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hervorgegangenen Regenten, gleichsam nur unsere Re⸗ praͤsentanten sind. Die Engländer haben indessen ein⸗ gesehn, daß die ihnen zukommende souveraine Gewalt sich nicht bis auf eine Herrschaft uͤber die religioöse An⸗ sicht ihrer Unterthanen erstrecken duͤrfe— Sie haben die Nationalreligionen geachtet und beschuͤtzt, und damit ihre Regierungspflicht erfuͤllt. Menschenpflicht und Ehristenpflicht gebot ihnen aber auch, ihren Unterthanen das Licht zu zeigen, sie allmaͤhlig zu einer reineren Reli, gion zu erziehen, und sie durch die oͤffentliche Autoritaͤt vor Handlungen zu schuͤtzen, die aller Moral, allen Fort— schritten der Civilisation widerstreben, und deren Unter druͤckung dem buͤrgerlichen Gesetz als Recht zusteht. Die Engländer sind in neuern Zeiten von einem religiö⸗ sen Eifer und einer Bekehrungssucht beseelt, wovon man weder in ihrer fruͤhern Geschichte noch bei andern Na⸗ tionen so umfassende Beispiele fand. Dieses National
reben wird aber durch das Interesse, welches die oft indische Kompagnie bei Verhinderung der Fortschritte ker Eivilisation und der geistigen Entwickelung bei ih— ren Unterthanen zu haben scheint, durchaus gehemmt. Als Hr. Wilberforce im Jahr 1813 im Parlamente den Verschlag machte, man solle in Ostindien dahin streben, eine Gemeinschaft der Empfindungen in Beziehung auf die großen Interessen der Moral und der Religion, als Quelle fuͤr jebe Art von Verbesserung einzufuͤhren, so bestand Hr. Marsh, der ihn zu widerlegen, und die Einfuͤhrung des Christenthums in Indien als gefährlich zu schildern suchte, vorzuͤglich auf. Beibehaltung der Ka⸗ steneintheilung, als dem besten Mittel zur Unterdrückung ehrgeiziger Bestrebungen und geduldigen Gehorsams. Die Bruͤder Karl und Robert Grant schlossen sich die— ser Behauptung an, und der Erstere nannte die Kasten⸗ eintheilung eine Quelle der Sicherheit fuͤr die Dauer der englischen Regierung in Ostindien, wie die Weltge, schichte keine kraͤftigere aufweise. Von dieser Theorie gehen die dortigen Gewalthaber aus, und richten ihr Verfahren darnach ein. Sie gestatten wenigstens den schauderhaften Opfertod der Wittwen auf dem Schei⸗ haufen, wenn sie ihn auch nicht beguͤnstigen. Alljahrlich werden in den englischen Besitzun gen von Ostindien funf bis sechs hundert Frauen die Beute eines gehaͤssigen Kirchengebrauchs, zu dessen Verfolgung als Mord der buͤrgerliche Gesetzgeber uͤberall das Recht und die Pflicht hat. Indessen hat sich wenigstens der Anfang einer schoͤnen Reform unter den dortigen Einwohnern einge— stellt. Ein Bramine, Ram Mohun Roy, der von allen, die naher mit Ostindien bekannt sind, als einer der tu⸗ gendhaftesten und aufgeklärtesten Maͤnner geschildert wird, bemuͤhte sich, seine Landsleute zu der Verehrung eines einzigen Gottes und zur Vereinigung der Moral mit der Religion zuruͤckzufuͤhren. Sein Anhang ist zwar noch klein, aber er verstaͤrkt sich sortwaͤhrend. Er theilt seinen Landsleuten alle Fortschritte der Europaͤer im Gebiete der Vernunft mit, und wird dadurch mit groͤßerem Recht als die eigentlichen Missionaͤre, ein wahrer Apostel des Christenthums. Er hatte eine pe— riodische Schrift in seiner Sprache, und, bei seinem ungeheuren Vermögen, nicht in der Absicht eines Ge⸗ winnes, sondern zu Verbreitung der Lehren der Civili⸗ sation, unternommen, und war auf dieser edlen Bahn von dem letzten Gouverneur von Ostindien, dem Mar— quis v. Hastings, unterstuͤtzt worden; der neue Gene, ralgouverneur aber, Hr. Adam, unterdruͤckte im Verein
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mit dem Richter, Maenaghten, von Calcutta, alle Prz freiheit, und zwang den beruͤhmten Indier, sein Jon
nal aufzugeben. Eben so, wie die ostindische Kompagn wuͤnscht auch die englische Regierung den Zustand
halten suchen.
dasselbe System der Kultur des Bodens und der Abg
ben, dieselbe Armuth mit derselben Abhängigkeit nn Da sie bei einer Armee mm 160,000 Indiern keinem Eingebornen einen hoͤhern En als den eines Sergenten, bei der Administration ch
von so vielen Millionen Menschen einem Indier nn
bunden, statt finden.
