Wissenschaftliche Nachrichten.
(Fortsetzung des im gestrigen Bl. abgebrochenen Artikels.)
Die Anwendung der Maschinen hat in der Tuch⸗ manufaktur eben das hervorgebracht, was sie bei einer jeden Art von Arbeit bewirkt; eine gleichfoͤrmige und bestaͤndige Wiederholung derselben Bewegungen, welche den Geweben eine Gleichheit mittheilt, die durch Men⸗ schenhäͤnde hervorzubringen fast unmoͤglich ist. Die Ge⸗ webe sind von der hoͤchsten Schoͤnheit, obgleich man zum Betriebe und zur Aufsicht an den Maschinen, Ar⸗ beiter gebraucht, die das Weben nur wenig geuͤbt haben, anstatt daß vormals die Beschaffenheit des Gewebes le⸗ diglich von der Geschicklichkeit der Arbeiter abhing.
Die Feintuchmanufaktur hat sich daher mit die sen verschiedenen mechanischen Huͤlfsmitteln nicht bloß in allen Ste dten Frankreichs, die sie schon laͤngst betrieben, außerordentlich vervollkommnet, sondern auch bedeutende Erweiterungen erfahren, so daß sie jetzt in vielen De⸗ partements Eingang gefunden, wo man ihren Betrieb sonst nicht kannte. Frankreich sucht jetzt seinen; ihm von den Englaͤndern entrissenen Tuchhandel mit der Le—⸗ vante wieder zu gewinnen. Es ist jeder Concurrenʒ uͤberhoben, hinsichts der Fabrikation und des Verkaufs der Tuͤcher von hoͤchster Schoͤnheit; die Tuͤcher der Eng⸗ laͤnder haben nur einen vergänglichen Glanz, die fran— zoͤsischen vereinigen mit schoͤnem Glanz, Stärke und Dauerhaftigkeit. — Dahingegen ist Frankreich in der Fabrikation der mittelfeinen und groben Tuͤcher gegen das Ausland zuruͤck, weil es zu wenig grobe Wolle hat, diese zu theuer ist, und zur ordinairen Tuchfabrikation die Maschinen noch nicht allgemein im Gebrauch sind. — In der Fabrikation der glatten und Koͤper-Flanelle haben wir es aber so weit gebracht wie die Engländers; Dank sei den Maschinen! Auch in den der Moltons und Wolldecken zeigt sich eine betrachtliche Verbesserung. Und nicht weniger haben endlich die glatten Wollzeuge, wie der Merino, einen hoͤheren Grad von Vollkommen it, in letzterer Zeit, erlangt.
16 . Mechanik kann also der Kaͤufer uͤberéall die schoͤnste Waare fuͤr angemessene, nicht zu reise fordern. . babe , . neue Industrie ist seit Kurzem in Frank reich entstanden, die von der höͤchsten Wichtigkeit zu werden verspricht. Sie hat die Fabrikation der Cache⸗ mir⸗Gewebe zum Gegenstande; so benannt, weil sie eine Nachahmung derer sind, die aus jener Gegend kommen.
Als die franzoͤsische Armee Egypten besetzt hatte, lernten die Offiziere in derselben die schoͤnen Eigenschaf⸗ ten der Cachemir⸗Gewebe bald kennen, und brachten sie mit nach Frankreich. Sie waren den, nach damaliger
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ihrer Beschaffenheit veraͤndern. Dies gelang vollkommen Die Herrn Polino Gebruͤder, und Hindenlang haba
sich besonders mit vielem Erfolg dieser Fabrikation ge widmet. ;
Herr Ternaux kam auf den Gedanken, die asiatisch Ziege aus Asien zu holen und nach Frankreich zu vt setzen. Er vertraute die Ausfuͤhrung seines Plans den gelehrten Orientalisten Jaubert, der sich lange Zeit:
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preußische Staats-Zeitung.
Persien aufgehalten hatte. Die Expedition gelang au Beste. Jetzt sind diese Ziegen im Norden und Suͤpn Frankreichs acelimatisirt.
Herr Castel Bajae, Direktor des Handels und h Manufakturen, hat aus dem Pflaum der Ziegen in in
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koͤniglichen Schaͤferei zu Perpignan einen Shawl vy fertigen lassen, dem hinsichts der Feinheit, Gleichhwz und Kraft, so wie der Elastieitäͤt und Weichheit M Gewebes, kein indischer gleich koͤmmt.
