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noch zu bestimmenden Stunden leiten. Praktische Ent⸗ bindungskunde mit Uebungen am Phantome trägt Prof. Dr. Henne Amal wöchentlich von 5 — 6 Uhr privatim vor. Derselbe erbietet sich denen, welche es wuͤnschen, sie bei geburtshuͤlflichen Operationen zu wiederholen. Geburtshulfliche Klinik lehrt Prof. Dr. Henne privatim. Ueber Diätetik der Schwangern, Woͤchnerinnen und Neugebornen wird Prof. Dr. Henne 2mal woͤchentlich lesen von 4—5 oͤffentlich. t Philv sophische Wissenschaften. Die Prak tische Philosophie lehrt Prof. Dr. Herbart nach seinem Lehrbuche: Allgemeine Praktische Philosophie, in woͤ⸗ chentl. St. von J — 8 privatim. Logik und Encyelopaͤdie der Philosophie tragt nach seinem Grundrisse der all gemeinen reinen Logik in 2 Wochenst. von 78 Dr. Ohlert oͤffentlich vor. Die Pspychologie tragt Prof. Dr. Herbart Amal in der Woche von 8 — 9 öffentlich vor. Die Metaphysik in 2 St. Dr. Ohlert privatim. Ueber des Kartesius Meditationen wird Dr. Gregor fuͤr die— jenigen lesen, welche des Prof. Herbart Vorlesungen mit groͤßerem Nutzen hoͤren wollen, 2mal woͤchentlich. Mathematische Wissenschaften. Ebene und sphaͤrische Trigonometrie, nebst Einleitung in die Geo⸗ däsie, lehrt in 4 woͤchentl. St. Prof. Dr. Wrede pri— vatim um 8. Die hoͤhere Geometrie tragt derselbe in 4 St. oͤffentlich vor. Einige schwierige stereomeirische Probleme, vorzuͤglsich als Anwendung der sphaͤrischen Trigonometrie, wird Dr. Scherk 2mal woͤchentlich zeigen oͤffentlich. Analytische Geometrie der geraden Linien der Kegelschnitte, der Ebenen und der Flachen wird derselbe Amal wöchentlich vortragen privatim. Die analytische Mechanik trägt oͤffentlich in A St. der Woche vor Prof. Dr. Bessel. Die Maschinentehre Prof. Dr. Wrede in 4 St. von 10—11 peivatim. Die Arithme— tik und Algebra lehrt Prof. Dr. Vessel Amal woͤchentl. um 9 privatim. Uebungen im Differenzial- und Inte gralkalkul wird Prof. Dr. Wrede oͤffentlich anstellen. Die Combinationslehre mit Anwendung auf Analysis wird Dr. Scherk 2m. In der Woche oͤffentl. vortragen. Naturwissenschaften. Physik, theoretisch und mit Versuchen, wird Prof. Dr. Hagen taͤglich von 7 — 5 privatim vortragen. Derselbe wird am Mittwoch und Sonnab. die physische Optik von 11 — 12 oͤffentl. leh⸗ ren. Zoologie lehrt Prof. v. Baer 6m. woͤchentlich von 12 — 1 privatim. Derselbe leitet die Uebungen im Zergliedern and Bestimmen der Thiere am Mittwoch don 2 — 5 oͤffentlich. Allgemeine Botanik lehrt Prof. Pr. Eisenhardt 5m. woͤchentl. von 4 — 5. Derselbe erbietet sich zu botanischen Demonstrationen 1m. in der Woche und wird botanische Excursionen leiten. Staats- und Kameralwissenschaften. Land— wirthschaft liest Prof. Dr. Hagen d. j. in 4 Wochenst. von 8 — g9 oͤffentl. Die Staatswirthschaft traͤgt der selbe in A St. wöchentl. von 9 — 10 privatim vor. Die . wird derselbe auf Verlangen privatim lehren. Historische Wissenschaften. Die biblische Ar⸗ chaͤologie lehrt Prof. Dr. Wald d. à. in 4 St. der Woche von 8 — 9 oͤffentl. Geschichte des Mittelalters tragt Prof. Dr. Voigt in A Wochenstunden von 8 — g9oͤffentl. vor. Geschichte der menschlichen Kultur erzaͤhlt Prof. Dr., Drumann in 4 Wochenst. von 9 — 10 privatim. Geschichte der Macedonier und der aus der Monarchie Alexanders des Großen entstandenen Reiche derselbe in 27 St. wöchentl. von 11 — 12 oͤffentl. Geschichte den Grüechen traͤgt derselbe an Wochentagen von 11 —12 öͤffenti., vor. Prof. Schubert wird die Geschichte vom Ende des hten Jahrh. bis zur Reformation 5m. in der Woche erzaͤhlen von 12 — 1 privatim. Derselbe die roͤmische Geschichte von August bis zur Voͤlkerwande⸗
ner dem medizinischen, und Pros. Dr.
