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einten Posten die Lords William Bentinck und Lord Beresford. ö. ;
Bei dem Sturme in der Nacht voöm 2esten auf den Bsten Nevember sind allein zu Devsonport . k gestrandẽt, worunter sich 5s Westindien- un 2 Ostindienfahrer mit reichen Ladungen befanden. Der Verlust wird anf 200000 Pf. Sterl. geschaͤtzt, und am zweiten Tage fischte man auch 24 Leichen auf. Auch der veruͤhmte Wellenbrecher von Portsmuth, von dem ver— storbenen Rennte aufgefuͤhrt. hat sehr gelitten; ein Theil desselben ist voͤllig weggespuͤlt. ton und Smyre, in der Naͤhe von Abborsburg, hat die See uͤber hundert Ertrunkene ans Land gespuͤlt, und die an oͤffentlichen Bauten verursachten Schaden sind unberechenbar. . 46
Bruͤssel 3. Dec. Oblgeich die Unpaͤßlichkeit Sr. Maj. sich nicht verschlimmert, haben Sie die gewoͤhnlichen oͤffentli— chen Audienzen noch nicht wieder gegeben, auch die Arbeiten mit Ihren Ministern ausgesetzt. . Prinz Friedrich ist aus dem Haag angekommen.
Zu Heren bei Groningen ist letzthin der Phalaròpus plat) rhinehus Temmink gefangen worden, ein Vogel, der sich gewoöͤhnlicherweise nur im höchsten Norden Europa's, Asiens und America's auf haͤltt.
Ehrist ian ia, 1. Nov. Nach hier eingelaufenen Nachrichten haben einige Schiffbruͤche stattgefunden; uͤbrigens dauert die Schifffahrt, trotz der vorgeruͤckten
Jahrszeit, noch fort.
Alle Berichte sprechen von der allgemeinen Zufrie⸗ denheit, welche die Fortschritte unsers Landes in Hin— sicht seiner Wohlfahrt erregen; Ackerbau, Handel und Industrte gewinnen zusehends an Leben und Thaͤtigkeit. Man befürchtet nicht im Geringsten, daß es im Laufe des Winters an den noͤthigen Getreidevorräͤthen man⸗
geln durfte. Die Erndte ist selbst in Norrland ziemlich
gut gewesen.
== 22. Nov. Se. Maj. haben in einem combinir⸗ ten schwedisch⸗ norwegischen Staatsrath beschlossen, eine aus 5 schwedifchen und 5 norwegischen Mitaliedern bestehendes Committé in Stockholm zu errichten, die Alles, was die Handels⸗Verhaͤltn isse der beiden verei⸗ nigten Reiche betrifft, praͤfen, und dann seiner Maj.
die BVorschläge und Mittel zur Beurtheilung vorlegen
soll, welche sie am geeignetsten hält, das zenneinfame Handels⸗Interesse beider Nationen zu befestigen.
Am 73. d., Abends, stieg, (wie bereits ausfuͤhr⸗ lich gemeldet worden) her unerhötten Höͤhe.
AUnsere Unidersttats-Bibliothet hat von dem Koͤ— zu Frederiksnagor in Ben⸗
galen eine ansehnliche Sammiung von den theils in der Sanscerit⸗, theils in der lebenden Indischen Sprache
nigl. Dänischen Gouverneur
herausgegebenen Werken zum Geschenk erhalten.
Zu Vardal im
sonen jenes lichen Seuche befallen worden sind. Gothenburg, 20. November.
