1825 / 13 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 17 Jan 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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sche heil. Allianz, die, seinem Vorgeben nach, damit 1 es moleder unter das spanische Joch zu brin⸗ gen; er wuͤrde dann nicht seinen Tod gefunden haben.

Fortsetzung der Auszuͤge aus dem Werke: Fouch es

Memoiren ꝛc. . . „Da Duroe, den ich sogleich wieder besuchte, an mir weder Unruhe noch Wallung bemerkte, so glaubte er, daß ich wieder in Gnaden stehe. Sie sind noch gluͤcklich davon gekommen, lagtz er zu mir, ich habe vorgestern den Kaiser davon abgebracht, Sie verhaften zu lassen. Sie ersparten ihm eine große Thorheit, eine wenigstens unpolitische Handlung, und die der Bosheit zum Text gedient hatte. Der Kaiser wuͤrde dadurch Bestuͤrzung und Furcht unter den feiner Regie⸗ rung ergebensten Maͤnnern verbreitet haben.“ Ich las im Gesichte Duroc 's, daß dies wirklich seine Meinung war, und sagte, ihm die Hand druͤchend: „Lassen Sie Sich nicht abschrecken, Duroc, der Kaiser bedarf Ihres weisen Rathes.“ . i

„Ich verließ St. Cloud, durch die halb vertrauliche Mittheilung des Pallast Großmarschalls, die ich einem Irrthum verdankte, wieder ein wenig beruhigt, und kehrte ganz nachdenklich in mein Hotel zuruͤck.

„Ich wollte eben, nach Besorgung einiger dringen— den Geschaͤfte, nach Ferrieres zuruͤckkehren, als man den Fuͤrsten von Reuchatel bei mir meldete. „Der Kaier ist wütend, sagte er mir: niemals habe ich ihn so aufge— bracht gesehen; er hat es sich in den Kopf gesetzt, Sie hätten uns zum Besten gehabt; Sie haͤtten die Verwe— genheit so weit getrieben, ihm in's Gesicht zu behaup⸗ ten, daß Sie seine Briefe verbrannt haben, und zwar um sich ihrer Ruͤckgabe zu uͤberheben. Es behauptet, es sey ein strafwuͤrdiges Staats verbrechen, daß Sie darauf beharrten, solche zu behalten.“ Dieser Argwohn ist noch der beleidigenste unter allen, sagte ich zu Berthier. Die Korrespondenz des Kaisers wäre im Gegentheil meine einzige Buͤrgschaft, und haͤtte ich sie, so wuͤrde ich solche nicht vernichten.

Berthier beschwor mich bringend, nachzugeben, und auf mein Stillschweigen drohete er mir zuletzt im Na⸗ men des Kaisers. .

„Gemach, sagte ich zu ihm; berichten Sie dem Kaiser, daß ich seit 25 Jahren daran gewoͤhnt bin, zu dem Kopf auf dem Schaffot zu schlafen; daß ich die Wirkungen seiner Macht kenne, solche aber nicht fuͤrchte Sagen Sie ihm, daß, wenn er einen Strafford aus mir machen wolle, solches bei ihm stehe.“ Wir trenn⸗ ten uns; ich, mehr als jemals entschlossen Stand zu halten, und sorgfaͤltig die unverwerflichen Beweise auf zubewahren, daß alles Gewaltthaͤtige und Ungerechte in der Ausuͤbung meiner ministeriellen Funktionen mir ge bieterisch durch die vom Kabinet ausgegangenen und mit der Unterschrift des Kaifers selbst bekleideten Be⸗

fehle vorgeschieben worden. Inland.

Liegnitz. In Sohre, Goͤrlitzschen Kreises, ist in diesem Jahre ein neues massives Schulhaus erbaut

worden.

Auch das Schullokale in der nach Sohre einge—

pfarrten Ortschaft Sohr⸗Neundorff hat jetzt eine zweck mäßige Einrichtung erhalten, wobei uoch bemerkt zu werden verdient, daß diese kleine nicht vermoͤgende Ge—

meine mit ruͤhmlichen Opfern eine erfreuliche Umstal⸗

tung ihrer Schule bewerkstelligt 1 . Die Gemeinde Nieder-Bielau, Goͤrlitzschen Krei⸗ ses erfreut sich jetzt gleichfalls eines zweckmaͤßigen Schul⸗

Gedruckt bei Feister.

gelasses, welches sie durch einen fast gänzlichen Un oder Neubau inzdiesem Jahre bewirkt hat.

Eben so verdient die Gemeine in Doberscha Goldberg-Haynauschen Kreises, belobend erwaͤhnt werden, welche ein neues massives Schulhaus, mit h deutendem Kostenaufwande, untea gesetzlicher Beihi des Schulpatrons erbaut hat.

