bel. agg an. z 9 bereit, den Wuͤnschen des Kaiserlich-Koͤniglich-Oesterreichi« liche Gesandte, indem er diese Zustimmung auss richt, ö Würtem berg. Indem der Koͤnigl. Gesandte die, Se Könkgzl. Hoheit der Großherzog haben zu vil chen Hofes zu entsprechen, und sich uͤber die Grundli⸗ durch die ausfuͤhrliche Entwickelung der n g . ai. aus den so eben berüommenen verehrlichen Praͤfidial. Bewéelss Ven ,, g, 6 29 lien einer Geschaͤftsordnung, wie sie durch die Wiener diesen Antraͤgen zum Grunde liegen, aller weiteren e. Antraͤgen sich ergebende, fortgesetzte Sorgfalt Sr. Ma. Allerhöchstihrer Unterthanen erhalten, Sie haben dern chlußacte bedingt ist, mit den uͤbrigen hoͤchsten Bundes- fallsigen Ausfuͤhrung seines Orts uͤberhoben, und hier tn ger des Kaisers von Oesterreich, fuͤr alles, was das Anhaͤnglichkeit an die bestehende Regler ng 26 hr Gliedern, die sich in einer gleichen Lage, wie Sie, befin-! nur noch die Veranlassung, denjenigen verchrlichen Ge⸗ Wehl des Deutschen Bundzs betrifft, dankbar anerkennt, fes Rechtsgefühl zu oft erprobt, als daß Allerhoͤchss n zu vereinbaren, — . smssandischaften, welche bereits vor ihm abgestimmt, und die muß derselbe bemerken, daß er, was den ersten Gegen, Sich nicht gedrungen fuͤhlten Ihrem Volke . Seine Königliche Hoheit erkennen es auch in dieser allerhöoͤchste, hlerdurch abermals bewiesen Fuͤrsorge Sei⸗ stand anlangt, eingettzten er üms inde wegen nicht jim Sen Te en u ‚. ch ⸗ ien. e vor all Beziehung als einen Vorzug der Gesetzgebung des Bun, ner Kaiserlichen Majestaͤt fuͤr das Wohl des Df Stande war, daruͤber besondere Instruktionen von sei⸗ 22 . 3 v. jk 1 . 2 , . les an, daß die Landesgesetzgebung ihr jedesmal weichen Bundes dankbarlichst anerkannt haben dic mit ale ö nem Allerhöchsten Hofe erhalten zu koͤnnen, da Dieser Se g ĩ 2 die feste * 23 ,. 2 uß, so oft sie mit den Beschluͤssen des Bundes nicht in Gefühlen dahin anzuschliessen daß diefe 8 ko 1 6 fruͤher von der Voraussetzung ausging, daß es sich nur 124 ö 165 . 96 2 n Zuversicht 4 den Tag Kinklang gebracht werden kann, und daß fuͤr den Voll- keit in dem hierauf zu fasfenden Beschlu am e, . 3 von der Erneuerung des Preßgesetzes vom Jahre 1819 . . Lanth 26 . a. un ame. ug der innerhalb der Competenz des Bundes gefaßten Versammlung angemessen und nee nn, 36 1. 21 2 e, ine nn . bundes. Dinge gerichteten Han? 2 n n, . ; ö ö durch eine definitive Executionsordnung ge⸗ gedruͤckt werde. 3 i esetzlichen Grundsaͤtze in rtemberg bereits durch Masfe se n, , n, , ali Groß her zogthum ine 2 e ßige Einrichtungen , und es 86 ere, ee, e. e re, een keinen Eingass Seiner Koͤniglichen Hoheit sind die mannigfaltigen Hoheit . n, , ,, k ist namentlich eine Geschaͤftsordnung in Wirksamkeit, belnden Theorl enn . ne 6. en — 2 schn Bebrechen nicht entgangen, an denen die Universitaͤten sidialproposition mit lebhaftestem Dankgefuͤhl . . welche, ihrer Entstehung, ihrem Inhalte und den bishe— ren die ehe. er,, e. . Bahn verlassen 2 nd Lehranstalten der Deutschen Staaten leiden, und Beweis der wohlwollenden Sorgfalt, 3 Ye eng n rigen Erfahrungen zufolge, den düfgestellten Grundfaͤtzen — 2 t h Ehre und Pflicht ein fuͤr allem Ulerhöchstsie haben diesen, so viel von Ihnen abhangt, jestaͤt der Kaiser von Oesterreich jederzeit fuͤr die Erl 3 abllig enisprechen dur fte. . ist. ö. der Zeit entgegen zu wirken gesucht. Richts desto we⸗ tung der Ruhe und gesetzlichen Ordnung auf 2 . ᷣ Venn nän gleich hiernach letztere in Wuͤrtemberg Nichts desto weniger erkennen Se. Koͤnigl. Hohe iger ist nicht zu verkennen, daß isolirte Bestrebungen ! Bundesgebiet