1824 / 226 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 25 Sep 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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ird: s8⸗Rath muß r ird sehr streng bewacht. J dem Senat vorgelegt wirdz kurz der Staat mi . it ö r, , , . von dem Direktor uͤber jeden n,. re, ,, 3 e . daher, daß man einen neuen ver⸗ keit zu Rathe gezogen werden. Der n * . 9e . ch ien entdeckt haber ] r . . ee n in der Woche in der Wohnung des re irektors. nterm 23. Aug. gemeldet, daß obersten

.

illa ei d daß fortwaͤh⸗ 6 Jahre erwah diese s . 2 ö d, nnr 6 , wieder verlaͤngert werden. Seine Obliegenheit ist, e. rend . Amer ka. Die Morning - Chronicle, * Ee, ne., ,,,, ,, 4 6

st eini r interessante Mittheilungen uͤber er das Betragen alle ; . 14 gabi se en ge leer liefert, ,,, m , . 38 e er nee * e, ihr unter der Aufschrift: e hun . / keen. ,,,, . Schtesßen sicht des Senats zufolge, zu üblen Resultaten oder zu

aus Santjago vom 14. Mai 1824:

Ich habe Ihnen vor einiger Zeit gemeldet, daß wir augenblicklich suspendiren; uͤber die National Gebräu,

ituti d ; Erzi der Jugend zu wa— ; ronstltution begluͤckt worden sind. Die che und Sitten, und die Erziehung

, 6 , sie wollen eine Re⸗ chen; Buͤrger⸗Tugenden zu , . fn , ö. She e efs Treg gung ohne eine Repraͤsentativ⸗Versamm⸗ zu bewirken, daß selben oͤffentliche Belohnung

lung. Es find Beamte ernannt, welche, wie es heißt, zeichnung zu Theil werde: Privat⸗Kontrakte und Buͤrg

3 bschon keiner derselben nach schaften zu schuͤtzen; ein Register uͤber die Tugenden und ,,. a n darf. Das Ganze wird Dienste eines jeden Burgers zu fuͤhren; , de, . de e, ö feilen aristokratischen Versammlung geleitet digung des obersten Direktors zu empfe 36 * 1 leit er welche, wie man wohl sagen darf, sich der National⸗Kammer als henemexilos Woh 1j ien . der mißleitet. Folz endes ist eine Skizze der neuen in Vorschlag zu, bringen, Ks gehort ferne nn,,

,, . tributen , enats, 6 'tgh en n, , D ist einem obersten Direk-] ner jeden Korporation oder Selen aft. na

6 enn , , Ie. 6 86. des Lan, Praͤfentation von Seiten des ohersten Direktors, ia ge⸗

. 16 . aan n ighrnh und uͤber deren Vollstreckung zu nehmigen Kriegs⸗Erklaͤrungen a , . Genehmi— a , 6. hat die Praͤrogative, die . in. Eng der 8 e ,,, n ö ; iger Sanktion de euern 1, n, n, eee, , nnr. bringen. Er ist Entlassungen von Staats-Begmten, Anlegung von Sal

; er zu⸗ der vollziehenden Gewalt haͤtten uͤberlassen werden sol nennen; ö n n. 1 n n. 163. 6 len. Die kleinlichen Details in der Vir fohrunge weis 6 . e chile Frieden unter Sanktion des Senats. und die Gegenstaͤnde, deren Vesorgung dem Senate o Re r eigene Minister mit Genehmigung des liegt, sind wahrhaft kindisch, so z. B. die Auszeichnum

it Zustimmung des Senats kann er Ur, aller wohlverdienten Stagts⸗-Buͤrger und Eintragung der,

dern und Verbrecher begnadigen. Er selben nach den drei Klassen: a) gewoͤhnliches 533

Beamte wegen Untuͤchtigkeit entlassen, Pb) vorzuͤgliches Verdienst (benemeritos) uud zer 9

Senat deshalb zu Rathe ziehen zu , . 1 6 6 . in das groß

enfalls absez⸗ egister de . .

; , ,, , gm, National⸗ Kammer ist ein Koͤrper von 6

ken Ce eg Er kann mit der Einwil⸗ nal⸗Nathgebern, die bei jeder wichtigen Gelegenheit .

ö. De. 8 F Allianz- und Handels— sammenberufen werden; ihre Zahl muß uͤber 59 und ö.

n ee orie, kann er Gesandte ter 209 betragen; ein Achtel derselben wird . 4

. Hofen beglaubigen. Drei Staats⸗Mi⸗ gewählt. Die Mitglieder muͤssen an dem 5 . .