Die von dem Dominium und der Gemeinde Bu

Allgemeine

preußische Staats-Zeitung.

sau, Glogauschen Kreises, mit bedeutenden Kosten h wirkte Anlage eines außerhalb des Dorfes gelegen neuen Begraͤbnißplatzes findet belobend Anerkennung.

an.

NAI 13.

Berlin, Montag, de Königliche Schauspiele. ]

Sonnabend 15. Januar. Im Schauspielhanf Der Unschuldige muß viel leiden, Lustspiel in Abtheilungen. Hierauf: Die Berliner in Win Liederposse in 1 Aufzug, von C. v. Holtei.

Sonntag 15. Im Opernhause: Der Edug— tiontionsrath, Lustspiel in 1 Aufzug, von Kotzehr Hierauf: Die schoͤne Muͤllerin, kom. Oper in Abtheilungen, Musik von Pansillo.

Im Schauspielhause: Maria Stuart's erf Gefangensch aft, Drama in 4 Abtheilungen, m Walter Scott, von Lempert.

Montag 17. Im Obernhause: Oper in 5 Abtheilungen, mit Tanz. Ballets von Telle.

Zu dieser Vorstellung werden die Billets erst Sonnabend Morgen an, verkauft.

Dienstag 13. Im Opernhause: Redoute. E laß-Billets zu ? Rthlr. fuͤr jede Person, sind h Dienstag Nachmittag 5 Uhr bei dem Kastellan Hr Adler im Schauspielhause, und Abends nach Eroͤffnm

J. Amtliche Nachrichten.

6 n i k e , 3 g e g.

Des Koͤnigs Masjestät hat dem Polizei-Kommissa— us Giffenig in Muͤnster den Karakter als Polizei— wath allergnaͤdigst beizulegen und das diesfallsige Patent u vollziehen geruhet.

Des Koͤnigs Majestaͤt haben dem Gutebesitzer Jo— zph Hain zu Trier den Karakter eines Commerzien— saths zu verleihen und das desfallsige Patent allergnaͤ— sigst zu vollziehen geruhet.

Armide, gig Tnusik von Gl

Bei der am 14. Jan. d. J. fortgesetzten und am z, beendigten VIII. Ziehung der Praͤmien-Schein Nummern zu Staats⸗Schuldscheinen fiel 1 Prämie von O00 Rthlr. auf Nr. 9393; 1 Praͤmie von 2000 Rthlr.

des Hauses an den beiden Kassen zu haben. Es fin uf Nr. 145,700; eine Praͤmie von 1000 Rthlr. auf.

r. F958, ö; 9 Prämien von 500 Rthlr. auf Nr. 8,620. 45,196. 64,373. 130,642. 138,205. 146,690. ö. 213,726. und 215,901; 11 ,. von 200 Bibliothek Gebaͤude gegen uͤber. Fuͤr diese Red thlr. auf Nr. 12,318. b, 170. 87, 60 . 92, 440. 965, 837 werden auch Zuschauer, Billets zu den Logen des d . 149,911. 150,506. 155, 082. 250, 127. und ten Ranges , ,, 1. , Billets 5,30. 1 2 en Bezahlung von z Rthlr. fuͤr das Stuͤc on Di 22 = 63 . 9 Uhr, 5 . 5 uh, . ( Angekommen. Der Kaiserlich Russische Feldjäger, beiden genannten Kastellanen zu haben. Wahrend leut, Miülltz r, als Conrter von , nn, , . Abgereist. Se. Excellenz der General-Lieutenant

Aufenihalts in den Logen steht es einem Jeden . ** sich zu demaskiren; jedoch nicht waͤhrend der Anwese H der 15. Division, von Wrangel, nach

im Saale. Die Kasse wird nm 9 Uhr geoͤffnet. 6 der Redoute um 5 Uhr.

zu dieser Redoute die bei den täglichen Schauspi Vorstellungen gewohnlichen zwei Eingänge statt; eine dem Universitäts-Gebaͤude, und der andere

I. Zeitungs-⸗Nachrichten. Ausland.

Paris, 9. Jan. Der am 6. d. hier angelangte General- Lieutenant Digeon hatte gestern R 9. dem Koͤnige und demnaͤchst auch beim Dauphin ludienz.

Der Koͤnig hat den Nachkommen des beruͤhmten Iorneille eine Pension von 2000 Fr. bewilligt.

Der am 4. d. in die Pairs-Kammer l ,, uͤber die a . der . und ] j Les Waaren-Betrugs der Schiffer enth aͤlt unter

Berichtigung. . EKteln folgende gar ' tsochltch⸗ Bestimmungen.

