1825 / 44 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 22 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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in Landfolge stellen und verabfolgen zu lassen. An den Brackön und Wehlen der eingerissenen Deiche sind Faͤhrleute angestellt, welche, gegen Tagelohn oder Be— freiung von der Deicharbeit, die Marschbewohner und alle, welche, ihres Amts und Dienstes wegen, jene Bracken und Wehlen zu passiren haben, unentgeltlich uͤbersetzen.

Wien, 11. Febr. Se. K. K. Masjestaͤt haben mit allerhöchster Entschließung vom 8. Mai v. J. das durch den Tod des Fuͤrsten Prosper von Sinzen dorf erledigte lehenbare Oderst Erbland⸗Vorschneider⸗, Kampfrichter⸗ und Schildtraͤger⸗Amt im Erzherzogthume Hesterreich unter und ob der Enns, Allerhoͤchstihrem Kämmerer und Oberst-Wachtmeister in der Armee, des oͤsterreichi— schen Kaiserl. Leopold, Ordens Ritter, Michael Maxi⸗ milian Grafen von Althann, Freiherrn auf Goldburg und Murstetten, fuͤr sich und feine maͤnnliche Descen— denz allergnaͤdigst zu verleihen geruhet.

St. Petersburg, 2. Februar. Vorgestern traf der F. Großbrittannische außerordentliche Botschafter, Lerd Stratford Canning, hier ein.

Laut eines Beschlusses der Minister⸗Comitaͤt vom 20. September vorigen Jahrs, sind alle Privat-Inhaber von Kupfer-Muͤnzen alten Gepraͤges, binnen drei Mo— naten, vom Tage der ihnen bekannt gewordenen Ukase an, gehalten, dieselbe in den Kreisrentereien gegen Kupfermuͤnze neuen Gepräͤgs oder B. A. umzuwechseln. Nach Verlauf dieser Frist wird alles alte Kupfergeld zum Besten der Krone con fiseirt. K

Vom 10. bis zum 26. v. M. nahm die hiesige Central⸗Comitaͤt zu Unterstuͤtzungen fuͤr die durch die Ueberschwemmung Verarmten S7538 Rubel ein. Hiezu trugen Se. Maj. der Koͤnig von? zuͤrtemberg, im Na— men ihrer Toͤchter, der Prinzessinnen Marie und Sophie KK. HH. 20000, und die hiesige Franz. Gesandschaft 16000 R. bei. Naͤchstdem erhielt die Comitaͤt betraͤcht liche Quantitäten von Leinwand re.

Von den durch die Ueberschwemmung am 19. No⸗ vember verursachten Verheerungen sieht man keine Spur mehr. Die Siraßen sind gereinigt, die Bruͤcken wieder hergestellt; Laden und Magazine von ueuem geoͤffnet und mit Waaren angefuͤllt; mit einem Worte, Alles im vorigen Stande, und die Geschaͤfte gehn ihren gewohn— ten Gang, wie fruͤher. Fuͤr die Armen welche vor—⸗ zuͤglich gelitten, ist reichlich gesorgt, und die Lebensmit— tel sind eben so wohlfeil, als fruͤher. .

Es beschaͤftigen sich gegenwärtig Italiener mit einer Reliefvorstellung unsrer Hauptstadt, die in A Jahren

beendigt sein soll. . Aus der Schweiz, L. Febr. Die paͤbstliche

Bulle, welche den Kanton Schwyz mit dem Bisthum Chur und St. Gallen vereinbart, ist der Regierunz dieses Standes zugekommen, ;

Die neu aufgelebte okonomische Gesellschaft des Kantons Bern hat sich durch gruͤndliche, umsichtige und sorgfaͤltige Ausarbeitung des, der Regierung der— malen zur Genehmigung vorliegenden Plans zu einer Hagel⸗Assekuranz⸗Gesellschaft ein großes Verdienst er—

orben. ö Turkey. Die Zeitung von Missolunghi vom 8. Jan. sagt: Zaimi, Loudo und andere Häupter der Mißvergnuͤgten haben sich, nach einigem Herumirren nach Anatolico gefluͤchtet, wo man sie aufnahm und wo sie nun die Verfuͤgungen der Central— Regierung erwar— ten. Diese schnelle Unterdruͤckung der ruhestoͤrenden

artei, so wie die zugleich wieder bewirkte Blockade von Patras beweisen hinlaͤnglich die Energie und Festig⸗ keit der Regierung.

