1825 / 144 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 24 Jun 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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befindlichen Pmersonen Brittische Unterthanen sind, sol— len, im Fall eines Verdachts auf sie, mit Beschlag be legt werden durfen, wenn sie innerhalb acht Leagues (statt, wie bisher, vier) von der Kuͤste zwischen North Foreland und Beachy Head angetroffen werden. Perso nen, die bezuͤchtigt wuͤrsen, Schleichwaare am Leibe zu tragen, sollten, ehe sie durchsucht wuͤrden, befugt sein, zu verlangen, daß sie von dem Zollbeamten vor einen Friedensrichter oder vor seinen Obder-Beamten gebracht wurden, damit derselbe beschwöoͤre, daß er einen vernuͤnf tigen Grund zu dem Verdacht habe, und sollte es er— hellen, daß der Zolldeamte die Person muthwillig oder willkuͤhrlich aufgehalten, so solle er Strafe erleiden. So auch der, welcher muthwillig und unnnsthig nach dem bestehenden Gesetze Personen, die am Strande her umgeschlichen, hatte verhaften lassen.

Dr. Lushington wandte ein: Fremde Mächte wuͤr— den, zu großer Beschwerde der Unsrigen, wie Schweden schon juͤngsthin geihan, das gleiche Durchsuchungsrecht an ihren Kuͤsten in Anspruch nehmen, und es sei nicht abzusehen, mit welchem Rechte wir es ihnen verwehren wollten. Der General-Anwald sagte: es sei aber derselbe Grundsatz, den Frankreich diesen Augenblick so— wohl in Europa als Westindien in Anwendung bringe. Dr. Lushington: Wenn das völkerrechtlich sei, habe er nichts zu sagen; wollten wir aber unsre Befugnisse ausdehnen und Neuerungen einfuͤhren, so wurde jeder Seestaat uns gesichwinde folgen wollen. Die Clausel in diesem Betreff wurde jedoch genehmigt; die audre wegen persoͤnlicher Durchsuchung aber blieb noch aucs— ge se zt. Den nachdruücklichen Resolutionen, welche am 28sten v. M. fuͤr die Katholische Emancipation bei dem Her zoge v. Buckingham dreißig, in Irland beguͤterte Pro—

testantische Peers faßten, sind hernach noch zwanzig

Noblemen beigetreten. Wie man vernimmt, sind die durch den Marq. v. Londonderry vorgetragenen Resolu tionen aus der Feder des Lords Ellenborough geflossen. Die Lords Fitzwilliam, Derby, Devonshire, Leinster, Dowushire, Buckingham, Clifden, Kingston und Lon— donderry, die dabei waren, haben zusammen wohl 700, 000 Fl. jaͤhrliche Einkuͤnfte.

Wegen der vielen Transportationen, die geschehen sind, befinden sich jetzt nicht mehr als 250 Gefangene in

Newgate und darunter sind 40, uͤber deren Todesurtheile wel besonders von Norwegen, Daͤnemark, Schweden

Se. Maj. zu entscheiden haben.

Ueber die neulich aus Rangoon gemeldete Ein nahme des Birmanischen Forts zu Syriam am 11. Ja⸗ nuar enthalt die Hofzeitung nun den Amtsbericht des Sir A. Campbell, der unsern Verlust auf einen Todten und 31 Verwundete angiebt, und daß der Feind (unge—⸗ achtet seiner früheren völligen Niederlage) wieder ein Heer zum Angriff auf Rangoon sammle.

Vom 14 Juni. Am Sonnabend ertheilten Se. Maj. dem Grafen Liverpool und am Sonntag den Lords El⸗ don und Wellington, so wie dem Grafen Muͤnster Pri⸗ vat Audienzen. Sie arbeiteten auch Sonnabends mit dem Herzege v. Jork in Militair⸗Geschästen. Heute

halten Sie geheimen Rath in Carttonhouse und neh⸗

men die Berichte uͤber die Todes Urtheile von April und Mai entgegen.

Am Sonnabend Nachmittag arbeitete der Franz. Geschaͤftstrager mit Hrn. Canning im auswärtigen Amte.

Am Freitag wurde die K. Einwilligung zu nicht

weniger als 90 Bills gegeben.

Gestern kündigte Graf Bathurst im Oberhause an, heute auf die zweite Lesung der Korn⸗-Bill antragen zu wellen.

