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rigkeiten ein, sie ganz verschwinden zu machen und stimme daher fuͤr die Annahme des Gesetzes in seiner jetzigen Gestalt. — Hre Devaux. Jedes Strafgesetz, das nicht durch die Sitten der Zeit gerechtfertigt wird, ist eine Verläumdung der Gesellschaft. Soll ein Ge— setz der Wiederschein der in dem geselligen Zustande geschoͤpften Wahrheiten sein, so luͤgt das gegenwartige Gesetz; denn das Ministerium hat selbst eingeräumt, es fanden sich gegenwärtig keine Beispiele bloßer Hei— ligthumsschaͤndung. Schon deshalb muͤßte es verworfen werden. Es ist ferner eine der schrecklichsten Irrungen des menschlichen Geistes, die Gottheit rächen zu wollen. Sie durch menschliche Opfer rächen zu wollen, ist mit der ihr auf dieselben Beweise gewidmeten Verehrung gleich; darum steht der Inquisitor, der ein menschliches Geschoͤpf auf den Scheiterhaufen bringt, mit dem Druiden, der es auf den Opferstein legt, auf einer Li— nie. Beide thun einen Akt des Glaubens (autoda- fe). Der Gesetzgeber hat auch gefuͤhlt, wie grausam die To— desstrafe hier waͤre, deshalb giebt er dem Angeklagten so viel Mittel, um der Strafe zu entgehn. Dies Ge— setz, hat aber der Minister gesagt, soll nicht bloß eine Huldigung der Religion, eine Lehre der Gottesfurcht und Froͤmmigkeit sein. Welch' eine Huldigung fuͤr eine Religion der Barmherzigkeit ist diese Zusicherung: Wir werden Alle niedermachen, die deine heiligen Mysterien entweihen! Welch' eine christliche Lehre, die in Todesurtheilen niedergeschrieben werden wird! Es sei denn, man wolle die Menschen die Ergebenheit lehren, mit der sie als Opfer schlechter Gesetze sterben sollen (allgemeine Bewegung). Ich stimme gegen den ersten Titel des Gesetzes. — Hr. Chsnevaz vertheidigte das Gesetz, und besonders die Bestimmung des ersten Titels, welche die einfache Heiligthumsschaäͤn— dung nur in sofern bestraft, als das Verbrechen oͤffent⸗ lich und in Gegenwart von mehreren Personen began— gen worden ist. Diese Bedingung, meint er, wiederlegen allein die gegen die Strenge des Gesetzes gemachten Einwen— dungen. Die Oeffentlichkeit des Verbrechens begründen eben die Verletzung der Rechte der Gesellschast, ohne Oeffentlichkeit sei es ein Verbrechen gegen Gott, wel— ches das buͤrgerliche Gesetz nicht strafen konne. . — Seine Majestät der Konig empfingen gestern, als am Jahrestage Hoͤchstihrer Ruͤckkehr, die Gluͤck— wünsche der Gesandten und Minister der auswärtigen Mächte, so wie auch die der Mitglieder der Koͤnigl. Familie, der hiesigen Civil, und Militair-Behoͤrden, dann der großen Deputation der Pairs-Kammer und der Deputitten. — Um 2 Uhr ritten Se. Maj, beglei⸗ tet von Sr. Koͤnigl. Hoh. dem Dauphin und dem Ge— neral, Staabe der Nationalgarde durch die Straßen der Stadt. . — Nach neuerdings ergangenen Befehlen scheint es, wie die Etoile meldet, als werde die Salbung be— stimmt am 29. Mai und nicht erst, wie fruͤher ange— kündigt worden, am 12. Juni statt finden. ; London, 12. April. Am Donnerstag wurden die anwesenden vier Canadischen Oberhe üpter Sr. Maj. in Windsor vorgestellt, die jedem die goldne Kroͤnungs— Muͤnze umhingen. ö Die Aerzte Dr. Holland und Shuter besuchen Hrn. Canning täglich, der indessen Sonnabend schon zum Besuch zu seinem Schwieger fohn fahren konnte. Auch Sir James Mackintosh ist hergestellt und
wohnte der feierlichen Aufnahme des Hrn. Brougham soll es,
als Umiversitats Rector in Glasgow bei.
Einer Zeitung aus Waterford zufolge hätte die K. Niederländische Regierung der unsrigen die Aufhebung
aller Handelsbeschrärkungen wider uns in Ost- und, Westindien gegen Abschaffung der Einfuhr-Ab gabe von holländischer Butter und Käse angeboten, was uns einen Absatz von Millienen in unsern Waaren zuwenden.
fondern auch fuͤr das Volk.
wurde. Jene Zeitung meint, das wuͤrde das JIrist Volk zu Grunde richten, mithin die Handelsfreiheit weit treiben heißen. ᷣ .
