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von ihnen versteuerten Einkuͤnften gleichkam. Diese Pension geht aber auf die Kinder nicht uͤber, daher alle Familien derselben in Traurigkeit versunken sind, wahrend der Staatsschatz sich taͤglich durch die erloͤschen⸗/ den Pensionen erleichtert findet. Die Multezims haben indessen doch gewisse Ländereien, Ussyeh genannt, zu ihrer Verfuͤgung behalten; diese koͤnnen sie wieder ver— miethen oder zu ihrem Nutzen bebauen lassen, ohne eine Steuer dafuͤr zu bezahlen. Diese Ussyeh sind eine Art Gemeinde-Guͤter, welche entweder von Fellahs, die ohne Erben verstorben, oder von solchen herruͤhren, die nicht mehr im Stande waren sie zu besäen, und daher diefelben dem Multezim fuͤr eine Summe Geldes ab— traten. Die Laͤndereien unter dem Namen Uaef' s und Rizac's bekannt, haben dasselbe Schicksal erlit— ten, wie die Landereien der Multezims; sie wurden vom Vi⸗ cekönis mit seinen Domainen vereinigt und die Schaykhs, (die Geistlichen) ihre ehemaligen Besitzer, erhielten lebens⸗ laͤngliche Pensionen wie die Multezims. Der Vicekoͤnig nahm dafuͤr die Versorgung der Armen, die Unterhal— tung der Moskeen, der oͤffentlichen Cisternen, und der Schulen auf sich, deren Ausgaben vorher aus den Ein kunften der ihnen vermachten Guͤter c. bestritten wor— den. — Der Myry oder die Grundsteuer ist die ein— zige direkte Steuer. Der Defterdar macht die Ver— theilung desselben, und legt seine Arbeit dem Vicekoͤnig vor. Der General-Intendant der Kophten ist mit Er⸗ hebung desselben unter Aufsicht des Defterdars beauftragt, und hat unter sich Provinzial-Intendanten, Rosnamgys, welche die Steuerregister ihrer Provinz fuͤhren. Diese In— tendanten und ihre Beamten sind ziemlich gut bezahlt, und jede Veruntreuung wird streng bestraft, oft mit der Bastonade. Bei allen dem ist der Fellah arm, und be— staͤndig das Spielzeug einer fehlerhaften Verwaltung. Der Myry, den er jetzt bezahlt, geht uber seine Kraͤfte, denn durch die neue Vermessung ist wohl das Flaͤchen— maaß seiner Aecker, aber nicht deren Ertrag vermehrt worden. Er ist nicht Herr seiner Produkte; er kann daruͤber nicht eher verfuͤgen, als bis die Regierung die— jenigen Erzeugnisse, die zur Ausfuhr geeignet sind, ausgesucht, und zu gewissen bestimmten Preisen auf Abschlag des Myry genommen hat. Die Reguisitionen aller Art, zum Gebrauche der Haͤuser des Vicekoͤnigs und der ersten Hofpersonen, werden in den Doͤrfern kaum zur Haͤlfte bezahlt. Der Fellah empfaͤngt baares Geld nur fuͤr diejenigen seiner Produkte, die er auf den Wochenmaͤrkten verkauft, und da er damit kaum die Grundsteuer bezahlen kann, so bleibt ihm wenig oder nichts uͤbrig. Man ist erstaunt, wenn man im Monat März den Reichthum der Erndten, mit der Armselig⸗ keit der Doͤrfer einen so großen Abstand bilden sieht. Wenn es wahr ist, daß Aegypten das fruchtbarste Land des Erdbodens ist, so ist es leider auch wahr, daß es kein andres Land gibt, dessen Bewohner uugluͤcklicher wären. Nicht der Fruchtbarkeit des Bodens, sondern nur der außerordentlichen Nuͤchternheit seiner Bewoh—⸗ ner, verdankt Aegypten die Bevoͤlkerung, die es noch
besitzt. Inland.