Im gestrigen Blatte der Staats, Zeitung gei Seeräuber werden erklärt: 1. alle Individuen die zur Artikel der gezogenen Praͤmien— Schein Nummern Nannschaft irgend eines bewaffneten Schiffs oder Fahr— Praͤmien, die te Haupt⸗Praͤmie von 20,000 M eugs gehoͤren, welches ohne Paß, Mannschafts-Ver— betreffend, lies: Nr. 184,878 statt 148,878.

L

Meteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind! Witterum

W. W. trüb, Regenges⸗ W. trüb, Reg enges

4339, 85 trüb, Regen gesi 439, 810

34, 750

13. Jan. 14. Jan.

A. 287 33“ F. 2895 A“ M. 289 43!

Hesetzmäßigkeit der sihrt; 2. jeder Befehishaber eines bewaffneten See, schiffs oder Fahrzeugs, welches Commissionen von zwei oder ehrern verschiedenen Maͤchten fuͤhrt; nicht minder auch

Redaeteur John

ni7ten Januar 1523.

3. Alle Individuen die zur Mannschaft eines franzoͤsi—⸗ schen Seeschiffs oder Fahrzeugs gehoͤren, welches mit bewaffneter Hand Acte der Pluͤnderung oder Gewaltthaͤ⸗ tigkeit gegen franzoͤsische oder einer mit Frankreich nicht in Kriegsstand befindlichen Macht angehsrige Schiffe begehen; 4. Alle Individuen von der Mannschaft eines fremden Seeschiffs, welches, außer dem Falle eines er— klaͤrten Kriegs und ohne mit desfallsigen Briefen oder regelmäßigen Comissionen versehen zu seyn, die vorge— nannten Akte gegen franzoͤsische Schiffe, deren Mann—

schaft oder Ladung begeht; 5. der Capitain und die Oft ficiere eines jeden bewaffneten Fahrzeugs welches unter anderer Flagge als des Staats von dem es Commission hat, Feindseligkeiten gegen Franzosen, Verbuͤndete oder Neutrale begeht; ferner auch 6. Ein jeder Franzose oder in Frankreich Naturalisirter, der, ohne Königliche Genehmigung Commission von einer fremden Macht zur Befehligung eines in See gehenden bewaffneten Fahr— zeugs uͤbernimmt. 7. Alle Franzosen oder Naturalisirte die nachdem sie, obschon mit Genehmigung des Koͤnigs, von einer fremden Macht Commission zur Befehligung eines in See gehenden bewaffneten Fahrzeugs erhal— ten haben, gegen franzoͤsische Schiffe Feindfeligkeiten ausüben. 8. Alle zur Mannschaft irgend eines Fahrzeugs gehdrige Individuen, welche mit bewaff— neter Hand räuberische oder gewaltthaͤtige Handlungen auf der Kuͤste von Frankreich oder französischer Besitzun— gen begehen; ferner 9. alle Individuen der Mannschaft eines franzoͤsischen Seeschiffs, welche sich durch Betrug oder Gewalt desselben bemaͤchtigt; oder dasselbe Seeraͤu—

bei Sr.

gebrachte

drei J. Fuͤr

eichniß, Commisfion oder andere zur Feststellung der Expedition gereichende Documente

bern oder dem Feind in die Hande liefert.

Was die Bestrafung anlangt, so besteht solche in dem Falle des Artikels 1 und 2 in lebenswieriger Zwangs-AUrbeit fuͤr die Kapitaines und Officiere und im Falle 1 in zeitlicher Zwangsarbeit fuͤr die Mannschaft; in den zu 3, 4, und 5. angegebenen Faͤllen in lebens⸗ wieriger Zwangsarbeit fuͤr Officiere und Mannschaft, wenn naͤmlich bei den Gewaltthaͤtigkeiten Niemand ge— toͤdtet oder verwundet worden; letzteren Falls aber in der Todesstrafe. In dem zu 6 bemerkten Falle findet lebens— wierige Zwangs⸗-Arbeit statt, in dem zu 7 angegebenen aber Todesstrafe eben so auch in dem zu 8 ange— gebenen werden, wenn bei der Gewaltthaͤtigkeit Je— mand verletzt oder gar getoͤdtet worden, sowohl Offieiere als Manschaften ohne Unterschied, mit dem Tode be— straft; hat eine Toͤdung oder Verletzung nicht dabei statt gefunden, so erleiden nur die Officiere Todesstrafe, die Mannschaft aber lebenswierige Zwangs-Arbeit. Ein Gleiches gilt in Ansehung der zu 9 bemerkten Faͤllen. Nach dem II Titel, der von dem Betrug der Schiffer han— delt soll jeder Kapitain, Herr, Patron oder Pilot, der mit der Fuͤhrung eines Handelsschiffs beauftragt ist ist und solches in betruͤgerischer Absicht scheitern oder sauͤf irgend andere Weise zu Grunde gehen laͤßt, Todes—