Zwischen Bering⸗
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ja selbst ein Schiff von 150 Tonnen,
hier das Wasser bis zu einer bis⸗
Ehristians-Amte hat sich die Cho- jers morbus Cohne Zweifel die Gallenruhr) in einem so hohen Grade geäußert, daß nicht allein bereits 4 Kinder daran gestorben, sondern auch alle andern Per— S Srtes mehr oder minder von dieser gefaͤhr—
Vorgestern Nacht
hatten wir hier ein furchtbares Unwetter, desglei gleichen man sich seit erinnetn weiß. Viele Schiffe wurden stark befcht digt und eine Jacht ist gänzlich untergegangen. Meh tere Haäͤuser wurden foͤrmiich abgedeckt und unzählig vic Scheiben zerbrochen. Das Wasser stieg dermaßen, daf die niedrig gelegenen Straßen der Stadt nicht zu pas siren waren. Ein Mensch hat bei der allgemeinen Ver wirrung das Leben eingebuͤßt. Aehnliche Verwuͤstungen hat das Unwetter in der Umgegend angerichtet, die j doch usch nicht genauer bekannt sind. Nachrichten aus Uddewalla melden, daß die se Stad ganz vorzuͤglich der Schauplatz einer allgemeinen Verhen rung gewesen ist. Das Wasser stieg dort mehr als Fuß aͤber feine gewöhnliche Hoͤhe, und war so schnel daß viele Personen nicht einmal Zeit hatten, sich nat den hoͤher gelegenen Gegenden der Stadt zu fluͤch te sondern sich auf die Boͤden ihrer Haͤuser retten mußten Meublen, Hausgeraͤth, ganze Haͤuser, wurden von du
Strom fortgerissen und große Schiffe bis auf 4660 Fi
weit von ihrem Ankerplatze auf das Ufer geschleu den
Die Dunkelheit der Nacht vermehrte diese Schrecken
Seenen der Verheerung. Als man bei Tagesanbruch d Folgen des Unwetters ünd der Ueberschwem mung ge wal werden konnte, sah man in den Straßen Balken, Br ter, Truͤmmer von Haͤusern und Fahrzeugen angehaͤuf Gluͤcklicherwes hat kein Mensch bei diesem schrecklichen Ereignisse d Leben eingebuͤßt; allein dagegen ist viel Vieh entwed in den Ställen, oder auch von den Fluthen fortgerisse umgekommen. 2 .
Turkey. Die allgemeine Zeitung enthaͤlt folgende Mit theilungen: J 2 ö
Semlin, 22. Nov. Briefen aus Seres vom 10. im aus Salonichi vom 8. d. zufolge, hat der ungluͤckliche Aut gang des diesjaͤhrigen Feldzuges dort einen unbeschreiblichel Eindruck gemacht. — Aus Kon stantinopel ist Befehl an di Ayans einiger Distrikte in Numelien gelangt, sich unveß zuͤglich nach der Hauptstadt zu verfuͤgen, um großen Nathö versammlungen, worin die wichtigsten Angeleg enheiten de ottomannischen Reiches verhandelt werden sollen, beizt wohnen. . 2
Von der moldauischen Graͤnze, 18. Nov. Stel Kurzem hatte sich das Geruͤcht verbreitet, daß die Famil des Fuͤrsten Stourdza, Hospodars der Moldau, um al Geißel zu dienen, nach Konstantinopel gebracht worden se⸗ Allein es scheint nur durch die am 4. Nov. erfolgte Ah reise der Gemahlin des Fuͤrsten mit ihrer Tochter, die den in Konstantinopel befindlichen jungen Stourdza einen Bh such machen wollen, entstanden zu seyn. Gb diese Reis . den Divan veranlaßt worden, kann nur die Zei lehren. .
Triest, 246. Nov. Widriger Winde halber sind wir mij schon seit drei Wochen ohne Nachrichten aus Morea um dem Archipel. 66
Aeg hten. Die vor kurzem in Paris erschienent Geschichte von Aegypten unter der Regterung Moham, med Ali's, von Mengin (Histoire de LEgypte sous? gouvernement de Mohammed Aly, Su réoit de
Cvéenements politiques et militaires, qui ont eu lien
Menschengedenken nicht ze Mengin) enthaͤlt eine große
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wüis 1e départ des Fran ais jusquꝰ en 1823 par Fe-
utistischer Angaben uͤber die von dem so wenig etforseh, n Nil bewaͤfferten und befruchteten Lander. Nachste— nde, daraus entlehnte Aufschluͤsse ber die Statistik mn Aegypten durften um so interessanter seyn, als uͤber kfen Gegenstand in der neuesten Zeit nur wenig be⸗ unt gemacht worden.