Im Unterhause fand der Ausschuß uͤber die Bren⸗ nerei⸗Bill statt und Hrn. Westerns Einwendung wider die Zulassung von Rum zum Rectificiten (Verwandeln in Gin) ward mit 51 gegen Ü3 verworfen, nachdem der

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Laäaͤnder gegen ihre Colonien, mehr stiefmuͤtterlich

neue liberale Handelspolitik sowohl auf den Han

selben zufolge soll der Kanzler und Vicekanzler das Re sität anzustellen.

im Unterhause abgestattet, hat die Regierung unt den Zallbeamten mehr am Leibe durchsucht werden sel Dagegen soll es letzteren frei stehen, verdaͤchtige Per

nen vor die nächste Magistratsperson oder seinen Ver setzten zu fuͤhren und seinen Verdacht eidlich zu bekt kischen Angelegenheiten im auswaͤrtigen Ministerium

hiente nur aus Eigensinn oder Chicane gehandelt, so ber einer Strafe unterworsen.

Consols 913.

München, 14. Juni. In der fuͤnf und zwanzig mm offentlichen Sitzung der Kammer der Abgeordneten uurden die Berathungen in Vet reff. des Handels mit Ftaatspapieren fortgesetzt. Fuͤr das in Antrag gebrachte hesetz gegen die sogenannten Zeit käufe, wurden im We⸗ ntlichen diejenigen Gruͤn ae wiederholt geltend gemacht nd naͤher ausgefuüͤbrt, welche in den von der Buͤhne ergeiragenen Neden der Abgeordneten Hacker und Rud, art enthalten sind, und es wur de noch bemerkt: die ermal best henden Gesetze seien zweifelhaft und unge— sgend, sie verboͤten zwar Hazardspiele und Wetten, ber die Subsumtion der auf die bloße Cours Differenz techneten Schein kaufe der Papiere au Zeit unter die—

Kanzler der Schatzkammer seine Ueberzeugung erklaͤrt h daß den Gerste-Anbauern dadurch nicht werde gesch werden. Die Vrwandlung sei so leicht nicht, und fordere betrachtliche Kosten und Sorgfalt, werde R und auch wegen der Abgabe, den Englischen Bren nicht benachtheiligen; hingegen sei einleuchtend, def unsern Colonien vortheilen wurde, die darauf wohl nen Anspruch hatten, indem das System, wernach während des Krieges behandelt worden, nicht la nöthig sei; ein System, gleich dem der meisten and

das eines Mutterlandes (Hört!). Wie die Colonien dieser Erleichterung fuͤr den Absatz ihres Erzeugn berechtigt seien, so werde dieselbe auch den Vortheil ses Landes nicht schmälern können.

Der Bericht des Subsidien⸗Ausschusses wurde gelegt und vrrursachte langere Discussionen.

Die Bill wegen des westlichen Schifffahrts passirte heute im Unterhause; das sich hauptsaͤchlich der Maschinen Ausfuhr, den Combinations, Gesetn s. w. beschäftigte. Im Oberhause erhielt auf Grafen Bathurst Antrag die Bill wegen des Verh unsrer Colonien mit fremden die zweite Lesung.

Es sind heute Briefe aus mehreren Gegenden diens von sehr kundigen Brittischen Offizieren emgeg gen, die ein sehr duͤsteres Bild vom Zustande un Militairmacht in dem Grade geben, daß man bei gerer Fortdauer des Birmanen-Krieges sehr fuͤr m Herrschaften in Indien wuͤrde fuͤrchten muͤssen. In nem Dorfe in Decan fand man eine Schrift angese gen, welche verkuͤndigte, daß jener Krieg als der fang der Befreiung Indiens vom Englischen Joche an sehen sei.

Am 7. d. M. hat der Lord-Lieutenant von Rl die Insurrections-Acte auch suͤr alle Distriete, wo solche noch bestanden hatte, außer Kraft gesetzt.

Nach den, dem Parlamente vorgelegten Paw uͤber die Schifffahrt Großbrittanniens wahrend der J 1822, 1823 und 1824, beschäftigte der Brittische del im ersten Jahre 98976 Brittische Seeleute, im genden 112244 und 1824, 108700. Die Zahl der in dischen Seeleute hat sich demnach seit dem Jahre l ungesäͤhr auf 10000 vermehrt. Noch guͤnstiger ist! Verhältniß in Betreff der Seeleute fremder Natien welche der Handelsverkehr nach England gesuͤhrt

