1825 / 123 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Fuͤnfproe. Rente 101 Fr. 50 35 C. Dreiproe. 74 Fr. 85 75 C. .

London, 20. Mai. Im Unterhause wurde am 17ten ein Antrag auf Abschaffang der Fenstersteuer mit 114 Stimmen gegen 77 verworfen.

Hr. Brougham kuͤndigte gestern im Unterhause

an, daß er am 25. d. um Erlaubniß zur Einbringung 1. einer Bill, Behufs Errichtung einer Universitaͤt hieselbst, bitten werde.

= Lord Withworth, welcher, zur Zeit des Friedens

von Amiens, Englischer Botschafter in Paris war und die bekannte lebhafte Conferenz mit Bonaparte hatte, ; ist vorige Woche zu Knole mit Tode abgegangen. Der Courier erklart das Geruͤcht, daß Hr. Strat— fort Canning in außterordentlicher Mission nach Mai— . land gehen werde, fuͤr ungegruͤndet. . Folgendes ist der wesentliche Inhalt des von Sei— ; ten Großbritanniens und mit Se. Maj. dem Koͤnige ; von Schweden und Norwegen unterm bten Novbr. 1824

. . abgeschlossenen Vertrags wegen Unterdruͤckung des Skla— 16 venhandels. Nach Artikel 1. haben Se. genannte Ma— jestaͤt, mit Ruͤcksicht darauf, daß die Gesetze von Schwe— den und Norwegen von jeher die Sklaverei unter kei— nerlei Fo m anerkannt haben, um die Maaßregeln zur Unterd uͤckung des befagten Handels wirksamer und ö den bereits von Großbritannien ergriffenen aͤhnlicher zu machen, die Verpflichtung uͤbernommen, mit Zustim— mung der schwedischen Reichsstaͤnde und des Strothings von Norwegen, zu denselben noch peinliche Gesetze hin— zuzufuͤgen, durch welche die Theilnahme schwedischer oder norwegischer Unterthanen an dem Sklavenhandel mit einer der Groͤße des Verbrechens angemessenen Strafe q belegt werden soll. Durch Artikel 2 und Z wird das gegenseitige Vi— sitations, Recht in Ansehung der des Sklavenhandels ͤ verdächtigen Schiffe festgesetzt, jedoch mit der Maaß— . gabe, daß dieses gegenseitige Anhaltungs- und Durch—

Meeres, noch in den europäischen Meeren außerha b der Straße von Gibraltar, nordwärts vom 37sten Grade . nördlicher Breite und innerhalb und oͤstlich vom Me⸗ ridan von Ferro ausgeuͤbt werden soll. 2. Daß alle Schiffe der K. Marine beider Natiouen, die hiernach zur Verhin— derung des Selaven⸗-handels gebraucht werden, von ihren resp. Regierungen mit einer Abschrift der dem gegenwaͤrti⸗ gen Tractate beigefuͤgten Instructionen, die als ein in tegrirender Theil desselben anzusehen sind, in Englischer, Schwedischer und Norwegischer Sprache versehen wer— . den sollen; welche Instructionen, ohne gemeinschaftliche . Zustimmung der hohen contrahirenden Partheien, nicht verandert öder modifieirt werden durfen. 3. Daß die Namen der verschiedenen, mit solchen Instructionen versehenen Schiffe, nebst der Staͤtke eines jeden und den Namen ihrer Commandeure, von Zeit zu Zeit von der Macht, welche dieselben ertheilt hat, der andern ho hen contrahirenden Parthei sefort mitgetheilt werden sollen. 4. Daß keine der beiden contrahirenden Par— theien bei ihrer Marine nicht mehr als zwoͤlf solcher, zu vorbesagten Visitationen ermaͤchtigten Schiffe haben foll, ohne vorgaͤngige Zustimmung der andern Parthei. 5. Daß das Visitationsrecht, wie es wechselseitig von den beiden hohen contrahirenden Partheien zugestanden worden, gegen die Kauffahrteischiffe, welche unter Con— voy einer der mehrerer Kriegsschiffe einer der beiden Maͤchte segelten, nicht direct in Anwendung gebracht werden soll. Sollte, gegen alle Erwartung, der Com— mandeur eines Kriegsschiffs einer der beiden Regierun— gen, die zur Unterdruͤckung des Selavenhandels ge— braucht werden, triftige Grunde zum Verdacht haben, daß ein Schiff, unter Convoy der andern Regierung, wirklich Sklaven, die zum Verkauf bestimmt sind, am

