1825 / 47 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 25 Feb 1825 18:00:01 GMT) scan diff

Cours royales uͤber den Heiligthumsschaͤnder erkennen mogen; bei Ersteren moͤchte der Verbrecher, wegen der Frage über seine Absicht, zu leicht ungestraft davon kommen. Der Graf Lanju ina is verwirft zunaͤchst die Autoritäten, auf die man sich berufe, um das Gesetz zu vertheidigen. Man habe die Gesetze Griechenlands angefuͤhrt, habe man auch an die Verurtheilung des Sokrates gedacht? Die Departemental-Raäͤthe hatten, sage man, den Wunsch nach einem solchen Gesetze aus gedruͤckt; aber es sei notorisch, daß nur wenige hier— über uberhaupt eine Meinung geaͤußert hatten, und, vermoͤge ihrer Zusammensetzung, koͤnnten sie nicht als Organe der oͤffentlichen Meinung angesehen werden. Eben so wenig konne man auf die Meinung des Koͤn. Gerichtshofes zu Toulouse geben, da es bekannt sei, mit welcher uͤbergroßen Warme die religioͤsen Fragen in jenem Theile Frankreichs behandelt wuͤrden. Der Red— ner glaubt, es wuͤrde fuͤr die Sicherung unserer religioͤ— sen Mysterien viel zweckmaͤßiger sein, einerseits Waͤch— ter in den Kirchen zu bestellen, die auf Ordnung säͤhen, andererseits, wie auch Ludwig XIV. schon gewuͤnscht habe, die kostbaren heiligen Gefaͤße durch einfachere] zu ersetzen, welche die Raubgier nicht reizen wuͤrden. Der Vicomte v. Bonald unterstuͤtzte das Gesetz. Im vorigen Jahrhundert, sagte dieser Redner, waren die Gemuͤther durch ungluͤckbringende Lehren von der Re— ligion abgewendet, ja gegen dieselbe gerichtet worden. Das ganze Gebäude der Religion stuͤrzte, getroffen von den Schlägen der Revolution, mit einer Leichtig— keit, welche den Rrvolutionsmännern den Glauben gab,

es ruhe auf keinen festen Unterlagen. Der irreligioͤse

Geist stieg, wie er aber die groͤßte Höhe seiner Kraft

erreicht hatte, so stand er still, oder vielmehr, ein dem

entgegengesetzter Geist bemächtigte sich der Gemuͤther

und fuͤhrte sie mit sich fort. Dieser ist seitdem stets

im Wachsen gewesen. Wer wird den religioͤsen Geist

in den Begebenheiten in Griechenland, in den Unru— hen in Irland verkennen? Wer wird nicht wahrnehmen,

daß in Europa von einem Ende zum andern ein religioͤ— ser Gaͤhrstoff arbeitet? Mens agitat molem. Die Schnellig— keit, womit 1800 geistliche Frauenstiftungen unter uns entstanden sind; der Eifer, mit dem jede Stadt, jedes Dorf die heiligen Lehrer des christlichen Glaubens (die Missionnarienz in seine Mitte ruft; sind dies nicht unzweideutige Zeichen, daß der religiöͤse Geist recht ei— gentlich der Eharakter des neuen Jahrhunderts ist? Ümsonst widersetzen sich ihm die Anhänger des hievon abweichenden Systems; der Kampf ist zu ungleich, diese wahren Aristocraten der Revolution mrissen unterliegen; gelingt es ihnen auch, das Gute aufzuhal⸗ ten, verhindern koͤnnen sie es nicht. Unter diesen Um— staͤnden ist das Stillschweigen unserer Gesetze, in Be— ziehung auf das Verbrechen der Heiligthumsschaͤndung, eine Schande fuͤr sit; fuͤr das Volk ein Aergerniß. Der Redner meinte jedoch, man muͤsse nicht durch das blutige Schauspiel von Verstuͤmmlungen die Neigung zur Grausamkeit im Volke erregen; die Kirchenbuße wuͤrde sehr zweckmaäßiz anstatt der Verstuͤmmlung fest— gesetzt werden koͤnnen; Todesstrafe aber sei unerlaͤßlich, denn es wuͤrde unerhoͤrt sein, den Falschmuͤnzer haͤrter wie den Heiligthumsschaͤnder bestrafen zu wollen; die Todesstrafe sei hier oder nirgends anwendbar. Mit gleicher Waͤrme, wie der vorige Redner das Gesetz ver— theidigt hatte, griff es der Baron v. Barente an. Er warnte vor der Gefahr, das religioͤse Gesetz mit dem buͤrgerlichen zu verwechseln und zu vermischen. Man solle gegen die Lehren der Geschichte sich folgsam zeigen. Unter Heinrich dem IV., dem Begruͤnder der Toleranz, habe eine schoͤne Zeit fuͤr die Religion gebluͤht; ihr haͤt ten wir Pascal, Bossuet, Arnaud, St. Vincent de Paul, Fenelon, Nicole, Bourdaleun zu verdanken. Nach dem Widerruf des Edikt von Nantes sei aber

