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Angelegenheiten des katholischen Kultus hat an den Hrn. Erzbischof, an die Bischoͤfe und andere Vorsteher in Diszesen, folgendes Rundschreiben unterm A. d. M. erlassen:
„Dem Koͤnige ist berichtet, daß Missionnaire, selbst Ausländer, in mehreren Provinzen erscheinen, und in den Pfarreien auftreten, um das Volk in Religions— sachen zu unterweisen. Se. Maj. sich gaͤnzlich auf die Sorge, den Eifer und vorzuͤglich auf die anerkannte Weisheit der Bischoͤfe und anderer Dioͤzesen⸗Vorsteher fuͤr die Leitung der ihnen anvertrauten Seelen zum wahren Heile verlassend, erachtet die Gegenwart solcher Missionnaire nicht nur unnuͤtz und den Pfarrern nach⸗ theilig, sondern auch als zu groben Mißbräuchen Anlaß gebend, um so mehr, da die Missionnaire oft weder die Anlagen, noch die Geistesbedarfnisse derjenigen ken— nen, denen sie Unterricht ertheilen wollen. Deshalb hat Se. Majestät mir aufgetragen, den Pfarrern der verschiedenen Diszesen zu erklaͤren, daß der Konig, im Falle dergleichen Missionnaire sich in den Pfarreien zei⸗ gen, sie nicht zugelassen wissen will; da es nun die eingeführte Ordnung erheischt, meine Herren, daß die Absichten des Königs Ihren Untergeordneten durch Sie bekannt gemacht werden u. s. w.“
annover, 12. April. Die hiesige Central-Com— mittee zur Unterstuͤtzung der uͤberschwemmten Landes⸗ Distrikte hat, unterm 2. d. M., von den bisherigen, die gehegten Erwartungen weit übertreffenden Resultaten ihrer Geschaͤftsfuͤhtung oͤffentlich Nachricht gegeben. Etwa 206,000 Thlr. sind bei ihr aus dem In, und Auslande baar eingegangen; auf etwa 606,000 Thlr. be—⸗ laufen sich außerdem die Beiträge, welche die Provin⸗ cial⸗Committeen zu Aurich, Luͤneburg, Osnabruͤck und Stade gesammelt haben. Durch diese reichlichen Mit, tel, im Verein mit den von Seiten des Gouvernements getroffenen Maaßregeln, ist jedem augenbiicklichen Man⸗ gel auch nachhaltig abgeholfen. Außer einer bedeuten den Zahl neuer Anzuͤge, sind an 40900 Hemden, Ellen Linnen, uͤber 2000 Paar Struͤmpfe und verhaͤlt— nißmaͤßig sonstige Kleidungsstuͤcke nach den uͤberschwemm ten Gegenden abgesandt, und es wird damit fortgefah⸗ ren. Zur Aufbewahrung ansehnlicher Beitraͤge aun Korn sind unter bereitwilliger Mitwirkung der Behörden Magazin Raͤume ausgemittelt; sollten diese Korn-⸗Vor— räthe das Beduͤrfniß in den üͤberschwemmten Distrikten uͤbersteigen, so wird ein Theil derselben zum Besten der Bedürftigen verkauft werden. Ausgaben, welche vor— zuͤglich bevorstehen sind Unterstuͤtzungen zu der Wieder— anschaffung von Vieh, zum Wiederaufbau und zu Re— paraturen von Haͤusern; auch Unterstuͤtzungen fuͤr Fa— milien, welche in Folge der Ueberschwemmung verarm— ten. Wie weit die Fonds dazu hinreichen, ist, so be— deutend solche auch sind, noch nicht zu uͤbersehen; auf welche Art aber bei der definitiven Vertheilung der Geld- Unterstuͤtzungen verfahren werden soll, ist Gegen⸗ stand der sorgfäͤltigsten Erörterungen, und konnte bis— her noch nicht beschlossen werden, da der Schadensbe⸗ stand, namentlich auch wegen der noch immer hin und wieder unterbrocheuen Communication, noch nicht allent halben hat ausgemittelt werden koͤnnen.
In der am 6. d. gehal— Bezug auf die insbesondere uͤber die Frage: db die von den Rednern gehaltenen Vortraͤge vollstäͤn—
Karlsruhe, 10. April. tenen Sitzung hat die erste Kammer in
Fassung der Protokolle und
die Protokolle aufzuneh⸗ den fruͤher gefaßten Re⸗
dig oder nur im Auszuge in men seien? sich dahin vereinigt, Beschluß aufrecht zu erhalten und sonach auch alle den nur im Auszuge aufzunehmen.