bewaͤhrt haben. ae bereits als gewahrt erscheinen, auch die Verschiedenheit schon die Existenz solcher Versuche, die sich leider na uch hier nicht ausreichen. Die Universitaͤten sind ein Hoͤchstdenenselben konnte es nur erwuͤnscht seyn, die— der Verhaͤltnisse eine Verschledenheit der Modalitäten den vorliegenden Beweisen nicht in Abrede stellen läßt Bemein gut der Deutschen Nation und daher sind ge⸗ sen hochwichtigen Gegenstand zu einer Zeit nnr ergo fuͤr ein Uebel an, dem nicht kraͤftig genug entgegen R einschaftliche und durchgreifende Maaßregeln dringendes in Anregung gebracht zu sehen, wo die Gewißheit neuer,
ö ,, , . einen en gn gl, Gela che boch an der Gen igt. e i. neueste Geschichte hat ie C Bedurfniß. eine Koͤnigliche Hoheit geben daher sehr auf den Umsturz des Bundes 3 um hrit selncz allethöchsten Hofes nicht zu zwesfein, sich den fahrung nur allzusehr bestaͤtigt, daß wahren oder eingt ereitwillig Ihre Zustimmung zu der Reactivirung der gen . e nn, ,,,, angetragenen Betathungen uber eine vielleicht ausfuͤhr— bildeten Leiden der Voͤlker nicht dadurch abgeholfen wer cher bestandenen Bundestags-Commission, und nehmen auch nicht zu einem Grad von Reife gediehen welcher tabs Bereinigung alf gewisse Grunblinten der Ge— den kann, daß man durch gewaltsamen Umsturz de ich Ihrer Seits den Fortbestand des provisorischen Bun- ernstliche Besorgnisse fuͤr die innere Sicherheit des Bun⸗ swaftgordnung an ischlie ssen. Dinge, neue Leiden und neue Drangsale zu den frühere Kweschlusses vom 20. September 1819 uͤber die Universi« des haͤtte erregen können, so nehmen sie darum nicht l Hen dritten. Punkt. der verehrlichen Praͤsidialan⸗ esellt; daß Zufriedenheit und Gluͤck nicht dadurch ver lten als eine selbstverstandene Sache an. minder die r rtf en, saͤmmtlicher Bundesreglerun⸗ träge anlangend, fo befindet sich der Königl. Gefandte reitet wird, wenn ein Jeder täglich fuͤr Alles zitter Die Großherzogliche Regierung hat es sich von An⸗ gen in Anspruch, um durch zweckmaͤßige Vorkehrungen zwar in demseiben Falle; da jedoch die, Königl. Wur— muß, was ihm heilig und theuer ist. üg an zur Pficht' gemacht, dem Mißbrauch der Presfe ähnlichen ünternehmungen alf krästizste entgegen zu zembergische Staatsregierung schon damals, als der Zu— Demnach halten sich auch Se. Königl. Hoheit de L.dem Großherzogthume, so viel möglich, zu steuern. wirken, deren Nichtbeachtung die Verwegenheit ihrer kan der Deutschen Universitaͤten in der 16ten Sitz. Großherzog fuͤr verpflichtet, alle Vorschläͤge sich zu zige gl ging hlerbei von der Ueberzeugung aus, daß Einig, Urheber und Sheslnehmer immer höoͤher steigern, die der Bundes versammiung vom 6. Mal 15109 zum ersten. zu machen, welche daz tienen, konnen, Püstrgnissé i und, Friede im Dunde nicht erhalten werden könnz, usbr tung derten erleichtern und so zuleKzt der oͤffe nt⸗ male Gegenstand eines Antrages zur commissarischen entfernen, durch welche der Friede der Einzelnen fon kenn die einzelnen Bundesglieder in andern Bundes, lichen Ruhe wirkliche Gefahr bereiten konnte. ; Begutachtung eines gemein samen Einverständnisses uͤber wahrend bedroht und den Regierungen jene ungestöts aten den frechsten Angriffen ausgesetzt blieben, ohne Se. Königl. Hoh. glauben nach allem, was Über die etwa nöͤthigen Maaßregeln wurde, Ihren Beitritt, Sicherheit geraubt wird, die es ihnen allein möglsaß hiergegen schleunige und kräftige Abhuͤlfe gewaͤhrt die neu entdeckten tevolutiongiren Plane zu Höchstihrer
perde; daß die Deutsche Literatur nicht dazu benutzt wer⸗J Kenntniß gelangt ist, mit Beruhigung annehmen zu