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Wisfenschaftliche Nachrichten.
(Schluß des im gestrigen Blatte abgebrochenen Artikels: über Baumwollen⸗ Manufaktur und Handel.) Was nun den anderen Theil der inland ischen
Baumwollen Fabrikation betrifft, dessen Wirklam⸗
keit nur dahin gehet, fremde Gespinnste zu ver
weben, so duͤrfte dessen Betrieb im Jahre 1823,
etwa Folgendes ergeben haben: Es sind uͤberhaupt zum
Verbrauch im Lande eingegangen 5,519,625 Pfund Baum—
wollen Garn, oder in runder Zahl 5, 00, 000 Pfund. Wird Durchschnittsweise der Preis des Pfundes
englischen Garns, welches in sehr verschiedenen Num— mern bezogen wird, nur iu 3 Thaler angenommen, so giebt dꝛes einen Kostenpreis von 2,800, 000 Thalern in runden Zahlen fuͤr die verarbeiteten 5 600,000 Pfund. Aus den eingehenden englischen Garnen werden in unsern Manafakturen Gewebe hergestellt, welche groͤßten⸗ theils zum Bedrucken gebraucht werden. Man kann hierbei den Werthszusatz zu dem des Webermaterials, durch den Weber, Bleicher, Färber-, Drucker⸗, Ap⸗— pretirer- Lohn, und den Fabrikations- und Handelsge— winn, mindestens auf das Vierfache annehmen. So— nach wuͤrden also dem Kostenpreise von 2, 800, 000 Tha— lern, hinzutreten 11,200,009 Thaler; und der Werth des Waarenprodukts aus dem eingefuͤhrten fremden Ge— spinsten käͤme uͤberhaupt auf 14, 060, 000 Thlr. zu stehen. Das Ganze der Fabrikation zusammengefaßt giebt folgende Resultate:; Im Jahre 1823 haben die. Baumwollen⸗Manu⸗ fakturen zu ihrem Betriebe aus dem Auslande bezogen: Spinnmaterial .... fuͤr 1,087,500 Thaler Werths, Web material.... 2, 800,000 , ? zusammen ... 3, 887, 500 ! '
hieraus sind dargestellt . 20,025,000 ö ö
worden..
Der Ertrag ware.“ 16,157,500 Gewinn. Wirft man die 137,500 Rtyhlr. hiervon noch weg, fuͤr etwa verbrauchte fremde Färbematerialien u. dergle, so bleibt in runder Summe gegen 165 Mill. Thaler, als reiner National- Gewinn, den die im Jahre 1823 auf die Veredlung der rohen Baumwolle und fremden Garne und der Verschluß der dadurch erzielten Waaren ver— wendeten Arbeiten und Kapitale geliefert haben.
Der Werthsbetrag des verarbeiteten fremden Ma— terials zu dem der daraus hervorgebrachten Waaren kommt hiernach beinahe wie 1 za 5 zu stehen, und na— hert sich also dem Verhaltnisse im Ertrage der engli schen Manufakturen gewissermaaßen,
Dieses waͤre schon an sich selbst ein recht schoͤnes Resuitat der auf diesen Gewerbsbetrieb gerichteten In— dustrie im Volke! Es wird aber durch den gluͤckl chen Umstand bedeutend erhoͤhet, daß von den Waaren, die sie liefert, ein sehr beträchtlicher Theil nicht im Lande verbleibt, sondern ins Ausland abgesetzt wird. .
Nach den amtlichen Angaben sind im Jahre 1823 an Baumwollen-Stuhl- und gestrickten Waaren 20,222 Centner ins Ausland gegangen. Setzt man den Werth eines Centners Baumwollen Wagren nur auf 250 Thlr., so betragt derselbe fuͤr diese 5, 055,500 Thlr., und man sieht hieraus, daß der Kostenpreis des eingebenden fremden Materials durch die Ausfuhr eines Theils der daraus verfertigten Waaren schon uͤberschließend gedeckt wird, da der Kostenpreis des ersteren nur 3, 887, 500 Thlr. beträgt, mithin hiernach die Baumwollen⸗Fabri⸗ kation 1,168,000 Thlr. mehr ins Land zieht, als sie fuͤr den Stoff zu ihrem Betrieb an das Ausland abgiebt.