J. Von der buͤrgerlichen und gerichtlichen erwaltung. In einem Lande, wo die oberste Macht unbeschrankte und graͤnzenlose Gewalt ausübt, wo kein geschrie benes , ,,. giebt, und selbst das erkommen nicht heilig geachtet wird, unterliegt die waltung wie alles Uebrige der Willkuͤhr der Macht⸗ henden; kein fester Grundsatz leitet sie. Der Kiaya⸗ ei steht an n Aegypten; vor sein Gericht werden die Beschwer—
der Privatpersonen und die meisten Streitigkeiten er Eigenthum gebracht. Angeber und Hoͤflinge bela⸗ n ihn. Unter seinen Befehlen stehen die vom Vice⸗ ig ernannten Unterbehör den, als: der Janitscha⸗ n, Aga, der die oͤffentliche Ruhe aufrecht zu halten d uber das Betragen der Soldaten zu wachen hat;
Uali, oder Polizey Lieutenant, dem ebenfalls die altung der Ordnung und uͤberdies die Au fsicht uͤber offentlichen Madchen und die Verfelgung der Diebe iegt; der Mohteceb oder Lebensmittel, Komissair, fuͤr die Abhaltung der Markte und die Richtigkeit
Maaße und Gewichte sorgt; der Ba schi⸗ Aga,
scher die Beschluͤsse der Regierung vollziehen laßt; un⸗ ihm stehen die Tag- und Nacht ⸗Patrouillen, das hiönenwesen, die Polizei in den Kaffeehäusern und bern öffentlichen Orten. Diese Behoͤrden genießen ht mehr wie fruͤher gewisse Privilegien, sie erhalten e feste Besoldung aus dem Staats schatze, und koͤn⸗ keine Erpressungen mehr ausuͤben. Nur der Uali noch das Recht, von den Prostituirten, die sehr sreich sind, und von jeher Steuern zahlen mußten, B von den Dieben Gebühren zu erheden. (Die Diebe den eine Art Korporation und stehen unter einem ef, der von der Polizei anerkannt ist. Wird ein kbstahl von irgend einer Wichtigkeit begang en, so ver⸗ tet man den Chef, der dann die Urheber desselben deckt,. Außer diesen Behoͤrden hat jedes Quartier Stadt noch einen Vorsteher, der mit dem Zutrauen Einwohner seines Bezirkes bekleidet ist: ihm liegt verdaͤchtige Leute aus seinem Quartiere zu entfernen, sufhaͤndel zu unterdruͤcken, und die Streitigkeiten zwi— n Privatpersonen im Wege der Guͤte beizulegen.