rung an den 6 Wochentagen von 3 — A privatim. schichte der Kreuzzuͤge traͤgt Prof. Dr. Voigt in 2 von 3 — 4 oͤffentl. vor. Eine Wiederholung der al Geschichte wird Prof. Dr. Schubert anstellen und gleich die geschichtlich praktischen Uebungen zu leiten fn fahren am Mittwoch von 3 — 5 oͤffentl. Die diplon tischen Uebungen fuͤr Rechtswissenschaft und Geschig wird Prof. Dr. Voigt in 2 St. woͤchentl. forist oͤffentl. Geographisch-genealogische Geschichte der nehmsten deutschen Staaten wird Prof. Dr. Gag Am. wöchentl. vortragen von 11 — 12 privatim. Pn ßische Statistik in Stunden woͤchentl. von 10 — derselbe oͤffentl. Geschichte der deutschen Dichtkunst zaͤhlt Dr. Hagen 4m. woͤchentl. oͤffentl. Philologie. Anfangsgruͤnde der Arabist Sprache wird Prof. Dr. Wald d. ä. privatim in n zu bestimmenden St. lehren. Roͤmische Alterthä traͤgt Prof. Dr. Lobeck Am. in der Woche von 2— privatim vor. Lateinische Grammatik wird Dr. Elm lehren in A woͤchentl. St. v. 11 — 12. Des An phanes ranas und equites erklärt Prof. Dr. Lobe 2 Wochenstunden. Zur Erklärung der Oden des Ho erbietet sich Dr. Ohlert in 2 St. der Woche priw sime. Im philologischen Seminar wird Prof. Dr. beck des Plautus Amphitryon in 2 St. der Woche fentl. von 5 — b auslegen. Derselbe wird M. 6— Dis putiruͤbungen leiten. Den Dialog de oratoribu de causis corruptae eloquentiae mit fortgesetzten E und Sprachuͤbungen wird Dr. Ellendt von 2 — 4 Sonnab. erklären. Musterstellen aus den Italiaͤnist Klassikern wird Dr. Hagen in 2 wöchentl. St. vortrag Seminarien. Dem theologischen Seminar Prof. Dr Wald und Prof. Dr. Olshausen vor, ja fuͤr die philologischen Uebungen, dieser fuͤr die histors kritischen. Die Uebungen im Polnischen Seminar tet Konsistorialrath Dr. Woide. Die Uebungen im tauischen Prof. Dr. Rhesa. Im philologischen P Pr. Lobeck. Im päaͤdagogischen Prof. Dr. Herbart. Neuere Sprachen und schoͤne Kuͤnste.
englische Sprache lehren Herr Frank und Friedlaͤn
Die polnische Sprache Hr. Szamborski. Die M Hr. Jensen, Gladau und Samann. Die Reitkunst Surkau. Die Tanzkunst Hr. Schink. Die Zeichen Malerkunst Hr. Wienz. ' Oeffentliche Anstalten. Die Koͤnigliche! Universitaäͤts/ Bibliothek werden wöchentlich Am. in Nachmettagsstunden geoͤffnet; die Raths- und Wal rodtische Bibliothek 2m. Die Sternwarte steht der Aufsicht des Prof. Dr. Bessel. Die Muͤnzs lung der Universitaͤt ist dem Prof. Dr. Drumann geben. Die Sammlung der Gypsabguͤsse nach Ant beaufsichtigt Dr. Hagen d j. Das Mineralien⸗Kah der Prof. Dr. Hagen d. 46. Prof. Dr. v. Bat Vorsteher des zoologischen Museums. Prof. Dr. dach steht dem anatomischen Institute, Prof. Dr. Unger dem Klinikum vor. Die Maschinen und In mente, welche die Entbindungskunst betreffen, sind Prof. Dr. Henne uͤbergeben. Der botanische 6 stebt unter der Aufsicht des Prof. Eisenhardt und Mittwochs und Freitags in den Nachmittagsstu geoͤffnet.
rurgischen
Königliche Schauspielc.
Dienstag, 19. April. Im Opernhause. Zun stenmale wiederholt: „Jessonda.“ Oper in 3 Abthe gen, von Gehe. Musik vom Kapellmeister L. Speh
Gedruckt bei Feister.
Nedaeteur It
All ge
hreußische St
meine
aats-Zeitung.
M 9.
Berlin, Mittwoch, den Losten April 1323.
J. Amtliche Nachrichten. Kronik des ZTages.
Seine Königliche Majestt haben den Major n Rappard zum Landrath des Torgauer Kreises ergnaͤdigst zu ernennen geruhet.
Angekommen. Se. Durchl. der General Major 18 Kommandeur der 2ten Landwehr-⸗Brigade, Prinz Hohenzollern, von Danzig.