Sind nun auch zufolge dieser Angaben, im Jahre 1823, — 9100 Ztnr. auslandische Baumwollen⸗Stuhl⸗ und gestrickte Waaren eingegangen, und im Lande ver— braucht worden, deren Werth nach unsern Aunahmen
;
auf 2,275,000 Thlr. zu stehen kommen wurde, so ist der sich im Baumwollen⸗Waarenhandel ergebende Ausfal der Bilanz doch zu gering, um fuͤr das Land nachthej⸗ lig sein zu koͤnnen. Der National-Gewinn von mehr als 16 Mill. Thirn., welchen, wie oben gezeigt worden das Baumwollen, Fabrik-Gewerbe im J. 1823 abge worfen hat, erstattet alles, und giebt demselben einen hohen Grad von Wichtigkeit und Nutzlichkeit fur daz Land. Zwar kann die inlaͤndische Baum wollen Fabr kation mit dem umfassenden Betrieb derselben in Groz britannten nicht in Vergleich gestellt weren, da sie si zu dieler wie 1 zu 15 verhält. Aber sie hat deshin doch einen verhältnißmaͤßig bedeutenden Werth, und di
Vortheile, die sie gewährt, verdienen immer beachtet
werden. Sie bietet sich dem Lande in jeder Beziehum als eine ergiebige Quelle der Besché ftigung, der Nah rung und des Erwerbs an, die benutzt und erweitert n werden verdient. Die Erhaltung und das fortschtij tende Erbluͤhen dieses nuͤtzlichen Gewerbszweiges sw also hoͤchst wuͤnschenswerth.
Die Kattundruckerei insbesondere ist eine Kun deren Betrieb und Flor sehr zu bestreben ist. Ih Ausuͤbung erfordert wissenschaftliche Kenntnisse. Mi kann darin nichts leisten, wenn man in der Physik un Chemie nicht erfahren ist. Zur Darstellung gefaͤllige Muster gehoͤrt ein gebildeter Geschmack des Angeban und eine nicht gemeine Kunstfertigkeit des Aus fuͤhren
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greußische St
meine
aats-Zeitung.
.
88.
Berlin, Sonnabend,
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Koͤnigl. Maßjestät haben den Domherrn von oß auf Buch zum Landrath des Nieder⸗Barnimschen zeises allergnädigst zu ernennen geruhet.
— Dies Gewerbe nimmt also den Beistand der era en
Wissenschaften und der bildenden Kuͤnste stark in A spruch, und sein Betrieb dient dazu, die wissenschastlic Bildung und das Kunstgeschick der arbeitenden Klass mehr zu verbreiten und zu erhoͤhen. — Eine Folge, n die Wichtigkeit ihres Berriebs sehr vergrößert!“
Man hat geglaubt, die Aufrechthaltung des Pra hibitiv-⸗Systems sei nothwendig zum Bestehen und zup
Flor der preußischen Baumwollen-⸗Manufakturen.
Erfahrung hat gezeigt, daß sie desselben nicht beduͤrfen Sie haben sich bei der Handelsfreiheit nicht nur erhal ten, sondern sind auch zu hoͤherer Vollkommenheit un Festigteit erbluͤhet; ja zur Begrundung dieser hat eroͤffnete Coneurrenz mit dem Auslande selbst beigetr gen. Die zunehmende Ausfuhr der preußischen Baun wollen-Waaren, insonderheit der gedruckten Berlin Tuͤcher, beweiset am Besten, daß die Fabrikation dauern fortfchreitet. Auch auf den neuen Maͤrkten, die se der europäischen Industrie in andern Welttheilen ji oͤffnen, finden die Produkte des preußischen Gewerbflei Beifall und Annahme. Ihre Preiswuͤrdigkeit, die zr Theil aus den eigenthuͤmlichen oͤrtlichen Verhaͤltni
unsers Landes hervorgehet, sichert ihnen den Absatz, ü schuͤtzt sie davor, durch andere verdraͤngt zu werde Giuͤcklicherweise kommt man uͤberall immer mehr] Einsicht, daß, wenn man die Fruͤchte seines Fleißes! andere verkaufen will, man auch wieder von den ihrigt annehmen muß, weil sonst das Gleichgewicht der Krif und Mittel, das zur Erhaltung eines lebendigen V kehrs gehoͤrt, aufgehoben wird, einseitige Verarmu erfolgt, und kein Vortheil bringender Handel existin
kann. Die Gestalt, welche der Welthandel in der Fo
der Zeit anzunehmen verspricht, wird der preußisch Industrie unbezweifelt zum Vortheil gereichen, und d wichtigen Zweig derselben, die Baumwollen⸗Fabrikatit ebenfalls beleben. Ihr Werih fuͤr das Ganze wird! in Zukunft gewiß noch hoͤher steigen.
Königliche
Freit. 15. April. Im Schau spielhause. aehren: „Der Freischuͤtz,?“ Oper in 3 Abtheil., F. Kind. Musik von C. M. von Weber.
Sch auspiele.
Gedruckt bei Feister.
Redacteur Joh
kattet. Auf Möionen, und wie dieselben eins der schrecklichen Mittel ewesen seien, um eine durchgreifende Umwaͤlzung der
sestehenden Verhaͤltnisse zu Stande zu bringen, indem
Der bei dem hiesigen Stadtgerichte stehende Justiz ommissarius Buffse ist zugteich zum Notarius publi- im Departement des Kammergerichts bestellt worden.