Ein Privatschreiben aus Marseille vom 31. Jan. (in der Allgemeinen Zeitung) enthaͤlt Folgendes:

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Man hat hier Nachricht, daß der beabsichtigte sᷣ Ibrahim Paschas gegen Morea noch a . *g geben war, wie die Griechen wähnten, sondern 9 dazu vom aͤgyptischen Oberfeldherrn alle Vorbereitunge getroffen wurden. Seitdem er sich mit einer stat Abtheilung seiner Flotte im kandiotischen Hafen 9 Suda befand, sind ihm von der asiatischen Kuͤste sowos⸗ als aus Alexandria mehrere nicht unbedeutende . porte von Kriegsbeduͤrfnissen und Truppen zu gekommen Es ist Thatsache, daß sich geschickte europaͤische Off ziere, worunter mehrere Franzosen, bei ihm befinden in die er großes Zutrauen setzt, und die ihn bei iht kriegerischen Erfahrung von zu gewagten Unternehmun— gen abhalten werden. Auffallend scheint es, daß st die in den Gewassern von Candia befindlich gewesenen griechischen Kriegsschiffe insgesamt von dort entfernt hoben; doch kuͤndigte man an, daß eine starke griechi sche Flottille, unter Miaulis Oberbefehl, im Begrife stehe, von Hydra auszulaufen, um die aͤgyptische Flott in Suda zu beobachten. Uebrigens ist man in der Ee

vante von der Unwahrheit des Geruͤchtes von einer am

geblichen geheimen Unterhandlung der griechischen Ru gierung mit dem Vicekoͤnig von Aegypten, allgemein

überzeugt; vielleicht wurde dasselbe nur von den Grin

chen verbreitet, um bei den Tuͤrken Mißtrauen sp erregen.

Aus Semlin vom 1. Febr. meldet dasselh Blatt: Aus Belgrad verbreiten sich beunruhigende Ga ruͤchte uͤber den innern Zustand Serviens; es heißt, da in mehreren Distrikten eine ernsthafte Gährung gegm die Knesen (Richter) herrsche, indem sich das Volk ge— gen die starken Auflagen, die in Folge des jetzigen zu standes des tuͤrkischen Reichs immer drucken der werden, auflehnen. Wahrscheinlich sind diese Geruͤchte uͤb ertrit⸗ ben; sollten sie sich bestaͤtigen, so drohte der Pfotz abermals ein empfindlicher Schlag.

Rent gl iche G chatgsmi eng.

Montag, 21. Febr. Im Schauspielhause: Pauline, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Frau von Weißen thurn.

Dienstag, 22. Im Opernhause. Der Bar und der Ba ssa, Vaudeville-Burleske in 1. Aufzug. Hier auf: Kiaking, großes Ballet in 3 Abtheilungen, om Herrn Titus.

Billets zu dieser Vorstellung, welche mit Dienstm

bezeichnet, sind im Billet-Verkaufs-Buͤreau zu haben.

Wegen fortdauernder Heiserkeit der Mad. Seidl, und Unpaͤßlichkeit des Herrn Blume, koͤnnen die Opern Jessonda, und Armide, an diesem Tage nicht gegeben werden, und wird ersucht, die dazu gekauften, mit Freitag bezeichneten Opernhausbillets, nach dem Billch Verkaufs-Buͤreau zuruͤcksenden, und umtauschen, ohh den Betrag zuruͤckempfangen zu lassen.

Meteorologische Beobachtungen. Barometer Therm. Hygr.! Wind? Witterung.

hell, Wolken.

gebrochner Himmts

18. Febr. A. 289 37 177“ 76 19. Febr. F. 289 4 419“ 810 M. 289 5 4627“ 7229 20. Febr. A. 289 5 4 537“ 870

hell, angenehm. trüb. trüb, neblich.

F. 289 57“ 327“ 889 M. 88 3 7 786

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hell, Wolken.

Gedruckt bei Feister.

Nedacteur John.

Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

M 44.

Berlin, Dienstag, den 22sten Februar 182ů3.

J. Amtliche Nachrichten.

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Der Ober Landesgerichts ⸗Referendarius Ferdi, nand Eduard Weniger ist zum Justiz⸗Kommissa— kius beim Land- und Stadtgerichte zu Neuhaldensle—

bei der Hinrichtung, ein schwarzer Schleier uͤber den Kopf geworfen wuͤrde, Letzterer mit einem rothen Tuche

verhüllt werden mochte. Der Graf von Lally Tol—

lendal schlug im Allgemeinen die Annahme des Gesetzes mit der Modification vor, daß keine Todesstrafe, son— dern lebenswierige Strafarbeit oder Einschließung (nach dem Ermessen der Richter) fuͤr das Verbrechen der Heiligthumsschaͤndung bestimmt werde. Er sagte, man habe sich durch Worte zu solcher Strenge verfuͤhren

ben und dem Kreisgerichte zu Althaldensleben bestellt s lassen, man habe erst von Entweichung, dann von Hei—

worden. Der Stadt' Syndikus Stegemann zu Neu

Ruppin ist zugleich zum Justiz-Kommissarius und No⸗ tarius bei dem Stadtgerichte daselbst bestellt worden.

