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hung auf die zu 5 pCt. gemachten Anleihen der Staͤdte Nantes, St. Quentin, Orleans ꝛc. und ganz kuͤrzlich der Städte Havre und Laval; die Pariser Bank discontire war zu Ü Pet., jedoch nur Wechsel, die mit den Unter⸗ chriften von 3 sichern Haͤusern versehn sei⸗n, uͤbrigens könne man diese Placements nicht als Vergleichungs— maaßstab annehmen, da sie, eben so wie die Schatzkam— merscheine, nur fuͤr karze Zeitraͤume benutzt werden koͤnn. ten; wogegen alle Placements fuͤr längere Zeitraͤume, wie z. B. Vorschuͤsse auf Waaren zu 6, Darlehne auf Hypotheken u. s. w. zu 56 pCt. und daruͤber statt faäͤn⸗ den. Die Renten stehen zwar ein Weniges hoher wie Pari, ehe sie aber den Zinsfuß von Aà pCt. darthun tönnten, müßten sie auf 125 steigen. Darum sei man auch genoͤthigt, eine Vermehrung des Capitals um ein Drittel in Vorschlag zu bringen, um nur ein Fuͤnftel an den Zinsen zu sparen. Die Berechnung der Com, mission sei auf die Hypothese gegruͤndet, daß das Steigen der neuen Rente allmaͤhlig und jährlich nur 75 Centi⸗ mes betragen wuͤrde, eine Berechnung, die in sich und zum großen Schaden des Staats ausfallen wurde, wenn das Steigen in den ersten Jahren größer, und spaäter geringer waͤre. Der Redner behauptete, die Folgen des Gesetzes wurden sein: eine neue Geldmasse in die Speculationen der Hauptstadt zu ziehen, und die Agio— tage zu vermehren; die wahren Rentiers wurden sich zuruͤckfiehen, um den Folgen der neu belebten Spiel sucht zu entgehn, woraus eine Ueberschwemmung der Böͤrse mit unbezahlten, in unsichern Händen schwan— kenden Renten erfolgen wuͤrde; uͤbrigens folge aus der Annahme des Entschätigungs Gesetzes nicht die Annah— me des Renten-Gesetzes, denn noch gebe es andere Mit— tel, um die Entschaädigung zu bezahlen, als diese wohl— thuende Maaßregel an ein ungluͤckschwangeres Finauz⸗
system zu knuͤpfen. — Der Graf von Cha stellux ver⸗
theidigte das Gesetz. Gegen den vorjährigen Gesetzes— Vorschlag hat man, sagte er, eingewendet, daß die Rentiers gezwungen wurden, ihre Renten umschreiben zu lassen, dies ist jetzt nicht mehr der Fall; sie sind frei, und uͤberdies haben sie seit der langen Zeit, wo die Frage der Renten- Reduktion angeregt worsen ist, Zeit gehabt, ihre Maßregeln zu treffen, in keiner Ve ziehung ist also das Gesetz ungerecht gegen sie. Die Folgen desselben fuͤr das ganze Land werden aber un— zweifelhaft gluͤcklich seyn. Denn nur weil bisher der Zinsfuß der Staats-Renten so hoch war, haben die Tapitalisten ihr Geld darin und nicht zum Betrieb von Fabriken, Ackerbau und Handel verwendet, welches un— zweifelhaft, bei verändertem Zinsfuße der Renten, wie. der Statt finden wuͤrde. Die Folgen wuͤrden sich wohl auch gezeigt haben, wenn man der Rente ihren freien Lauf gelassen hatte; sie ist aber im Steigen durch die Besorznisse der Reduction gehemmt worden. Unmoͤg, lich kann man aber fordern, daß die Inhaber von Rea— ten allein Nutzen aus dem Steigen haben, und dem Staat kein Theil daran gewahrt werden solle; es ist Zeit, daß man daran denke, auch die Steuerpflichti— gen von einigen Lasten zu befreien, nachdem alle Um— staͤnde bisher fuͤr die Rentiers allein so vortheilhaft ge— wirkt haben. — Der Graf von Kergolary tadelt be— sonders, daß das Gesetz sich so dunkel uͤber die fernere Einwirkung der Tilgungs-Casse ausspreche; man uͤber lasse, behauptete er, ihre Einwirkung gänzlich der Will— kuͤhr und scheine sie den 5 pCtigen Renten ganz ent— ziehn zu wollen. — Der Marine Minister, Pair von Frankreich, vertheidigte das Gesetz. Er bekaͤmpfte die Einwendungen gegen die Vermehrung des Nominal— Capitals. Man behauptet, sagte er, daß die Tilgungs⸗ Casse, vermoͤge der Vermehrung des Nominal⸗Capitals, eine Milliarde mehr zu bezahlen haben wird. Dann mußten aber die neuen 3 pCtigen Renten sogleich das
sie floͤßt ihren Kindern edlere Gedanken ein, Gedanken,
len. Und waͤhrend von der einen Seite diese Besorg⸗ niß aufgeregt wird, behaupter man von der andern, daß durch die beabsichtigte Finanzmaaßregel unser Cre— dit, unwiederbringlich erschuͤttert werden wird. Welch ein greller Widerspruch! Ich glaube weder an ein so übermäßiges Steigen, noch an eine Erschuͤtterung de— Credits; aber ich bin uͤberzeugt, daß die Regierung ihre finanziellen Administrationen der Lage der Ding und dem wirklichen Zustande des Credits gemäß einrich, ten muß. Der Minister schilderte ferner die Vortheil fuͤr die Zukunft, auch von der Seite, daß die Regie rung eine künftig etwann noͤthige Anleihe zu viel bes sern Bedingungen bei einer 3 pCtigen Rente als jbe einer 5 pCtigen wuͤrde contrahiren koͤnnen. Schließlich stimmte er fuͤr das Gesetz.
