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gegen die Anwendung jener liberalen Principien, welche möͤglicherweise eine unsere Erwartungen vereitelnde Folge haben konnte, gefaßt. Wir fuͤhlten uns deshalb ver— pflichtet, mit größter Vorsicht vorzuschreiten und die Bahn zu sondiren, bevor wir dem Hause unseren gan— zen Plan vorlegten. Jetzt habe ich das Vergnügen, aus Erfahrung zu wissen, daß alle Einwuͤrfe gegen un— sere Vorschlaͤge, alle uͤblen Folgen, welche davon besorgt wurden, ganz grundlos und rein visionairisch sind. Ein Resultat, welches nothwendigerweise bei Allen, die sich fruͤher meinen Vorschlaͤgen wiedersetzten, ein großes Ge— wicht haben muß, und deren Beistimmung zu der jetzt beabsichteten Ausdehnung unseres Systems mit Zuver— sicht hoffen laßt. (Hoͤrt!) Der Ausschuß wird sich entsinnen, daß als in der letzten Parlaments- Sitzung ich die gaͤnzliche Aufhebung der gesetzlichen Bestimmun— gen in Bezug auf Seide in Vorschlag brachte, die Mei— nung ausgesprochen wurde, anstatt des Verbots der Einfuhr fremder Seidenzeuge sei es besser sie mit einer Abgabe von 30 pCt. zu belegen. Ein Mitglied erhob dagegen die Behauptung, daß der Satz von 30 pCt. zu hoch sei; nicht etwa nach der Meinung der Manu— facturisten, — denn diese behaupteten, daß selbst 30 pCt. noch keinen angemessenen Schutz gewährten. — (Hoͤrt, hort!) sondern um deshalb, weil dieser Satz noch eine Versuchung zum Schleichhandel gebe. Ich gestehe offen, daß ich damals, in gewisser Maße jene Besorgnisse theilte, und selbst jetzt noch einigen Zweifel fuͤr be— gruͤndet erachte. Die Besorgnisse der englischen Ma— nufaeturisten haben sich jedoch gelegt und sind degegen zu den franzoͤsischen Manufacturisten übergegangen; denn, wie ich mit Bestimmtheit weiß, ist man dort
jetzt wegen der großen Fortschritte der englichen Sei— den⸗Manufacturen sehr bange.
Wenn man nun aber der Meinung war, daß 30 pCt. der hoöͤchste Satz von Abgabe waͤre, welche als ein Schutz fuͤr den einzigen Zweig unserer Manufaeturen, in welchem wir unseren Nachbaren nachstehen, auferlegt werden konne, so ziemt es gewiß, in Betracht zu ziehen,
ob in Bezug auf andere!, seit langer Zeit bluͤhende Manufacturzweige, es noͤthig sei, die Abgaben zu gaͤnz— lich prohibitorischen Maßregeln zu machen, oder viel— mehr solche so anzuordnen, daß die Versuchung zum Schleichhandel wegfalle. — (Von den Vorschlaͤgen des Hrn. Huskisson, von denen bereits im vorgestrigen Blatte der St. 3. eine vorläufige Meldung nach Pa— riser Blaͤttern geschehen, werden wir weitere Mitthei— lung machen.)
