1825 / 231 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 04 Oct 1825 18:00:01 GMT) scan diff

92

gegeben ward, keine Angloisen, sondern nur Quadrillen

tanzen wollten. Wien, 24. September. (Fortsetzung der gestern

abgebrochenen Mittheilungen des oͤsterreichischen Beob⸗

achters):

In unserm Blatte vom 8. d. M. haben wir aus dem Spectateur Oriental, die durch unsere Correspon⸗ denz Nachrichten vollkommen bestätigten Ereignisse in Napoli bis zum 4. August mitgetheilt, deren Vervoll⸗ staͤndigung die heutigen Berichte liefern.

Folgendes sind die in jenem Artikel des Spectateur Oriental erwähnten, damals aber noch nicht mitgetheil⸗ ten, Actenstuͤcke:

A. Decret der provisorischen Regierung von

Griechenland.

Die Geistlichkeit, die Repraäsentanten, die Civil⸗ und Militär Chefs der Land- und Seemacht der grie⸗ chischen Nation.

1) In Betracht, daß die unbestreitbaren Eigen⸗ thums⸗ Und Souverainitäͤts, Rechte, die anerkannten Grundsätze der Religion und der Freiheit, der ange, borne Drang, den jeder von der Natur empfaͤngt, fuͤc die Sicherheit seinet Existenz zu sorgen, die Griechen bewogen haben, sich mit den Waffen der Gerechtigkeit zu bewaffnen, und daß sie sich in dem Zeitraume von mehr als vier Jahren mit Festigkeit und Entschlossen, heit der Land und See⸗Macht von Asien, Afrika und Aegypten widersetzt; daß sie in allen diesen verschiede⸗ nen Gefahren die colossalen Streitkräfte der Feinde bald vernichtet, bald geschwaͤcht, und daß sie endlich, obgleich aller erforderlichen Mittel beraubt, dennoch durch ihr Blut ihre kostbaren Rechte geheiliget, und der ge— bildeten Welt unzweideutige Beweise gegeben haben, was ein Volk vermag, das von der Natur geschaffen ist, frei zu leben, und welches bereits die Wolken einer langen und qualvollen Sklaverei verscheucht hat;

2) In Betracht, daß durch die Resultate eines so lutigen Krieges die Griechen die unzerstoͤrbare Sentenz ihres politiichen Daseins errungen haben;

35 In Betracht, daß Agenten einiger, obgleich christ⸗ licher, Continental Machte sich Grundsaͤtzen, die von jenen Mächten aufgestellt worden, angemessene Weise benommen, sondern sich haufig in politische Widerspruͤche, die ihrem Wesen und Charak— ter nach vielfoͤrmig waren, verwickelt haben;

4) In Betracht, daß verschiedene dieser Agenten, mittels ihrer Umtriebe im Junern Griechenlands, die Griechen fuͤr neue politische Gestaltungen zu gewinnen suchen, welche dem Geiste und den Zwecken dieser An⸗ stifter entsprechen;

5) In Betracht, Benehmen der griechischen Marine nicht unbedeutende Verfolgungen und Hindernisse von Seite der Comman— danten der Fihrzeuge einiger Mächte erfaͤhrt, welche die von ihren Hoͤfen auf den Congressen oen Laibach und Verong proclamirte Neutralität auf alle nur erdenk liche Art verletzen;

6) In Betracht, daß zu unserer tiefen Betruͤbniß Christen gegen die Anhaͤnger des Evangeliums zu Gun sten der Anhänger des Korans bewaffnet sind, und daß europäische Offiziere, gegen alle Grundsaͤtze wahrer Politik und Moral, die barbarischen Horden unterrich— ten, discipliniren und anfuͤhren, welche bestimmt sind, den geheiligten Boden zu verheeren, der die unsterbliche Asche eines Cimon und eines Tsamodo, eines Leonidas und eines Bozzari, eines Philopoemen, und eines Ni— kita, mit gemeinsamer Erde bedeckt; was den Fortschrit— ten unseres heiligen Unternehmens hinderlich ist;

keineswegs auf eine den

daß das regel- und gesetzmaͤßige

5

lichen Umtriebe chenland, zu K

nicht hinreicht,

10) In Sieger aus

. besondere Gun

nudet, zu der

Reg

fi

mächtigen

Haben W Recht serer politischen Exist decretiren, verordnen und promulgiren

kraft gegenwaͤrt Freiheit und en ausschließer

politischen Ext

duen,

gierungen, Wohlfahrt un haben, hoͤchst

seln solle um werden.