Vorgestern ist in der Pairs⸗Kammer die Discu ssion uber den Gesetz⸗ Entwurf wegen der öoͤffentlichen Schuh und wegen der Amortisation fortgesetzt worden. Für den Entwurf sprachen: der Herzog von Narbonne, der Graf Chaptal, der Marquis v. Laplace und der Finanz Minister; dagegen: der Vicomte von Chateaubriand.
Die Deputirten⸗Kammer hat sich vorgestern noch mit den Rechnungen des Jahres 1823 beschäftigt, desonders bemerkenswerth war ein von dem Ministe
des Jnnern vorgelesener Brief des damaligen Kriegs
Ministers an den K. Commissarius Baron von Joim ville vom 15. Mai 1823, wodurch der Minister seinen fruͤhern Befehl, die Armee zu verlassen, zuruͤcknimmt und ihn beauftrat, sein Amt bei derselben fortzusetzen. Hierdnrch sind die in der letzten Sitzung vorgebrachten Beschuldigungen der Opposition, als sei der B. Jom— ville ungehorsam gegen seinen Vorgesetzten gewesen, und durch die uͤbrigen Minister in dieler Handlungsweist bestaͤrkt worden, vollkommen wiederlegt. —
Der Erzbischof von Rheims, Herr v. Latil, hat eine Verfuͤgung erlassen, worin er die Salbung den Koͤnigs ankuͤndigt und deshalb Gebete aueronet. „Um jedoch (heißt es darin) den Zweck und die Wichtigken jener erhabenen Ceremonie zu begreifen, welche jeserzeit von den Nachfolgern des heiligen Remigius als das schoͤnste Praͤrogätiv ihres Stuhls und ihrer Kirche an—
gesehen ward, genugt es nicht, deren äͤußeren Glam
zu betrachten; es genugt nicht, den Reichthum der Ausschmuͤckungen zu bewundern, welche den Tempel des Herrn verschoͤnern, die Pracht der Verzierungen anzustaunen, welche zur Feier der heiligen Mysterien bestimmt sind; es genugt nicht, mit respektvollem Blick bei der imposanten Majestäͤt eines christlichen Konig zu verweilen, der, umgeben von den Prinzen seing Gebluͤts und den erhabensten Personen seines Reichs, am Fuße des Kreuzes seines Gottes die Krone seiner Ahnen holt. Nein, wie glanzreich, wie prachtvoll auch diese Ceremonie sein moͤge, hatte sie nur den Zweck die Neugierde anzuziehen und zu ergoͤtzen, so wuͤrde sie nut ein eitles Schauspiel sein, was irdischer Prunk uns ge— wahren koͤnnte: die Religion aber hat edlere Zwecke,
die mehr einer unsterblichen Seele würdig sind. Imn ihrein äußeren Cultus will sie, durch die Wuͤrde und Pracht ihrer Ceremenieen, so wie durch die Melodie und Harmonie ihrer Gesaͤnge, unsere Geister und Her
zen zu Gott erheben, bei dem religieusen Feste der Sal
bung unserer Könige, will sie uns an wichtige Wahr- heiten erinnern und uns nuͤtzliche Lehren geben; sie wil die Voͤlker erinnern und denjenigen, die etwa durch ge— fährliche Systeme irre geleitet waͤren, die Lehre geben,
daß die Macht von Gott koͤmmt, daß die Koͤnige Got—
tes Macht uͤber ihre Unterthanen ausuͤben und daß sie jene zweite Majestät sind, auf welche, nach Bossuet't schoͤnem Ausdruck, Gott, zum Heile der Menschheit ei⸗ nen Theil der göttlichen Majestät ausfließen läßt. Ja, die Könige muͤssen fuͤr die Christen das Bild des All—
Part erreichen, und in der Felge auch nie darunter fal.