2 ehen ihm bei seinen Regierungs⸗Geschaͤften zur wo der Senat sich versammelt, oder wohin imme 9

4 . 9 e, e, ,. 96 n, n 9 ; besteht aus sieben Personen, nuͤm⸗ Sekretair des Senats und, der Genet anch

, , 2 n Justiz⸗Höofes; einem len 25 Mitglieder durchs Loos, 6 sich 9. .

Falken, einein General, einem Inspektor der Staats, zuͤglich versammeln muͤssen, um die esetze, we ;

ker . und zwei Direktoren der Natlonal⸗Oekono⸗ Senat ihnen vorlegen läßt, zu genehmigen oder zu miß

billigen; Kri iedensf Anleihen, Steuern, unktlonen sind, mit dem obersten Direk— billigen; Kriegs⸗ und Friedensfragen. St , . . 6 neuen Gesetz⸗ Entwurf Auflagen, Ernennung von , e en n . enehmigen oder zu verwerfen die Ernennung neuer lichen und heroischen Verdlenst zu sanctioniren o e ster zu genehmigen, und die Gruͤnde ihrer Entlas⸗ verwerfen, und das Censur⸗Gericht zu ernennen.

fung anzugeben Das Budget zu prüfen, bevor es Es sinden jedesmal nur zwei Sitzungen m

einer Verletzung der bestehenden Gesetze fuͤhren koͤnnten, Ver

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wovon die erste der Entgegennahme der Gesetze und sey weit besser, die souveraine Gewalt einigen wenigen

Anhörung der Rede des Bericht-Erstatters, und die Händen, als einer großen Anzahl von Personen zu de—

her bleiben wird.

er andern Reformen, welche angeordnet worden sind,

hefindet sich auch die der „National⸗Moralitaͤt“; es soll

zu diesem Behufe ein Sitten-Gesetzbuch entworfen und zarin „die Pflichten eines Buͤrgers in allen Lebens⸗-Pe— ioden und in jeder Lage der Gesellschaft“, genau an— gegeben werden. 2 5

Eine vollkommene Freiheit der Presse ist mit vielem

ab, Pomn erklärt worden; es soll sich aber Niemand mit der Organisation und Verwendung der Land und ten, Ortschaften ö. sieir , ö , en Mysterien, Dogmen ober zer Disclplin der Reli—

mit der i oͤffentllche Anstalten aller Art zu ant 4 ; der die eine, noch die Festen, ff ttion .

, ,, gan nach seinem freien und so noch eing ganze Reihe unbedeutender Obliegen,

Willen alle Officiere unter Bberst,Lieutenants-Rang er- heiten, welche sammt und sonders dem Wirkungskreise Behufe ein Preßfreiheits, Gericht ernannt worden, das en alle *

son, oder mit dem von der katholischen Kirche allgemein ebfligten Moral⸗System befassen. Es ist zu diesem

us sieben Personen bestehen soll; außer demselben wird uch noch eine Junta von Literatur-Raͤthen errichtet, helcher Alles, was zum Druck bestimmt ist, zu dem ein— ichen und alleinigen Zwecke vorgelegt werden soll, den lutor vor censurablen Stellen zu warnen, von welcher Barnung er, wenn er will, an das Gericht der Sieben ppelliren kann. Hier haben Sie eine. ien lich genaue Skizze von er tollen, hier ganz gravitaͤtisch angenommenen, Kon⸗ itution; das Uebrige ist eben so albern, und durchaus nausfuͤhrbar. 1 3 Wenn man den superklugen Chiliern die Gebrechen eser Konstitution zeigt, und sie darauf aufmerksam

hacht, wie weit sie hinter der, welche unter dem Di—

ektorate des guten O'Higgins promulgirt worden war, ruͤcksteht, so sagen sie, daß die Verfasser der neuen tonstitution durch die Erfahrung geleitet worden. Sie aͤtten in allen anderen Staaten von Suͤd-Amerika die blen Wirkungen der Repraͤsentativ-Kongresse gesehen; nzufriedenhelt und Eifersucht, sagen sie, werden durch se Ernennungen der Mitglieder erregt, und sie versam— eln sich nur, um uͤber alle ihrer Berathung vorgeleg⸗ n Gegenstaͤnde unnuͤtz zu streiten. Einhelligkeit und hige Eroͤrterung koͤnnen, wte sie behaupten, lediglich

on einer kleinen Versammlung erwartet werden; es

Es ist eine neue Eintheilung des Landes in Gou— dernements, Delegationen, Subdelegationen, Praͤfekturen n. s. f. beschlossen worden, obschon aber bereits ein hal— bes Jahr seit der Erlassung dieses Gesetzes verstrichen st, hat doch noch keine Veraͤnderung statt gefunden. Un—