war, zu sehen nat bei dieser

sie doch dessen

mer zu Schulden 8) In Betracht,

stets wachsenden Wage zu halten; 9) In Betracht, Kraͤfte oder sein E aus den hier oben angefuͤ nie eine Regierung hatte, und den Haß, welch erhaben gewesen ware, in mens gelähmt wurde; Betracht, einem so glorreichen Kampfe hervorgeht oder ganzlich vernichtet werden muͤssen; von diesem einmuͤthigen und ang ges und der Ereignisse nothgedrungenen Entschluß

zubringen vermag; Betracht endlich,

Nation eine imposante Macht in unserer Nähe in der verzweifelten Lage,

Die griechische Nation stellt, Acte, das heilige Unterpfand ihrer

Schutz Großbritanniens.

Gegenwaͤrtige legale Acte der soll doppelt ausgefertiget, nischen Regierung zugesend

B. Protestation der Depu amerikanischen

An die H der provisorischen Die unte Comités in Frankreich und von Amerika haben in Erfahrung gebracht, bloß in der Eigenschaft von griechischen sich erlaubt haben, an die ten, und daß von ihnen, der wider, eine fur die welche d die Unabhängigkeit

in Umlauf gesetzt worden

Den Unterzeichneten. nat und die executive G d. M. decretirt haben

Pascha bedrohten Und obwohl es fuͤr die

sische und amerikanische Nation bezeigte,

erachtet hat, das offenkundige Benehmen oder die hej

nachzuahmen, die sich Andere in Gi onstantinopel uad in Aegypten noch

kommen lassen; ; daß die brittische Neutral

um den zum Nachtheile Griechenlan Verfolgungen anderer Nationen

daß Griechenland, nicht weil sa ntschluß schwaͤcher geworden, sond hrten Grunden, und weil die uͤber die Leidenschas e durch die Anarchie erzeugt wen Verfolgung seines Untern

daß die Griechen entweder

daß nichts

durch den Gang des Kn

da durch! die brit bis worin sich Griechenland liebe und der Großmuth di Zuflucht nehmen muͤ ssen um die geheili

daß wir,

st der goͤtilichen Vorsehung,

Menschenl ierung unsere ir, in Folge dessen,

„der Nation, die Rechte unserer Freiheit und

enz sicher zu stellen, decretirt,! , was folzt:

Artikel 1.

stenz, freiwillig unter d Artikel 2.

und der achtbaren großb— et werden *). ; tirten der franzoͤsischen i Philhellenen. ; erren Mitglieder der executiven Ge Regierung von Griechenland. rzeichneten Deputirten der Philhellen in den vereinigten Sta daß Inn Burge Spitze einer Faction zu Verfassung des Landes Wurde ihrer Nationen und ihter stets das lebhafteste Interesse fur Griechenlands gel beleidigende Erklarung unterzeichnet ist. ist wohl bekannt, daß der walt in ihrer Sitzung von , die Regierung der jonischen ar Beschätzung der von Idtt politischen Unabhängigkeit ers—

Unterzeichneten sehr pri , wie wenig Vertrauen der griechisch

wichtigen Angelegenheit gegen die fra so respecll

dere, die?

Huͤlfe z

Verfuͤgungen, so wie jede an

7) In Betracht, daß die großbritannische Regie⸗ rung, die das Gluͤck hat, ein frei-s Volk zu beherrschen, die einzige ist, welche die Neutralitaͤt, in ihrer ganzen Reinheit, strenge beobachtet, und es unter ihrer Wuͤrde

) Dieses ist Brigg,

an Bord,

mit den mit dieser Sendung beauftragten

hydriot

geschehen, und am 5. August eine Depuln

nach England abgegangen.

(Anmerk. des Oesterr. Beob.)

grlechischen N

923

sezlichem Wege und nach der Staatsverfassung erlas⸗— n worden seyn wuͤrde.

