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trieben, und keine anderen verarbeitenden Gewerh.⸗ kannten, als die des gemeinen Handwerkers, daß st
mithin genöthigt waren, alle Gegenstaͤnde der veredeln .
n , vom Auslande zu beziehen, muß die En 1 1 l U 1 k S ö haltung und der Flor der Messen, namentlich der Lein
ziger, hauptsaͤchlich zugeschrieben werden. Es schien ha denklich, directe Sendungen der Waaren dahin zu ver,
anlassen; vielmehr eine großere Sicherheit gewaͤhrem,
und dadurch die Einfuhr von
hrt werden t . falten r , fuͤr das inlandische Beduͤrfniß./ eg e jährlich gegen 150, 00 Fr. kosten mag, vermindert, dies
in Land behalten und denen zu Theil werden . 336 . der Bienenzucht unter zweckmaͤßiger
Anleitung beschaͤftigen wollen.
Alt ge
meine
aats⸗-Zeitung.
s i Kirche issabon, 27. Juli. Am Aten d. hat in der des . des heiligen Anton ein bedeutender Raub
d das
den. Das Tabernakel war erbrochen un ;
kerle ee lum nebst den geweihten Hostien wegge— Der Bischof hat durch einen Hirten—
und weit angemessener, das Erscheinen der Kaͤufer vn dorther in den die sseitigen Meßplaͤtzen abzuwarten. Da aber fortwährend wirklicher Bedarf an Manufakten des Auslandes in Pohlen und Rußland herrschte, Y Verkehr damit gesetzlich frei war, und kein Hin dern
143.
n worden. . 12 cessionen und öffentliche Gebete angeordnet,
brief Proce li el l Verbre⸗ erzeihung dieses ruchlosen um die göttliche 63 Chan z elhaus ist geschlossen
. . Civil und Militair⸗ Behoͤrden sind . 10ten der Procession gilt s, . ie, n,, ie olgendes: ie holur , und die Unmoͤglichkeit,
e berechtigen zu der Muth⸗ . n . ö 66. oͤhnlichen Diebe
. daß diese Thaten die Folgen einer graͤßlichen
; it sind Sitten losig . von Feinden der Ordnung und der
iederli Leuten ö auch des Allerheiligsten spotten, hervor ge⸗/
worden ist. Ein , Parochialkirche begangen worden.
1
bestand, sie zu holen und abzusetzen, die Messen i — . sich dazu als bequeme Gelegenhe ren darboren, so bediente man sich dieser, und der pi nisch- russische Handel gab einen Hauptzweig des Misn Verkehrs ab. — Hierzu kam, daß das Geschaͤft in Nanufakturwaaren⸗ Han dels fast ausschließlich in in Haͤnden solcher juͤdischen Kaufleute lag, welche nach h rer Lebensweise und Gewohnheit, sich mehr fuͤr ni Hin- und Herziehen auf. Messen und Markten einn ten, als in den Handen derer, die durch ihre Neign zur häuslichen, örtlichen Thaͤtigkeit von solchen Rest abgehalten wurden. Ihre Zuͤge nach den deutschen M sen wurden in der Regel in Gesell schaft unternomm nicht unähnlich dem morgenlaͤndischen Caravanenham — Seitdem aber der Saamen der gewerblichen Eu in den nordoͤstlichen Nachbarstaaten immer mehr WM zel faßt; seitdem das System der Geschlossenheit n in diefe eingefuͤhrt ist, sindet der fremde Manufaln waaren⸗ Handel nach diesen Gegenden Schwierigkeir welche auf den Meßhandel nicht anders als nachthi zuruͤckwirken muͤssen.— Die Zahl der noch einzufij triaubten Artikel ist nur gering. Diese sind mit hol Abgaben belastet. Daher das Geschaͤft damit nur
J. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Zages.
Des Koͤnigs Majestät haben den bisherigen Post— nspektor Lewecke zum Ober -⸗Post-Direktor zu Magde rg allergnaͤdigst zu ernennen, und die fuͤr denselben . Bestallung allerhoͤchst Selbst zu vollziehen ruhet. z
Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung Frankfurt ist der Kandidat Schachert als heiter Prediger an der Unterkirche daselbst, der Kan— dat Ehrlich als Prediger zu Willmersdorf, der Kan— dat Albrich als Prediger zu Hohenwalde und Lie— now; und
den Handel auf Messen in 13 Seutschland. (Fortsetzung des gestern abgebrochenen Artikels.)
