1825 / 12 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 Jan 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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neueren Nachrichten in Betreff der Operationen der Be⸗

freiungsarmee dem Schiffe, die feindliche kommen ist, aus Santiag daß zur Zeit, als d ein Bote mit der in

welches die Nachricht von dem Siege uͤber Cavallerie uͤberbrachte, kein anderes ange⸗ und obgleich sich gegenwartig 2 Briefe o de Chile hier befinden, welche melden, as oben erwähnte Schiff segelte, Truxillo angekommenen Nachricht anlangte, namlich daß die feindliche Armee eine zweite Niederlage erlitten habe, so halten wir es doch fuͤr weise, derselben nur erst dann unbedingten Glauben beizumessen, wenn sie sich bestaͤtigt haben wird. Die Post von Salta (eine Provinz, welche zur Republik Buenos-Ayres gehört und an Pern graͤnzt), welche am 13. hier anlangte, brachte die Nachricht, daß ganz Ober Peru von dem konstitutionellen General Valdez geraͤumt, und der Royalisten- Genera Qlaneta daher seine Anspruͤche auf den Befehl uͤ·ber die Provinzen von Potosi bis zum Desaquadero durchgesetzt habe. Es war als ziemlich gewiß bekannt, daß sich Valdez in Folge positiver und öfters wiederhohlter Befehle von La Serna zuruͤckzog, indem letzterer seine eigene Gefahr und die— jenige Eanterae's einsah, nämlich von der großen Macht des Generals Bolivar uͤberfluͤgelt zu werden. Valdez verließ Potosi anfangs September, nachdem er dem General Olaneta angezeigt hatte, daß er ihm die Occu— pation der besagten Provinzen erlaube, aber ihn bei dem Koͤnig Ferdinand verantwortlich mache, im Fall er sie nicht gegen die Macht der amerikanischen Regierun⸗ gen, die er Insurgenten-Regierungen nennt, beschuͤtzen sollte. Am J. Sept. zog Olaneta mit einer sehr ge— schwaͤchten Armee in Potosi ein.

. 23. Oktober. In unserm letzten Blatte

wir des Geruͤchts, daß der konstitu— General Valdez von Aguilera, der zur n Partei gehöͤrt, geschlagen worden ist. Die—

erwahnten chionelle Olanetasche

ses Geruͤcht gruͤndet sich auf den folgenden Auszug aus

einem Briefe von einem Kaufinann in der Provinz Salta: „Die kuͤrzlich in Pern statt gefundenen Ereig— nisse sind ehr erfreulicher Art. Bei dem Ruͤckzug von Valdez griff ihn Aquilera in Uebereinstimmung mit Barbarucho an und schlug ihn total. Valdez wurde im Fuß verwundet und Carratala getoͤdtet. Aus diesem

gegen die Armee Canterac's, weil nach

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rie aus Campos dos Goitacazes und eine zweite Art ierie, Kompagnie zu Fuß aus der Provinz von St. tharina kommen lassen. Der Gouverneur der Proyn von St. Paulo hat ebenfalls 200 Artilleristen nach R de Janeiro geschickt, und den Auftrag erhalten, so schm als moͤglich, es sei zu Wasser oder zu Lande alle 9 kruten, seiner Provinz nach der Hauptstadt zu schichh Derselbe Befehl ist eiligst dem Gouverneur von Mit Geraes zugefertigt worden, welcher ohne Verzug ll Mann von der zweiten Aushebung nach Rio de 3 neiro schicken soll. ;

Das Hamburgische Schiff Anna Luise ist in de Janeiro mit 269 Kobonisten eingelaufen; sogle wurde der Inspektor der Kolonisationen, Hr. Mirand beauftragt, die deutschen Einwanderer zum Kriegsdie r r dipu auch wenn sie sich nicht dafuͤr bestimn hätten. . 6

Nach den Times betragt die Bevoͤlkerung der! Provinzen des brasilianischen Reiches bei 4,000,000 S len, wovon aber mehr als die Haͤlfte Neger sind. regelmaͤßige Armee ist 25 bis 30,000, die Miliz 56,000 Mann stark. Die Staatseinkuͤnfte werden Durchschnitte auf 3 Millionen Pf. St. geschaͤtzt,

Jahr 1824 betrugen sie 95 Millionen Franken, oder

Grunde ist nun Olaneta Herr von Mojo an bis zum Desaguadero; er hat außer den kleinen Garnisonen alle

seine Truppen zusammengezogen und seinen Marsch an— 89 aber niemand weiß, was eigentlich seine Plaͤne ind.“

Salta. Die Avantgarde, die sich in dieser Provinz organisirt, vergroͤßert sich taglich und nimmt an Disciplin zu. Ungefaͤhr 50 Mann, groͤßtentheils Corporale ünd Sergeanten, von Olaneta's Armee sind zu uns uͤbergegangen, und sie sagen, daß die Soldaten in der spanischen Armee sehr geneigt sind, zu verlassen, welche nur allein des persoͤnlichen Interesses wegen und von Despoten emporgehalten werden, welche grausamer sind, als Ferdinand VII. vielleicht ahn det.

