1825 / 220 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 21 Sep 1825 18:00:01 GMT) scan diff

wird dort noch immer der Sklavenhandel stark betrie— ben; unlaängst war ein mit Negern beladenes Schiff von einem Schiffe der ostindischen Compagnie betroffen, und nach Sierra Leone aufgebracht worden.

Vom Mayn, 16. September. Am 12. d. wurde die diesjährige Sitzung der baierischen Staͤndeversamm— lung aus besonderm Auftrage Sr. Majestaͤt des Koͤnigs von dem Staatsminister des Innern, Grafen v. Thuͤr— heim, begleitst von den königlichen Kommissarien Staatsräthen von Suttner und von Stuͤrmer, durch Verlesung des hier folgenden Reichsabschiedes, in feier— licher Versammlung beider Kammern, welcher die Livil— behoͤrden und auf den Tribunen eine reiche Zahl von Zuschauern beiderlei Geschlechts beiwohnten, geschlossen.

In dem Garten des Chaisen-Fabrikanten Schaͤfer zu Lahn (Großherzogth. Baden) befindet sich ein Reb— stock, der schon vor mehreren Jahren der oͤffentlichen Aufmerksamkeit gewuͤrdigt wurde, und solche in diesem Jahre noch mehr auf sich ziehen duͤrfte, indem er nicht weniger als vierzehnhundert der vollkommensten blauen Trauben traͤgt, wovon die kleinsten 14, die groͤßeren aber 18 bis 20 Zoll Laäͤnge haben; der Ertrag wird von Sachverständigen uͤber A dasige Ohmen geschaͤtzt.

Wien, 13. September. Ihre Majestaͤten der Kaiser und die Kaiserinn, Allerhoͤchstwelche am vorigen Sonnabend aus Laxenburg hier angekommen waren, haben Sich gestern Nachmittags nach Schloßhof bege— ben, von wo aus Allerhoͤchstdieselben kuͤnftigen Sonn, abend den 17. d. M. Ihren feierlichen Einzug in Preß— burg halten werden.

Stockholm, 9. September. Vorgestern kamen Se. K. H. der Kronprinz von Drottningholm zur Stadt, um in der Regierungs-Commission den Vorsitz zu fuhren.

Dem Staatsrath, Grafen Loͤwenhjelm, ist während seines Aufenthalts in Paris von dem dortigen Handels— hause Mazet et Co. das Anerbieten gemacht, den Schwerischen Eisenwerksbesitzern, gegen eine Verguͤtung von 300,000 Fr., die Erfindung mitzutheilen, allerlei Eisenwaaren oder Platten tesst einer metallischen Plattir⸗Composition vor koste zu bewahren. Die Bergwerks und Commerz legien, die Academie der Wissenschaften und die Bevollmächtigten des Eisen— Comtoirs sind um desfallsige Gutachten angegangen worden.

In Betreff der von dem Handelshause Michaelson und Benedicks von der Regierung erkauften drei Schiffe will man jetzt wissen, daß der Kauf in Kraft bleibt und die Schiffe binnen kurzem absegeln werden. Die Ein, schiffung Schwedischer Officiere auf denselben ist aber verboten worden. =

Der Rajah von Oude in Ostindien hat unsrer Re— gierung ebenfalls sein greßes Persisches Lexicon in 7 Theilen zum Geschenk gemacht.

Frederikshald, 7. September. Als Ihre Ma— jestaten der Konig und die Koͤnigin zu Hoͤgsund auf der Norwegischen Gränze angekommen waren, wur—