Waͤhrend der Zwischenzeit, die der ferneren Be— ruͤhrung der katholischen Frage vorangeht, scheint es nöthig (sagen die Times), von allen Seiten einen an— dern Gegeüstand zu betrachten, der nicht minder wichtig fuͤr die Wohlfahrt des ganzen Reiches ist, wir meinen die vorgeschlagene Kornbill. Brittische Pächter mogen daran zweifeln, ob maͤßige Kornpreise ihnen vortheilhaft sins, dieses setzt uns nicht in Erstaunen; aber die blei benden Landbesitzer muͤssen nothwendig die Unsicherheit einer Theurung einsehen, die auf kuͤnstlichen Maaßre⸗ geln beruht. Wären alle Markte der Welt offen, so würde nirgend eine theilweise oder örtliche Theurung statt finden; die Nachfrage nach Getreide wuͤrde so zu sagen fest und wechselles sein. Der Erdball im Ganzen, erzeugt immer genug fuͤr seine Bewohner, obgleich ge— wisse Erdstriche jahrlich durch unguͤnstige Witterung heimgesucht werden mogen; zu welchem Zwecke aber wären die Verbesserungen der Schifffahrt, wenn sie nicht zum Besten aller Zwecke dienen, naͤmlich die Schlaͤge der Vorsehung in allen Theilen der Welt zu lindern, ihre Segnungen uͤber die ganze Welt zu ver⸗
breiten. Das schiedsrichterliche Gutachten Sr. Maj. des Kaisers von Rußland, hinsichtlich des ersten Artikels
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des zwischen Großbrittanien und den Vereinigten StR Brittischen Truppen aus den Plaͤtzen und Gebieten,
ten abgeschlossenen Genter Tractats lautet, wie folgt:
Aufgefordert von Großbrittanien und den Ven nigten Staaten, als Schiedsrichter eine Meinung die Differenzen auszusprechen, die zwischen jenen bei) Maͤchten, hinsichtlich des ersten Artikels, des am! December 1814 von ihnen zu Gent abgeschlossenen Tu tats, entstanden sind, hat der Kaiser alle Acten, gaben und Noten gepruͤft, in welchen die respectin Bevollmächtigten dem Kaiserl. Departement der a waͤrtigen Angelegenheiten die Gruͤnde dargelegt haba
wodurch jede Parthei zu beweisen gesucht, daß ihre
klaͤrung des besagten Artikels die richtige sei. Mach reiflicher Erwaͤgung der von beiden Partheiz gemachten Bemerkungen und in Betracht, daß sowg der Brittische, als der Amerieanische Bevollmaͤchtiz verlangt hat, die Verhandlungen sollen zum Schluß g bracht werden; in Betracht ferger, daß ersterer in sein Note vom 8. (20.) October 1821 und letzterer in senn Note vom 4. (16) folgenden Novembermonats erkly hat, der schiedsrichterliche Spruch solle sich auf die Cu struction des Textes des Artikels, wie er geschrieh steht, gruͤnden; und daß beide sich auf die allgemeim Principien des Voͤlker- und Seerechts nur als auf u gegruͤndete Ruͤcksichten berufen haben, ist der Kaiser?d Meinung, daß die Frage nur dem buchstaͤblichen n grammatikalischen Sinne des ersten Artikels des Gen Tractats gemäß, entschieden werden konne. Hinsichtlich des buchstäblichen und grammatikalisch Sinnes des ersten Artikels des Genter Traetatsz: Erwägung, daß der Paragraph, uͤber dessen Sinn 3wo fel entstanden sind, folgendermaßen lautes: „Alle Laͤ dereien, Plaͤtze und Besitzungen, von welcher Art sind, welche eine der beiden Partheien der andern wah rend des Kriegs abgenommen oder nach Unterzeichnun dieses Tractats entrissen haben mag, sollen, mit alleh niger Ausnahme der unten benannten Inseln, unver zuͤglich zuruͤckgegeben werden, ohne daß irgend eine Zer
stoͤrung dort angerichtet oder irgend etwas von der Am tillerie oder anderm Staats-Eigenthum, das urspruͤng
lich in besagten Forts oder Plätzen genommen worden
und bei Auswechselung der Ratification dieses Traetat
dort zu verbleiben hat, oder Selaven, oder andres Pu vateigenthum weggefuͤhrt werden soll. Auch sollen al Archive, Protokolle, Akten und Papiere, den Sta angehend, oder Privatpersonen zugehörig, die im Lau des Krieges den Offizieren einer der beiden Partheif in die Haͤnde gefallen sind, in so weit es thunlich i alsbald zuruͤckgestellt und an die geeigneten Behoͤrde und Personen, denen sie gehoren, ausgeliefert werden; in Erwägung, daß in diesem Satze die Worte „u spruͤnglich genommen worden“ und „die bei Auswec selung der Ratification dieses Traktats darin zu va bleiben haben“ einen Zwischensatz bilden, der sich gran maticalisch nur auf die vorhergehenden Substaritive ode Gegenstaͤnde beziehen kann; daß solchergestalt der ers
Artikel des Genter Traktats die contrahirenden Pan
theien nicht verhindert, aus diesen Plaͤtzen, deren 3 ruͤckgabe er stipulirt, Ausnahme dessen, was urspruͤnglich dort genomm worden und im Augenblick der Auswechselung der R
tificationen wirklich vorhanden war, wegzunehmen, abt
verbietet irgend etwas, was Privatpersonen zugeho aus besagten Platzen zu entfernen; daß andrerseits die
beiden Verbote sich nur beziehen auf die Plaͤtze, dera
Zuruͤckgabe in dem Artikel stipulirt worden ist.