Brasilen. Da die Regierung in Rio de Janeiro alle disponiblen Streitkraͤfte versammeln will, um sich einem jeden Angriffe von Seiten Portugalls widersetzen zu konnen, so hat sie eine Kompagnie berittene Artille⸗

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ihre Fahnen

he an Ü Millillionen Pf. St. Die ungeheueren Laͤnm reien der brasilianischen Nation erlauben der Regiernn ihre Schulden durch fortschreitenden Verkauf derselh abzutragen, ohne das Volk mit neuen Steuern zu lasten. Einer genauen Berechnung zufolge, stand die brasilianischen Staatseinkuͤnfte 1308, wo der Koͤb in Brasilien ankam, auf 14,361, 900 Fr. 61 Cent.; stiegen allmaͤhlig bis zum Jahr 1820 (einschließlich)! 61,069, 924 Fr. 21 Cent.

Königliche Schau spiele.

Freitag 14. Jan. Im Schauspielhause: Je toll je besser, komisch. Singsp. in 2 Abtheil., Musik Mehnl. Und Herr des Chalumeaus, kom. Ballett 1 Aufzug, von Herrn Titur.

Meteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind! Witterung,

W. W. W. trüb, Regengest

919 trüb, angenehm 889

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A. 289. 4 4529 F. 285 4 4327 M. 289 35 4467,

12. Jan. 13. Jan.

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trüb, angenehn

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Berichtigung.

Im vorgestrigen Blatte der St. Z. auf der vient Seite, Sp. 2. 3. 19. v. o. hinter den Worten: ges gebender Korper, ist einzuschalten: mir der Wa der Glieder der vollziehenden Gewalt. D Namen der Gewählten wurden der Nati vom gesetzgebenden Korper

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J. Amtliche Nachricht end?

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Im Bezirk der Königl. Regierung zu D4gnzig st der Candidat des Predigtamts, Doctor der Philo⸗ Hzphie, Friedrich Eduard Rheinhold Heiner aus lbing, zum evangelischen Pfarrer zu Ladekopp im Ma—⸗ senburgschen Kreise bestaͤtigt.

II. Zeitungs⸗Nachrichten. A u s lan d.

Das DreykoͤnigsFest ist vor— estern Abend im Schloße der Tuilerieen durch eine Fa— üien-Tafel vom 16 Couverts gefeiert worden. Naͤchst Zr. Maj. nahmen daran Theil: der Dauphin, die Dauphine, Madame, Herzogin von Berry, der Her⸗ og von Bordeaux, Mademäselle, der Herzog, die Her— ozin und Mademolfelle d rleans, J. J. K. He, die erzoͤge von Chartres und von Nemours, der Prinz von Foinville, der Herzog von Aumale und die jungen Prin— rssinnen Louise, Marie, und Klementine, Bohnenkoͤnig urde der Herzog von Aumale; dieser junge Prinz elcher am 16. d. M. 3 Jahr alt wird theilte seine Eoͤnigliche Wuͤrde sehr anmüthsvoll mit Mademoiselle.

Der am 4. d. in die Pairskammer gebrachte Ge⸗ ttzentwurf uͤber den Kirchenraub und die in gottesdienst⸗ ichen Gebäuden begangenen Verbrechen und Vergehen erfullt in vier Tit.: J. von der Heiligenschaͤndung (sacri— ge) II. won dem Kirchenraube; III. von den, in Kir— hen oder an Gegenstäͤnden welche dem Gottesdienst ge⸗ zeiht sind begangenen Vergehen; IV. Allgemeine Be⸗— immnngen.

Nach Artikel 1. ist jede Entweihung der geheilig— en Gefaͤße und der geweihten Hostien ein Verbrechen (Sacrilège) und der 2te Artikel rklaͤrt alles freiwillige, aus Haß oder Verachtung der Religion hervorgehende Vergreifen an den geheiligten Gefäßen oder geweihten Hostien fuͤr Entweihung.