Allein sie sehen mit Bedauern, daß der Senat, an— att das von ihm gegebene Decret in Ausführung zu ingen, nicht die geeigneten Maaßregeln ergreist, was sch in seiner Macht steht, um die Individuen unter Griechen zur Ordnung zu bringen, welche es wagen, huͤber die Gesetze zu erheben, und welche das in Grie— enland begruͤndete politische System zu stoͤren suchen.

Sie halten es aus diesem Grunde fuͤr ihre Pflicht, egriechische Regierung von diesem gesetzwidrigen Ver— hren in Kenntniß zu setzen, welches fuͤr die Wuͤrde beier Nationen beleidigend ist, die das lebhafteste In— resse fuͤr die Unabhaͤngigkeit von Griechenland bewie— haben, ein Verfahren, welches Griechenland in r Folge nur nachtheilig werden kann.

Die griechische Regierung muß die Gefahr kennen, r sie sich ausgesetzt, wenn sie dergleichen Erklaͤrungen läßt, welche von dem Geiste der Anarchie eingegeben d, und gegen die wir föoͤrmlich protestiren.

Die Unterzeichneten bitten die executive Gewalt,

nen uͤber eine so wichtige Angelegenheit ganz deutliche jd bestimmte Erklaͤrungen zu geben; und sie erwarten it Ungeduld eine schleunige Antwort, um ihre respec⸗ hen Comité s davon in Kenutniß zu setzen, damit sie K. Umstaͤnden ihr Verfahren darnach einrich, konnen.

Die Unterzeichneten sbitten die Mitglieder der exe— tiven Gewalt, die Versicherung der groͤßten Hochach— ng anzunebmen.

Napolt,„ den 28. Juli 1825.

Der General Henry Roche. W. Townshend Washington.

Schreiben des Hrn. William Townshend Washing, on an die Mitglieder der executiven Gewalt (des

Direktoriums) der provisorischen Regierung von Griechenland.

Napoli di Romania, den 1. August 1825.

Meine Herren! Am letzten Freitage war mir von hhreren Seiten die Nachricht mitgetheilt worden, daß

auf Corfu in ttali nischer Sprache geschriebenes, auf dra ins Neu-Griechische uͤbersetztes, und von den imaten von Hydra und Spezia unterzeichnetes Do, nent hier in Napoli di Romania angekommen sei; ß zwei Mitglieder des gesetzgebenden Korpers, fast e Mitglieder der executiven Gewalt, so wie mehrere imaten und Capitaine von Morea und Candia selbes terschrieben hätten; und daß der eigentliche Zweck die—

Documents sei, die englische Regierung um Huͤlfe zen die Tuͤrken und Araber zu bitten, und dieser Re—⸗ tung die Gerichtsbarkeit und Sonverainität von Grie— nland abzutreten. Ich habe diesen Schritt unter den

stöͤnden, worin sich das Land befindet, fuͤr ganz un— hig gehalten, und uͤberdies habe ich ihn als eine auf— ende Verletzung der jedem Mitgliede des griechtschen meinwesens zustehenden Rechte und Privilegien be— chtet, welche von Seiten der Individuen, die dieses seument unterzeichnet haben, veruͤbt wird. Unter den haltenden Umständen habe ich es fuͤr meine Pflicht

. öffentlich e ae, . uber das, was chehen war, auszusprechen, und demzufolge habe i zeinschaftlich mit dem General Roch, 6 . isch en Comité in Paris, eine von ihm geschriebene tea tion unterzeichnet. Auf die dringende Bitte

Mitgliedes des gesetzgebenden Korpers versuche ich ö. die Veweggruͤnde ausfuͤhrlicher zu entwickeln, welche . Unterzeichnung dieser Protestation vermocht 1 Sie mir zuerst, daß ich meine Ideen uͤber einander setze, was fuͤr ein Recht den Mit— dern der griechischen Regierung, oder der griechischen gierung selbst zustand, diese Unterhandlung mit den

Engländern zu fuͤhren. Da die absoluten Regierungen in . Hinsicht die Herren ihrer Unterthanen und ih— * erritoriums sind, so mogen sie das Recht haben, durch Kauf oder Schenkung uͤber einen Theil ihrer he— rer, Unterthanen und ihres Territoriums zu verfuͤgen eben so wie der virginische Pflanzer seine Sclaven und seine Laͤndereien verkauft und verschenkt.