Erlaubnißscheine loͤsen,

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Reglement fuͤr den Russisch-Asiatischen Handel erlass das im Wesentlichen Folgendes bestimmt: 1) OD den Persern mittelst des Traetats von Gulistan zu standene Recht, mit Pässen von ihrer Obrigkeit m Rußland zu kommen, sich dort aufzuhalten und ka— maͤnnische Geschaͤfte zu betreiben, wird vollständig a recht erhaͤlten, auch sind sie berechtigt, im Großen handeln. die Handelsgeschaͤfte en détail zu betreiben wuͤnsch sind gleich den Russischen Unterthanen gehalten, H dels Erlaubnißscheine zu loͤsen, auch, wie die Russ die ortlichen Accisen, Stadt- und Land-Abgaben freiwilligen Steuern zu entrichten; doch sind sie da nicht als Russische Unterthanen zu betrachten. 3) E so muͤssen auch alle übrige nach Rußland komme Asiaten, die Waaren mit sich fuͤhren, ähnliche Hande weil ihnen ohne dieselben erlaubt ist, auf der Zoll Linie, in den Tauschplaͤtzen auf den drei Hauptjahrmaäͤrkten, d. h. auf denen Irbit, Nischny Nowgorod und Korennoy Handel treiben. 4) Alle Asiaten, welche sich als Handelsdie oder Commissionaire in Rußland aufhalten, sind Gilden Reglement unterworfen, namentlich mu a. die bei Russischen Kaufleuten in Geschäften irg einer Art angestelltn, nach Maaßgabe ihrer Best tigungen einen Erlaubnißschein von der ersten n zweiten Classe loͤsen. b. Eben solche Zeugnisse müiss sich diejenigen Asiaten verschaffen, welche bei ande

stellt sind, die das Recht erworben haben, auf der? Linie und den Hauptjahrmärkten Handel zu tren c. Diejenigen, welche bei den, bloß auf der Graͤnz und den orei Hauptjahrmaäͤrkten handeltreibenden ten oder bei den en gros handelnden Asiaten sich be

) Die Handels Erl ser, wie fuͤr andre Asie ne Preis, Erhohung zu welche uͤberwiesen we cht denselben gemaͤß, ste und an den Tam n UWUGen, sind, mit Ausna te, allen mittelst des supplem tarischen Reglements wegen der Gilden festgeseh Strafen zu unterwerfen. Die Vollziehung dieser schriften nimmt mit dem 1. Januar 1826 ihren Anf—

Turkei. Die Allgemeine Zeitung enthalt folz de Privatschreiben:

Konstantinopel, 20. August. Ueber Buchart Aus dem Archipel erhaͤlt man fortwährend unguͤnß Berichte uͤber den zerrissenen Zustand Griechenla— Zwiespalt soll unter den Haäuptern der Insurgenten der Tagesordnung sein. Vergebens bemuͤhen sich englischen Agenten, die Griechen zur Eintracht zu mogen, und zum Uebermgaß der Verwirrung traf den ersten Tagen dieses Monats ein nodamerikaniß Geschwader bei Napoli di Romania ein, und soll—

nißschein nicht vorzuzeigen. nißscheine sollen fuͤr die Per zu jeder Zeit des IJ halten sein. Dieje ohne Erlaubnißschen ßerhalb der See

plätzen Handel getrieh der drei Hauptjahrmaͤr

den Sie von dem Reichsstatthalter, Grafen v. Sandels, dessen Generalstaabe, dem Gouverneur der Provinz und

einer großen Anzahl von Ober-Offieieren nnd Civil

Beamten, so wie von den Norwegischen Hofbeamten

empfangen, welche letztere sogleich ihren Dienst antraten.

Um 9 Uhr trafen die Durchl. Reisenden unter dem Donner der Kanonen und dem Jubel der Einwohner hier ein. Die Graͤfin von Wedel-Jarlsberg, Oberst— Hofmeisterin der Königin, mit zwei Pallastdamen, hat— ten sich schon fruͤher hieher begeben und traten unver— züglich ihren Dienst bei J. M. an. Gleich nach der Ankunft empfing der Konig den Reichsstatthalter, den Norwegischen Staatsminister, so wie die Generale und andern Beamten,

einem allgemein verbreiteten (wenn gleich unwahrsc— lichen) Geruͤchte, den Griechen unter der Bedinn Huͤlfe angeboten haben, daß sie sich mit England? in nähere Verhaͤltnisse einlassen wurden. scha's Operationen scheinen durch Hamiltons Bench gelaͤhmt zu sein; wenigstens weiß man sich sein res Verweilen bei Tripolitza, wenn der Zustand! Napoli di Romania so erbärmlich ist, wie er

schildert wird, nicht anders zu erklären. Mit? franzoͤsischen Botschafter, Grafen Guilleminet, und? brittischen Minister Turner, soll es wegen des Ben mens des Commodore Hamilton und des Generals R bereits zu Erklarungen gekommen sein, in Folge ke

2) Die nach Rußland kommenden Perl

mit kaufmaͤnnischen Zeugnissen versehenen Asiaten ag

den, brauchen, wie ihre Principale, dergleichen Erl

Ibrahim

hier * e

St. Petersburg, 9. September. Die (n e General Noche, der noch fsoͤrmlich in franzoͤsischen

mittee der Asiatischen Angelegenheiten hat so eben iensten steht, zuruͤberufen werden duͤrfte.