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Heuchelei statt Froͤmmigkeit aufgetreten, und so sei allmählig zum Umsturz aller geistlichen und buͤrgerlic Ordnung gekommen. Jetzt aber, nachdem auch die toleranz des Unglaubens unterdruͤckt worden, sen Religion siegreich aus diesem Kampfe her vorgegang Nur Muth gefaßt, ruft der edle Pair am Schlusse an den Vertheidigern der Religion genuͤgt das Evangelin sie beduͤrfen keiner Blutgesetze! Am 14. sind! Debatten uͤber das Gefetz im Allgemeinen geschls worden, und haben zunaͤchst uͤber die Prioritaͤt bein Pruͤfung der Amendements angefangen. In der Sitzung vom 16. hat die Pairskamm nach langen Debatten uͤber die einzelnen Amendemen bis jetzt, nur den ersten Artikel des Gesetzes angengn men; dieser spricht jedoch nur aus, die Entweihung m heiligen Gefaͤßen und von geweihten Hostien mache h Verbrechen der Heiligthumsschaͤndung aus.

(Schluß des gestern abgebrochenen, in der Den tirten-Kammer erstatteten Berichts uͤber das Renz Gesetz. Der vorgelegte Gesetz Entwurf schont, so n wie moͤglich, die Rentiers, die auch hierauf Anspuu haben, da sie in Zeiten der Gefahr ihr Gluͤck mit d Gluͤcke des Staates verbunden haben; die Regierm glaubt aber, daß die Rentiers, nachdem die Renten zum Pari hinaufgefuͤhrt worden sind, hinreichend s die dem Staate geleisteten Dienste, durch den ihnen! wachsenen Gewinn, belohnt worden sind. Sie muß Interesse aller Unterthanen mit gleicher Wage abwierz und auch die Steuerpflichtigen durfen nicht verwahn set werden. Der Berichterstatter geht nun ins Einzch des Gesetzes uͤber. Die Commission, sagt er, haben wogen, ob die Tilgungs-Cassa genug Krafte habe, i den offentlichen Credit zu erhalten, da doch die Schl jetzt abermals um 1000 Millionen vermehrt wennn sollte. Diese Frage sei aber bejaht, nachdem sich en ben, daß, wenn auch saͤmmtliche jetzt vorhanden Spetige Renten gegen 3petige, nach Anleitung des? setz Entwurfes, 765 pCt. umgetauscht wuͤrden, und sch lich das Nominal Capital der Schuld um ein Dritt wuͤchse, dennoch der Tilgungsfond jahrlich die prop tionnelle Kraft von 1 Fr. 47 pCt. fuͤr 100 Fr. Nomin⸗ Capital ausuͤben wuͤrde, welches vollkommen hinreichet erscheine. Zu stark sei der Tilgungsfond nicht besm den worden, wenn auch gleich er verhaͤltnißmaͤßig n großer sei, als in einem benachbarten Lande (England aber es habe der Commission nicht beifallen koͤnnen, ih gegenwartigen Augenblicke die Verminderung desseh— in Vorschlag zu bringen. Was den Umtausch der M ten zu 5 pCt. gegen Renten zu 3 pCt. anbetreffe, s hätten manche bedauert, daß das Nominal“⸗Capil der Schulden vergrößert wuͤrte, um geringere Zinsenst bezahs en; die Commission sei aber der Meinung, uf wenn es einer Regierung moͤglich sei, durch eine Va mehrung des Nominal-Capitals eine Herabsetzuͤng Zinsen zu erlangen, die groͤßer sei, als verhaͤltnißmähi die Vermehrung des Capitals, so muͤsse diese Operatin als vortheilhaft angesehn werden. Es gaͤbe nur zw Mittel, den Zinsfuß herabzusetzen, entweder eine nin Anleihe, um die alten Glaͤubiger zu bezahlen, oder i Abkommen mit diesen Glaͤubigern, den gegenwaͤrtigzg Rentiers; von diesen beiden aber sei das letztere in p der Ruͤcksicht des Vorzugs werth befunden worden. D Herabsetzung des Zensfußes, schließt der Berichterstattch wird in der Zukunft wie in der Gegenwart wirken denn es leuchtet ein, daß, waͤren wir in der Folge go zwungen, neue Anleihen zu machen, wir es, nach d jetzt vorgeschlagenen Reduktion des Zinsfußes, zu voöh theilhafteren Bedingungen wuͤrden bewerkstelligen koͤnneh als wenn diese verworfen wurde. Ein jeder hat gesehn wie, als es kund wurde, daß in Frankreich die Heraäh etzung des Zinsfußes der Schuld beabsichtigt wuͤrd,

