1825 / 42 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 19 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch ein Koͤnigl. Dekret vom 17. Jan. ist nach gelassen worden, daß alle dermalen in den verschiedenen Haͤfen des Reichs befindlichen Kolonial- und anderen Waaren, gegen Erlegung einer Abgabe von 2 pCt., frei im Innern Spaniens eireuliren duͤrfen. ]

O st in . . des im gestrigen Bl. ab—

ebrochenen Artikels. . 2

j , allein enthaͤlt ungefaͤhr dreißig Millionen angebauter Aecker, auch ist es von dreißig Millionen Menschen bewohnt, wahrend ein gleicher Naum auf den brittischen Inseln nur 17 Millionen Menschen naͤhrt. Allein der Ertrag des Bodens zwischen den Tropen ist weit reichlicher als unter unsern kalten Himmelsstrichen. Vierundzwanzig Millionen Einwohner gehören dem A. kerbau, vier oder fuͤnf Millionen den Manufakturen; die ubrigen nähren sich vom Handel in Buden und als Dienstboten, und dann giebt es noch eine sehr wenig zahlreiche Klasse von ungeheuer reichen indischen Kauf⸗ leuten und Bankiers. Da indessen in Bengalen nie— mals eine eigentliche Zahlung statt gefunden hat, so darf man diese Zahlen nur als ungefaͤhre Angaben be⸗ trachten. Eben so verhalt es sich mit der Schaͤtzung des ganzen jahrlichen Ertrags des Ackerbaues und der Industrie in Bengalen auf 32 Millionen Pfd. St. Das oͤffentliche Einkommen, das die Compagnig von Bengalen bezieht, betragt 37 Mill. Pfd. St. Dieses Einkommen ist der Ertrag der seit undenklichen Zeiten in Indien eingefuͤhrten Grundsteuer, das die Kompag—⸗ nie sich bemuͤht, mit dem Gewinn ihres Handels zu⸗ sammenzustellen, um den Erfolg ihrer schlechten Sypetu⸗ lationen zu verbergen. In Indien und ganz Asien wird der Souverain als der einzige Eigenthümer des Bodens betrachtet; alle Bauern, die man NRyots nennt, haben ihren Boden als Pacht von ihm. Zum Einzug des Pachts oder des Einkommens des Fuͤrsten, aus ö. Haͤnden der Ryots sind seit undenklichen Zeiten Ein⸗ nehmer bestellt, die man Zemindars nennt. Der Ze⸗ mindar behalt den zehnten Theil der Einnahme fuͤr sich, und bezahlt den Ueberrest dem Souverain. Unter den Muselmaäͤnnern waren die Zemindars zugleich Polizei⸗ beamten, und fuͤr die Ruhe in ihrem Distrikt verant⸗ wortlich; nun aber sind sie bloße Einnehmer. Der Ryot hat aber einen Schutz n ihre Bedruͤckungen; in je Provinz gilt naͤmlich ein ; .

den Pacht eines jeden Ryots nicht uͤberschreiten darf. Das kleine Erbtheil . letztern kann ihm, so lange er seiner Schuldigkeit Genüge lei⸗ stet, nicht entzogen werden, und er vererbt es bestandig auf seine Nachkommen. Der Umfang dieser Erbtheile wechselt zwischen 6 und 24 englischen Aeckern er ceng⸗ lische Acker begreift 40,860 franzoͤsische Quadratfuß) Bei diesem System giebt es keinen Privatmaun, der Eigenthuͤmer von Laͤndereien ware, keinen Menschen, der in Grund und Boden eine Garantie seiner Un abhaͤngigkeit faͤnde. Der Ryot wird durch den jahrlich zu bezahlenden Pacht, der Zemindar durch sein Amt als Diener des Fiskus, in Gehorsam und Furcht erhal⸗ ten. So wie sich nun aber Niemand in seinem Erb- theil gegen einer unterdruͤckende Gewalt hinreichend geschatzt fuͤhlt, so sucht auch Niemand dieses Erbtheil durch Ein⸗ sicht zu hoͤherem Ertrage öu bringen. Der Ackerbau wird nach einem unveraͤnderlichen Schlendrian betrie— ben, und der Boden, der dem Souverain nur ein elen⸗ des Einkommen gewahrt, liefert auch sonst Niemand mehr als den nothwendigsten Bedarf. Die, Englaͤnder vermißten indessen jene Klasse der Landeigenthuͤmer, welche bei ihnen eigentlich die Nation ausmacht. Sie wollten die Zemindars zu dieser Wurde erheben, und namentlich bezweckte dies Lord Cornwallis