Indier, sowohl in moralischer als in religioͤser Hinst stillstehend zu erhalten, so wie beide auch die ökonam sche und politische Lage des Volks unveraͤndert zu ( Zwischen den ackerbauenden und d andern industrioͤfen Klassen soll dasselbe Verhaͤltn
XA II 9g e meine
eußische Staats-Zeitung.
MW 41.
. Berlin, Freitag, d
mals auch nur das geringste buͤrgerliche oder politic
Amt zugestehen, so betrachten sie jeden, der sich uͤber Klasse der Tageloͤhner erhebt, mit Mißtrauen, und ii
ten ihn fuͤr einen der offentlichen Gewalt gefaͤhrlih Menschen. (Fortsetzung folgt.)
ü n .
Liegnitz. Am 18. Aug. 1813 wurde bei dem duß Kriegsereignisse entstandenen Stadtbrande zu Laͤhn i das Rathhaus eingeaͤschert. Alle Aucsichten zu desn Wiederherstellung schienen wegen Mangels der dazun forderlichen Mittel zu schwinden. Durch die unermh
dete Fuͤrsorge des dasigen Stadtrichters Strela, with
J. Amtliche Nachrichten.
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Seine Majestaͤt der Köͤnig haben dem Major im General-Staabe, Carl Au gust Wilhelm Heinrich Herrmann von Staff zu gestatten geruhet, den Namen und das Wappen des von Reitz ensteinschen Geschlechts anzunehmen, und sich von Staff genannt von Reitzenstein nennen und schreiben zu duͤrfen.
nicht nur eine bedeutende Geldunterstuͤtzung von enn
auswaͤrtigen, wegen Foͤrderung gemeinnuͤtziger Zwät sehr achtbaren Frau, sondern auch unentgeldliche ren zu Herbeischaffung des Bauholzes und anderer? terialien von Gutsherrschaften und Gemeinden bewith auch sich mit dem Buͤrgermeister Neubarth der Leit und Aufsicht des Neubaues unterzog, ist es den dan gen Stadtbehoͤrden und der hoͤchst bedraͤngten Burn schaft gelungen, ein neues Rathhaus aufzufuͤhren.
Am 27. Nobr. v. J. hat dessen feierliche Einnn hung und Besitznahme von Seiten des koͤnigl. Stü
gerichts und der staͤdtischen Behoͤrden statt gefunden,
Köounutg liche Schanuspiel «.
Donnerst. 17. Febr. Im Opernhause. Zum stenmale wiederholt: Hu moristische Studien ö
Hierauf: Aline ꝛc. (wie bewußt.)
Freit. 18. Im Opernhause. herz, Singsp. in 3 Abtheil., mit Tanz. Gretry.
Zu dieser Vorstellung werden Opern ⸗Billets w kauft, welche mit Dienstag bezeichnet sind.
Wegen Heiserkeit der Mad. Seidler, kann Frein die Oper: Jessonda noch nicht, sondern er st Din stag den 22. d. M. gegeben werden. Die dazu betih gekauften mit Freitag bezeichneten Opernhaus Bill bleiben aber fuͤr Dienstag guͤltig, auch werden die
Richard Loͤwtz Musik i
dieser Oper ferner zu verkaufenden Billets eben
mit Freitag bezeichnet seyn.
Gedruckt bei Feister.
Redacteur Joh 4 . Das Militair-Oeconomie, Departement bilden unter ei⸗
Der Koͤnigl. Hof legt Morgen den 15ten dieses die Trauer fuͤr Sr. Maj. den König von Neapel auf drey Wochen an.
⸗ Die Damen erscheinen die erste Woche in schwar— jen Kleidern, schwarzen Kopfzeugen, schwarzen Evan— iaillen und Handschuen.