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suchungs-Recht nicht innerhalb des mittelländischen

rend der Reise zum Handel an Bord genommen won

er sich selbst an den Commandeur der Convoy wenden und ihm feinen Verdacht mittheilen. Letzterer sa dann, in Begleitung, entweder des Commandeurs zg Kreuzers selbst, oder irgend eines Officiers, den letter zu seinem Stellvertreter ernennen mag, zur Visitatinn des verdächtigen Schiffs schreiten. Der Commander der Convoy soll bei der Visitation der verdaͤchtigg Schiffe und der eventuellen Anhaltung derselben, den Geiste und wahren Sinne gegenwartigen Tractats g mäß, alle moͤgliche Huͤlfe und Beistand leisten.

Art. 4. Besagt daß, um den Schiffen beider N tionen, die wegen Betreibung des Sklavenhandels am gehalten worden, mit dem geringsten Zeitverlust um der wenigsten Unbequemlichkeit, das Urtheil zu sprechen von den resp. Souverainen gemischte Gerichtshoͤfe, an einer gleichen Anzahl von Mitglieder bestehend, ernanj werden sollen, zugleich ist festgesetzt, daß einer der he sagten Gerichtshoͤfe in einer der Besitzungen Sr. Briß tischen Maj. an der Afrikanischeu Kuͤste, die bei Au wechselung der Ratificationen dieses Tractats namhas zu machen ist, und der andere auf der Insel St. Bu thelem9y in Westindien errichtet werden soll, die S Maj. dem Koͤnige von Schweden und Norwegen g hoͤrt, wobei sich jedoch die beiden hohen contrahirende Partheien das Recht vorbehalten, den Platz, wo da Gericht innerhalb ihrer Besitzungen residirt, nach Bo lieben zu verändern.

Durch Artikel 5. verpflichtet sich jede der beiden hohen contrahirenden Partheien den Unterthanen da andern alle und jede Verluste zu vergüten, welche respect. Kreuzer derselben durch gesetzwidriges und wih kuͤhrliches Anhalten ihrer Schiffe ihnen verursacht haben.

Art. 6. handelt von den zu forderden und resp. zu gewaͤhrenden Entschaͤdigung im Fall die Offiziere, welche die zur Unterdruͤckung des Sklavenhandels bestimmrn Schiffe befehligen, dabei von den Stipulationen dieset Tractats abweichen.

Nach Art. 7. Im Fall klare und unlaͤugbare Bu weise vorhanden, daß einer oder mehrere Sklaven waͤh

den sind, das Schiff in der im Art. 2. erwähnten Weist angehalten und ihm der Prozeß gemacht werden. Fey ner ist gegenseitig ausgemacht, daß alle Kauffahrteischifft welche in der Naͤhe der Afrikanischen Kuͤste treibend oder segelnd innerhalb eines Grades westlich von besey— ter Kuͤste, zwischen dem 20 Gr. N. Br. und demselban Grade suͤdl. Br. oder in irgend einem der Fluͤsse, Golst oder Buchten dieser Kuͤsten, innerhalb der oben angege benen Graͤnzen oder an irgend einer Stelle innerhah derselben vor Anker liegend angetroffen werden, gesehlich angehalten und vor die errichteten Getichtshoͤfe gestel werden sollen. Vorausgesetzt, daß das Schiff sich nag seiner Einrichtung und Verhaͤltnissen, als ein zum Sklavenhandel gebrauchtes Schiff darstellt. (In Punkten werden dabei die Einrichtungen und Verhaͤlt. nisse angefuͤhrt, wodurch die zum Sklavenhandel be stimmten Schiffe sich von anderen unterscheiden.) Es sind neuere Briefe von Cape⸗-Coast, Castle angt⸗ kommen. Es herrschte kein guter Gesundheitszustand in dieser Colonie. Die Ashantees hatten nichts wieder un ternommen.

