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die Schiffe bleiben auf ihren Ankern mitten im Flusse, wo sie 9 Wind und Wetter sicher sind, während die Mannschaft sich von den Beschwerden der Reise am Lande erholt, und die Schiffspatrone mit den Kauf. leuten wegen neuer Frachten unterhandeln. Dies ist das lebendige Schauspiel, welches London unterhalb der Londonbruͤcke darbietet. Weiter hinauf bewegen sich nur große, schwere, zur innern Schifffahrt dienende Fahr⸗ zeuge ohne Maste und leichte Schiffchen, welche zu Spazierfahrten benutzt werden. .
Es war alfo nicht daran zu denken, den schiffbaren Theil des Flusses durch Anlegung einer neuen Bruͤcke zu beschranken. Andererseits ader konnten und können bis jetzt die Einwohner des Stadtviertels der Docken, eines sehr volkreichen und besonders handeltreiben den Viertels, nach dem rechten Flußufer nur mit Huͤlfe von Schiffchen gelangen, welches Mittel höchst unbe⸗ quem und in vielen Faͤllen ganz unbrauchbar ist; oder sie muͤssen sich entschließen den Umweg uͤber die London Brücke zu machen, der fuͤr Einige unter ihnen 23 engl. Meilen betragt. .
Unter diesen Umstaͤnden erschien der unterirdische Weg als allein dazu geeignet, die Aufgabe zu loͤsen. Schon vor funfzehn Jahren hatte man einen fruchtlo⸗
sen Versuch gemacht, diesen Plan auszufüuͤhren. Die g
Hindernisse, an denen er scheiterte, sind bekannt. Aber das immer lebhafter gefuͤhlte Beduͤrfniß, ein stehendes Verbindungs-Mittel zwischen beiden Ufern zu haben, hat die Aufmerksamkeit der Kunstverstaͤndigen abermals auf diesen Gegenstand gezogen. Ein Ingenieur, dessen Ruf bereits, durch den schoͤnen Bau der Werfte zu Chatham und durch die sowohl dort, wie bei den Werf— ten in Portsmouth eingefuͤhrten vortrefflichen mechani⸗ schen Werke, in England begruͤndet ist, Hr. Bruͤn el, hegt die Hoffnung des Gelingens, da indessen das ge— woͤhnliche Verfahren der Bergleute hier nicht angewen⸗ det werden konnte, so mußte Hr. Bruͤnel ein Neues erfinden, welches ihm auch gegluͤckt ist.
Der Ort, wo der unterirdische Weg angelegt wer— den soll, ist 13 engl. Meile von der letzten Bruͤcke ent setnt. Der Fluß ist daselbst S00 Fuß ) breit, und wiewohl er, etwas weiter aufwärts eine viel geringere
Breite hat, so konnte doch, wegen anderer oͤrtlicher
Hindernisse, dieser Vortheil nicht benutzt werden. Die Breite der Themse ist hier jedoch geringer, wie an der Waterloo“ Bruͤcke, wo sie 1150 Fuß beträgt. Zuvoͤrderst kam es nur darauf an, die Tiefe des Wasfers und die Beschaffenheit des Bodens am Orte, wo gearbeitet werden sollte, zu untersuchen. Der Fuß bietet an dieser Stelle (zur Zeit der hoöoͤchsten Fluthen) eine Tiefe von 32 Fuß bei der Fluth und von 12 Fluß bei der Ebbe dar. Der Boden ist auf 19 Punkten, von
denen jeder 40 Fuß vom andern entfernt war, untersucht worden, hierdurch hat man, unter dem Wasser, folgende
Schichtung erkannt:
Ünmittebares Fußbett, Kies und Sand 3 Fuß 8 Zoll. miger Oeffnungen haben.
Eine Schicht von Thon und Sand un, termi schttt· , Reiner fester Thon... 2
2 —
Durch diese Thons
) Wenn in diesem Aufsatze von Fuß⸗ und Zoll⸗Maaß die Rede ist, so ist immer franzöͤsisches Maaß gemeint.