Der Abfall der Philippinischen Inseln von Sy nien wird für bestaͤtigt erklaͤrt. Man lieset hier beg sterte Verse, die ein dortiger Dichter auf die glänzen Aussichten, die dieses Ereigniß gewähre, an' Gen. Mn tinez gerichtet. Die Inseln liegen bekanntlich un einem entzuͤckenden Kliuma.
Aus Panama wird vom 13. Januar gemeldet, ruhten seit sechs Wochen alle Geschaͤfte, weil mann aufhoͤrlich zu Ehren der großen Siege feire und sch man Selbigen Tages war unsre K. Fregatte Tartar mit h 15 gefangenen Generalen und allen C) Spanisch Truppen dort angekommen.
Folgendes ist die Kapitulation, welche am Rh Dec. 1824 zwischen den Generalen Canterae und C ere auf dem Schlachtfelde von Ayaecucho geschlösn wurde: Don Joss Canterac, General Lieutenanth Armee Sr. Kathol. Maj., in Abwesenheit Sr. Exe. h in der heutigen Schlacht verwundeten und in Gesn genschaft gerathenen Vicekoͤnigs Don Jose La Sem mit dem Sberbefehl in Peru beauftragt, hat nach u gaͤngiger Berathung mit den, nach der blutigen Schlu don Ayacucho wieder vereinigten Generalen und Ch fuͤr dienlich erachtet, dem Divisions- General Antm Jose de Suere, Oberbefehlshaber der vereinigten h mee von Peru, die in den folgenden Artikeln enthah nen Bedingungen vorzuschlagen und zu reguliren. Art.! Das bis zur Desaguora von den Spanischen Tr upng in Peru besetzte Gebiet soll nebst den Artillerie Par Munition und allen Militairmagazinen der vereinigt Befreiungs-Armee uͤbergeben werden. — Antwort. M willigt. Auch sollen in der Uebergabe der ganze uͤbti Theil der Spanischen Armee, die Bagage und Pferh die in allen Theilen des Landes zerstreuten Garnisomn und Streitkräfte, so wie andere der Spanischen Regie rung gehoͤrige Artikel mit inbegriffen sein. Art. Jedem Individuo der Spanischen Armee soll es ß stehen, nach seinem Vaterlande zuruͤckzukehren. N Regierung von Peru soll die Reisekosten bezahlen; min lerweile foll Jeder mit gebuͤhrender Achtung behandt werden, und, so lange er sich in diesem Lande aufhil wenigstens den halben Solo seines Grades bekomm — Bewilligt; allein die Regierung von Peru wird halben Sold nur nach den verhältnißmäßigen Anordin gen fuͤr die Ueberfahrt bewilligen. Die, welche ne Spanien zurückkehren wollen, sollen wahrend der Dar des Unabhangigkeits, Kriegs nicht die Waffen geg Amerika tragen, und keiner darf sich nach irgend eint von der Span. Armee besetzten Theile von Amerika geben. Art. 3. Jedes Individuum der Spanischen h mee, das in die Armee von Peru überzutreten wuͤnsch soll seinen vorigen Grad behalten. — Bewilligt. An Niemand soll für seine früheren Meinungen, noch t seine besondern, der Königl. Sache geleist-ten Dien zur Verantwortung gezogen wergen, eben so wenig die, welche als Sinugzler bekannt sind. Sie sollt in dieser Hinsicht Anspruͤche auf alle in diesem V trage festgesetzten Rechte haben. — Bewilligt, wenn; durch ihr Beiragen die öffentliche Ruhe nicht sthru und sich den Gesetzen gemäß betragen. Art. 5. Jeb Bewohner von Peru, er sei Europäer oder Amerikang Geistlicher, Kaufmann, Lans, Eigenthümer oder Arbe ter, der sich nach einem andern Lande zu begeben wuͤnsch dieser Convention zufolge, thun durfen. kann feine Angehörigen und sein Eigenthum mit s nehmen, wird bis zu seiner Asreise vom Staate be
sd ützt, und im Fall er zu bleiben wünscht, als Perun ner angesehen. — Bewilligt hinsichtlich der Bewohntn
des zu uͤbergebenden Landes und unter den, im vorige!