Maxhœemum, das man

1793 durch das unter dem Namen permanent zeth ment bekannte Gesetz, das auf eine unwiderrußit Weise den jährlichen Pacht, welchen die Zemindars! Staate entrichten sollten, bestimmte. Um nun q den Zemindar wirklich zum Eigenthuͤmer zu mach haͤtte der Ryot seiner Willkuͤhr uͤberlassen werden m fen: er hatte den Pacht des letztern erhohen, ihn fn schicken, und durch Tagloͤhner ersetzen koͤnnen. Gi licherweise scheiterte dieses Projekt an der An haͤngl keit der Kompagnie fuͤr das Bestehende, und an ihn Mißtrauen gegen Alles, was ihr als eine Verbessen angeboten wird. Lieber keine Eigenthuͤmer, als kleinen Pächter ihres Erbrechts berauben. Die schritte der Civilisation in der Art, wie wir sie in ropa beobachten konnten, gingen in gleichem Scht mit der Entwickelung der Rechte der Bauern, m mit ihrer Unterdruͤckung. Die Englaͤnder gehen der Ueberzeugung aus, die großen Guͤter, die g Kultur, beguͤnstigen den Ackerbau und die Vermehnn des reinen Ertrags. Dies ist indessen, selbst in ihrn Lande zweifelhaft, und die Lage der toskanischen R ter durfte der Lage der englischen Cottagers wohl! zuziehen sein. Das System der großen Pachtguͤte einem noch in der Civilisation sehr zuruͤckgeblichn

Lande wuͤrde die Lage des Bauern verschlimmern, m

ihn vielleicht zum Sklaven machen. (Schluß folgt.)

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Bromberg, 1. Febr. Die Tuchmacherei ah sich noch einigermaßen im Fortgange. Im abgelanfgt Monat Januar wurden verfertigt: 12 in der en Szarnikau 12, 2) in Filehne 94, 3) in Schoͤnlanke ln A4) in Radolin 120, 5) in Chodziesen 422 Stuͤck A und 47 Stuͤck Boy und 6) und 30 Stuͤck Boy.

Königliche Schauspiels.

Freie. 18. Im Opernhause. Gretry.

Zu dieser Vorstellung werden Opern Billetzt kauft, welche mit Dienstag bezeichnet sind.

Wegen Heiserkeit der Mad. Seidler, kann Fut die Oper: Jessonda noch nicht, sondern erst I stag den 22. 8d. M. gegeben werden. Die dazu ben gekauften mit Freitag bezeichneten Opernhaus Vll bleiben aber fuͤr Dienstag guͤltig, auch werden d dieser Oper ferner zu verkaufenden Billets ehe mit Freitag bezeichnet seyn.

Meteorologische Beobachtungen. Barometer] Therm. Hygr. Wind! Witterun sternhell, Fros⸗ hell.

heiter, angenh sternklar, Frost

A. 289 57 137“ ü 3 M 65 M. 3285

JF. 28*

15. Febr. 16. Febr.

16. Febr.

heiter. 11. Febr. el

im Jahr!

M. 287 37 trüb, Thauweth

Gedruckt bei Feister.

Richard Low herz, Singsp. in 3 Abtheil., mit Tanz. Must

Redacteur Ith

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend, den igten Februar 15235.

J. Amtliche Nachrichten.

Kronif des Tages.

Seine Majestät der Koͤnig haben die Konsuln phistppe zu Genua und Avigdor zu Nizza zu Fommerzienräthen zu ernennen, und die Bestallungen daruͤber Allerhoͤchstselbst zu vollziehen geruhet.

( Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den bisherigen Vice— Konsul Thomas zu Abbeville zum Konsul daselbst zu ernennen geruhet.

Abgereist. Der Regierungs-Chef-Praͤsident von Wißmann, nach Frankfurt a. d. O.

in Labeschin 50 Stuͤck M ;

II. Zeitungs-Nachrichten.

, dn.

Paris, 12. Febr. In der Pairs-Kammer haben den 10. d. die Verhandlungen uͤber das Gesetz wegen der Heiligthums-Schaͤndung und wegen des Kirchen— raubes ihren Anfang genommen. Der Graf Mols sprach zuerst gegen das Gesetz, oder eigentlich gegen den ersten Titel des Gesetzes. Dieser Titel bezieht sich auf das Verbrechen der Heiligthums-Schaͤndung allein, die uͤbrigen Titel auf den Kirchenraub und es ist, (wie auch im 35. Stuͤck dieser Zeitung bereits gesagt wor— den) schon bei der vorjaͤhrigen Sitzung uͤber deren In— halt berathschlagt worden. Der Redner fuͤhrt an, der Minister, der diesen Artikel vorgeschlagen, sei selbst ge— jwungen gewesen, einzuräumen, daß er eigentlich nicht nothwendig erscheine; der Minister habe gesagt: „die Beispiele bloßer Heiligthums-Schaͤndung sind jetzt hoͤchst selten, ja so zu sagen unbekannt“, er habe einge— standen, daß dies Gesetz Strafen fuͤr ein Verbrechen