So ist der Kaiser der Meinung: daß die Vere nigten Staaten von America berechtigt sind, von Groß
brittanien eine gerechte Entschaͤdigung fuͤr das Priva
Eigenthum, das die Brittischen Truppen weggenom men haben durften, und da es sich besonders um Selt
alles Staats- Eigenthum, mi
deren Zuruͤckgabe der Traktat stipulirt, bei ihrem Ab—
uge von dort weggefuͤhrt haben; daß die Vereinigten
Staaten berechtigt sind, alle die Selaven als weggefuͤhrt betrachten, die aus obenerwähnten Gebieten auf BHrittischen Schiffen innerhalb der Gewaͤsser der besag⸗
in Gebiete gebracht und aus diesem Grunde nicht wie—
der zuruͤckgestellt worden sind; daß aber die Vereinigten
Staaten, wenn Americanische Sclaven aus den Gebie— in weggefuͤhrt worden, deren Zuruͤckgabe an die Ver— unigten Staaten der erste Artikel des Genter Friedens— Fraktats nicht stipulirt, auf keine Entschaͤdigung fuͤr h'sagte Sclaven Anspruch haben.
Der Kaiser erklärt außerdem: daß er bereit ist, i den Unterhandlungen, welche die betheiligten Maͤchte Folge des schiedsrichterlichen Spruchs, den sie von sr. Kaiserl. Maj. verlangt zu pflegen haben duͤrften, üs ihm von beiden angebotene Vermittler-Amt zu bernehmen. St. Petersburg, den 22. April 1822.
Der Herzog von York hatte den Wunsch zu erken—
n gegeben, einen hoͤhern Grad im Freimaurer-Orden mnjunehmen; er wurde daher vor einigen Tagen durch einen Bruder, den Großmeister der Englischen Logen, zerzog von Sussex, in einer sehr zahlreichen Versamm— ung, der viele Großen beiwohnten, befoͤrdert, wobei hn von Seiten der Bruͤder ein sehr kostbarer Diamant erehrt wurde.
Im Jahre 1823 liefen in der Themse 13,112 See— gi und Kuͤstenfahrer ein; 1824 stieg die Zahl auf 65.
Die Chinesische Regierung ist bei dem jetzigen Kriege 1Ostindien gegen die Birmanen sehr aufmerksam. Die hofzeitung von Peking enthaͤlt einen Befehl zur Anle— ung mehrerer Festungen an der suͤdwestlichen Graͤnze s Reichs, die, wie es darin heißt, von Uebelthaͤtern nd Unruhestiftern gefährdet werden koͤnnte.
Gefängniß⸗Maschinen. Neuerdings hat man den englischen Gefängnissen eine Mahlmuͤhle ange— acht. Die Gefangenen setzen sie dadurch in Bewe— ing, daß sie die, am äußern Umkreise eines 4 — 6 hchuh im Durchmesser haltenden Rades, angebrachten — 8 Zoll hohen Stufen hinauf steigen. Jeder Ge— ngene muß 50 in jeder Minute betreten, folglich das zue Gewicht seines Koͤrpers in einer Stunde zusam— m 2000 Schuh von der Erde erheben, was fuͤr die nie Tageszeit 13.333 Schuh beträgt. So auffallend ese Zahlen scheinen, so besagen sie doch nicht anders, s das Aufsteigen in einem Raume, der weniger als glische Meile die Stunde und ungefaͤhr 27 Meilen n Tag uͤber betraͤgt. Das Produkt dieser Arbeit ist ns; großer, als von jeder andern noch so angestreng—
landwirthschaftlichen oder technischen, persoͤnlichen fbeitskraft. — Zu Brixton hebt den Sommer uͤber zer Gefangene täglich sein eignes Gewicht 15,000 chuh hoch, oder, letzteres zu 150 Pf. angenommen, hebt taäͤglich 2,200,000 Pfund einen Schuh hoch. uckt man den Werth dieser hergebrachten Wirkung 110 aus und vergleicht ihn mit dem durch andere ten der Arbeit hervorgebrachten, so ergiebt sich folgen, Verhältniß: zliche Arbeit eines Lastträgers.. 335: 10 * — dez allerstürksten 4 3 4060 6 — eines der Pfaͤhle einrammelt 22: 10 — — der Wasser aus einem Brun⸗
1 zliche Arbeit einer der mit der Harke den
Boden beatbeiteCcc , 11 gliche Arbeit eines am Spinnrade .. 53
ven handelt, fuͤr alle Sclaven zu verlangen, welche di
Diese Art Verwendung der menschlichen Kraͤfte ist also die eintraͤglichste und man schaͤtzt zu Brixton den Gewinn gegen den bisherigen Aufwand, da man das Korn durch Menschenhaͤnde mahlen lassen mußte, auf 12 pCt. Die erste Idee dieser sich immer verbreitenden Kraft⸗Anwendung ruͤhrt von Coulomb her.