Wenigstens rd dieses hier behauptet.

Triest, 5. Sept. Briefe aus Corfu vom 21. Aug.

staͤtgen die bereits gemeldete Niederlage des nach dem

plungenen Sturm auf Missolunghi im Ruͤckzug begriffe— n Seraskiers Reschid Pascha. Es war am 7. Aug., ß der aus der Gegend von Salona herbeigeeilte Goura t drei griechischen Kapitains den abziehenden Tuͤrken Carvassara in den Ruͤcken fiel, und ihnen viele Ar— lerie abnahm. Seitdem befindet sich Reschid Pascha Carvassara, und sammelt frische Truppen. Unsere itung druckt sich in Bezug hierauf so aus: „Nach chifferberichten erschien, einige Tage nach dem frucht— en Sturme der Tuͤrken auf Missolunghi, ein Kerps 13000 Griechen unter Kapitain Goura's Anfuͤhrung Salona her, und griff in Gemeinschaft mit einem eile der Besatzung das tuͤrkische Lager an. Es ge— g ihm, die Belagerer in Unordnung zu bringen, und jen einige Kanonen und Bombenmoͤrser zu vernageln.“ Italienische Blätter enthalten aus Zante vom August: „Eben eingehenden Nachrichten zufolge Ypsilanti's Armee Corps Tripolitza und Navarin erdings besetzt; letztgenannte Stadt soll bei Annaͤ— ung der Griechen von der Tuͤrkischen Besatzung frei— ig verlassen worden sein, die sich nach Modon zog. rahim Pascha soll bei Tripotamo, dem alten Psophis, Mittelpuncte des Pelopones, eingeschlossen sein. In Gewaͤssern von Messolunghi hat die Tuͤrkische Flotte ꝛinem Gefechte mit den Griechen einige Schiffe ver— n. Spanien. Nach einem Privatschreiben aus Ma, 9 vom 1sten Sept. (im Moniteur) hat die Regie— g,» im Gefuͤhl der Nothwendigkeit, die Parteien so— moͤglich einander zu nähern und dem bösen Willen

mandeur . den General-Major Chgpe fen der Militair-⸗ Comm

, welcher etliche Tage Ha

m Schreiben, jetzt ebenfalls

Der Pfarrer Me— n HYehabt, ist, nach

wieder frei und die koͤ— Freiwilligen, von deren gaͤnzlicher Aufloͤsung die de war, sollen noch durch ein viertes Bataillon ver rt werden.

. Berlin. Durch die, im 17. Stuͤck der Gesetzsamm— fuͤr die Koͤnigl. Preuß. Staaten enthaltenen Al— pschsten Verordnungen vom 17. August d. J., ist die astige Verfassung der Communal Landtage der Kur— Neumark, desgleichen in Pommern festgesetzt. Da⸗ werden in der Kur- und Neumark drei besondere munal Staͤndische Verbande Statt haben, diese 1 der Verband der Altmark; 2) der der uͤbrigen destheile der Kurmark, und 3) der der Neumark. Donmern und Ruͤgen finden zwei besondere Com, al- Standische Verbände statt, deren einer Hinter⸗ ern und Altvorpommern, der andere aber Neu— 'mmern und Ruͤgen begreift. Fuͤr den Communal— tag der Kurmark ist Berlin, fuͤr den der Neumark, n. zum Versammlungsort bestimmt; fuͤr die Alt, eibt solcher der Wahl der dortigen Staͤnde uͤber— . Fuͤr den Verband von Hinterpommern und Alt— mern ist Stettin, fuͤr den von Neuvorpommern iüͤgen, Stralsund zum Versammlungsort bestimmt.

Lommunal Landtage werden alljaͤhrlich zusammen—,

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reten, und duͤrfen nie uͤber vier Wochen dauern. Zu Königl. Kommissarien auf denselben sind die Ober-Praͤ— sidenten der Provinz bestimmt. Die Gegenstände der Verhandlungen muͤssen vorher dem Ober, Praͤsi— denten mitgetheilt, und die Beschluͤsse dem Minister des Innern eingereicht werden, welcher da, wo solches noͤthig ist, die Allerhoͤchste Bestaͤtigung nach ucht.