die meisten Regierungen auf dem Festlande sich geneig

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zeigten, diesem Beispiel zu folgen. Der Credit steigt überall. Die Grundsaͤtze, die wir befolgen wollen, sind einfach. Behalten wir Frieden, so werden diese Grund⸗ sutze bald sich überall verbreiten. Brechen wir ihnen zie Bahn, und knuͤpfen den Namen Frankreichs an dies wichtige Ereigniß! (Beifallsbezengung in der Kammer) der Praͤsident schlaͤgt vor, die Verhandlungen uͤber dies Gesetz nach Beendigung der Verhandlungen wegen der Entschädigung anzufangen. Herr Casimir Perier widersetzte sich diesem Vorschlage, ob er gleich, sagte er, wie die ubrigen Mitglieder der Opposition, bei der stets unguͤnstigen Aufnahme ihrer Vorschlaͤge nur aus Pflicht und Schicklichkeits⸗ Gefuͤhl das Wort nehme. Er be⸗ hauptete, das Gesetz der Entschädigung stehe mit dem Renten⸗Gesetz in einer so engen Verbindung, daß das ketztere eigentlich nur ein Mittel sei, das Erstere auszu— fuͤhren. Wuͤrde also das Eutschaͤdigungsgesetz von der agirs-Kammer verworfen oder auch nur in gewissen Hunkten modificirt (z. B. wenn die Pairs⸗-Kammer be— simmen sollte, daß statt 1000 Mill. 3 petiges Papier hh0 Mill. 5 petige Rente zugegeben seien), so wurde das ganze Renten-Gesetz seine eigentliche Bedeutung verlieren und ganz unanwendbar werden; er trage also darauf an, die Debatten uͤber das Renten Gesetz aufzu⸗ schieben, bis das Entschäaͤdigungs Gesetz die Sanktion zer beiden Kammern und des Koͤnigs erhalten habe. Der Finanz -Minister bestritt die Behauptungen des Praopinanten; laͤugnen wolle er nicht, daß die beiden vorliegenden Gesetze in einer gewissen Verbindung ste— hen; aber selbst, wenn das Entschaͤdigungs Gesetz nicht angenommen werden sollte, wurde er das Renten⸗Gesetz fuͤr nothwendig halten. Der Staat, sagt er, kann nicht ewig die Renten uͤber Pari aufkaufen, die er das Recht hat, zu Pari auszubezahlen. Es muß jedenfalls ein Nittel gefunden werden, um aus unserer gegenwaͤrtigen lage zu kommen; sie ist fuͤr die Steuerpflichtigen so zrückend, daß ich so lange fordern werde, daß man die— sem Uebel steuern, als mir das Recht zustehn wird, diese Rednerbuͤhne zu besteigen. Herr Casimir Perier suchte die Anfuͤhrungen des Finanzministers zu wider— legen; als es aber zum Abstimmen uͤber seinen Vorschlag m, standen nur 8 bis 19 Deputirte auf, um dafuͤr i stimmen; er wurde also verworfen, und festgesetzt, zie Debatten wegen des Renten-⸗Gesetzes sollten unmit⸗ telbar nach Beendigung der Verhandlungen uͤber die Entschaͤdigung ihren Anfang nehmen.

Einige Tagblaͤtter, sagt die Etoile, machen gro— jen Larm uͤber den Gedanken, daß Portugall die Un⸗ éabhaͤngigkeit von Brasilien anerkennen mochte. In wie fern kaun denn aber diese Maaßregel, von Seiten der legitimen Autorität gebilligt, Frankreich schaden? In vie fern wuͤrden denn unsere Interessen durch diesen Beschluß des Koͤnigs Johann VI. betheiligt? Die dar— aus hervorgehenden Vortheile konnen nicht fuͤr einen Staat zum Nachtheil eines anderen statt finden. Die Anerkennung von Seiten Frankreichs wuͤrde in diesem Falle der Preis dessen sein, was man fur Frankreich thuen wurde. Und was ist denn das Interesse eines entstehenden Staats? sich Aufnahme in die große Fa— milie der Staaten zu verfchaffen. Das Interesse Bra⸗ sliens, bei erfolgender Anerkennung Seiten Portugalls, pvuͤrde mithin sein, Frankreich eben so sehr wie jeden inderen Staat zu beruͤcksichtigen.

Vorgestern fruͤh ist der Commissionsbericht uͤber die Kosten des spanischen Kriegs, nebst den dazu gehoͤrigen Belaͤgen, den Sitzungs- Protokollen der Commifsion, den Uuszügen aus den Berichten der Ober-Offictere und Militair-Intendanten der spanischen Armee, unter die Deputirten vertheilt worden. Das Werk umfaßt nicht weniger als 5 Baͤnde in 4to. und der Bericht allein bs Seiten.