Breslau. Die heftigen Stuͤrme haben in den Forsten der Glatzer Forst Inspection einen aͤußerst be—
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Gedruckt bei Feister.
traͤchtlichen Windbruch verursacht, welcher sich in de drei Revieren Voigtsdorff, Reinerz und Carlsberg, zu sammen auf 17,145 Klaftern belaͤuft und welcher, h außerdem viele Baume schon vom Boden losgehoben sind, wenn ein starkzr Schnee faͤllt, noch vermehrt we den wird.
Koblenz. Im Monat November passirten den
Rhein zu Thal an groͤßern Schiffen 28
kleinern ö! 70
Nachen . 90
zusammen 188
zu Berge an groͤßern Schiffen 7 kleinern . 20
Nachen . 27
. zusammen 54, also in allen 242 Fahrzeuge und außerdem noch zw Holzfluͤsse, welche 556 Cubie Metres Tannen fuͤhrt— Auf der Mosel passirten beladen zu Thal 50 Schiffe 39 Nachen
zusammen 89 Fahrzeuge zu Berge 11 Schiffe 1 Nachen
. zusammen 12 Fahrzeuge Vom 1. bis 20. Nov. war die Schiffahrt wegen de hohen Wasserstandes beinahe gaͤnzlich unterbrochen. Am 29. Nov, ist die stehende Schiffbruͤcke bei Ceh lenz wieder aufgeschlagen worden.
Köln. In der niedrig gelegenen Buͤrgermeister Silioh Kr. Bonn, hat die Rhein- Ueberschwemmun den meisten Schaden angerichtet; dort standen 20 Haͤuser unter Wasser, welche, groͤßtentheils aus Hel und Lehm gebaut, fast ganz zerstoͤrt wurden. Im Lom kreis Koͤln sind mehr als 6000 Morgen Landes uber
schwemmt und viele Grundstuͤcke theils vom Strom
fortgerissen, theils dergestalt uͤbersandet worden, da sie schwerlich wieder urbar gemacht werden koͤnnen.
— Die so noͤthige Ausbesserung der durch Regen guͤße und Fluthen verdorbenen Gemeinde-Wege, hat he der unguͤnstigen Witterung noch nicht statt finden und nur mit großer Anstrengung haben die Haupt Verbindungs-Wege fahrbar erhalten werden koͤnnen.
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Freitag, 21. Im Opernhause: Tanered, herroö sche Oper in 2 Abtheilungen, Musik von Rossim Hierauf: Kiaking, großes pantom. Ballet in 3 Abtheil vom Koͤnigl. Balletmeister Hrn. Titus.
Meteorollog ische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr. Wind! Witterung.
19. Jan. A. 279 9.5430“ 795 SW. Sternblicke. o . 840 SW. trüb, Frost.
M. 279 9 43“ 735 SW. strüb, Sonnenblit
Redaetenr John.,
zu Neustadt in Oberschlesten, und den Ober-Steuer—
gleitet von den Prinzen Ihres Hauses, mit den zur
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preußische Staats-Zeitung.
M18.
Berlin, Sonnabend, den 22sten Januar 1523.
J. Amtliche Nachrichten.
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Des Koͤnigs Majestaͤt haben die Ober-Zoll, In— spectoren Libuda zu Drivszew, Staude zu Liebau, Ham— mers zu Wassenberg, die Ober-Steuer-In spectoren Lei— sten zu Cottbus, Pemetzrieder zu Koͤnigsberg in Pr. prodehl zu Jastrow, Wendt zu Glogau, die Ober ⸗Zoll, Inspectoren Rauschmann zu Landsberg und von Brandt
Inspector Hahn zu Graudenz, zu Steuer-Raͤthen er— nannt.
G ek anntmachu ng.
Bei der am 23. d. M. bevorstehenden Feier des Kroͤnungs- und Ordensfestes macht die General ⸗Or⸗ dens, Commission hierdurch bekannt: daß Seine Maje⸗ staͤt der Koͤnig sich nach beendigtem Gottesdienst, be—
Koͤnigl. Tafel eingeladenen Ordensrittern und Inhabern der Ehrenzeichen in folgender Ordnung nach dem Schlosse begeben werden:
1) die General, Ordens-Commission eroͤffnet den Zug, ihr folgen .