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maͤchtigen sein, dessen Vorsehung die Welt regiert; aber die Koͤnige der Erde muͤssen sich auch erinnern, daß sie einen Herrn im Himmel haben, der ihnen seine Ge— rechtigkeit anvertraut hat, und daß sie davon werden Rechenschaft ablegen muͤssen, wenn sie dereinst vor dem Richterstuhl des hoͤchsten Richters der Voͤlker und der Könige erscheinen. Daran erinnert sie die Religion bei allen Ceremonieen und Gebeten, welche ihre Salbung und Krönung begleiten.“
„Aber, Unsere sehr geliebten Bruͤder, zieht nicht etwa aus diesen Betrachtungen den Schluß, nehmt nicht etwa an, daß unsere Koͤnige um deshalb zum Em— pfang der heiligen Salbung kommen, um dadurch ihre Rechte auf die Krone zu erlangen oder zu sichern; nein, ihre Rechte sind älter, sie haben sie durch die Ordnung ihrer Geburt und durch jenes unwandelbare Gesetz, welches die Thronfolge in Frankreich bestimmt hat, und dem die Religion eine Gewissenspflicht beifuͤgt.“ l
„Vermoöͤge dieser unbestreitbaren Rechte verlangen unsere Koͤnige von uns Gehorsam und Treue, und um vom Himmel die nöthige Gnade zur Erfuͤllung der durch diese Rechte ihnen auferlegten Pflichten, zu Be— wirkung eines Reichs der Gerechtigkeit, und zur Ver— theidigung der Wahrheit zu erlangen, kommen sie und statten durch ihre Einweihung dem König der Koͤnige eine feierliche Huldigung ab, und stellen ihr Reich wie ihre Krone unter seinen allmächtigen Schutz.“
„Das sind in Ansehung der Autoritaͤt und Maje— staͤt der Könige die Grundsaäͤtze der katholischen Kirche, und es hat uns bei dieser großen Begebenheit angemes— sen und noͤthig geschienen, solche bekannt zu machen, um ber eine so bedeutende Frage Euere Ideen und Grund— ätze festzustellen. Haltet Euch, sehr geliebte Bruͤder, an diese festen Grundsätze, laßt sie Eueren Meinungen and Benehmen allzeit zur Richtschnur dienen, dann herdet Ihr weder die Irrthuͤmer, noch die Drangsale unsers Jahrhunderts zu befuͤrchten haben, und indem Ihr Gott dafür dankt, daß er die Ruhe im Reich wie— er hergestellt hat, werdet Ihr Euere Bitten mit den nsrigen vereinen, um auf den Koͤnig, den Gott in iner Barmherzigkeit uns gegeben hat, die Huͤlfe, die rleuchtung und die Segnungen des Himmels herab— tsziehen, damit, durch weise Mischung von Kraft und Milde, er mehr und mehr seinen Thron befestigen, uns luͤcklich machen, und, selbst gluͤcklich durch unser Gluͤck, ets rechnen koͤnne auf die Unterwuͤrfigkeit, Treue und iebe dieses schönen Frankreichs, das er innig ebt und das zu beherrschen er stolz i st.“
Nach der Zeitung von Bordeaux haben am 20. d.
dortigen Theatre francais sehr unruhige Auftritte att gehabt, bei denen ein Kronleuchter und mehrere baͤnke zerbrochen wurden. Die Veranlassung dazu hat, allgemeinen Meinung zufolge, die Entlassung eines liebten Schauspiclers gegeben, den das Publikum zu— 'ick verlangte. Die bewaffnete Macht mußte zur Wi— rherstellung der Ruhe herbeigeholt werden und es urden 4 Personen verhaftet; aber wahrend eine Ab— heilung Soldaten dieselben nach der Wache brachte, lachte man einen Versuch ihnen die Gefangenen zu itreißen. Die Soldaten hielten zwar gut Stand und reitelten das Vorhaben; in dem Tumult wurde indeß n Polizei Commissair nebst einem Unterbeamten ver— ndet. Am 21. hatte sich wieder vor beiden Theatern e Menge Menschen versammelt und man mußte sie ermals durch die bewaffnete Macht auseinander brin⸗
Rente 102. 20. 102. 35.
Brussel, 28. April. Se. Maj. wird in naͤchster oche seine Residenz auf dem Schlosse Laeken nehmen; M. die Koͤnigin wird in Begleitung des Prinzen iedrich zu der Zeit nach Berlin abreisen.