Rach dem J. Titel soll ein jeder der einen Dieb⸗ ahl in einem, der Staats-Religion geweihten Ge— unter den im Artikel 38531 des Straf- Coder hestimmten Umstaͤnden begangen mit dem Tode be⸗ raft werden. Mit lebenswieriger Zwangsarbeit oll ein jeder bestraft werden, der in einem, zur Ausuͤ⸗ zung der Staats- Religion geweihten Gebaͤude, Jder ohne Erbrechung des Taberuakels die darin ver— chlossen gewesenen geheiligten Gefaͤße zestohlen hat. Dieselbe Strafe sollen auch diejenigen erleiden, die ei, en gewaltsrmen Diebstahl veebunden mit vier der im

Paris, 8. Jan.

dein 15 ten Januar 1825.

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Artikel 381 des Straf- Codex angegebenen Umstaͤnde, in

der Ausuͤbung der Staats- Religion geweihten Die uͤbrigen Artikel enthalten Be— Bestrafung des Kirchenraubs gerin— der erschwerenden Umstaͤnden, durch Zwangsarbeiten auf bestimmte Zeit oder Einsper— rung. Nach Titel III. spoll eine jede Beleidigung der Schaamhaftigkeit, in einem der Staats⸗Religion geweihten Gebaͤude begangen, mit drei- bis fuͤnfjaͤhri⸗ ger Haft und 300 bis 10,000 Fr, Geldbuße bestraft wer— den. Mit 16 bis 300 Fr. Geldbuße und einer Haft von 6 Tagen bis 3 Monaten sollen diejenigen bestraft werden, welche durch Ruhestoͤrungen und Unordnungen, wenn auch nur außerhalb eines solchen Gebaͤudes began⸗ gen, die religioͤsen Ceremonien aufgehalten, unterbro⸗ chen oder verhindert haben.

In den von dem 257. Artikel des vorhergesehenen Faͤllen, wenn naͤmlich Denkmaͤler, Sta⸗ tuen oder andere Gegenstaͤnde, umgestuͤrzt, verstuͤmmelt oder beschäͤdigt worden, welche der Staats ⸗Religion geweiht waren, soll eine sechsmonatliche bis fuͤnfjaͤhrige Haft und Geldbuße von 200 bis 2000 Franken statt

nden. ! Nach den IV. Titel sind die Bestimmungen des II. und III, Titels anwendbar auf die Verbrechen und Ver⸗ gehen welche im Gebaͤude begangen werden, die irgend einem gesetzlich in Frankreich bestehenden. Cultus gewid⸗ met sind.

In der Darlegung der Beweggruͤnde des fraglichen Geseßentwurfes sagte der Groß— Siegelbewahrer: „Meine Herren, wir unterwerfen Ihrer Pruͤfung einen Gesetz— entwurf dessen Hauptbestimmungen Ihnen bekannt und bereits (in der vorigen Sitzung) von Ihnen genehmigt

einem, Geßaäͤude begehen. stiftimungen wegen gerer Art oder unter min

Straf⸗Codex

mit

sind. Dieser Entwurf, meine Herrn, ist wichtig, durch seinen Gegenstand, weil es darauf ankommt, der Re— ligion Gewaͤhrschaften zu sichern, welche unsere jetzigen Gesetze ihr versagen, wichtig auch durch die darin ent— haltenen Bestimmungen, weil dieselben die Loͤsung der zartesten Fragen des oͤffentlichen Rechts und der Crimi—

nalgesetzgebung gewähren.“

„Indem wir kommen, um im Namen des Allerchrist⸗ lichsten Koͤnigs der edlen und weisen Versammlung der Pairs des Reichs Maßregeln vorzulegen, welche ledig⸗ lich von dem Verlangen vorgeschrieben sind, den Glau— ben unserer Vaͤter zu bewahren; und im Geiste der Voͤlker religidse Gesinnungen, diese nothwendigen Erfordernisse zur Sicherheit und Wohlfarth derselben zu unterhalten, duͤrfen wir nicht besorgen, Streitigkei⸗ ten uͤber allgemeine Nuͤtzlichkeit dieser Maßregel aus⸗ brechen zu sehen, noch auch genoͤthigt zu werden, daß die Ordnung und Dauer der menschlichen Gesellschaften von der Ehrfurcht und dem Schutz den sie der Religion