2) die hier anwesenden seit dem 19ten Januar v. J. ernannten Ordensritter und Ehrenzeichen-In— haber,
3) Seine Majestaͤt der Koͤnig, begleitet von Aller⸗ hoͤchst Ihren General- und Fluͤgel-Adjutanten,
) die Prinzen des Koͤnigl. Hauses,
5) die Herren Ritter des schwarzen Adlerordens,
Montag, 24. Jan. Nachmittags um A Uhr wird die Koͤnigliche Akademie der Wissenschaften zur Feier Jahrestages Friedrichs des Zweiten eine oͤffentliche
des Sitzung halten.
Bekanntmachung.
In Gemaͤßheit der allerhoͤchsten Bestimmung vom 21sten December 1824. §. XIII. Gesetz⸗ Sammlung Nr. 904. soll nach Verlauf einiger Zeit, wenn das Publikum zuvor zweimal in angemessenen Zwischenraͤumen aufge— fordert ist, die Tresor- und Thaler-Scheine imgleichen die vormals Säͤchsischen Kassen-Billets Litt A gegen Kassen-Anweisungen umzutauschen, ein Praͤclusiv / Ter⸗ min unter der Verwarnung und mit der Wirkung ange— gesetzt werden, daß mit Ablauf desselben alle Anspruͤche an den Staat aus dergleichen Papieren erloͤschen.
Es wird daher das Publikum in Beziehung auf die
Bekanntmachung vom 2sten December v. J. erinnert,
die noch eirkulirenden Tresor- und Thaler-Scheine auch vormals Saͤchsischen Kassen-Billets Lit. A. gegen Kas⸗— sen⸗Anweisungen
1) hier in Berlin bei der Controle der Staats—
Papiere, Tauben-Straße Nr. 30. 2) in den Provinzen aber bei den betreffenden Re— gierungs-Haupt⸗Kassen umzutauschen.
Die letztern schließen ihr Geschaͤft nach § IX. der angefuͤhrten allerhoͤchsten Cabinets-Ordre mit dem Isten Marz 1825. weshalb von da abgerechnet die Umwechse⸗ lung nur noch hier in Berlin erfolgen kann. Es wird zwar der gegenwartigen Ersten Erinnerung noch eine Zweite nachfolgen, demnaͤchst aber mit der vorgeschriebe⸗ nen Anberaumung eines Praͤklusiv- Termins verfahren werden.
b) die Herren Ritter des rothen Adlerordens erster Klasse, 7) alle Herren Ritter Koͤnigl. Orden vom Offieier⸗
Range, .
8) alle in Reihe und Glied marschierende Inhaber des eisernen Kreuzes 1ster und 2ter Klasse,
9) alle uͤbrigen Inhaber des eisernen Kreuzes erster und zweiter Klasse, welche nicht Officier⸗Rang haben
10 ** Inhaber des Militair Ehrenzeichens erster
Klasse, U 1) die Inhaber des allgemeinen Ehrenzeichens erster
Klasse, . . 12) die Inhaber des Militair ⸗ Ehrenzeichens zweiter
Klasse, ; 13) die Inhaber des allgemeinen Ehrenzeichens zwei— ter Klasse. Berlin, 22. Januar 1825. . Koͤnigl. General-Ordens- Com mission.
Berlin den 15ten Januar 1825. Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. sother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. v. Rochow.
Betanntmachung.
Es ist von mir die Einrichtung getroffen, daß Fabrikanten des preußischen Staats, welche Zeichnun⸗ gen von Maschinen aus der Modellsammlung der Koͤ⸗ niglich technischen Gewerbe-Deputation zu ihrem Ge⸗ brauch zu besitzen wuͤnschen, diese nach einem beliebi⸗ gen Maasstabe und in beliebiger Ausfuͤhrung erhalten koͤnnen, wenn sie sich deshalb in portofreien Briefen an mich wenden, und ein hiesiges Handlungshaus nach— weisen, welches die Zeichnungen in Empfang nimmt und dem Zeichner seine, von mir beglaubigte Kosten— rechnung bezahlt.
Berlin, den 22sten Januar 1825. Beuth.