ngen sei nirgends mit Bestimmtheit ausgedruͤckt; da. hätten sich im Jahre 1820 uͤber die erst in neuerer it hervorgertetene Erscheinung eines schwindelnden Pa⸗ nhandels so viele und heftige Controversen erhoben, vzurch Richter und Partheien in Verlegenheit und Awirrung gebracht worden. Der gegenwärtige Stand öffentlichen Effekten gebe keine Buͤrgschast gegen die iederkehr des Uebels, vielmehr habe die Erfahrung lehrt, daß das Spiel mit den Papieren den hoͤch sten rad in einer Periode erreicht habe, wo sich dieselben eit uͤber den Nennwerth gehoben. Gerade die Zei Ruhe sei diejenige, wo man mit Ruhe Gesetze fuͤt EZukunft berathen und geben müsse. Fragmentarische sietze koͤnnten, wo sie durch besonders wichtige Be⸗ inmnisse hervorgerufen würden, niemals völlig umgan, werden und aus Fragmenten entstehe am Ene ein ines. Von einer Obervormundschaft sei hier die Re nicht, man wolle keineswegs dem Kaufmann vor sreiben, daß und wie er seine Gelder umkehren, seine ishäfte betreiben soll, es handle sich nur davon, sol⸗ E Unternehmungen, welche fuͤr das gemeine Wesen nder schäbdlich sind, nicht nur Handelsleute und Ne⸗ janten, sondern auch viele Private zu Falle gebracht hen, Treue und Glauben untergraben und den Hang kuͤge, zum Truge befördern, den nicht verdienten chutz des Staates, die gerichtliche Klage zu entziehen, durch solide Geschäͤfte nicht den mindesten Eintrag eiden, das Rechts- Prineip nicht verletzt, sondern lmehr festgehalten, und die Ruͤcksichten der Moral— Staate politik gebuüͤhrend beachtet wurden. Nicht hen die Freiheit des Handels sei es abgesehen, sondern gegen gemeingefährliche und gemeinschaͤdliche Opera— nen, und wer nicht Vaterlandsliebe genug habe, um den heilsamen Schranken der buͤrgerlichen Ordnung Aufopferung einer ungemessenen Seldstsucht zu un— werfen und feine Interessen mit jenen seiner Mit— ger und des Staatsganzen in Einklang zu setzen, dem sei nichts verloren, wenn er mit seinem Porte ile uͤber die Grenze wandere.

düͤnchen, 17. Juni. IJ. MM der Koͤnig und Koͤnigin mit JJ. KK. HH. den Prinzessinnen sind uin en Tegernsee zuruͤck wieder in Nymphenburg getroffen.

In der sechs und zwanzigsten oͤffentlichen Sitzung Kammer der Abgeordneten hielt der Köoͤnigl. Com— sair, Staats Rath v. Stuͤrmer, Vortrag uͤber folgende fes Vorschlaͤge der Regierung: 1) uͤber die Heimath, lber die Ansaäͤssigmachung und Verehelichung, 3) uͤber Grundbestimmungen fuͤr das Gewerbswesen in den en aͤlteren Kreisen des Königreiches. St. Petersburg, 8. Junl. Das im Gouvernement achan in der Provinz Kaukasien angesiedelte Kal— kenVolk, das bisher unter dem Departement der

Preußen. Die Zahl derselben ist nämlich von 2 auf 42000 gestiegen; ein Beweis, wie wohlthaͤtig?

Englands als auf den Handel anderer Nationen Die Zahl der Seeleute, welche Norwegens Seef nach England verwendet, hat sich in den letzten 3 ren von 3000 auf b0o00 vermehrt, die der Preußish von 2221 auf 5826, und die der Daͤnischen von auf 1400. Dagegen hat die Zahl der Franzoͤsis. Si leute, die nach England gekommen sind, sich im Ich 1822 von 7694 auf 7457, und die der Nordamericzn schen Freistaaten von 6ö000 auf 5400 vermindert. Es ist so eben dem Parlament eine Bill * gen Herstellung einer bessern Disciplin auf den Un

versitaͤten Cambridge und Oxford vorgelegt worden. De

haben, Constables in dem Gerichts sprengel der Unirn

Nach dem Committee Bericht, den Herr Hern

andern beschlossen, daß von nun an kein Fremder n

tigen. Ergiebt sich dieser ungegruͤndet und hat der mw, ist jetzt unter das Ministerium des Innern ge⸗

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be Cathegorte rechtsunguͤltiger und strafbarer Hand⸗

stellt worden. Unter ihm hat der Generalgouverneur

der Provinzen Kaakasien und Georgien, Generalgouver— neur General-Lieutenant Terwolow, die Leitung dessel⸗.