IH. Von den Gerichtshöfen. Die Pforte schickt
es Jahr nach Kairo einen Cadi oder Großrichter Verwaltung der Gerechtigkeit; seine Verrichtungen ern nur ein Jahr. Von Kairo begiebt er sich nach heddah, wo er eben so lange verweilt, und sodann h Konstantinopel zuruͤckkehrt. Unter seinen Befehlen en die Scheyks oder Gesetzmaͤnner, welche unab— har sind. Sie untersuchen die Processe, vernehmen Partheien, verhoͤren die Zeugen und geben ihr Gut— Fen, nach welchem der Cadi entscheidet. Die Ehe—
denge historischer und
der Spitze der buͤrgerlichen Verwaltung
werden dem Cadi eingehän digt,
kuͤnfte seines Platzes
scheidungsfaͤlle, die unter dem Volke so häusig sind, wer⸗ den von dem Kläger oder der Klaͤgerin oͤffentlich ange⸗ bracht, und man hört oft die Frau ihren Gatten an— klagen, oder den Mann über die Sittenlosigkeit seiner Frau sich beklagen und Thatsachen als Belege anfuͤhren. Bei wichtigern Rechtshändeln wohnt der Ca di selbst den Verhandlungen bei. Wenn der Atme mit dem Rei⸗ chen processirt, fo kann er selten hoffen seinen Prozeß zu gewinnen. Das Gesetz wird haufig zu Gunsten des Maͤchtigern umgangen. Ist oer Cadi ein friedfertiger Mann, so maßen sich die Scheyks das Recht an, in ihren Häusern die Gerechtigkeit auszuspenden, sie stellen aber ihre Anmaßungen ein, sobald sie sehen, daß der Cadi ihren eigennüͤtzigen Absichten entgegen ist. Der Cadi versieht auch die Verrichtungen eines Notars; er schließt die Kontrakte uͤber den Verkauf von unbewegli⸗ chem Eigenthum zwischen Privatpersonen gegen eine Gebuͤhr von zwei Prozent ab. Diese Kontrakte, Hed⸗ scheh genannt, sind mit seinem Siegel bekleidet, Die Originalien werden in den Archiven des Gerichtshofes aufbewahrt. Die Prozedurkosten aller Art uͤbersteigen nie 4 Prozent und werden von den Verurtheilten sogleich bezahlt. Diese Gebuͤhren, so wie jene fuͤr die Kontrakte, der ein Fuͤnftel davon unter dem Titel von Sporteln an die bei seinem Ge⸗ richte angestellten Gesetzleute vertheilt, und den Ueber⸗ rest fuͤr sich behaͤlt. Er empfaͤngt auch aus dem Schatze des Vicekoönigs den Betrag der He nn, welchen die vor⸗ zuͤglichsten Moskeen ihm zahlen mußten, bevor sie ihrer Einkünfte beraubt wurden; anßerdem erhält er noch taglich Geschenke. Man schaͤtzt die zufaͤlligen Ein⸗ auf 5 bis Joo Beutel des Jahrs. Seine Beamten wissen durch ihre Umtriebe sich eine Menge unerlaubter Vortheile auf Kosten der Gerechtig⸗ keit zu verschaffen. III. Von dem Hofstaat des Viceksnigs. Er besteht aus dem Kiaya-Bey, oder dem Oberhaupte der buͤrgerlichen Verwaltung; aus dem Khaznadar, dem Haupte der Verrechnung der Einnahmen und Aus⸗ gaben; dem Divan-Effendi, Verwalter der Lebens⸗ mittel, die ins Ausland verkauft werden sollen; dem Selikdar (Schwerdttraͤger), Haupt der Haustruppen des Fuͤrsten; dem Ana kd ar Ag hassi (Schluͤsselträ⸗ ger), Direktor des Garde-Moͤbels: aus dem Komman⸗ ten der Citadelle, dee mit der Verrechnung der Waaren, die theils zur Ausfuhr, theils zum innern Verbrauche verkauft werden, beauftragt ist. Diese Offiziere bilden die hoͤchsten Staatswuürden und empfangen starke Be—⸗ soldungen. Ihre Vorfahrer, die durch ihre Dienste sich ehrenvolle Pensionen erwarben, werden ebenfalls zum Hochstaate gerechnet; sie sind privilegirt, uͤben einen ge⸗ wissen Einfluß aus, wohnen oft dem Staatsrathe des Fuͤrsten bei, und nehmen an wichtigen Berathschlagun— gen Antheil. — Ibrahim und (der nun verstorbene) Ismail Pascha, Soͤhne des Vicekoͤnigs, bewohnen abgesonderte Haͤuser, haben ihre eigenen Großoffiziere, Leibwachen und Truppen. Sie kommandiren Armee⸗ korps und empfangen alle Befehle von ihrem Vater. Die Hauttruppen des Vicekoͤnigs betragen 1500 Mann; sein Dolmetsch, ein Armenier aus Smyrna, und Jo—