Hierauf wurde die Diskussion uͤber den Gesetzent⸗ wurf wegen Entschaͤdigung der Standes- nnd Grund⸗ herren, auch Korporationen fuͤr verlorne Gefaͤlle, durch
b000
Rentenscheine, eroͤffnet, und derselbe von der Kamm einstimmig angenommen.
In der votgestrigen Sitzung der ersten Kam erstattete der geh. Rath Graf von Enzenberg den Kw misstonsbericht uͤber die Rechnuggen der Amortisatio kasse fuͤr die Jahre 1821, 1822 und 1823 und n daruͤber, so wie uͤber den Bericht des stͤndischen A schusses von der zweiten Kammer gefaßten Besch⸗ Der Antrag geht auf Anerkennung der zweckmaͤß Verwendung der zur Schuldentilgung bestimmten 6
der und Beitritt zu dem Beschlusse der zweiten K
mer. Die Diskussion daruͤber soll nach der Eroͤrtern des Konscriptionsgesetzes vorgenommen werden,
Der Bisthumsverweser Freiherr von Wessenltj begruͤndete hierauf seine wieder aufgenommene. Mom wegen Freilassung der die Theologie Studierenden der Milizpflichtigkeit. Der Antrag wurde von mehrm Seiten unterstuͤtz̃, und mit Umgehung der Vorn thung an die wegen des Konscriptionsgesetzes niedey setzte Commission zur Berichterstattung verwiesen.
— Die zweite Kammer beschaͤftigte sich in Sitzung vom 6. und 7. dieses mit der Diskussion! Gesetzesentwurfs uͤber die Aufhebung alter Abgaben.
Christiania, 1. April. Die Regierung hat nacheinander die meisten Grundbesitzungen des Stu veraͤußert, die Glaswerke, die Wollenmanufaktur! Kongsberg, das Eisenwerk daselbst und die Säͤgew mit einem Theil Wald und es ist kaum noch etn uͤbrig als das Silberwerk zu Kongsvaͤrk, wo jedoch noch eine Grube und selbst diese mit jaͤhrlichem luste bearbeitet wird.
Inland.
Stettin, 15. April. Durch eine Verfuͤgung! betreff nden hohen Ministerien ist der diesjahrige WM markt hieselbst von dem 9. 10. und 11. Juni auf n 13. 14. und 15. desselben Monats verlegt; In d desfalligen Bekanntmachung des Koͤnigl. Wirkl. Et Raths und Oberpraͤsidenten von Pommern, Hr. El Exellenz heißt es: J
Stettin ist, nach seiner geographischen Lage, n Verbesserung des Swinemünder Hafens, welcher zwischen 16 und 18 Fuß Wassertiefe hat, als ein zuͤglicher Seehandelsplatz des Preußischen Staat u einer der ersten Marktplätze zum Woll verkehr geachtt
Stettin liegt an der Oder, welche uͤber 100 R len im Lande schiffbar ist, bis Swinemuͤnde eine V von 11 — 12 Fuß hat, durch Fluͤsse und Kanaͤle saͤmmtlichen Peovinzen des Preußischen Staats, der Weichsel, Spree, Havel, Elbe und Saale n saͤmmtlichen ein- und gusländischen Handels“! Hafenplaätzen in Verbindung steyt, wodurch die und Abfuhr der Wolle so sehr erleichtert wird, und! sonders fuͤr die Versendung derselben uͤber See,— Vortheil entsteht, daß sie gleich hier zur Stelle in y deckte Schiffe geladen und ohne Aufenthalt uͤber En nemuͤnde veischifft werden kann. ö
Diese guünstige Lage Stettins, darf indeß die Wl verkaͤufer und Käufer nicht allein zum Vesuch der l sigen Wollmarkts ermantern. Es wird fuͤr Schun zum Unterbringen uns Sortiren der zum Verkauf stellenden Wolle, fuͤr die noͤthigen Waage an stalte n, gen geringes Waagegeld, unter 2 Sgr. pro Cent guter Wolle (mit Einschluß aller Kosten) gesorgt. werden Speicher zur Niederlage der nicht verkaus Wolle anzuschaffen gesucht: es werden Woll Sort und Maäͤckler angenommen: es werden Fonds herbei schafft werden, welche der Wollverkehr fordert und hiesigen Handlungshaäusern
und dem hiesigen Kön chen Seehandlungs-Comtoir wird die Exportation
nicht verkauften Wolle, (mit welcher der Verkaͤufer d