Hr. Ricardo hatte bei der in Loudon von ihm

fuͤr die griechische Regierung unterhandelten Anleihe die Bedingung gestellt', daß im Laufe des Jahres keine an— dere Anleihe abgeschlossen werden duͤrfe. Dem Verneh— men nach hat er dieser Bedingung nicht entsagen wol— len und der Bevollmächtigte der griechischen Regierung, Hr. Louxiotis hat demnach hierher Nachricht ertheilt, daß er den Anleihe-Vorschlaͤgen der Herren Andre Cottier und Gabr. Odiel und Comp. keine Folge geben koͤnne. Es scheint nur, daß die englischen Darleiher ihr Darlehen verhaͤltnißmaͤßig vergroͤßern werden. Die Certificate dieser Anleihe stehen jetzt in London zu 1 pCt. Praͤmie und man hat Grund zu glauben, daß die in Paris dem griechischen Abgesandten gemachten Anerbietungen diesem Stande der Dinge nicht fremd sind.

Rente. 103. 90. 104.

London, 16. Febr. Die beiden Sitzungen des Unterhauses von vorgestern und gestern wurden, erstere groͤßtentheils und letztere die bis heute Morgen um vier Uhr dauerte gaͤnzlich von den Verhandlungen uͤber die ungesetzlichen Vereine in Irland, insbesondere den katholischen Verein in Anspruch genommen und schließlich erhielt Hr. Goulburn, mit einer Majoritaͤt von 150 Stimmen (278 gegen 123) die in Antrag ge— brachte Erlaubniß zur Einbringung seiner desfallsigen Bill. Als entschiedener Vertheidiger des katholischen Vereins bethaͤtigte sich Hr. Brougham, welcher unver— holen nicht nur das ganze Verfahren des Vereins bil⸗ ligte, sondern auch die lebhaftesten Wuͤnsche und Hoff— nungen aussprach, daß derselbe in der begonnenen Bahn fortfchreiten moͤchte. Auch Sir Francis Burdett ließ sich zu Gunsten des Vereins in einer ziemlich langen Rede vernehmen, welche, wie der Courier bemerkt, ganz ausnehmend an die Declamationen eines Juͤnglings von 17 Jahren erinnerte, der eben frisch von einem Cursus populairer Vorlesungen koͤmmt, wo er ein Dutzend, zwar etwas abgenutzter, aber doch nicht unebener Ci⸗ tate aufgefaßt hat. Die Rede, meint der Courier, wäre ganz geeignet gewesen, eine Versammlung in der Kron⸗ und Anker, Taverne zu dem Ausruf des Erstaunens zu bringen, „wie ein kleiner Kopf so viele Dinge enthal⸗ ten könne!“

Nach Sir Franzis Burdett trat der Minister Can⸗ ning auf und hielt eine sehr lange, alle Haupttheile des Gegenstandes der Verhandlungen umfassende Rede. Er begann damit, den Gegenstand aus der Verwickelung und Verwirrung, in welche man, im Laufe der Debat⸗ ten, denselben gebracht, herauszuziehen, indem er dar⸗ stellte, wie man mit der Frage wegen der ungesetzlichen Vereine in Irland, die Angelegenheit der Katholiken (die Emancipation) in Verbindung gebracht, und fer— ner das Verfahren der Regierung uͤberhaupt, so wie endlich viertens sein eigenes Benehmen in Betracht gezogen habe. Er ging hiernach die einzelnen Punkte durch und bemerkte namentlich in Bezug auf den ka— tholischen Verein: „Bedarf es wohl um die Unverträg⸗ lichkeit desselben mit der englischen Verfassung darzu— thun, noch irgend einer anderen Erwägung als des von ihm (dem Verein) selbst sich beigelegten Characters: selbst erwaͤhlt, selbst bestimmt, selbst constituirt, selbst vertagt, sich selbst erneuernd, keinen Gleichen anerken⸗ nend, jede Ober-A1utoritaͤt verneinend, Geld vom Volke erhebend, sich wie Einige sagen, löoͤblich, wie Andere denken, unziemlich in die Justizverwaltung ein— mischend, nicht vorurtheilend, denn das ist nicht das rechte Wort, sondern vorwegveru rtheilend die Indi⸗ viduen, welche er vor Gericht zieht, und in einigen Faͤllen, wo dieselben von den Gerichtshoͤfen fuͤr schuld— los befunden worden, diesen Spruch abaͤndernd und die⸗ jenigen verbannend, welche das Gesetz freigesprochen und fuͤr schuldlos erklärt hat.“ Nachdem Hr. Canning sodann in Betracht gezogen hatte, wiefern der Verein in der That zur Erhaltung und Verschaͤrfung der in

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