Auch hier zeigte sich anfaͤnglich die Macht des Un urtheils, wie fruͤher bei der Einbuͤrgerung der Merim. Man behauptete erst, die eingefuͤhrten Ziegen win nicht von der Race derjenigen, die in Cachemir die sih Wolle liefere. Man versicherte, der Pflaum werde nit seine Beschaffenheit und Schoͤnheit behalten, wenn! sie auch besäße. Die Erfahrung hat uns eines Bessa belehrt. Die Regierung und Frankreich werden Fruͤchte beider Einfuͤhrungen erndten. )
Die Kunst, den Cachemir-Pflaum zu verweben, schnellen Schritts zu derjenigen Vollkommenheit? langt, welche ihr die in Frankreich angewendeten M schinen geben konnten. — Unsere Fabrikanten bracht die Verzierungen in den Shwals zuerst auf demselbt Wege hervor, wie in den brochirten Lioner Zeu gen. Dit Weberei hatte Schwierigkeiten, weil die feinen Kette dabei nicht hielten. Eine Seite der Shawls hatte au nur die Schoͤnheit der indischen Gewebe. Die Fra erklärten sie daher fuͤr unvollkommen. Man konnte zwar so legen und tragen, daß die rechte, schoͤne Ses nur sichtbar war; aber das Ungluͤck eines Zuruͤckschl gens blieb doch nicht unvermeidlich. Die geschnittei linke Seite zeigte den europäischen Ursprung des Shaw unwidersprechlich an und das Urtheil uͤber die bloß bl chirten Shawls wurde daher unwiderruflich gesprochn Man mußte die indische Arbeit ganz vollkommen net ahmen. Unsere Fabrikanten brachten es mit vielem lente dahin. Nach dem Herrn Ternaux war H Bauson derjenige, der dieses Verdienst hatte. Er le bei der Ausstellung im Jahre 1819 Shawls aus, auf diese bemerkenswerthe Art verfertiget waren. S dem hat eine große Anzahl Fabrikanten dieselben Exfe gehabt. Die Nachahmung ist in jedem Jahre bef geworden. Jetzt ist sie vollkommen. Es bestehet h der Unterschied zwischen der franzoͤsischen Arbeit und
Berlin, Sonnabend
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Zages.
Der hiesige Kaufmann August d' Heureuse ist iter dem 2. d. M. auf fuͤnf Jahr und den ganzen mfang des Staats, Behufs der ausschließlichen An— gung und Benutzung einer von ihm beschriebenen d durch Zeichnungen erlaäͤuterten, besondern neuen rt, die Zugkraft des Pferdes zum Betriebe von Ma— hinen anzuwenden, patentirt worden.
Bekanntmachung. Das Publtkum ist bereits durch das mit den hiesi— Zeitungen und Intelligenzhlaͤttern so wie mit den itsblaͤttern der Königlichen Regierungen, ausgegebene herzeichniß der am 1. dieses Monats ausgelooseten htaats,Schuld-Scheine vom Resultate dieser zweiten albjährlichen Ziehung in Kenntniß gesetzt.
Die darin aufgefuͤhrten Staats-Schuld-Scheine hd den 1. Julius d. J. faͤllig und erfolgt die Zahlung hn da ab täglich (Sonn und Festtage ausgenommen) den Vormittagsstünden von 9 bis 1 Uhr bei der zntrolle der Staats-Papiere, hier in Berlin, Tauben aße No. 30 gegen Zuruͤckgabe der gezogenen Apoints d der dazu gehörigen Zins-Coupons Series EX. No. 7 und 8, welche die Zinsen fuͤr die Zeit vom 1. Ju⸗ 1825 bis 2. Januar 1827 umfassen. Fehlen diese nz oder zum Theile: se muß der Inhaber des betref⸗ den Staats-Schuld-Scheines den Betrag derselben ar zuruͤcklassen. Dieser wird ihm von dem zu zah—
ode, nur halb gekleideten Frauen sehr willkommen, * wurden in den höheren Classen bald sehr beliebt. Die franzoͤsischen Fabrikanten versuchten deren Nach⸗ ahmung, wobei sie außerordentliche Schwierigkeiten fan⸗ den. Sie machten anfaͤnglich von der feinsten und weichsten Merino⸗Wolle Gebrauch; aber diese gab keine indische Shawls, so schoͤn sie auch war. Ein franzoͤsi⸗ scher Fabrikant verfiel nun darauf, die Wolle der asiati⸗ schen Ziegen uͤber Rußland zu beziehen, und diese zur Shaws „Fabrikation anzuwenden. Dies war Herr Ter— naux, der nach der Erklärung der Jury von 1819 in Frankreich zuerst Shawls aus Pflaum von den asiati⸗ schen Ziegen verfertigt, und somit einen neuen Handels ⸗ Zweig eröffnet hat, der nachher sehr schnellen Wachsthum ngte. 4 6 neuen Methoden zum Verlesen, Kaͤmmen und Spinnen der Merino-Wolle wurden auch auf die Ca⸗ chemir⸗Wolle angewendet. Man mußte sie jedoch nach
asiatischen, daß zur erstern weit weniger Zeit erforderl ist, welches die große Ungleichheit des Arbeitslohns Frankreich und Hindostan ausgleicht.