daß der Ruͤcken des Gewoͤlbes an beiden Enden 30, um in der Mitte, am niedrigsten Punkte, 50 Fuß tief wie der Wasserspiegel und die Ufer bei mittlerem Wa serstande, sein wird. Mit Ruͤcksicht auf die Uneben heiten des Flußbettes wird hiernach das Gewoͤlbe vom 699 durch eine Erdschicht von 16 bis 24 Fuß getrenn ein. Da nun die Gallerie so weit unter den Fluß ⸗Ufen anfaͤngt, so haͤtte man die Einfahrten in dieselbe,ů Fall man sie in gerader Linie fortgefuͤhrt haͤtte, um Abhang nur erträglich zu machen, in einer großen En fernung (etwa 850 Fuß) von den Flußufern anleg muͤssen. Um diesen Uebelstand zu vermeiden, wird st jede Einfahrt in einer Spirallinie um einen Cylinn winden, der ungefähr 70 Fuß im Durchmesser hahn und dessen Are von den Ufern der Themse 150 bis a Fuß entfernt sein wird. In zwei Wendungen gelang die Einfahrt auf den Boden der Gallerie, d. h. 15 gi tief. Die Einfahrt wird eine hinreichende Breite ben, daß zwei Wagen einander ausweichen koͤnnen. Auch beabsichtigt Hr. Bruͤnel, eine Wendeltreppe in dem innern Raum eines Brun nens (von 50 Fuß im Durchmesser) anzulegen, der zn schen der Oeffnung der Einfahrt und der Gallerie g raben und auf den Anfang derselben stoßen soll. Die bloße Gallerie wird 950 Fuß, das ganze We mit Inbegriff des Durchmessers der Einfahrts⸗Cylinn ungefähr 1260 Fuß lang sein. Der zu grabende untn irdische Gang, der die Gallerie aufnehmen soll, ist ein prismatische Aushöhlung, deren scheitelrechtes Pri ein 18 Fuß 8 Zoll hohes und 32 Fuß 8 Zoll brein Rektangel zeigen wird. Dieser Raum wird gan
in seiner ganzen Lange von zwei gewölbten Gaͤngg durchzogen wird, deren jeder 16 Fuß breit und 12 sᷣ hoch sein soll. Damit aber das Mauerwerk dem Duft der anliegenden Erde um so sicherer wiederstehe, wern die beiden Gaͤnge nach allen Seiten gewölbt, und jn alfo wie ein hohler Cylinder geformt sein (der Baht jedoch flach). Das obere Gewoͤlbe soll drei gan Mauersteinlängen haben, und dessen Dicke also 30 3 betragen. 6 Von den 10 Fuß, die jeder Gang im Lichten hah wird, sind 6 fuͤr den Fahr- und 4 fuͤr 2 Fuße (Trottoirs) bestimmt; in dem einen Gange werden s die Wagen und Fußgaͤuger nach der einen, in dem! dern nach der andern Richtung hin bewegen. Da ungeachtet des dicken Mauerwerks, denn Wasser eindringen duͤrfte, soll von dem niedrig Punkte der Gallerie ein schräger Canal dieses Wais in einen unmittelbar unter einer der Einfahrten lien den Behalter fuͤhren, aus welchem es vermittelst Dampfmaschine her ausgepumpt werden wird. Die Scheidewand zwischen beiden Gaͤngen, bestehn aus den sich an einander lehnenden Seiten woͤlbung dieser Gange, wird selbst eine große Anzahl bo gens Die Oeffnungen werden gefähr so groß, wie die dazwischen stehen bleibend
fuͤr die Fußgaͤng
—— D , , nen. 8
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Allgemeine
sreußische Staats ⸗Zeitung.
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3.
Berlin, Freitag, den z22sten April 182ů5.
JI. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Konig haben dem Lieutenant, wrmals im 1sten Kuͤrassier⸗Regiment, Grafen Königs- orff auf Lohe den St. Johanniter-Orden zu verlei⸗ ) geruhet.
Bei der am 19. 19. und 20. d. M. geschehenen
einem Prisma von Mauerwerk angefuͤllt, welches letz Hung der Aten Klasse 5rster Koͤnigl. Klassen-Lotterie
der Hauptgewinn von gooo Thlr. auf No. 035; Gewinne zu Zooo0 Thlr. fielen auf No. gog4 und oy; 3 Gewinne zu 1500 Thlr. auf No. 25997. lebe. und 46994; 4 Gewinne zu 1000 Thlr. auf No. 63g. 22977. 36582 und 735635; 5 Gewinne zu 600 hir. auf No. 12974. 12776. 20354 55010 und 57107; H Gewinne zu 200 Thlr. auf No. 3070. 7006. 11038. HyB. 40118. 420835. 55021. 66989. 77277 und 78698; 5 Gewinne zu 150 Thlr. auf No. 1969. 3523. 6453. 6g. 28305. 31 I 71. 3I4I2. 33967. 55255. 441866. 679. 46112. 467568. 50670. 525352. 52617. 54173.
584. 57450. 63202. 7o666. o951. Z4053. G61841 und zoöä46; 50 Gewinne zu 100 Thlr. auf No. 50359. 64.
21396. 216353. 29609. 31523. 41556. 43613.
zo7. 13628. 17503. 17819. 18527. 65. 29645. 25855. 24212. 26162. he. 39561. 40321. 40920. 41320. 4. 46238. 46547. 366358. 49664. 49657. 67247. zB. 598102. 596415. 62524. 64695. 66502. 69252. zb. 72443. 73057. 74996. 75041. 75734. 786491.