Es wird den Messen eine mächtige Belebung der
z ᷣ d durch den ; ᷣ : ; i . Landstraßen zur d diz erer tren e den. hoe schraͤnkt sein kann. Beim Schleichhandel aber ist zu Magdeburg der bisherige Pfarradjnnkt ö Zusammenfluß ih rn wenn sie auch nicht Gefahr zu groß, auch kann dieser nie den Umfang auptmann als Pfarrer zu Tarthun bestaätigt, auch . 1 wird sich aber 6. . dungen direct aus den Fabrik- gesetzlich freien Verkehrs vertreten. Daher sehen n e katholische Pfarrstelle an der St. Andreaskirche zu 79 be stehen. am ne ö. Ter lend ren, Riltber agen nach den] denn auch die Käufer aus den nordoͤstlichen Nach Aberstadt dem bisherigen Kaplan Biermann uͤber— . , . . 2 Statt finden. Es wird hierzu nicht laͤndern jetzt nur in geringerer Zahl, mit wenigem ih igen worden. Bestimmungsdrrern als zum Meßhandel. the und eben nicht beträchtlichen Geldmitteln ausp
Bei Koͤnigl. Kammergerichte zu Berlin sind Kammergerichts - Referendarius Nathan und der herige Ober-Landesgerichts Referendarius in Magde— urg, Rathmann, zu Kammergerichts-Assessoren er— annt, und der bisherige Stadtgerichts-Auskultator indenberg zum Kammergerichts-Referendarins be— grdert, imgleichen
um ihre Einkaäͤufe auf den dessen zu vollfuͤhrc. ist keinem Zweifel unterworfen, daß das Fort schi zu hoͤherer Ausbildung dort immer mehr gewen Industrie begruͤnden muß, daß der öffentliche Verk auch da die Gestalt annehmen wird, vie er in ant Ländern hat, und daß das Besuchen fremder Mes von den dortigen Händlern immer mehr und m
. . ü ls t ; ᷣ
nachlassen wird. Auf diesem Handel duͤrfte a bei dem Ober-Landesgericht von Litthauen zu In—
e ** der Zeit zum Wohl der Messen immer wa . R
. e n. . wenn 32 was nicht zu ern 11 Pfeiffer zum Referenda—
ten, ganz andere Verhaͤltnisse eintreten. ; (Schluß folgt.)
iger Fuhrwerk noͤthig sein, , wird es nicht weniger geben, da sie die e. erkehr anknuͤpfen und unterhalten,
zerbindungen im V ; w X' lungen einholen muͤssen. Die Nahrung der Gastwirthe wird also nicht leiden, noch weniger
ö interesse, . aden en Tr ie! Corresponden; erfordert, . Meß verkehr. In diesen Beziehungen wird also . anderung keine wesentlichen Folgen nach sich 6 ) Zur die Nahrung der Meßstaͤdte mochten sie aber fh ⸗ 3. werden; und diese ist wohl der einzig n. ie⸗ . rende Theil bei der Sache. Indeß erfolgt Le. . die Abnahme nur nach und nach, und so all maͤhlig, aß die Verluste ertraͤglich und auf andere Weise 6 werden. Es geschieht hier dasselbe, als wenn in den uͤhrung einer neuen Maschine
2 ⸗ ö Angekommen. Se. Excellenz der General-Lieu— Königliche Schauspie 1« ant, * Chef der Gendarmerie und Kommandant von
. ewe ben, eu geber. El nn wird. Die zeither da⸗— Freitag, 19. August. Im Schauspielhause, 1 , , n. , ., , nie plötzlich außer Thä. beiden Tuͤrenne,“ Liederspiel in 1 an ling vor mit Beschästigten kom Blum. Hierauf: „Die , n,
igkeit. ; iel in 2 Abtheilungen, Musik von Fiore ,, ö Einen sehr wesentlichen ,, i . 20. August. Im Schau sz ielhy
; ndels im nordoͤstlichen ; iel i gr el üer ee fee Nachbaren in Nord, „Die Braut von DNessina,“ Trauerspiel in 26
8 * 83 2328 8 n
I. Zeitungs ⸗Nachrichten.
osten gehabt. Dem Umstande, daß sie bloß Ackerbau lungen, von Schiller.
. Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.
ö
Paris, 13. August. Folgendes ist die Koͤnigl. brdonnanz, welche der am Ü. Mai d. J. von Rochefort gegangene Baron von Mackau nach St. Domingo bracht hat: „Wir Carl von Gottes Gnaden, Koͤnig
Redaetenr Joh
won Frankreich und Navarra, Allen die Gegenwaͤrtiges.
Berlin, Sonnabend, den 20sten August 1825.
sehen werden, Unsern Gruß: In Betracht der Artikel 14. und 73. der Charte,“) in der Absicht, dasjenige zu thun, was das Interesse des franzoͤsischen Handels, die Bedraͤngnisse der ehemaligen Gutsbesitzer in St. Do— mingo und der unsichere Zustand der gegenwärtigen Be— wohner dieser Insel erfordern, haben Wir befohlen und befehlen wie folgt: Art. 1. Die Haͤfen des franzoͤsischen Antheils von St. Domingo sollen dem Handel aller Na— tionen offen stehen. Die von den Schiffen und Waa⸗ ren, sowohl beim Ein- als Ausgange in jenen Häfen zu erhebenden Abgaben, werden fuͤr alle Flaggen gleich seyn, jedoch mit Ausnahme der franzoͤsischen Flagge, zu Gunsten deren jene Zoͤlle um die Haͤlfte herabgesetzt werden sollen — Art. 2. Die jetzigen Einwohner des franzoͤsischen Theils von St. Domingo werden in fuͤnf gleichen jaͤhrlichen Terminen, deren Erster am 31. De— cember 1825 faͤllt, zur General-, Depositen- und Con— signations-Kasse von Frankreich die Summe von 150 Millionen Franks bezahlen, welche bestimmt ist, die ehe⸗ maligen Besitzer von Guͤtern in der Kolonie, die ihre Indemnitaͤt in Anspruch nehmen werden, zu entschaͤdi— gen. — Art. 3. Unter diesen Bedingungen gewaͤhren wir den jetzigen Einwohnern des franzoͤsischen Theils von St. Domingo die voͤllständige und unbeschraͤnkte Unab— hängigkeit von ihrer Regierung. — Und soll gegenwaäͤr— tige Ordonnanz mit Unserem großen Siegel versehen werden. Gegeben zu Paris, in Unserem Schlosse der Tuillerieen am 17. April im Jahre der Erlöͤsung dem Achtzehnhundert Fuͤnf und zwanzigsten, und Unserer Regierung dem Ersten. Carl. (Folgen die Contrasig— naturen des Marine Ministers, Grafen von Chabrol, des Groß-Siegelbewahrers, Grafen von Peyronnet, und des Finanz-Ministers, Grafen von Villsle). Indem die Etoile diese Ordonnanz mittheilt, be— merkt sie: Alle Anstrengungen Beounaparte's, um die— ses Ziel zu erreichen, waren vergeblich; Einige Worte des Koͤnigs haben mehr hervorgebracht, als jene An— strengungen bewerkstelligt haben wuͤrden, selbst, wenn sie von bestem Erfolge gekroͤnt worden wären. Mit Ehr— furcht und Dankbarkelit haben die Einwohner des franzoͤsischen Theils von St. Domingo die Befehle ihres Koͤnigs empfangen, und nur nach diesem Akt der Unterwerfung hat der Koͤnig die Unabhaͤngigkeit gewahrt. Wer koͤnnte noch an dem Gluͤcke Frankreichs
1) Art. 14. der Charte: Der Koͤnig ist das Oberhaupt des Staats, er befehligt die Land- und Seemacht, erklaͤrt den Krieg, schließt Friedens⸗Alliance und Handlungs Traktate, ernennt zu allen Verwaltungs⸗Aemtern und erlaͤßt die fuͤr die Ausfuhrung der Gesetze und fuͤr die Sicherheit des Staats noͤthigen Verordnungen.
Art. 73. Die Colonien sollen nach besondern Ge— setzen und Verordnungen behandelt werden.
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