(Fortsetzung folgt.)
jden Capital abgezogen und dem Praͤsentanten der ns, Coupons ausgezahlt. . Da die einzulͤsenden Staats Schuld-Scheine nach
XIV. Gesetz' Sammlung No. 577. beim Koͤniglichen ummer-Gericht deponirt, demnächst aber nach der serhöchsten Kabinets-Ordre vom 19. Nooember 1823 entlich verbrannt werden: so muͤssen die Empfaͤnger er den Capital-Betrag ihrer Staats, Schuld⸗Scheine n Belage fuͤr unsere Rechnung eine besondere Quit— ig ausstellen, in welcher die Staats, Schulden; Til⸗ ugs-Kasse als zahlende Stelle zu bezeichnen, und die ker sowohl als auch die Nummer des zuruͤckgegebenen taats⸗Schuld-Scheins anzugeben ist. Formulare zu sen Quittungen sind unentgeldlich bei der Controlle H Staats-Papiere in Empfang zu nehmen.
Wenn an einem dieser gezogenen Staats-Schuld— heine, noch der von der Königlichen Immediat-Kom ission zur Vertheilung von Prämieu auf Staats—
Königliche Schauspieleʒ.
Freitag, 8. April. Im Opernhause: „Das N sonntagskind,“ kom. Singspiel in 2 Abtheil. M von Wenzel Muͤller. (Mlle. Henr. Reinwal Henriette.) , n,.
) Die Verbreitung dieser Ziegen in Deutschland hat reits begonnen. Es ist wahrscheinlich, daß sie hier gut ft kommen, und dem deutschen Schaafzuͤchter fuͤr die darauf richtende Sorgfalt einst reichlichen Lohn davon abwen werden. 4361
Gedruckt bei Feister.
Redacteur Jol chuld⸗ Scheine ausgefertigte Prämien-Schein haftet,
, den gten April 1523.
so attestirt die Controlle der Staats-Papiere die Rea— lisirung des Erstern auf dem, dem Eigenthuͤmer zuruͤck zu gebenden, Praäͤmien-Scheine, und dient dieses Attest demnaͤchst zur Legitimation des Inhabers Behufs der Auszahlung der darauf kuͤnftig fallenden Praͤmie.
Wir wiederholen auch bei dieser Gelegenheit, daß die Controlle der Staats-Papiere und deren Beamte eben so wenig als die unterzeichnete Haupt-Verwaltung sich bei der oben bezeichneten Zahlung mit dem Publi— kum in Korrespondenz einlassen kann. Alle dem entge— gen etwa eing:henden Gesuche werden daher ohne Ant— wort zuruͤck gesandt. Auswärtigen, denen es hier in Ber⸗ lin an Bekanntschaft fehlt, bleibt uͤberlassen, sich zum Betriebe dieser Angelegenheit, an den Agenten Herrn Bloch, Behren-Straße No. 45 oder an die naͤchste Re⸗ gierungs-Haupt-Kasse zu wenden, welcher aber die aus— geloeseten Staats Schuld-Scheine nebst Coupons, und wenn die erstern mit Prämien-Scheinen versehen sind, auch diese, nebst einer nach obigem eingerichteten Quit— tung zur weitern Besorgung zu uͤbergeben sind. Ausgeloosete Staats-Schuld⸗Scheine, welche zur Zins⸗ Erhebung in Leipzig gestellt sind, koͤnnen dem dortigen Handlungs-Hause Reichenbach und Comp. zur Einzie⸗ hung uͤbergeben werden.
Wer das Capital der ausgelosseten Staats Schuld Scheine zu der oben bezeichneten Zeit nicht erhebt, er⸗ halt darauf, nach Vorschrift der Allerhoͤchsten Kabinets⸗ Ordre vom 13ten Mai 1824, Gesetz Sammlung Nro. 867. vom 1sten Julius 1825 angerechnet, weiter keine Zinsen, indem diese von da ab, nach Anleitung der Verordnung vom 17ten Januar 1820 §. V. dem Til⸗ gungs-Fonds zufallen.
Berlin, den 19ten Marz 1825.
r Allerhöchsten Verordnung vom 17. Januar 1820
Haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. von Schutze. Beelitz. Deetz. von Rochow. ö.
Angekommen. Se. Excellenz der Staats Mi— nister, Graf von Alvensleben, von Erxleben, und
der Kaiserl. Russische Oberst von Krukawskoy, als Courier von Paris.
II. Zeitungs⸗Nachrich ten. Ausland.
Paris, 2. April. Vorgestern Morgens nach 9 Uhr hatte die Ceremonie des Fußwaschens statt; Se. Maj. verrichteten solche hoͤchst selbst und wurden dabei won Sr. Koͤnigl. Hoh. dem Dauphin und dem Oberjaͤger⸗
mr.... .