1825 / 147 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 28 Jun 1825 18:00:01 GMT) scan diff

zn Allgemeine

9

Berlin. Seine Majestaͤt der Konig haben, wie das Militair-Wochenblatt meldet, am 18. Juni:

Den General der Infanterie Grafen Gneisenau, zum General- Feldmarfchall;

Zu Generalen der Infanterie und Kaval lerie: die General-Lieutenants Prinz von Hessen— Homburg, v. d. Knesebeck, v. Borstell, Graf Zieten, Herzog Carl v. Mecklenburg, v. Hake;

Zu General Lieutenants: die General⸗Majors Krauseneck, von Tippelskirch, von Schöoͤler, Braun, v. Natz mer, v. Luck, Prinz Friedrich von Preußen, Prinz Friedrich der Niederlande, Prinz Wilhelm von Preußen;

Zu General⸗Majors: die Obersten v. Czettritz, Com. der 15. Kap. Brig., v. Brause, vom Cadetten— Corps, Graf Nostitz, Com. der 2. Garde⸗Kav. Brig. , zu befoͤrdern geruht.

Se. Majestaͤt haben folgende Allerhoͤchste Kabinets— Ordres erlassen:

Ich uͤbergebe dem Krieges-Ministerium hierneben Meine Bestimmungen wegen Stiftung 1) des Dienst— Auszeichnungs⸗-Kreuzes fuͤr Offiziere, und 2) der Dien st Auszeichnung fuͤr Unteroffiziere und Gemeine, um sie der Armee bekannt zu machen. Zur Erhohung der Feier des heutigen Tages, nehme Ich Veranlassung, den aus der verhangnißvollen, glorreichen Zeit der Kriegesjahre von 1813, 1814 und 1815, im stehenden Heere noch fort dienenden Combattanten, vom Feldwebel abwaͤrts, als ein Anerkenntniß treuer Pflichterfuͤllung und zwar: 1) denen, welche alle drei Feldzuͤge mitgemacht haben, die 1ste Klasse; 2) denen, welche zweien oder einem der— selben beigewohnt haben, die 2te Klasse; und 3) denen im Jahre 1815 Eingestellten, welche den Feldzug nicht mitgemacht haben, die 3te Klasse der Dienst-Auszeich— nung unter den, im 6ten Abschnitt der Anlage enthal— tenen Bedingungen zu verleihen. t

Berlin, den 18. Juni 1825. (gez) Friedrich Wilhelm. An das Krieges-Ministerinm.

Ich habe beschlossen, die heutige zehnjährige Jah⸗ resfeier des Sieges von Belle Alliance, welcher den letz— ten Feldzug so ruhmvoll entschied und die Befreiung des Vaterlandes vollendete, durch Stiftung einer Aus— zeichnung J. fuͤr Offiziere bei 26jahrigen treuen Dien⸗ sten in der Armee; II. fuͤr Unteroffiziere und Gemeine, welche sich uͤder die Zeit der gesetzlichen Berpflichtung hinaus den Beschwerden des Militairdienstes widmen zu bezeichnen und das Andenken an jene glorreiche Zeit fuͤr die Armee dadurch unvergaͤnglich zu erhalten J. 1) Die Auszeichnung fuͤr Offiziere soll in einem gol— denen Kreuze bestehen, aus dessen einer Seite E. VW. III. mit der Krone, auf der andern die Zahl XXV. befindlich ist, und welches auf der Brust, an einem kornblumblauen Bande getragen und „Dien st⸗Aus—⸗ zeichnungs-Kreuz“ benannt wird. 2) Den An— spruch darauf erhält nach 25jäͤhriger Dienstzeit jeder Offizier des stehenden Heeres und der dahin zu rech— nenden Abtheilungen. 3) Bei Berechnung der Dienst— zeit gelten die, deshalb bestehenden Grundsaͤtze und die