Die zweite Woche mit weißen Kopfzeugen, weißen Evantaillen und Handschuen,
in der dritten mit Kanten oder Blonden.
Die Herren, in so fern sie nicht Uniform tragen, die erste Woche mit angelaufnen Degen und Schnal⸗ len, in den beiden letztern mit weißen Degen und Schnallen.
.
Berlin, d. 17. Februar 1825. v. Buch, Ober ⸗/Cerem.⸗ Mstr.
Nachdem des Koͤnigs Majestät eine anderweite Or—
ganisation des Kriegs-Ministeriums zu befehlen geru—
het haben, wird daruͤber hierdurch Folzendes zur oͤffent—
chen Kenntniß gebracht.
Das Kriegs-Ministerium besteht, unter dem Kriegs—
Ninister, aus
( A. Einem Allgemeinen Kriegs-Departement, und
B. Einem Militair-Oecconomie⸗Departement.
Das Allgemeine Kriegs- Departement bilden, un⸗
ftr einem Director folgende Abtheilungen, 1. Abtheilung fuͤr die Armee Angelegenheiten,
1. Abtheilung fuͤr die Ingenieur⸗Angelegenheiten
gerner gehoͤrt dazu jedoch unmittelbar unter dem Kriegs-
Ninister
1. Abtheilung fuͤr die persoͤnlichen Angelegenheiten
mit der Geheimen Kriegs-Kanzlei.
nem Director folgende Abtheilungen; 1. Abtheilung fuͤr das Etats- und Kassen⸗Wesen,
1. Abtheilung fuͤr die Artillerie⸗Angelegenheiten, und
en 18ten Februar 15235.
1. Abtheilung fuͤr die Natural Verpflegung, die Reise? und Vorspann-Sachen,
1. Abtheilung fuͤr die Bekleidung, die Feld⸗Equi⸗
page und das Train-Wesen,
1. Abtheilung fuͤr das Servis- und Militair⸗
Kranken-Wesen. Außerdem gehoͤren dazu jedoch unmittelbar unter dem Kriegs-Minister 1. Abtheilung fuͤr das Invaliden-Wesen, und 1. Abtheilung fuͤr die Militair-Wittwen Kassen⸗ Angelegenheiten und das Garnison-Schul— Wesen.
Die Organisation des Kriegs-Ministeriums ist dem gemaͤß jetzt zur Ausfuhrung gebracht, daher alle Be— hoͤrden, denen hiervon uicht bereits Kenntniß gegeben, so wie diejenigen Personen, welche sich an das Kriegs⸗ Ministerium zu wenden haben, hierduch ersucht werden, ihre Vorstellungen, Eingaben u. s. w. an das betref— fende Departement, oder an die besondere Abtheilung zu richten.
Berlin, den 16. Februar 1825. Koͤnigliches Preußisches Kriegs⸗Ministerium. v. Hake.
IH. Zeitungs-Nachrichten.
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Paris, 11. Febr. Der Koͤnig ist gestern St. Germain auf die Jagd , — Die Stadt Rheims bietet dermalen den belebtesten Anblick dar. Die bescheidensten Haͤuser haben ploͤtzlich ein glaͤnzendes Aeußere angenommen und die Einrich— tungen zu der imposanten Salbungs-Feierlichkeit geben jener Stadt und ihren Umgebungen eine Bewegung, von der man noch lange nachher die gluͤcklichen Wir— kungen empfinden wird. Man schlaͤgt die Zahl der Fremden, welche durch jene Feierlichkeit aus allen Thei— len Europas werden herbeigezogen werden, auf 6000 an, die zum Koͤnigl. Hofe und dessen Gefolge gehoͤrige Personenzahl nebst den Deputationen, der Corporatio⸗ nen, der Armee ꝛc. berechnet man auf 15,000.
Waͤhrend gewisse Menschen, sagt die Etoile, uns alles Ruhmvolle unserer Vorfahren vergessen machen
moͤchten, um uns lediglich mit Neuerungen zu beschaͤf— tigen, versaͤumt England, welches eben diese Maͤnner uns stets als Muster vorhalten moͤgen, keine Gelegen— heit, die alten Landesgebraͤuche seinen Buͤrgern ins Ge—
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