Abgereist. Der Königl. Portugiesische außeror— ntliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am esigen Hofe, Graf von Oriola, nach Rheims.
weed e, .
der buͤrgerlichen Ordnung verursachten Stoͤrung be— stimmt werden kann, und deshalb so schwer nicht sein darf, als das Verbrechen in religisser Beziehung groß ist. In dem gegenwartigen Gesetze sind aber Suͤnde und Verbrechen verwechselt. Sie sind es offenbar, und die Absicht, auch die Suͤnde zu bestrafen, ist so aus— druͤcklich ausgesprochen, daß man eine laͤngst aus unsern Gesetzen verbanute Strafe deshalb wieder hervorgerufen, und dabei nicht bedacht hat, zu welchem ungeheuern
Seandal die Anwendung dieser Strafe an einem ver— stockten Suͤnder Anlaß geben kann. .
t Und wie will man sie anwenden? Soll der Henker den Verbrecher zwingen niederzuknieen und die Fackel in die Hand zu nehmen, um Kirchenbuße zu thun? Soll an der Thuͤr des Tem— pels, wo das Opfer des Sohnes Gottes gefeiert wird, dies Schauspiel statt finden? Soll im Augenblicke, wo aus dem Munde der Priester des Herrn Worte des Trostes fließen, wo Friede und Liebe verkuͤndigt werden, ein Böͤsewicht dem Volke zeigen, wie man Gott und
Menschen trotzt? Dank sei jedoch den edeln Pairs ab—
IlÜ. Zeitungs-Nachrichten. i e.
Paris, 13. April. Die Diseussion uͤber das Ge 5 wegen der Heiligthumsschändung hat vorge⸗ Ern in der Deputirten⸗ Kammer angefangen. Hr. aur deau sprach zuerst dagegen. Zuvörderst lobte er e Bestimmungen des vorgeschlagenen Gesetzes, die sich uf den Kirchenraub beziehn; er berief sich aber auf die n dem Justizminister in der Pairskammer gesproche⸗ n Worteè, um zu beweisen, daß der Theil des Gesetzes, r das bloße Sactilegium betreffe, zu verwerfen sei. der Minister habe gesagt, das Sacrilegium koͤnne heim⸗ ch begangen werden, dies sei ein Akt, der von dem ätgersichen Gesetz nicht gestraft werden duͤrfe, sondern ssen Beurtheilung dem ewigen Richter zu uͤberla ssen ; wenn die Heiligthumsschändung aber oͤffentlich statt funden, so sei dies eine Verletzung des bürgerlichen Hesetzes, welches jene frevelhafte Handlung bestrafen wüsse. Hierin, sagt der Redner, besteht auch meine snficht:; die Heiligthumsschändung hat zwei Bestand⸗ heile; die Sünde nämlich und das Verbrechen. Wie 6 der Hr. Justiz⸗Minister wuͤnscht, ist es gerecht und othwendig, daß wenn die bestehende Ordnung durch ine oͤffentliche Handlung gestoͤrt worden ist, welche zu- leich das religioͤse und das duͤrgerliche Gesetz verletzt, lese Handlung, welche man das 4ußere Sacrilegium sennen kann, in letzterer Beziehung, dem buͤrgerlichen Hesetze untergeordnet werde. Nur muß man daraus chlleßen, daß die Strafe nur nach Maaßgabe der in
gestattet, durch deren Einwirkung die Bestimmung in das Gesetz aufgenommen worden ist, daß die That, um Sacrilegium zu sein, an einem oͤffentlichen Ort und vor mehreren Zeugen muͤsse vollbracht worden sein. Wir durfen hiernach hoffen, daß kein anderer Mensch, als
ein Wahnsinniger vor die Schranken der Justiz, wegen
eines solchen Verbrechens werde vorgefuͤhrt werden.
Denn jeder Richter wird in einer solchen Handlung
Wahnsinn sehen. Es ist nicht genug . zu e . Sind sie grausam, so muß man auch unbarmherzige Richter suchen, wenn sie angewendet werden sollen. Diese werden sich aber unter unsern Geschwornen nicht finden. Die Folge davon wird sein, daß der Verbrecher ganz ungestraft davon kommen wird. Dies ist die na— tuͤrliche und sich immer wieder zeigende Wirkung zu strengern Strafbestimmungen. — Hr. Ferd. v. Ber⸗ thier. Ein Redner, der die Zierde der christlichen Kanzeln im Anfange des vorigen Jahrhunderts gewe— sen ist, hat die Folgen der sich damals entwickelnden verderblichen Philosophie mit kräftigen Worten geschil⸗ dert. Was Massillon's prophetischer Geist voraus sah, ist vor unsern Augen zur schrecklichen Wirklichkeit ge— worden; alles was heilig und ehrenwerth war, wurde umgestürzt und mit Füßen getreten und allen die— sen Freveln durch den Mord eines Königs die Krone aufgesetzt. Diese Zeiten sind vorbei, doch muß das Gesetz der Möglichkeit vorbeugen, sie wieder entstehn, und auch von Neuem die Priester des Herrn verfolgt, beleidigt und niedergemetzelt zu sehn. Das ist der Zweck des vorliegenden Gesetzes; und ist es auch nicht frei von Mängeln, gewährt es auch den Uebelthaͤtern in reichem Maaße die Möglich- keit, ungestraft zu bleiben, so sehe ich wohl die Schwie—