144 abgesetzt worden, wobei sich der Durchschnittspreis vn
iffsladung von Mauersteinen und Dielen aus den 2 me, ,. Haͤfen, weder mit dem Auslande noch mit inländischen Plaͤtzen Waarenverkehr uͤber See statt gefunden. ;
Die Gesammtzahl der, Einwohnern des hiesigen Regierungsbezirks zugehoͤrigen Seeschiffe, belaͤuft sich der⸗ malen auf 37.
Der Schweinehandel hat, so wie sonst, so auch im verflossenen Jahre den Einwohnern nicht unerhebliche Geldzufluͤsse gewaͤhrt; es sind uber 27,000 Schweine
nach den benachbarten und näͤch entfernteren Provinzen
8 *
des Ertrages der im Regierungs⸗Bezirk Aachen im Jahre 1823 eingegangenen Kirch en
wenigstens 7 Thlr. fuͤr das Stuͤck annehmen laͤßt. Stralsund. Im Monat Januar sind in de Haͤfen des hiesigen Regierungsbezirks 6 Schiffe von g Hurchschnittslasten, theils Colonial⸗ und anderen Wan ren, theils Ballast, eingelaufen, und nur aus dem hit sigen Hafen sind 3 Schiffe von 21 Durchschnittslasten mit Brennholz, Bauhol;
laufen. — Der Postjachtenlauf von hier nach Schweden
ũ K
Preußische St
und Ballast beladen, ausg.
ö
aats-Zeitung.
und von da hierher beschraͤnkte sich beiderseitig auf zw
Fahrten.
.
f 62
und Haus Kollekten.
Benennung der Kollekten.
2 8
Betrag der vereinnahmten Gelder.
An meer kungen.
Thlr. Sgr. Pf.
,
Fuͤr die Freitische zu Bonn
1 1
Breslau ; . Fuͤr die Kirche zu Loetzen z . Fuͤr die Kirche zu Marienhagen——
Fuͤr die Abgebrannten von Coerrenzig . . Fuͤr die St. Aegidien⸗Gemeinde zu Muͤnster Fuͤr die Kirche zu Rawitz . . . ; Fuͤr die Kirche zu Hagen ; ; ö Fuͤr die Kirche zu Inden ĩ ñ Fuͤr die Kirche zu Garlitz
— O O O — — CO t do - 1
= —
Oels 8 * 2.
Fuͤr die Kirche zu den Eilftausend Jungfrauen zu
*
Fuͤr die Elementarschule und das Waisenhaus zu
23 25 Als Nachtrag eingegangen.
20
Als Nachtrag eingegangen.
Total
8 u ß g li ch e Schauspiele.
Sonnab. 12. Im Schauspielhause. Zum Ersten⸗ male: Vielliebchen, oder: das Tagebuch, Lustsp. in 1 Aufzug, von C. Lebruͤn. Hierauf: Herrmann und Dorothea, idyllisches Familiengemaͤlde in 4 Ab⸗ theil,, von Br. C. Toͤpfer.
. Im Saale des Schauspielhauses: Subserip⸗ tion s-⸗Ball.
Sonnt. 13. Im Opernhause: Die Galeeren⸗ selaven, oder: Die Mühle von Saint Alderon, Melodrama in 3 Abtheilungen, von Th. Hell. Hier— auf: Die Berliner in Wien, Liederposse in 1 Auf—
ug, von C. v. Holtei. ᷣ . 5 Im Schauspielhause: Pauline, Schauspiel in
5 Abtheilungen, von Frau von Weißenthurn.
Mont. 16. Im Opernhause.
tag um 10 Uhr an, verkauft. Dienst. 15. Im Opernhause: rige Redoute.
Letzte die sjih
Meteorologische Beobachtungen. Barometer] Therm. Hygr.! Wind! Witterung.
SMW. strüb, feucht.
SW. trüb. SW. wis, angenehm.
10. Febr. A. 2897 4“ 239“ 915 11. Febr. F. 289 55 237“ 870 M. 28 6 . 899
Gedruckt bei Feister.
Redacteur Jo hy
571; 66 und 75345
Uhl. auf No. 1566. 26462. 3G416. 5764, und 76493;
Zum Erstenmale Jessonda, Oper in 3 Abtheil.ͥ, mit Tanz, von Giht. Musik vom Kapellmeister L. Spohr. Ballets von Tilt.
Billets zu dieser Oper werden von Heute Vornih
M 37.
J. Amtliche Nachrichten.
r ni , ,
Seine Majestät der Koͤnig haben dem Kantor und Schullehrer Lochmann zu Niemerk im Regierungsbe— sirk Merseburg das allgemeine Ehrenzeichen zweiter Flasse zu verleihen geruhet.
——
Bei der am 10. und 11. d. M. geschehenen Zie— jung der 2ten Klasse 5ister Koͤnigl. Klassen⸗Lotterie fiel jer Hauptgewinn von 5ooo Thlr. auf No. 35969; Gewinne zu 1504 Thlr. fielen auf No. 66869 und z Gewinne von 100 Thlr. auf No. 64756. Gewinne zu 5oo Thlr. auf No. Hotä. 14890. 30350 und 35559; 5 Gewinne zu 150 io Gewinne zu 100 Thlr. auf No. 4470. 9668. 14707. zPyzg. 41599. 44552. 57698. Gr615. G56 u. 6, 096. Die Ziehung der Zten Klasse dieser Lotterie ist auf den 14. und 15. Maͤrz d. J. festgesetzt.