Nach Aussagen von Birmanischen Deserteurs und Gefangenen aus der Affaire von Rangoon befand sich der General und Minister Mountshooeza in der Naͤhg, mit dem Auftrage, den dritten Tag des kommenden Mondes den Frieden zu unterhandeln, wenn das Ge⸗ fecht unguͤnstig fuͤr die Birmanen abliefe. Da dies der Fall war, so schmeichelt man sich mit einer baldigen Beendigung des Krieges. Der Sieg von Rangoon

herz

hiesi 61 Hrüͤssel und Calais nach England zu begeben. Die Ab, lange im Stalle gefuͤttert werden mußten, entstanden.

zesenheit J. J. K. K. H. H. wird mehrere Monate dau— n / Henera gegensehen.

er allgemeinen Preuß. Staats- Zeitung unter der Ru— bare Regen, durch Gewitter-Elektrizität geschwaͤngert, hrik: „Stockholm den 10. Mai“ aufgenommene Arti- in den letzten Tagen des Monats sehr gedeihlich

el des Inhalts:

ir die getrennten Ehen. m Schwedischen zur Ueberschrift Upplöste Hjönrlag ufgeloͤsete Ehepaare) und begreift ünter dieser allge- oll. Die Baͤume treten in die Bluͤthe; Alles verspricht einen Benennung nicht nur die gesetzmaäͤßigen Eheschei— ngen, sondern auch alle uͤbrigen durch den Tod verflossenen Monats April war der Bestellung der Aecker

ten Tagen des Monats April hatten die Feldarbeiten en Anfang genommen, sie mußten aber wegen der getretenen rauhen und nassen Witterung eingestellt rden, jetzt werden sie wieder fortgesetzt. Die Winter—

wurde am 23sten Deecbr. zu Calcutta mit einer großen sten besonders in der Niederung stehen gut, nur die von

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Bord habe oder sonst, den Verfuͤgungen dieses Traetan Parade, der der General, Gouverneur beiwohnte, Ar den Feldmaͤusen angegriffenen großen Strecken wollen noch zuwider, mit dem Sklavenhandel beschaͤftigt sei, so se sillerie⸗ Salven und andern Lustbarkeiten gefeiert. nicht gruͤn werden, und mehrere Winterfelder haben annover, 27. Mai. Ihre Konigl. Hoheiten, der umgepfluͤgt werden muͤssen. Durch die in diesem Jahre

und die Herzogin vom Cambridge, haben gen so spat eingetretene Frühlingswitterung ist faär den

reg , : begleitet von Ihren durchlauchtigen Kindern, die Landmann in einigen Gegenden große Verlegenheit we—

tern, 96 2 esig' Residenz verlassen, um sich über Duͤsseldorf, gen des Futters für das Vieh und die Schaafe, die so

II. Brandenburg. Potsdam. Die schoͤne und durfen wir der Ruͤckkehr des durchlauchtigsten fruchtdare Witterung in den letzten acht Tagen des Mo— L-Gouverneurs vor Ende des Augusts nicht ent- nats April wirkte mit Wunderkraft auf die Vegetation . aller Pflanzen-, und Baum Gattungen, und die Natur entwickelte sich in dieser Zeit unglaublich rasch; Weizen, J neil g nen b. Winterroggen und Ruͤbsen stehen im Allgemeinen gut . n. und im uͤppigen Wuchse; auch dem SoCmmerroggen und Berlin. Da der aus der Liste der Boͤrsenhalle den Haser-Saaten, denen die vorhergegangenen heftigen r. 3980. vom 18. d. M. entlehnte und in Nr. 118. Stuͤrme nachtheilig gewesen, wurde der schoͤne frucht⸗

* ; Frankfurt. Zar Bestellung des Sommergetreides und Einem amtlichen Verzeichniß zufolge sind im vori, der Gartenfruͤchte ist die Witterung in der letzten Halfte

gen Jahre in dem entlegenen Wermlands- Lehn des Mogats bejonders guͤnstiz gewesen.

F936 Kinder geboren, wovon 455 uneheliche; ge— II. Pommern. Stettin. Die Saaten ste⸗

e. storben 3021 Personen, worunter sieben Selbstmoͤr, hen bei dem güunstigsten Werter ausgezeichnet gut.

ber. Getraut wurden 1459 Paare, allein man Cöslin. Das im letzten Drittheil des Monats ein— traut seinen Augen kaum, wenn man lieset, daß getretene warme und fruchtbare Fruͤhlingswetter ist der dagegen auch 890 Ehescheidungen vorgefallen und Wintersaat sehr guͤnstig gewesen, welche denn auch an die Stadt Christinehamm unter andern doppelt so den mesten Orten ein freudiges Ansehen gewonnen viel Scheidungen als Trauungen sahe! Es setzt hat. Strallund. Die unguͤnstige Witterung dieses doch wahrlich das Eintreten eines chemischen im Monat Maͤrz hat nicht so nachtheilig auf die Win⸗ Prozesses in unserer allgemeinen Sittlichkeit vor- tersaat eingewirtt, als man befuͤrchtete; es hat sich aus, der, im geradesten Widerspruch mit der Jahr dieselbe vielmehr durch die seit der Mitte des April hunderte laug so belobten Einfalt und Unschuld eingetretene milde und fruchtbare Witterung merklich unseres Provinzial-Volks, fuͤr alle individuellen etholt und sie liegt sogar in manchen Gegenden ausge— Staats- und National-Verhaͤltnisse, die in den zeichnet staͤrk und gut; auch ist seitdem mit der Bestel⸗ Augen denkender und empfindender Menschen nur lung der Sommersaat bedeutend vorgeschritten und hin einigen Werth haben koͤnnen, mit Schauder erre, und wieder zeigen sich schon die Keime von Schotenkorn. genden Folgen droht. IV. Schlesien. Breslau. Der Landmann