bestimmen solle, „welches in Frankreich ganz fremd ge—

worden ist,“ ja es habe zum Zweck „die buͤrgerliche Gesellschaft vor einer Gefahr zu schuͤtzen, der sie gar nicht mehr ausgesetzt ist.“ Was ist denn, sagt der Redner, der Zweck dieses Gesetzes von dem der Mini— ster einraͤumt, es sei unnuͤtz. Soll es unserm Gesetz— öuche blos zum Zierrath dienen? Nimmermehr kann man das glauben. Ein Schimpf fuͤr uns und unsere Generation wuͤrde es sein. Sollen nicht immer die

das 45 * 256 (. . . * D 9. . 9 Neuem einen Platz in unserer Kriminal- Gesetzgebung

Gesetze dem moralischen Beduͤrfnisse der Zeit, in der sie entstehn, angemessen sein? Werden sie nicht stets als ein Kennzeichen des sittlichen Zustandes angesehn? Und wuͤrde dies Gesetz nicht die ganze gegenwartige Genera— tion in den Augen der Nachwelt verlaͤumden? Wenn die Geschichte berichten sollte, daß nach Jahrhunderten Verbrechen der bloßen Heiligthums-Schaͤ

V hen der bloßen Heiligthums-Schäandung von

eingenommen hat, wenn sie die furchtbaren Zuruͤstungen beschreiben sollte, mit denen man diesem Uebel entge—

gengeschritten ist, was werden unsere Urenkel anderes

denken koͤnnen, als, daß Frankreich unter der Regie— rung Carls X. der Schauplatz unzähliger Graͤuelthaten dieser Art gewesen ist? Der Redner greift auch das Gesetz in seinen Prinzipien an, und stuͤtzt sich auf Montesquieu's Lehren. „Die Gesetze,“ sagt der Ver— fasser des Esprit des loix, „sind die Darstellung der Verhaͤltnisse der Menschen unter sich. Das Verhältniß des Menschen zu Gott liegt im Bereich des religioͤsen Gesetzes. Der Einbruch in das religioͤse Gesetz ist eine Sünde, der Einbruch in das buͤrgerliche Gesetz ein Vergehn, ein Verbrechen.“ Wie weit aber wuͤrde man kommen, wenn man Suͤnden als Verbrechen an⸗— sehn und bestrafen wollte! Der Redner besorgt auch, daß das Verbrechen der Heiligthums-Schaͤndung, eben weil man es vom Kirchenraub scheiden und es anders behandeln will, in den Augen exaltirter Menschen einen gewissen Adel gewinnen moͤchte, wodurch sie verleitet werden koͤnnten, zu Maͤrtyrern des Unglaubens zu wer— den. Denn der Fanatismus, ruft er aus, ist in sei— nen Folgen stets derselbe, wenn auch die Ursache noch so verschieden ist. Der Fanatismus findet sich bei dem Richter wie bei dem Angeklagten. Wenn es solche Verbrechen gilt, wird leicht der Richter zum Henker, der Angeklagte zum Maͤrtyrer! In der naͤmlichen Sitzung wurden noch der Graf von Labardonnay fuͤr und der Marquis von Bally Tollendal uͤber das Gesetz gehoͤrt. (Von ihren Reden naͤchstens.)

In der Kammer der Deputirten stattete Herr Par— dessuͤs den Bericht uͤber das Entschaͤdigungsgesetz ab. Die Kommission hat mehrere Amendements vorgeschla— gen. (Die Etoile giebt nur einen sehr kurzen Auszug des Berichts, die uͤbrigen Franzoͤsischen Zeitungen ent— halten nur das Buͤlletin; wir muͤssen uns also das Naͤhere zum naͤchsten Blatte vorbehalten.)

Der gestrige Moniteur enthaͤlt eine Koͤnigl. Or— donnanz vom 16. v. M. wegen Organisation der Stu— tereien. Nach Inhalt derselben soll bei dem Ministe— rium des Innern ein aus sieben, von Sr. Maj. auf den Vorschlag des Ministers zu ernennenden Mitglie— dern bestehendes Conseil errichtet werden. Der Direk— tor der General-Verwaltung des Ackerbaus, Handels und der Stutereien ist Mitglied dieses Konseils, in