Inland.
Berlin. Um sowohl den Pensionair-Aerzten bis zur Erlangung einer regimentsarztlichen Stelle eine angemessene Beschäftigung als auch dem medieinisch— chirurgischen Frie drich-Wilhetms-Institute, bei seiner jetzt groͤßeren Zahl von attachirten Chirurgen und wegen der hinzugekommenen Zoͤglinge der medicinisch— chirurgischen Akademie fuͤr das Militair, ohne Staats— kosten einen nothwendigen Zuwachs seines nicht mehr ausreichenden Oberpersonals zu verschaffen, haben des Koͤnigs Majestät durch eine Allerhoͤchste Kabinets-Or— der vom 10. Februar d. J. zu bestimmen geruht, daß die Pensionair-Aerzte zur Dienstleistung bei dem medi— cinisch-chirurgischen Friedrich-Wilhelms-Institute herangezogen und in dem fuͤr dessen Oberpersonale vor— geschrlebenen Wirkungskreise fungiren, auch uͤberhaupt den Weg zu den regimentsaͤrztlichen Stellen durch das Friedrich-Wilhelms-Institut machen, und nur durch sie die Plaͤtze der Staabsaͤrzte besetzt werden sollen.
Der Director ist befugt, sie in diesen Geschaͤften so zu benutzen und zu vertheilen, wie er es, nach der Eigenthuͤmlichkeit derselben, fuͤr angemtssen erachtet. Demnach werden sie Vorgesetzte der Inspectionen und Sectionen, in welche die Zöglinge des Friedrich— Wilhelms Instituts, die von der Koͤniglichen Armee zum Studium nach Berlin beurlaubten Kompagnie—
und Eskadron-Chiruͤrgeu und die Zoͤglinge der Akade⸗—
mie fuͤr das Militair eingetheilt sind. Es liegt ihnen sowohl die wissenschaftliche als auch die sittliche Leitung derselben uberhaupt ob, und insbesondere werden auch die bei dem Friedrich-Wilhelms-Institute bereits immer bestandenen, sich als hoͤchst nuͤtzlich erwiesenen gemeinschaftlichen Repetitionen und woͤchentlichen Pruͤ⸗ fungen von ihnen gehalten, so wie dies seither von den Staabs und Oberaͤrzten des Instituts allein geschehen ist.
Aachen. Von einer Familie der hiesigen Stadt sind der Krankenanstalt fuͤr Unheilbare (Vincenz-Spi— tal) eine Kapitalforderung von 1000 Rthl. Aachener Währung; und zum Besten der Hausarmen jwei Ka— pitalforderungen von resp. 800 Rthl. und 200 Rthl.
Aachener Waͤhrung geschenkt worden.
Oppeln. Der hiesige Regierungs-Bezirk zaͤhlt gegenwärtig 653 katholische und 130 evangelische, uͤber⸗ haupt 783 christliche Schulen; außerdem 5 Gymnasien und J katholisches Schullehrer⸗Seminarium. Seit dem Jahre 1816, dem Zeitpunkt mit welchem die Verwal⸗ fung der hiesigen Regierung eingetreten ist, sind A5 ganz neue Schulen errichtet worden, und außer den durch Sr. Koͤnigl. Maj. Milde gestifteten Gymnasien zu Gleiwitz und Ratibor haben seit der genannten Zeit 192 Schulanstalten ganz neue Gebaͤude erhalten, der an mehreren Oertern bewirkten Erweiterungen der Schullokalien nicht zu erwähnen. .
! — Die a Perrin verstorbene Besitzerin des Gutes Friedewalde bei Neiße, verwittwete Franke, hat dem Institut der barmherzigen Bruͤder zu Neustadt ein Legat von 600 Rthl. au gesetzt.
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