die öffentlichen Sitten einer achtungswerthen Nation ist bei der nun eingetretenen guͤnstigen Witterung mit uf eine hoͤchst ungerechte Weise verunglimpft; so hält der Sommereinsaagt beschäftigt, welche in kurzem been— se Redaction sich zur Berichtigung jenes Artikels um digt sein wird. Der Weizen steht in den meisten Ge⸗ „mehr verpflichtet, als sie durch zuverläͤssige und glaub, genden sehr gut, nicht so der Roggen; dieser hat hie uüͤrdige Nachrichten uͤber jenen Gegenstand eines Bes—

ren belehrt worden ist. at naͤmlich in seinem Artikel zwei von einander we, im Oelsner Kr. hat sogar ein großer Theil um geackert

ntlich unterschiedene Dinge verwechselt. In dem Ver⸗ werden muͤssen, eben so im Trebnitzer Kr. Ohnerachtet ichnisse, weiches jeder Provinzial-Gouverneur der mit der vielen Winternaäͤsse bemerkt man doch, daß der Bo—

und da, namentlich im Rimptscher, Namslauer, Stein Der Hamburger Verfasser auer, Wohlauer und Brieger Kreise bedeutend gelitten;

Anfertigung der Seelenliste des Königreichs beauf, den, selbst auf den Wiesengründen, aäußerst aufgetrocknet

fagten Commission alljährlich übergiebt, findet man und daher keine ergiebige Heuärndte zu erwarten ist. ter andern Rubriken, eine fuͤr die in der Provinz Dagegen verspricht die Fuͤlle der Baumblaͤtter einen

verwichenen Jahre geschlossenen, und eine zweite reichlichen Obsterttrag. Liegnitz. Die Saaten stehen

Diese letztere Columne hat gut, mit einiger Ausnahme in sandigen Gegenden, wo die Wintersaat durch die kalten Winde gelitten haben

eine reiche Aerndte. Oppeln. Die Witterung des

es oder des andern Theiles aufgelsseten Ehen. zur Fruͤhjahrs-Einsaat nicht uͤberall gleich günstig, weil

sese letzteren Fälle sind natuͤrlicherweisẽ die haͤufigsten, der Frost des Bodens erst in der zweiten Hälfte des sonders auf dem platten Lande, wo die Ehescheidun! Monnts ganzlich verschwand. Die Wintersaaten stehen naäͤußerst selten sind, und Schweden kann in dieser gut. Sie haben sich durch die warmen Regen in den ziehung mit jedem andern Staate wetteifern, wo letzten Tagen des Monats sehr erkräftigt und bestau det.

gottes fuͤrchtigen Gesinnungen und die Sittlichkeit V. Po se n. Po sen. Die Witterung im April war, Einwohner sich vereinigen, um die Heiligkeit des wenn gleich veraͤnderlich und kuͤhl, fuͤr die Saaten nicht ichen Bandes zu erhalten. ; nachtheilig, nur haben die oͤftern Nachtfroͤste den Wachs⸗ thum des Grases behindert, und die anhaltende Naͤsse

nowir th schaftliche Berichte aus dem Innern hat die Bestellung der Sommersaat verzögert. Die in

des Reichs vom Ende April. den letzten Tagen des Monats eingetretene warme und

J. Westpreußen. Danzig. Schon in den fruchtbare Witterung hat dagegen die Vegetation außer— ordentlich erregt, und Hoffnung zu einem gesegneten

Jahre ist vorhanden. Bremberg. Die Saaten für den vergangenen Winter sind vollstaͤndig bestellt. Sie stehen im Allgemeinen gut. Die Durchwinterung des Viehstandes wurde den Landbewohnern in mehreren

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