1. Allein nach Len bei uns in Amerika herrschenden Ideen kann eine Regierung, welche vom Volke ausgeht und leaf einer übertragenen Autoritaͤt regiert, keine an⸗ dern Befugnisse haben, als die ihr ausdruͤcklich von dem Volke gegeben worden sind; und wo sehen wir denn daß das Recht, Griechenland oder einen Theil von Grie⸗ chenland unter die Souverainitaͤt einer auswärtigen Macht 7 5 je der provisorischen Regierung von Griechen— . . , , , Nation uͤbertragen wurde? n suͤr ein Recht haben die Primaten und die . . und die Mitglieder der gesetzgebenden und der executiven Gewalt von Griechenland, alle zusammen, irgend einem Mitgliede des griechischen Gemeinwesens die Vortheile zu entziehen, welche es besitzt, oder welche es kraft seiner Eigenschaft als Mitglied des besagten Ge⸗— meinwesens zu besitzen glaubt ausgenommen den Fill, wo es ein Verbrechen begangen hat? Und was noch mehr ist, was fuͤr ein Recht haben sie, in welchem Fall es auch immer seyn moge, ein Mitglied des griechischen Ge⸗ meinwesens zu zwingen, Unterthan einer auswärtigen Macht zu werden? Durchaus keines sie haben dazu gar kein Recht Und wenn der Zweck jenes Documen— tes ist, Griechenland der Herrschaft von England zu unterwerfen, mag das nun in der Art seyn, wie die jo— nischen Inseln, oder wie Malta, wie Giberaltar, oder wie Canada, so behaupte ich, daß die Personen, welche das Document unterzeichnet haben, sich eine Usurpation det Gewalt und eine Verletzung der Rechte der grie— chischen Nation haben zu Schulden kommen lassen, welche sich nicht vor den Augen der Welt rechtfertigen laßt. Ein Mitglied des gesetzgebenden Korpers hat mir seitdem ein Document gezeigt, und hat mich zu uͤber— zeugen gesucht, daß nichts darin staͤnde, was die Natio— nal Unabhängigkeit des Landes gefährde; daß die Grie— chen es gar nicht so verstaͤnden, und daß die Englaͤnder und die ganze Welt es nicht so auslegen koͤnn ten.

Ich bleibe in Zweifel uͤber diese Sache. Denn mir erscheinen die Ausdrucke in dem Document, welches man mir gezeigt hat, außerordentlich zweideutig, und uͤber⸗ dieß setze ich wenig Vertrauen auf die Reelichkeit der englischen Regierung es ist dies eine Regierung, welche, um nur zu ihrem Zweck zu gelangen, die Ge— setze des Voͤlkerrechts, so wie die von ihr selbst uͤbernom— menen Verpflichtungen zu verletzen gewohnt ist.

Zugleich ergeben sich noch andere sehr interessante Fragen. Erstlich, auf welche Art wird die englische Regie⸗ rung den Griechen Huͤlfe leisten? indem sie mit der Pforte Krieg anfaͤngt? oder indem sie zwischen den Krieg— fuͤhrenden einen Friedens-Tractat unterhandelt? und . englische . der diese Negocia⸗

geführt, von seiner Regierung Instructi d ben ger erte! 9 g Instructionen .

Diese Unterhandlung ist mit einem Schleier bedeckt, den vielleicht die Zeit fuͤr mich luͤften wird; bis dahin sage ich, daß, wenn man bloß um Huͤlfe nachgesucht hat, dawider nichts einzuwenden ist; wenn man aber die Sache mit der Aufopferung der National-Unabhangigkeit ven Griechenland endigen soll, so ist dieß eine Begebenheit, die ich beklagen werde; und ich halte es fuͤr meine Pflicht, vor der ganzen Welt meine Mißbilligung uͤber alle Maaß— regeln zu erklaren, die dahin fuhren durften; auch glaube ich die Verantwortung auf mich nehmen zu können, den Griechen in Ruͤcksicht solcher Maaßregeln das Bedauern und die Mißbilligung meiner Nation auszusprechen. Ich hatte gehefft, meine Herren, in den Kriegs—