Durchpassirt. Der Kaiserlich⸗Russische Feldjäger

Luety, als Courier von London nach St. Petersburg.

II. Zeitungs⸗Nachrichten. A J g Ran d.

Paris, 15. Febr. In der Pairs-Kammer wurden die Verhandlungen uͤber das Gesetz, wegen der Heilig hhumsschaͤn dung fortgesetzt. Der Graf v. Labourdonnaye sprach am 10. nach dem Grafen Mols fuͤr das Gesetz; er freute sich die in den Gesetzbuͤchern vorhandenen Luͤcken ausgefuͤllt zu sehn. Der Gottlose, sagte er, wird jetzt nicht mehr dem, durch den Atheismus des Gesetzes, ohnmaͤchtigen Richter Trotz bieten koͤnnen. Durch dies Gesetz wird dem katholischen Glauben eine feierliche

Huldigung dargebracht; es setzt diesem unserer Religion

ganz eigenthuͤmlichen Verbrechen einen Damm entge— zen; es straft diesem neuen Gottesmord (déicide). Dem Redner schien jedoch das Gesetz in mancher Be— siehung zu mild, namentlich lasse es dem Verbrecher zu ziel Mittel, um der Strafe zu entgehen wodurch denn zie Ausfuͤhrung des Gesetzes erschwert werde. Er nuͤnscht, daß nicht, wie der Gesetzesvorschlag es be— simmt, erst die Absicht des Verbrechers untersucht wer— d, diese lasse sich schon aus der bloßen Handlung abnehmen, und spreche sich in derselben aus. Uebrigens wolle er zwar nicht auf Schärfung der Strafe antra— gen, indeß sei doch in dieser Hinsicht ein Unterschied swischen dem Vatermoͤrder und dem Heiligthumsschaͤn— der nothweudig, er schlage vor, daß während Ersterem,

ligthumsschaͤndung, endlich von Gottesmord gesprochen und so sei man dahin gekommen dies Verbrechen we— nigstens eben so hart wie das geringere, des Vatermor— des, bestrafen zu wollen. Der Zweck der Strafe sei nicht, konne nicht sein, Gott raͤchen zu wollen, den Gott nicht, dem wir im täglichen Gebet verspraͤchen, unsern Brüdern zu verzeihen. Durch Androhung von Strafen wolle man Verbrechen und moralische Anstek— kung verhüten, Erstere fanden aber, in dieser Art, nicht statt, und die Letztere sei, bei einem Verbrechen, welches so allgemeinen Abscheu erregt, nicht zu besor— gen. Der Herzog von Broglie sprach hierauf gegen das Gesetz. Er sieht darin einen großen Schritt zur religibsen Unduldsamkeit. Die Stoͤrung des Gottes— dienstes in jeder Kirche, sie sei Katholisch oder Prote— stantisch, werde durch die schon bestehenden Gesetze mit der Strafe des Gefaͤngnisses belegt. Indem man nun durch das vorgeschlagene Gesetz eine besondere Strafe fuͤr die Storung der katholischen Gottesverehrung ein— führen wolle, thue man einen Eingriff in die Charte die (Art. 5.) jeder Religion gleichen Schutz zugefagt habe. Heute, sagt er, fordert man, daß die Hand vom Rumpfe getrennt werde, welche gegen die heiligen Sachen aufgehoben worden; morgen wird man fordern, daß mit dem gluͤhenden Eisen die Zunge durchstoßen werde, die das Heilige laͤstert, wer weiß wie bald, daß die Kanzeln, wo man den Irrthum, d. h. abweichende Lehren, predige, geschlossen werden. Man erinnere sich, daß das Verbrechen, von dem hier die Rede ist, seit der Zeit verschwunden ist, wo die sich hierauf beziehen den gräßlichen Strafbestimmungen aus unsern Gesetz— buͤchern ausgerottet worden sind, und man sehe sich vor, daß nicht das neue Gesetz ein Zeichen zur Erneue— rung dieser Frevelthaten werde. Der Siegelbewahrer bestieg nun die Rednerbuͤhne, um das Gesetz zu ver— theidigen. Er raͤumte ein, das Verbrechen der bloßen Heiligthumsschaͤndung sei uͤberaus selten, daraus koͤnne man aber nicht folgern, daß das Gesetz gegenwartig un—

noͤthig sei. Es darf, faͤhrt er fort, nicht blos die Noth— wendigkeit, das Verbrechen zu unterdruͤcken, in An schlag kommen. Giebt es nicht neben derselben auch noch moralische, politische Nothwendigkeiten? Noth— wendigkeiten, die durch die oͤffentliche Meinung bezeich—

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