Dasselbe Stuͤck der Gesetzsammlung enthalt auch die Kreisordnungen 1) der Kur- und Neumark-Bran— denburg, und 2) des Herzogthums Pommern und Fuͤr— lenthums Ruͤgen, beide ebenfalls vom 17. August d. J. Die Kreisversammlungen haben den Zweck, die Kreis— verwaltung des Landraths in Communal-Angelegenheiten zu begleiten und zu unterstuͤtzen. Die Kreisstände ver— treten die Kreis Corporationen in allen den ganzen Kreis betreffenden Communal-Angelegenheiten, ohue Ruͤckspra— che mit den einzelnen Communen oder Individuen; sie geben Namens derselben verbindende Erklärungen ab, repartiren Staats-Praͤstationen. Die Kreisweise auf— zubringen sind, und deren Aufbringung durch das Ge— etz nicht auf eine bestimmte Art vorgeschrieben ist. Die Kreisstandischen Versammlungen bestehen 1) aus den Rittirgutsbesitzern des Kreises, 2) aus einer Anzahl staͤbtischer Deputirten, und 3) aus drei Abgeordneten des bauerlichen Standes.

Vor laͤnger als einem Jahre traten mehrere hiesige Kuͤnstler und Kunstfreunde, die ehemals in Italien ge— wesen waren, zusammen, um durch jaͤhrliche Beitrage den in Rom studirenden vaterlaͤndischen Kuͤnstlern Ge— legenheit zu Arbeiten zu eroͤffnen, welche blos ihr Fort— schreiten in der Kunst zur Äbsicht haben sollten. Der Gecanke erhielt Beifall, das Unternehmen gewann, auch außer dem urspruͤnglichen Kreise, Theilnehmer; es schien angemessen, die erste Anlage zu erweitern, und so bil— dete sich der Plan zu einem Verein der Kunstfreun de in dem Preußischen Staate. Mehrere Staͤdte in und außer Deutschland desitzen Vereine dieser Art, der unsrigen fehlte ein solcher bisher, und demnach scheint er doppeltes Beduͤrfniß in einem Augenblick, wo, wie man mit Wahrheit behaupten kann, das Streben der Kuͤnstler nach Vollendung, und der rege und einsichts— volle Antheil des Publik! ihren Werken mit ein— ander wetteifern, der K noch schoͤneres Empor— bluͤhen zuzusichern. Es gehoͤrt zu den erfreulichsten Er— scheinungen unserer Zeit, daß die bildende Kunst seit etwa 30 dis 40 Jahren einen Aufschwung gewonnen hat, den zu hoffen die unmittelbar vorhergehende Epoche kaum berechtigte. Sie dankt dies außer andern zusam⸗ mentreffenden Ursachen, offenbar dem richtigen Wege, den sie genommen hat, indem sie, sich von der Herr— schaft einseitiger Manier befreiend, zu einem ernsteren und strengeten Studium der Natur zuruͤckgekehrt ist, und das Alterthum und die großen Wiederhersteller der Malerei zu Vorbildern gewaͤhlt hat. Auf diesem Stand— punkte spricht die Kunst jedes unverstimmte Gemuͤth an, sagt jedes Unbefangenen Sinn zu, und erweckt allge— meine Theilnahme, da sie, frei von Prunk und Ueber— ladung, sich leicht und einfach mit Allem verbindet, was ihre Form anzunehmen faͤhig ist, und das ganze Leben mit Schoͤnheit und gefaͤlliger Anmuth begleitet. Diese, nicht bloß der Kunst, sondern allen sich mit ihr verbin— denden menschlichen Bestrebungen wohlthätige Stimmung zu erhalten und zu befördern, scheint nichts so geeignet, als die Hervorbringung bedeutender Kunstwerke zu er— leichtern, und eine großere Anzahl derselben zu verbrei— ten, und beides macht den Zweck des sich bildenden Ver— eins aus, nur mit der Beschraͤnkung, daß er blos fuͤr die vaterländische Kunst, das heißt, fuͤr preußische Kuͤnst— ler wirksam seyn wird.

Auch dem Kuͤnstler von Talent fehlt es nicht selten an Bestellungen groͤßerer Arbeiten, und er sieht sich als—

dann laͤngere Zeit hindurch auf solche beschräankt, die