orstehend en Wollmarkt zu Berlin nicht zu befahren ubsichtigt, welches immerhin von hier aus fuͤgl ich ch geschehen kann) vor oder nach Sortirung der zolle uͤbernommen und den Wollproduzenten ein Theil s6Werths der Wolle als Vorschuß zu erhalten, Ge— genheit verschafft werden.. ; Die im Bau begriffene und zum großen Theil voll— dete Chaussee zwischen Berlin und Stettin und die, ben den täglich fahrenden und reitenden Posten, an— legte Schnellpost, werden die Verbindung zwischen den Orten erleichtern und ein Gleiches vom Juli e. n, durch das zwischen Stettin und Swinemuͤnde er— stete Dampfboot zwischen beiden Orten statt finden. Stralsund, 14. April. Am 8. April wurde von igen Fischern des Dorfes Lieschoöw auf der Westkuͤste n Ruͤgen, aus der Ferne ein oft wiederholter Ton, em Flintenschusse vergleichbar, gehoͤrt. Sie zogen mselben nach, und fanden bald, daß dieser Ton durch Schlaͤge des Schwanzes eines großen Fisches, der a; Meilen vom Ufer auf den Strand gerathen war, mursacht ward. Die Begierde, sich dess lben zu be— Richtigen, trieb sie an, nachdem sie noch einige Gefahr, geholt hatten, dem Thiere mit einer Eisaxt eine Wunde hinter dem Kopfe zu versetzen, worauf es, ne einen Ton hoͤren zu lassen, sie wiederholt mit einer assersfluth, die es aus seinen Luftroͤhren hervorspritzte, etzte. Sie toͤdteten es hierauf durch mehrere tiefe unden, welche sie demselben hinten am Koͤrper mit xten beibrachten, und woran es verblutete. Einsender ses sah diesen Fisch einige Tage darauf, und erkannte fuͤr den Nord- Caper (orca). Er war 52 Fuß lang, Dschien 10 — 12 Fuß dick zu sein. Der Rachen (ß 12 Fuß und der Kopf 18 Fuß. Die sehr duͤnn— erartige Haut war blauschwarz, der Bauch weiß, Dan demfelben liefen bis in die Mitte des Koͤrpers der spitzen Schnauze an, eine Menge einen Zoll fir Runzeln parallel. Der Speck lag an einigen Allen 3 — 4 Zoll dick, das innere Auge hatte die ße eines kleinen Kinderkopfes. Die Sturmfluthen Unfange Februars moͤgen wahrscheinlich dieses Un— zener aus seiner Heimath in die Ostsee gebracht ha, „wo es sich bis in unsere Gewässer verirrte. Bei en schwahen Huͤlfsmitteln mußten die Fiicher sich it begnügen, diefem weniger nutzbaren Thiere hin O wieter den Speck abzunehmen, auch wollten sie 1 Versuch machen, ihm die Barten auszu zeiden.
Verzeichniß der Vorlesungen, che auf der Universitäͤt zu Königsberg im Sommer— halbjahre 1825 vom 18. April ab gehalten werden.
Gottesgelahrtheit. Das Evangelium Matthaͤiᷣ utert oͤffentlich Prof. Dr. Roesa in 4 woͤchentlichen unden von 10—11. Die Briefe an die Corinther irt Prof. Dr. Olshausen 6mal in der Woche priva— von 8—9. Derselbe die Briefe des Johannes von 10 am Sonnab. Den ersten Brief an die Corinther rt Dr. Wald d. j. in 3 Wochenstunden von 3 —4 ntl. Prof. Dr. Dinter leitet die praktischen Uebun— im Exegesiren 2Zmal woͤchentl. Die Perikopen er— ert mit Hinsicht auf homiletische Benutzung Dr. ster in 4 woͤchentl. Stunden oͤffentlich von 2 — 3 selbe wird die Dis putiruͤbungen leiten 2mal woͤchentl. 3—4ꝗ. Den Hiob erklaͤrt Prof. Pr. Wald d. à in Bochenstunden oͤffentl. von 4 —5. Die Messianischen lmen Prof. Dr. Rhesa 2mal wöchentl. privatim 11L— 175. Dogmatik trägt Prof. Dr. Wald d. aͤ. woͤchentl. prlvatim von 11—12 vor. Ein Exami— dtium über ste derselbe am So nnab. um 9. Die ͤmengeschichte traͤgt Prof. Dr. Olshausen 5mal in Woche von 10— 11 privatim vor. Ein Exuminat o-