Berlin, den 12. Februar 19265. Koͤniglich Preußische General— Lotterie⸗ Direktion.
Der Kaiserlich-Russische Feldjaͤger Fedor ist als Gcurier von St. Petersburg hier angekommen und in hdieser Eigenschaft dahin wieder zuruͤck gegangen.
II. Zeitungs⸗Nachrichten.
6 n g lan d
Paris, 6. Febr. Der Gesetz-Entwurf, betreffend le geistlichen Corporationen der Frauen hat, in den Sitzungen der Pairs-Kammer vom 3., 4. und 5. zu pweitlaͤuftigen Debatten Anlaß gegeben. Die Gegner des Gesetzes haben besonders den Grundsatz angefoch— ten, nach welchem forthin die Errichtung einer solchen Corporation der jedesmaligen ausdruͤcklichen Sanktion urch ein Gesetz nicht mehr beduͤrfen solle. Hierdurch, meinen sie, wuͤrde den Kammern eine Mitwirkung ent— jogen, die ihnen nicht nur in Folge der bestehen den Gesetze zukomme, sondern die auch fruͤherhin die Par—
Berlin, Montag, den 14ten Februar 15235.
lamente zu einer Zeit gehabt hatten, wo doch die koͤnig— liche Gewalt viel weitere Grenzen gehabt habe wie jetzt. Diese Einwirkung wolle man, durch das vorgeschlagene Gesetz, dem Staats-Rathe uͤbertragen, einer Behoͤrde, deren Existenz ganz in der Willkuͤhr der Regierung stehe und die jeden Tag durch eine bloße koöͤnigl. Ordonnanz aufgelost werden koͤnne. Ein anderer Fehler des Ge— setzes liege darin, daß die Aufhebung einer Stiftung, wie die, von denen die Rede ist, kuͤnftig hin nicht ohne Einwilligung des Dioͤcesan-Bischofes statt finden solle. Diese Bestimmung wuͤrde aber einen maͤchtigen Eingriff in die koͤnigl. Rechte sanktioniren; man moͤge sich huͤten, den Geistlichen die Macht zu geben, sich mit Erfolg gegen die Regierung aufzulehnen; fruͤher, nur zu haufige Beispiele hatten gezeigt, wie Geistliche mit so großer Hartnaͤckigkeit ausgeruͤstet diese Bahn betreten hätten, daß sie selbst mit der Aufopferung ih— res zeitlichen Gluͤcks darin vorwärts geschritten waͤren, und dadurch gar uͤbele Auftritte, ja sogar beunruhigende Gaͤhrungen veranlaßt hatten. Endlich wurde auch die Befugniß getadelt, welche den Nonnen gelassen wer— den sollte, ein Viertel ihres Vermoͤgens dem Kloster, welchem sie angehören von todeswegen zuzuwenden; in— dem hierin ein Mittel liege, die Familien der Nonnen, zum Vortheile der Institute von der todten Hand, aͤr— mer zu machen. — Die Gruͤnde, welche die obigen be— kaͤmpfen und fuͤr das Gesetz streiten sollen, sind von mehreren Pairs und von den Ministern, im Wesentli— chen wie folgt, vorgetragen worden: daß man der ad— ministrativen Gewalt allein das Recht beilegen wolle, uber die Angemessenheit der Errichtung der in Rede stehenden Stiftungen zu entscheiden, sei eigentlich nur eine Anwendung des gemeinen Rechts auf den einzel— nen Fall. Die geistlichen Corporationen, von denen es sich handele, gehoͤren zur Classe der Soeietaͤten, die im gemeinschaftlichen Leben ihre Kraͤfte, unter gegebenen Bedingungen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zweckes zusammen thun. Ueber die Zweckmaͤßigkeit von Gesellschaften jeder Art habe aber die Regierung allein zu entscheiden, und in der Wichtigkeit des Zwek— kes der fraglichen Gesellschaften liege kein Grund, um aus ihnen eine besondere Classe zu einer Zeit machen zu wollen, wo deren Mitglieder nicht durch unaufloͤs— liche Geluͤbde daran gefesselt seyen, sondern wo jede Nonne die Befugniß habe, wenn sie es fuͤr gut halte, das Klosterleben aufzugeben. Uebrigens koͤnne man die Parlamente nicht mit den Kammern vergleichen, da erstere wohl Vorstellungen gegen die koͤniglichen Verfuͤ—⸗ gungen machen durften, das Recht aber nicht hatten dieselben zu entkraften. Der StaatsRath koͤnne zwar allerdings aufgeloͤst werden, wuͤrde aber, da das vorge, schlagene Gesetz seine Einwirkung vorschreibt, im Fall der Aufloͤsung, durch eine andere, ebenfalls vermittelst
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