Artikel erwähnten Bedingungen. Art. 6. Der Stanl
er
ht nach
II. 2. und 5. begriffen sein.
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d auch das Eigenthum der abwesenden Spa—⸗ Es soll ihnen freistehen, drei Jahre das ganz wie das der Amerikaner betrachtet werden soll, die der Halb-Insel zu gehen wuͤnschen, obwohl Eigenthum in jenem Lande besitzen.— Bewilligt, in dem vorigen Artikel, mit dem Vorbehalt, daß se Individuen sich auf keine Weise feind selig gegen Sache der Freiheit und Unabhängigkeit betragen; ziesem Falle behalt sich die Regierung von Peru vor, fund nach Gutduͤnken zu verfahren. Art. ]. Allen teffenden Partheien wird ein Jahr vergoͤnnt, um den, im Art. 5. aufgestellten Bestimmungen Ge⸗ uch zu machen; ihr Eigenthum soll den gewoͤhnli⸗ Abgaben unterworfen, das, was Militairpet sonen öhrt, aber frei davon sein. Bewilligt. Art. 8. Staat Peru soll die von den Behoͤrden der Spa gen Regierung im Gebiete derselben bis zum heu— i Tage gemachten Schulden anerkennen. — Der ngreß von Peru wird entscheiden, was hinsichtlich sös Punktes fuͤr die Interessen der Republik am an— hessensten ist. Art. 9. Alle Staatsbeamten sollen, un sie es wuͤnschen, ihre Stellen behalten; diejenigen r, welche das Land verlassen wollen, mit in den Die verdienstvollen Stellen behalten, wenn die Regierung es Art. 10. Jedes zur Armee gehörige angestellte Individuum, kann, aus den Listen gestrichen werden bim Lande bleiben, und genießt in diesem Fall per⸗ lichen Schutz. — Bewilligt. Art. 11. Die Stadt las wird der vereinigten Befreiungs-Armee uͤber— n und die Besatzung ist in diesen Vertrag mit ein, hlossen. — Bewilligt, aber die Stadt Callao soll Vefreier mit allen Fahnen und Kriegsvorräͤthen geben und am 20sten Tage oder vorher zu seiner sfüzung gestellt werden. Art. 12. Von beiden Ar— nö sollen Oberoffiziere nach den Provinzen gesendet den, um die darin befindlichen oder garnisonirten pzen, Archive und Magazine nebst Zubehdr zu über— nund in Empfang zu nehmen. — Bewilligt. sslbe soll aber auch bei der Uebergabe von Callao bachtet werden. . . anischen Behoͤrden in 15 Tagen und die entfernte— Plätze im Laufe dieses Monats uͤbergeben. Art. 13. in den Peruanischen Hafen liegenden Kriegs und ffahrteischiffen wird eine Frist von 6 Monaten, von zeichnung dieses Vertrags an, zugestan den, um Forräͤthe und Lebensmittel an Bord zu nehmen, im Stande zu sein, aus dem stillen Meere abzu⸗ J. Bewilligt, aber den Kriegsschiffen ist nur attet, Anstalten zur Reise zu treffen, ohne dabei auf ihrer Reise aus dem stillen Meere, irgend eine bseligkeit auszuuͤben; sie muͤssen die Amerikanischen zere verlassen, ohne in irgend einem Hafen von Chili beinem andern anzulegen, den die Spanier besetzt en. Att. 14. Den Kriegs- und Kauffahrteischiffen den zur ungestoͤrten Fahrt aus dem stillen Meere h Europa Paͤsse ertheilt. — Bewilligt, mit Beach, g des vorigen Artikels. Art. 15. Alle in der heu⸗ n Schlacht in Gefangenschaft gerathene Chefs und ziere, so wie alle in fruͤhern Gefechten von bei den en gemachte Gefangene werden heit gesetzt. — Bewilligt. Auch beten Sorge getragen, bis sie im Stande sind, st uber sich zu verfügen Art. 16.