Im Bezirk der Königl. Regierung
Oppeln ist der Kandidat der Theologie Greiner
m Hülfsprediger bei der dasigen evangelischen Kirche Id zum Rektot und ersten Lehrer bei der evangelischen Schulanstalt daselbst, und .
der zeitherige katholische Pfarrer Richter in Groß—
hrauden zum Pfarrer in Krappitz ernannt worden.
Angekommen. Der Kaiserlich Russische Feldjaͤ⸗ : Maskow, als Courier von St. Petersburg.
Abgereist. Se. Excellenz der Hofmarschall und Jntendant der Koͤnigl. Schloͤsser und Gärten, Freiherr on Maltzahn, nach dem Mecklenburgischen, und
der General: Major und Commandeur der Jten Ka— allerie⸗ Brigade, von Sohr, nach Magdeburg.
Il. Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
Paris, 9. April. In der Sitzung der Pair s⸗ ammer vom 6. hat der Graf Portalis den Com⸗ issions⸗Bericht uͤber das Entschaͤdigungs⸗Gesetz abge Er erinnerte an die Geschichte der Consisca.
an damals wohl ermessen, daß nur durch eine gaͤnz
nicht Buͤrger dieser Städte waren,
den 16ten April 1525.
liche Veränderung des Grundbesitzes alle Erinnerungen verwischt und alle Monumente fruͤherer Zeit zerstoört werden konnten, deshalb, sagt der Berichterstatter, wurde diesen Maaßregeln eine so schreckliche Ausdeh— nung gegeben; deshalb wurden durch ein Dekret v. 23. Juni 1793, alle sich in den Städten Lyen, Mar— seille, Bordeaux, Caen aufhaltenden Franzosen, die fuͤr Emigrirte er⸗ klaͤrt, wenn sie dieselben nicht binnen 26 Stunden ver— lassen wurden. Eben so wurden die in Gefangnissen schmachtenden Priester als Emigrirte bezeichnet. Leute, die längst vor dem Ausbruche der Revolution gesterben waren, wurden ins Leben wieder gerufen, auf die Emi— grirten-Liste gebracht, und solcher Gestalt ihre Fami⸗ lien gepluͤndert. Wo sich eine reiche Erbschaft zeigte,
wurden durch ein Dekret alle bekannten und unbekann—
ten Erbberechtigten fuͤr Emigrirte erklart, und die Erb— schaft eingezogen.
auf die Emigrirten-Liste zu bringen, die Emigration ist also der Vorwand, nicht die Ursache der Confiscation gewefen. Die ungluͤcklichen Folgen dieses Frevels an dem wichtigsten Eigenthume sind es, denen, so viel wie moglich abgeholfen werden soll. Es ist also nicht von der Emigration, sondern recht eigentlich vom verletzten Grund-Eigenthume die Rede. Diese Verletzung an einer oder an mehreren Familien ausgeuͤbt, ist stets fuͤr das Ganze äußerst nachtheilig; denn durch dieselbe wird Haß und Erbitterung erzeugt und Revolutionen weit uͤber ihre eigentliche Dauer noch ausgedehnt. Es ist also dem Interesse Aller angemessen, daß denjenigen, deren Grund“, Eigenthum verletzt worden ist, eine Ent— schaͤdigung gereicht werde, darum ist auch das gegen⸗ wärtige Gefetz durchaus keine belohnende, sondern eine ausgleichende wieder gut machende Maaßregel. Das Maaß der Entschaädigung ist auch nicht nach der Treue, nach der Aufopferung Einiger festgesetzt. Das Geseßz kennt keine Ausnahme, keinen Unterschied der Per so⸗ nen, es existirt fuͤr dasselbe nur das eine Moment, namlich die Coufiscation von Grund-Eigenthum. Es geht nicht auf Meinungen, auf Handlungsweisen zu⸗ ruͤck; es kommt dem Republicaner von der Gironde, dem Royalisten von Toulon, dem Opfer und dem Ge⸗ sellen Robespierre's zu statten, so bald sie in Folge der revolutionairen Confiscations Gesetze in ihrem Grund⸗ Eigenthum gelitten haben. Der Redner zeigte nun weiter den Unterschied zwischen den Verlusten an unbe⸗ weglichem und an beweglichem Eigenthum, er ging fer⸗ ner in das Einzelne des Gesetzes ein, und schloß mit dem Antrage auf Annahme des Gesetzes mit einigen Amendements. — Wenn letztere von den Pairs gut ge⸗ heißen werden, so muß das Gesetz noch einmal der De⸗ putirten Kammer vorgelegt werden.
Ja man enibloͤdete sich nicht, den Hohn mit der Raubgier zu vermischen, und Hospitäler
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