andere der Eroͤrterung und Beendigung des Gegenstan⸗ legiren. So ist die jetzige Denk- und Ansichts⸗Weis des gewidmet sind. Diese zwei Sitzungen duͤrfen nicht der Chilier in Ha, zesche en sie mehr als zwei Tage, hinter einander einnehmen. In jedem Distrikt oder Kirchspiel von 200 Einwohnern, wer— den Wahl-Versammlungen gebildet, deren Funktionen darin bestehen, diejenigen Buͤrger als Benemeritos an— zunehmen oder zu verwerfen, welche ihnen von den kom— petenten Behoͤrden, zu dieser Chre vorgeschlagen wer— den. Sie haben das Recht, die vollziehende Gewalt zu bitten, diejenigen Staats-Beamten, welche ihrer Mei⸗ niung zufolge, ihr Amt gemißbraucht haben, zu entlassen. n Betreff der Gerichtshoͤfe ist eine neue Anord—⸗ . 6 getroffen worden; ich kann jedoch nicht die mindeste Berbesserung in diesem Theil der Rechtspflege entdecken, die ohne Zweifel eben so abscheulich (execrable) wie bis—

Zeit dauern, weil sie keine richtigen Vorstellungen von Regierung, noch feste Meinungen uͤber * 2 Ge⸗ genstand, außer der Religion, haben, und in dieser Hin⸗ sicht glauben sie, daß unbedingter Gehorsam Pflicht sey.

Die Chiller zu Coquimbo in Nordchili, hegen einen ungemeinen Widerwillen gegen die Konstitution. Bei— nahe der ganze Ertrag der Ausfuhrzoͤlle faͤllt auf die Provinz von Coquimbo, durch das Verschiffen des Kup— fers; dieses Gefaͤlle bildet einen bedeutenden Theil der Staatseinnahme. Die Coquimbanos, welche ihre sfinan— zielle Wichtigkeit kennen, sind unabhaͤngiger als die Ein— wohner der meisten andern Provinzen, und aͤußerst un— zufrieden, daß sie von allem Antheil an der Reglerung gaͤnzlich ausgeschlossen sind, und daß ihr fruͤherer Ein— fluß durch die politischen Anordnungen der neuen Konstitu— tion vertilgt worden ist. Derselbe Groll gegen die Kon⸗ stitution und gleiche Ansichten herrschen auch in der Pro— vinz Conception in Suͤdchili. Im Allgemeinen ist es aber den Chiliern sehr gleichguͤltig, welche Regierungs— Form ihrem Lande gegeben wird, und koͤnnte ihnen freier Handel gesichert werden, so wuͤrden sie, wie ich fest uͤberzeugt bin, auf die Last, sich selbst zu regieren gerne Verzicht leisten, und sich von einer fremden Macht regieren lassen. Sie wuͤrden ein solches Ereigniß, als Buͤrgschaft einer ungestoͤrten Ruhe, wodurch allem in— nern Streit und aller buͤrgerlichen Zwietracht ein Ende gemacht wuͤrde, mit Jubel begruͤßen.

. 1 72 Koöͤjln. Am 3. August wurde das durch Beiträge mehrerer hiesigen Einwohner neue vergoldete kolossale

Kreuz auf der oͤstlichen Seite des hohen Chors der

Domkirche mit angemessener Feierlichkeit aufgestellt. Trier, 12. Sept. Vorgestern ist der unter Ge— nehmigung Sr. Majestaͤt unseres Allergnädigsten Koͤ—⸗ nigs und Herrn, von Sr. Paͤpstlichen Helligkeit Leo XII. ernannte, und mit Sehnsucht von uns erwartete Hoch— wuͤrdigste Hr. Bischof von Hommer, nachdem er zu 2 in Westphalen die hohe heilige Weihe empfan⸗ gen, bei uns eingetroffen.

Seine Ankunft verkuͤndete das Gelaͤute aller Glok⸗ ken und der laute Jubel⸗Ruf des Volkes. Am 11ten wurde der Stadtmagistrat dem Hrn. Bi⸗ schof vorgestellt. Der Koͤnigl. Landrath und Ober-Buͤr⸗ germeister Hr. Haw hielt eine angemessene Anrede, in welcher er die Gefuͤhle des unbeschraͤnkten Vertrauens und der tiefen Verehrung, mit welcher die Einwohner der Stadt Sr. Bischoͤflichen Hochwuͤrden entgegenkom⸗ men, so wie auch die Danksagung aussprach, welche die Trierer des Koͤnigs Majestaͤt fuͤr die getroffene Wahl darbringen. ö Heute, am Tage der Einfuͤhrung, stroͤmte die ganze

Bevoͤlkerung unserer Stadt und der Umgegend in die

hlesige Domkirche und weihte dem Geber alles Guten die waͤrmsten Dankgefuͤhle, anerkennend die große Wohl—

that, welche die Vorsehung uns angedeihen laßt, indem