= me = ,,,

Kriegesjahre werden doppelt gerechnet. 4) Die trage auf Verleihung des DienstAuszeichnungs Kr

werden, durch die vorgesetzten MilitairBehoͤrden h . 36 das Krieges-Ministerium gerichtet, von diesem ge l U ( l S t 6d 4d t 8 3 ( ! t U n und Mir zur Bestätigung vorgelegt. 5) Die g ö g rale der Armee, obgleich sie die nämlichen und

hohere Anspruͤche an dasselbe Jhaben, erhalten c doch nur, wenn sie es wuͤnschen und bei Mir M einkommen, da fast keiner unter ihnen befindlich * nicht ö durch ausgezeichnete Dienste im K und im Frieden zu den hoͤhern und höͤchsten 16 kenntnissen des Verdienstes 3 ae. . 1) MWS 147. 6 Auszeichnung fuͤr Unterofficire und Gemeine soll 2 . 226 ö. ee, m, , . st⸗Au szeichnun g“ an g . 2

ornblumblauen Bande mit dem darauf befesti i i J 1. menszuge, auf der linken Brust 6 . rn n n, en,, earn ea me; drei Klassen erhalten, wovon die 1ste, den Na— zug in Golde und das Band mit gelbem Rande 2te den Namenzug in Silber und das Band min

ßem Rande, die ste den Namenszug in Eis. * . U gegen in seinen ubrigen Entwuͤrfen bestärkt sei. Wir Band mit schwarzem Rande 6 J 7 ar. . I. Amtliche Nachrich ten. wollen bloß die Abweichungen von seinen fruheren Vor⸗ Klasse giebt die vollentete 21jahrige, auf die 2Tte 0 schlagen bemerken. Der hohe Preis des rohen Bleis die vollendete 15jahrige, und auf die 3te Klast Kronik des 433 ges. . in Stand, die schuͤtzende Abgabe zu vermindern. vollendete 9aͤhrige Dienstzeit Anspruch, wobei K Auf fremde Linnen wolle er fuͤr einige Jahre einen

jahre doppelt gerechnet werden. 37 Die Dienstzeit Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzes⸗ ] Einfuhrzoll vom Werth legen, der jährlich kleiner werde,

vom Eintritt in das stehende Heer bis zum Aussch Wilhelm von“ reußen, nebst Hoͤchstdero Fami um so die in landischen Fabriken anzureizen, daß sie aus demselben und den zu , H n Fischbach in Schlesien, abgereist. nichts unversucht ließen, um den fremden gleichzukom⸗ Abtheilungen des Heeres, berechnet; die als Ver sonh IUmen, zumal in Irland, wo das Weben mehr durch zu ,,, Anstellung also nicht in Anwend un * ire, een. . . 6 . 3 bracht. 4) Wer nach erlangter Dienst-Auszeichn ist. Ru Feld eurrenz am fremden Markt er * Offizierstande das i , nn, . ö. . 2 oe, . er keine Abgabe vom Werth verlangen, aber doch eine legt die erstere ab. Eben so hebt eine hoͤhere Klase z viel geringere, ebenfalls von Jahr zu Jahr sich vermin⸗ Dienst-Auszeichnung die fruͤher erworbene wieder dernde; so auch von Papier. Buͤcher mit Verlagsrecht 5) Den verabschiedeten Militairpersonen ist gestattet, ; in England, und hier seit zwanzig Jahren gedruckt, im activen Dienst erworbene Auszeichnung auch im! bleiben zur Einfuhr verboten und die Abgabe von au— herigen Verhältniß fortzutragen. 6) So lange ein dern wird von 6 Fl. 16 s auf 1 Fl. vermindert. Die dat Festungsstrafe erleidet, oder in der 2ten Klasse : . von Flachs und Heede noch stärker vermindert. . kann die Dienst-Auszeichnung nicht getragen, au IÜ. Zeitungs Nachrichten. dem 5ten Januar soll auch die von Waidasche allm 1 Anspruch darauf nicht geltend gemacht werden. lich abnehmen, bis sie wiedzr auf 5 Fl. kommt. Holz entehrenden Vergehn geht sowohl der Anspruch, betreffend findet er nicht gerathen, das jetzige 8 Besitz der Dienst-Auszeichnung verloren, und es . Ausland. im Allgemeinen zu ändern. Vieler anderen Modisi * auf in allen Fällen zu erkennen, wo die Versetz ö ; tionen erwaͤhnte er noch; so wegen trockner Faͤrbestoffe; die 2te Klasse des Soldatenstandes und im Civi paris, 21. Juni. Am 48. war großes Spiel bei Schiffe in den Colvuien gebaut und hier zu Lande ab⸗ der Verlust der National-Kokarde eintritt. ) 6 es waren deshalb in den Königlichen Zimmern genutzt, wovon die Abgabe 50 pCt. jetzt ist, was ver⸗ Wiederverleihung der Dienst-Auszeichnung fin de] Spieltische aufgeschlagen. Seine Majestaͤt haben hindert hat, daß das große Holzschiff Columbus hier wegen Zuruͤckverfetzung in die 1ste Klasse des Sol t dem Könige von Wurtemberg, mit der Herzogin nicht verkauft werden koͤnnen; Pfeffer, von 2 8 6 d standes gegebenen Vestimmungen Anwendung. Rohan und mit dem Nuntius des Pabstes gespielt. auf 1 6 vom Pf. herabzusetzen. Schließlich aͤußerte er . ; ö. Die Oppositionsblatter, die disher aus dem niedern die Hoffnung eines guten Erfolgs von den Maaßregeln, Verlinm den 18. Juni 1825. . ande des Curses der neuen dreiprocentigen . die wider die verderblichen Arbeiter-Verbindungen im ; ĩ ĩ inen das Gelingen der Finanzmaaßregeln des Grafen Werke seien. aan gern n, n Villele we, . hatten, behaupten jetzt, wo diese Herr. Littleton uͤberreichte vorgestern eine Peti⸗ 9 zpiere steigen, daß die Cursverbesserung tuͤnstlich her! tion von Manufaeturisten der Stadt und Grafschaft . bracht sei; wogegen die Vertheidiger des neuen Fi. Nottingham, das Verbot der Maschienen⸗Ausfubr nicht Königliche Schauspiel e. nz⸗Systems es ganz natuͤrlich finden, . die Um⸗ , Fier n 8 9. 33 Montag, 27. Juni. m uspi : Neibungen anfaͤnglich eben so wie die Ankäufe der nichts davon wissen, da jene Verbote dur aus un nu Mann l n e m , uen Papiere im geringen Maaße statt gefunden waren, weil die Kuͤnstler, welche die Maschienen bauten, Frau von Weissenthurn. (Herr Gaßmann, Ref hen, weil Jeder eine Zeit lang den Gang ja das Land verlassen könnten.