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rium uͤber die Einleitung ins A. T. leitet Prof. Dr. Rhesa von 10—11 privatim 2mal woͤchentl. Den prak⸗ tischen Theil der Christl. Ethik lehrt in A Wochenstun— den Prof. Dr. Kähler oͤffentl. um 9. Prof. Hr. Din— ter trägt oͤffentlich die populäre Moral in 2 St. der Woche vor. Die allgemeine Geschichte Ler christl. Reli— gion von Christi Geburt bis auf die Zeiten des Mittel— alters erzählt Prof. Dr. Rhesa in 4 Wochenstunden von 11 —12 privatim. Praktische Anleitung zum Kon— firmanden⸗Unterricht giebt in 2 St. woͤchentl. Prof. Dr. Dinter. Homiletische Ueb angen stellt Prof. Dr. Kahler Amal woͤchentl., an von 3— 4. Die Pastoraltheologie traͤgt Prof. Dr. Dinter in A St. der Woche oͤffentl. vor. Rechtsgelahrtheit. Naturrecht lehrt Prof. Dr. Reidenitz nach eigenem Lehrbuche in A woͤchentl. St. privatim von 8—9. Kritik der Strafrechtstheorie traͤgt Prof. Dr. Schweikart 2mal in der Woche öͤffentl. vor. Pandekten wird Prof. Dr. Dirksen nach Weise und Thibaut privatim vortragen taglich von 8 — 10 und 4m. woͤchentlich von 11—12. Voͤlkerrecht nach Kluͤber lehrt Prof. Dr. Reidenitz oͤffentl. von g—10. Kriminalrecht wird Prof. Abegg nach Feuerbach in 6 St. woͤchentl. privatim vortragen von 16—11. Ueder das Kirchen— richt liest Prof. Dr. Schweikart nach eigenem Plane woͤchentl. privatim von 10—11. Dasselbe trägt Prof. v. d. Goltz nach Boͤhmer Amal in der Woche oͤffentl. vor um 11. Lehnrecht lehrt derselbe nach Boͤhmer 2mal wöchentl. privatim von 11—12. Den gemeinen und preußischen Kriminalprozeß wird nach seinem dem naͤchst erscheinenden Grundrisse Prof. Dr. Abegg 2mal in der Woche oͤffentl. vortragen von 11—12. Exegese der In⸗ stitutionen des Gaius giebt derselbe Zmal in der Woche von 11—12 öffentl. Das Handelsrecht wird Dr. Al— brecht in 2 wöchentl. St. vortragen in gelegenen St. Deutsches Privatrecht mit Ausschluß des Lehn Handels— und Wechselrechts lehrt derseibe in 6 gelegenen St der Woche privatim. Das Staatsrecht des deutschen Bun— des und der deutschen Bundesstaaten wird Dr. Roͤstel 6mal in der Woche oͤffentl. vortragen. Ein Repetito— rium und Examinatortum der Institutionen des R. Rs. stellt Prof. Dr. Dirksen 2mal woͤchentl. von 11— 5f⸗ fentlich an. Ueber die Institutionen des R. Rs. lie st Dr. Roͤstel mal in der Weche privatim. Medizinische Wissenschaften. Philosophie des plastischen Lebens trägt Prof. Dr. Burdach Amal woͤchenti. uin 11 privatim ver. Medizinische Poliklinik traͤgt Prof. Dr. Richter taglich von 11—12 vor prioa— tim. Medizinische Klinik hält Prof. Dr. Elsner taglich um 9 privatim. Chirurgische Klinik lehrt Prof. r. Unger in 8 woͤchentl. St. von S — 10 privatim. Die Chirurgie trägt derselbe in 4 St. woͤchentl. von 7—8 privatim vor. Derselbe lehrt die Cyirurgische Heilmit⸗ tellehre in 4 woͤchentl. St. von 6— ] oͤffen lich. Osteo— logie Prof. Dr. v. Baer 2mal woͤchentl. von 9 — 10 oͤf⸗ fentlich. Examinatorium uͤber die gesammte Anatomie halt Prof. Dr. Burdach 4mal woͤchentl. von 10—1B1 oͤffentlich. Allgemeine Therapie lehrt Prof. Dr. Sachs Amal woͤchentl. von 4—5 privatim. Derselbe erbietet sich zu Vorlefungen uͤber diesen oder jenen Theil des natuͤrlichen Systems hmal woͤchentlich in noch zu bestim⸗ menden Stunden. Spezielle Therapie erster Theil tragt privatim Prof. Dr. Richter vor 2mal wöchentl. Heil lehre der Krankheiten des plastischen Systems lehrt Prof. Dr. Elsner oͤffentlich Amal woͤchentlich um 74 U Üeber venerische Krankheiten liest Prof. Elsner 2mal woͤchentlich privatim und Prof. Dr. Sachs 3mal, wo chentlich von 3 — 4 oͤffentl. Kinderkrankh.iten trägt Prof. Dr. Richter Amal woͤchentlich von 2— 3 öͤffent ich vor. Ueber die Krankheiten der Schwangern und Woͤch⸗ nerinnen wird Prof. Dr. Henne 2mal wöchentlich von 4—5 oͤffentlich vorlesen. Disputiruͤbungen uͤber oph⸗ halmiatrische Gegenstande wird Prof. Dr. Unger in