u wird respectiren. n ihr Eigenthum zu verfuͤgen,
mogen
— —
—
en ihre S passend halt. von der Regierung nn es sein Wunsch ist,
die in ihrem Dienste stehenden Gehuͤlfen und Be⸗
ten behalten, die ihrem Range nach zukommen. —
billigt. Aber waͤhrend ihres Aufenthalts im Lande eu sie sich den Landesgesetzen unterwerfen. Art. 17. jenigen Individuen der Armee, die, hinsichtlich
Die Provinzen werden den repu⸗
augenblicklich in wird fuͤr die Ver⸗ P
Die Generale sch Offiziere sollen ihre Uniform und ihre Degen, fo
ihrer kuͤnftigen Bestimmung, einen diesem Vertrage entsprechenden Eutschluß gefaßt haben, sollen Erlaubniß erhalten, sich mit ihren Familien und dem, was ihnen sonst gehoͤrt, nach dem von ihnen gewählten Aufent— haltsorte zu begeben. Sie sollen in diesem Falle Paͤsse erhalten, damit sie in keinem der unabhaͤngigen Staa— ten, bis sie an ihrem Bestimmungsorte ankommen, be— laͤstigt werden. — Bewilligt. Art. 18. Jeder uͤber die Stipulationen der Artikel des gegenwartigen Vertrages entstehender Zweifel soll zu Gunsten der Individuen der Spanischen Armee ausgelegt werden. — Bewilligt. Diese Bedingung soll von der Rechtlichkeit der contrahiren— den Partheien abhaͤngen. Nach Abschluß und Ratifi— cation dieses, hiermit genehmigten Vertrags, sollen 4 Abschriften davon genommen werden, wovon zwei in den Handen der Partheien verbleiben, deren Unterschrift hier beigefuͤgt ist. So geschehen und eigenhändig von uns unterzeichnet auf dem Schlachtfelde von Ayacucho, den 9ten Dez. 1824.
Jose Canterac.
Consols 933.
Karlsruhe, 11. April. In der heutigen Sitzung der ersten Kammer erstattete der Kreisdirektor Froͤh⸗ lich, Namens der Kommission, uber das Konseriptions— gesetz Bericht uͤber die Motion des Bisthumsverwesers, Freihrn. v. Wessenberg, wegen Freilassung der die Theo⸗ logie Studirenden von der Milizpflichtigkeit. Der An⸗ trag geht dahin, daß derselben, in so fern sie eine blei⸗ bende Befreiung verlange, nicht beigepflichtet werden koͤnne, und der Regierung uͤberlassen bleiben muͤsse,/ durch die Fortdauer des bisherigen Provisoriums, wel⸗ ches die Milizbefreiung der sich der Theologie widmen—⸗ den Juͤnglinge ausspricht, dafuͤr zu sorgen, daß es, o lange der gegenwärtige Mangel noch besteht, dem geist⸗ lichen Stande nicht an Bewerbern gebreche.
Die Diskussion uͤber das Konscriptionsgesetz wurde hierauf fortgesetzt, und ruͤcksichtlich des §. 23. die Ve⸗ freiungen zur Unterstuͤtzung der Familien betreffend mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Entwurf der zweiten Kammer, nach welchem den Aeltern . Uuterstuͤtzung ein Sohn, also auch der einzige, von Eintritt in den Kriegsdienst freigelassen werden soll, anzunehmen.
Muͤnch en, 10. April. Gestern Abend um halb 8 Uhr trafen Ihre Maj. die Kaiserin von Oesterreich mit Ihrer Kaiserl. Hoheit der Frgu Erzherzogin Sophie in Begleitung der Allerhoͤchsten Königl. Herrschaften, welche Ihnen bis Riem entgegen gereiset waren, in der hie si⸗ gen Residenz ein. Es ist unmöglich, den Ausdruck der freudigsten Ruͤhrung zu beschreiben, womit diese erha⸗ benen Gaͤste von Ihren Königl. Majestäten und der ganzen Königl. Familie empfangen wurden,. — Wir ge⸗ nossen bereits diesen Abend das Gluͤck, beide erhabene Personen mit Ihren K. Majestàten im Theater bewill⸗ kommnen zu konnen.
— Vom 11. April. Sitzung der Kammer der Abgeordneten kam nach der Tages-Ordnung der Antrag des Ab geordugten Ziegler wegen Einfuhrung der Oeffentlichkeit und Muͤndlichteit der Rechtspflege zur Berathung. Von den eingeschrie⸗ benen zwei Rednern war der eine Frhr. v. Leontod) durch Unpäßlichkeit gehindert, in der Kammer. zu erschei⸗ nen, der andere, nämlich der Abgeorduete Thin nes, be— schraͤnkte sich in seiner Rede zunächst auf einen einzigen Punkt des Gegen stan des und trug darauf an, den Zu⸗ tritt zu den offentlichen Gerichtsverhandlungen, wo das Verbrechen der Nothzucht oder andere verwandte Ma⸗ terten zur Sprache konrmen, wodurch das Schaamge⸗ beleidiget und Aergerniß gegeben werden kann, Unterschies des Geschlechts— Alters und Standes zu gestatten, sondern hierüber ge⸗ wisse Graͤnzen festzusetzen. — Bei den Bemerkungen von Platze aus wurde der eben besazte Antrag durch
Antonio Jose de Suere.
In der siebenten oͤffentlichen
fühl ; nicht allen Personen ohne