ben. Die Kalmuͤcktsche Landes Gerichtsbarkeit zerfällt in drei Zweige. Die hoͤchste derselben besteht aus der Commission zu Astrachan, zu welcher als Mitglieder der Civil und Vice-Gouverneur, der Gouvernements-Pro⸗ cureur, ein besonderer Kalmuͤcken⸗Oberaufseher mit zwei ihm beigeordneten Gehuͤlfen, zwei Kalmuͤcken-De⸗ putirte, ein geistlicher und ein weltlicher, gehoͤren. Die Bezirks-Gerichtsbarkeit uͤbt die Behörde (Sargo) aus. Sie zaͤhlt 8 Richter, zwei der angesehensten Geistlichen und sechs Volksaäͤltesten. Dann steht jeder Uluff (Kal— muͤckische Kibitkenschaft) noch unter einem besondern Pristaw (Aufsentzer).

Eine K. Ukase vom 10ten April gestattet unver— moöͤgenden Edelleuten und verabschiedeten Beamten, wie dem niedern Adel des Rusüsch-Polnischen Gouverne— ments, ihres Ranges und ihrer Wuͤrde unbeschadet, in untre Kaufmanns Gilden zu treten und Handel zu treiben.

Warschau, 14. Juni. Se. Maj. der Kaiser und Konig haben den in der gestrigen Sitzung beider Kam— mern zum Schlusse des Reichstags folgende Rode ge— halten:

Repraͤsentanten des Koͤnigreichs Pohlen! Ihre dritte Session gewaͤhrt Er zebnisse, zu denen Ich Ihnen nicht genug Gluͤck wünschen kann. Sie haben mit Ruhe und Weisheit gerathschlagt, die Erwartung Ihres Va— terlands erfüllt und Mein Vertrauen gerechtfertigt. Die Religion hat von Ihnen eine gesetzmäßige und verstän— dige Huldigung erhalten; ihre Rechte sind mit den Ein— richtungen und Formen, deren Aufrechthaltung das df⸗ fentliche Wohl erheischte, vereinbart worden, und das erste Buch Ihres neuen buͤrgerlichen Gesetzbuchs hat die Grundlagen eines Gesetzgebungssystems gelegt, wel— ches dem Staate, den Beduͤrfnissen und Sitten der Ge— sellschaft, die es regieren soll, angepaßt ist. Ihre künftigen Versammlungen werden diese wichtige Arbeit) vollenden. In den Gesetzen uͤber das Hypoth kenwesen. und in mehreren Theilen Ihres Straf Gesetzbuchs hatten die Erfahrung einige Maͤngel bezeichnet; sie haben die— selben verschwinden lassen. Die langwierigen Ungluͤcks— faͤlle, die Sie betroffen, hatten das Grundeigenthum mit Schulden belastet. Als wahre Stuͤtze des Staats forderten dieselben eine Erleichterung; Sie haben die Nothwendigkeit eingesehen, ihnen zu Huͤlfe zu kommen. Die Hindernisse, welche die Ausfuͤhrung des Gesetzes uber den Grundbesitzer Verein hemmen konnten, werden beseitigt werden; und unter dem guͤnstigen Einfluß die— ses Gesetzes, so wie der emsigen Sorgfalt, welche dessen Ausfuhrung leiten wird und des besonderen Beistandes, welche die Regierung für diejenigen Fälle zugesichert hat, wo die Wohlthaten des Gesetzes selbst sich noch

als ungenügend zeigen wurden, werden Sie, wie ich

hoffe, die letzten Spuren Ihrer Ungluͤcksfalle verschwin— den sehen.

Ich habe Mich beeilt, alle Mir von Ihnen vorge⸗ schlagenen Verbesserungen anzunehmen; Sie haben Ih⸗ rerseits alle Gesetzentwürfe angenommen, die Ich Ihren Berathungen habe vorlegen lassen. Dieser Austausch von Wanfchen und Einsichten, dieser gegenseitige Ein⸗ klang, die einzigen Mittel zur Befestigung der Insti⸗ tutionen, deren Sie sich erfreuen, sind deren wahrer

gluͤckliche Einigkeit zu befestigen und die Mittheilungen, deren Frucht sie ist, waͤhrend des Zeitraums bis zum naͤchsten Reichtztage zu unterhalten, wird ein, aus Ih⸗ rer Mitte genommener Ausschuß fortdauernd an der Anfertigung der Gesetzentwürfe Thel nehmen.

Sie haben Mir verschiedene Gesuche überreicht;

Ich werde sie saͤmmtlich in reifliche Erwägung ziehen und

Zweck, so wie ihr wesentlichster Vortheil. Um eine so

ö!

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