Biz. Grog. 9936. i972. G4 145 und 84998.
Der Anfang der Ziehung der 5ten Klasse dieser stterie ist auf den 19. Mai d. J. festgesetzt. Berlin, den 21. April 1925. Königlich Preußische General-Lotterie⸗ * Direktion.
Manertheile fein. Die Laternen, die natürlich Tag i
Racht in diefem Wege brennen muͤssen, werden an de
Schlußsteine jedes Bogens der Scheidewand haͤng⸗
und folglich beide Gange erhellen, ohne die 96 und Fußgänger durch ihren Schein in der Ent fernn
blenden. 21 J (Schluß folgt)
K 8 nig! i ch er Sch a u spi 14. Donuerst. 21. April. Im Schau spielhause: Zum] stenmale: Schwur und Rache, Trauerspiel in A Abt
von G. A. v. Maltitz.
Gedruckt bei Feister.
Redacteur Joh
II. Zeitungs⸗Nachrichten.
Ausland.
Paris, 15. April. In der Sitzung der Depu— rten-Kammer vom 12. äußerte sich der Minister
bthestr Geistlichen Angelegenheiten uͤber das Gesetz
gen des Sacrilegiums folgendermaaßen: Das Sacri—
dium besteht weder in einem Gedanken, noch in Wor—
ten, noch in Schriften, noch in Drohungen gegen die Religion; es besteht in einem materiellen Angriff, in einer Thätlichkeit, die an einem geweihten Gegenstande ausgeübt wird. Dies reicht hin, um die chimaͤrischen Besorgnisse hinsichts der Ausdehnung des gegenwartigen Gesetzes zu beseitigen. Von jeher ist das Verbrechen des Sacrilegiums bestraft worden; denn man hat von jeher uberall eine Staatsreligion anerkannt, und diese als die wahre Religion angesehn. Umsonst will man behaupten, das Sacrilegium koͤnne nur vor dem inne— ren Foro beurtheilt werden, indem es eine Suͤnde sei; denn wenn auch diese Behauptung einen Schein von Wahrheit fuͤr sich hat, so bleibt es dennoch ausgemacht,
daß das öffentlich begangene Sacrilegium die Gesell—
schaft selbst verletzt, es ist ein Frevel gegen die ganze gesellige Ordnung, ein Verbrechen. Das Evangelium ist zwar ein Gesetz reich an Gnaden, es ist ein Gesetz der Barmherzigkeit; dessen ungeachtet darf man aber die heftigen gegen die Religion gerichteten Angriffe nicht dulden. Auch ist das Gesetz mit der Charte nicht im Widerspruch. Es ist durch dieselbe jedem Cultus ein gleicher Schutz gesichert, aber die catholische Religion ist die Religion des Staats, und dies Wort darf nicht ein leerer Schall sein. Die nationale Religion nimmt das Dogma der leiblichen Gegenwart als Grundlage an. Wer gegen dies Doama durch äußerliche Handlungen frevelt, begeht ein Verbrechen, das Verbrechen des Sa— crilegiums. — In der vorgestrigen Sitzung sprach Hr. Bertin ⸗-Deveaux gegen das Gesetz, und suchte zu beweisen, es sei mit dem Geiste und Worte der Charte im Widerspruch, es sei ein Mißgriff bei dem jetzigen sittlichen Zustande und endlich eine Beleidigung der 6f⸗— fentlichen Meinung, die der Religion nachtheilig sein wurde. — Hr. Duͤbourg suchte die Nothwendigkeit des Gesetzes darzuthun. In dieser Beziehung fuhrte er an, daß, bei der in Beziehung auf Kirchenentheiligung und Kirchenraub in den Gesetzen vorhandenen Läcke, der Kirchenräuber viel gelinder bestraft werde, als der Dieb, der den unbedeutendsten Gegenstand aus einem bewohnten Hause stiehlt, indem sein Verbrechen nur als
ein in einem unbewohnten Orte begangener Diebstahl
bestraft werden koͤnne und bestraft wurde. — Hr. Ch a— baud-Latour fürchtete, das Gesetz werde unter den Protestanten Unruhe und Besorgnisse erregen. — Der Siegelbewahrer kuͤndigte an, die vorliegende Frage sei schon so gruͤndlich eroͤrtert worden, daß ihm nur uͤbrig bleibe, die Argumente dafuͤr und dawider zusam⸗ men zu tragen. Hierauf faßte er in einer improvisir⸗ ten Rede, die zwei Stunden dauerte, das Ganze zu— sammen, widerlegte mit den naͤmlichen Argumenten, wie fruher in der Pairskammer, die vorgebrachten Ein wendungen und schloß mit dem Antrage, das Gesetz anzunehmen.
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