Gruͤndung einer Gesellschaft fuͤr Dampfschiffiahrt, die erste Einrichtung betrifft eine regelmäßige Verbindung zwischen Amsterdam und Hamburg, und nach der andern Seite zwischen Amsterdam und London, beide Verbin⸗ dungen sollen in Uebereinstimmung miteinander so ge⸗ regelt werden, daß Reisende in sehr kurzer Zeit von ei⸗— ner der genannten Städte zur andern gelangen können. Diese fuͤr den Handel hoͤchst wichtige Unternehmung wird schnell ins Leben treten, sie bedarf nur noch des Königs Zugestaͤndniß; in den ersten Tagen sind große Summen zur Deckung der Kosten unterzeichnet.
— Der Koͤnig hat der von ihm genehmigten Ge— sell schaft fuͤr öffentliches Wohl, die Sorge uͤbertragen, auch die Koͤnigl. Belohnungen fuͤr großmuͤthige Hand lungen auszutheilen, eine Sorge, die bisher dem Mi— nisterium des Innern oblag.
Hamburg, 29. April. Man meldet aus Jork, vom 20. April: Nach großen Anstrengungen war es endlich gelungen, den Durchbruch bei Scheefbeenshoöͤren in der ersten Meile Alten Landes zu schließen, und man schoͤpfte bereits Hoffnung, daß die noch immer unter Wasser stehende, erste Meile Alten Landes von Horue— burg nach Stade endlich vom Wasser befreit werden wurde, als in der Nacht vom 16. auf den 17. d. M. urch eine heftige Sturmfluth der neue Schirmdeich an mehrern Stellen durchbrochen wurde und das Wasser binnenwaͤrts so hoch anschwoll, daß einige Haäͤuser acht Fuß tief im Wasser standen. Menschen und Vieh sind, so viel man bis jetzt erfahren hat, nicht umgekommen; allein dennoch ist der entstandene Schaden außerordent— lich groß. Die vielen kostbaren und einträglichen Baum⸗ hoͤfe, die man zu erhalten hoffte, sind nun leider wohl verloren; die Aussaat vom vergangenen Herbst ist dahin und wenig oder keine Hoffnung vorhanden, dieses Fruͤh⸗ jahr zur Aussaat zu kommen; die Viehweiden konnen schwerlich in diesem Jahre benutzt werden und es ist nicht vorauszusehen, wann diese ganze Quadrat⸗Meile fruchtbaren, schönen Marschlandes vom Wasser frei wer—
den wird. Karlsruhe, 25. April.
. In der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer wurde die Dis ku sston uber die Etats-Positionen des Finanzministerii begon—
nen. Dieselbe beschraͤnkte sich hauptsaͤchlich auf zwei Positionen. Bei dem Aufwande fuͤr das Fiskalat-Col⸗ legium wurde von dem Abg. Zachariä die Frage aufge— worfen, ob es nicht zweckmäßig sein duͤrfte, diese Stelle aufzuheben, die Prozesse des Fiskus durch Sachwalter fuͤhren zu lassen, und das Finanzministerium zur Leitung der streitigen Rechtssachen um ein rechtsgelehrtes Mit— glied zu verstaͤrken. Von dem Chef des Finanzministerii, Hen. Staatsrath Boͤckh, wurde demselben entgegnet, daß diese Frage auch schon bei der Regierung zur Spra⸗— che gekommen, die Entscheidung aber aus Gründen, welche derselbe demnaͤchst naͤher entwickelte, fuͤr die ge⸗ genwärtige Einrichtung ausgefallen sei. — Ruͤcksichtlich der ausserordentlichen Ausgaben wurde von dem Abge— ordneten Roßhirt uͤber einzelne Posten nähere Auskunft begehrt, und solche von dem Chef des Finauzministerii ausfuhrlich und genugend ertheilt. Nachdem noch bei einzelnen Punkten die Abgeordneten Volker, Engesser, Grimm, Wild, Föͤhrenbach, Reichert, Schnetzler 2c. ge⸗ sprochen, wurden bet der Abstimmung sowohl die ver⸗ schiedenen Positionen, als auch die Gesammtausgabe fuͤr das Finanzministerium mit Stimmen-Einhelligkeit genehmigt. — Die Tagesordnung fuͤhrte hierauf zur Diskussion uͤber den Militair Etat. — Nach geschlosse⸗ ner Diskussion, und nachdem dabei die Puͤnktlichkeit in den Rechnungen und die zweckmäßige Einrichtung der Militairadministration wiederholt anerkannt worden war, wurde auf jedes der drei kommenden Budjetsjahre
— In Amsterdam beschaͤftigt man sich mit .
1825, 1826 und 1827 der von der Regierung in Anfor⸗