des Kurfuͤrstl. Hoftheaters zu , Doctor M é. Dinge beobachten wollte, bevor er einen Ent⸗ Im Oberhause wurde von Lord Darnley angezeigt, , n , m 41 n ,, 9 sluß faßte, was denn eine geringe Entwerthung der daß er kommenden Dienstag auf die zweite Lesung der

in 5 Abtheil. J za nen Papiere zur Folge hatte. Eben so natürlich Quarantaine⸗Bill antragen und bei die ser Gelegenheit Czaar, , 6 e, mmt ihnen aber auch das Steigen der neuen Papiere uͤber die vorgestern (durch Lord King) uͤberreichte Petition . dem Augenblick vor, wo der . des Doktor Maclean . m ,, . 66

ienstag, 28. ; ; le Lnschreibung heranruͤckt, nach welchem die ganze Kraft Bathurst legte Abschrift einer? ittheilung des Sir Tho⸗ Ja,, in ann , ,n, , m. E Tilgungsfonds auf die dreiprocentigen Renten wir⸗ mas Maitland vom April 1807, in Betreff der Pest auf von Spontini. ĩ näund wie es nicht , , . ist eine neue die . 3 e a i, Ge w cd l o Je ie Ei le lrserhoͤhung hervorbringen duͤrfte. er Zeitungs⸗Stempel in Großbrittanien und Ir⸗

ist ,, n , ,, Fuüͤnfproc. Rente 105 Fr. 60 C. Vier ein halb, land hat in den Jahren 1817 bis is24 folgende Sum- 1 te. 103 Fr. 60 C. Dreiproc. J5 Fr. 65 C. men eingetragen: 1817 in Großbrittanien 363,284 Pfd.

London, 18. Juni Gestern Abend zeigte Hr. St.; in Irland 19,0980 Pfd. St.; 1818 in Gr.

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff. Redacteur dustisson im Unterhause an, daß er nach Einziehung] 367,38 Pfd. St.; in Irl. 20, 17 Pfd. St.; 1819

ler möglichen Aufklaͤrungen seine Gedanken uüͤber die in Gr. 366,140 Pfd. St.; in Irl. 21,406 Pfd, St.: infuhrzölle auf einige Artikel geaͤndert habe, allein da— 1820 in Gr. 440, 228 Pfd. St.; in Irl. 22, sI 8 Pfd.

k / /