1825 / 264 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Amerikaner wohl glauben, daß die Bourbons ihnen fuͤr die Raubereien Buonapartes Entschädigungen ge— ben wurden. Amerika besitzt ja jetzt einen Theil die— ses Raubes. Jo seph Buonaparte und die jungen Muͤrats und meyrere Andere, welche diesen Raub toeilten, woh nen unter ihnen. Nehme man ihnen ihr bedeutendes Vermögen, vertheile man es unter diejenigen, welche durch die Raͤubereien ihres Verwandten litten, nur glaube man nicht, daß man die Raͤubereien eines Man⸗ nes bezahlen wird, dessen Freunde und Alliirte die Be— raubten waren. Der Courier frangais theilt hieruͤber gleiche Meinung mit der Etoile, nur glaubt er noch, daß General la Fayette, während seines Aufenthalts in Amerika und bei feinen liberalen Grundsaͤtzen, wohl den Amerikanern an die Hand gegeben hat, diese Ent— schädiaung zu fordern.

Briefe aus Rom sagen, daß daselbst ein neues Collegium fuͤr Irlaͤnder, unter dem Namen, Irlaͤndi— sches Collegium, gestiftet worden ist. Die paͤbstliche Re⸗ gierung hat hiezu das Lokal des Collegiums von Umbrien angewiesen.

Briefe von Bogota vom 29. August zeigen an, daß eine Abtheilung der Columbischen Flotte den Befehl er⸗ halten hat, nach der Kuͤste von Mexico zu segeln, um an den Angriff des Forts St. Juan de Ulloa Theil zu nehmen. Man sprach auch von einer Expedition

nach der Havannah. ü In einem vom Orakel von Bruͤsstl bekannt gemach⸗

ten Briefe von Paris liest man: Alle vom Au lande kommenden Briefe muͤssen vorerst in ein in der Post errichtetes Buͤreau eingeliefert werden; die Kunst, die Briefe zu eroͤffnen, ohne daß der Empfaͤuger es bemerkt, wird dort bis zum hoͤchsten Grad der Vollkommenheit getrieben. Es scheint selbst, daß die Correspondenz im Fande nicht immer geachtet wird. Besonders mißtrauet man den aus Belgien kommenden Briefen.

Fuͤnfprocentige Rente 99 Fr. 15 C. Dreiproet.

iI St. 16 C.

Lissabon, 13. Oktober. Nach einer vom Mini⸗ ster des Innern bekannt gemachten Uebersicht hat die Regierung im Laufe des vorigen Jahres 529, 359, 513 Rees auf 152 oͤffentliche Bauten und Verbesserungen im ganzen Königreiche verwendet. 25 Landstraßen und 20 Bruͤcken wurden theils hergestellt, theils neu errich⸗ tet; viele oͤffentliche Gebäude und Königl. Schloͤsser er⸗ gaͤnzt und vollendet, wobei 3579 Arbeiter fortwährend

beschaͤftigt waren.

London, 1. November. Die halbjährigen Zinsen der Englischen Nationalschuld wurden am 5. Januar 1823 an 283,958 Personen ausbezahlt; davon erhiel— ten 9gö, 755 Jm dividuen nicht über 10 Pfd. St. jähr— lich, 41 295 Personen nicht uͤber 20 Pso., 99, 582 Per sonen 100 Pfd. 26 049 Personen 200 Pfd., 15 459 Per sonen 400 Pfo., 5, 141 Personen 600 Pfd., 3243 Per- sonen 1000 Pfd., 1732 Personen 2000 Pfd., 487 Per sonen A000 Pfd und 215 Per sonen über 6000 Pfd. Von diesen genießen Leibrenten bis zum Jehre 1860: 2,417 Personen fuͤr den Belauf von 1, 359, 436 Pfd. Die ganzel, den 253.958 Individuen bezaylte, jaͤheliche Dioidende beträgt 25,772,296 Pfd. St. auf eine con solidirte Staatsschuld von 737, 130,668 Pfd. St.

Auf Haiti erwartete man eine sehr ergiebige Caf— fee Erndte. Die Caffeepreise am Bord des Schiffes waren 13 Dollars und die der Baumwolle 19 Dollats für 100 Pfund Franzoͤs. Gewichts. Port au Prine— wurde in diesem Sommer vor dem Eintritte der hoͤhe— ren Zoll-Abgaben mit Brittischen Manufacturwaaren S uberfüllt, daß kaum ein Verkauf derselven bewerk— stelligt werden konnte. .

gewesen, als in diesem Jahre, und es war daher sa

bis 20 Pfd. Sterl. (7 erhielten. 4 Das Londoner Haus, Herring, Powles und Com hat bei der Municipalität von Caraccas einen W schlag wegen Anlegung einer Eisenbahn von La Guan nach Caraccas eingereicht.

Der Gouverneur von Maranham hat sich we der anhaltenden Duͤrre veranlaßt gesehen, die zollsn Mehl-⸗Einfuhr zu gestatten.

Vom La Plata sind Nachrichten bis zum 15. t gegangen. Es ist nicht zu Feindseligkeiien zwischen Republik und den Brasilianern gekommen, und das schwader der letztern hat sich bis auf eine Brigg, das etwanige Auslaufen von Kapern verhindern s mit deren Ausrüͤstung man im Hafen beschäftigt w zuruͤckgezogen. Lord Cochrane soll aus der Liste Brasis. See-Officiere gestrichen, und aller seiner und Orden verlustig erklaͤrt worden sein Admiral wett ist an seine Stelle zum Befehlshaber der Bi ianischen Flotte ernannt.

Consols 87 2.

St. Petersburg, 14. Oct. Auf die besond Vorstellung unsers Finanzminesters, Hrn. v. Cann erschien am 12. Sept. d. J. ein kaiserlich er Ukas,

die Abgaben der untern handelnden Klassen auf

Halfte herabsetzt, und ihnen und den buͤrgerlichen werben neue Erleichterungen zusichert. Nach u Berichten, die uns von der Kreimm zukommen, wird diesjahrize Wein-Erndte daselbst eine der ergiebies sein. Wegen des spaͤt eingetretenen Sommers und? fruͤhen kalten Herbstwitterung werden die Trauben ad erst spaͤt reif. Der Weinbau macht seit einigen Jah bedeutende Fortschritte in dieser Provinz; vorzuͤn bemerkt man dies in der Zubereitung der Weine, denen schon einige Tafelweine den auslaändischen Guͤte nichts nachgeben. Die Zahl der Weingarten den Landleuten vermehrt sich in jedem Jahre ansehm Man berechnet den jahrlichen Ertrag der Wein-En in der Krimm auf 500, 000 Wedro (Eimer).

Schweiz, 23. Okt. Der Vorort hat den Si den den auf die Dauer von zehn Jahren mit der K Wuͤrtemberg abzeschlossenen Handelsvertrag mit Wunsche zugesendet, daß die Standes ⸗Ratifikationen Laufe des Novembers eingehen möchten. Man h aun auch daldigen Fortgang der Unterhandlungen Baden, da gutes Einverständniß den Staaten! Baiern, Wuͤrtémbera, Baden und der Eid genossenst fuͤr alle von hoher Wichtigkeit ist. Es lag einmal an uns, bemerkt eins unserer Blätter, daß auch Turiner Hof (der sich zeither mit Oestreich in Ver dungen einließ), sich an diesen Kreis angeschlossen dann wären die heutigen Mauthbedruͤckungen in mont unterblieben. Basel hat nun die mit Luzern! Solothurn besprochene Korrektion des nie dern Han stein genehmigt, durch welche das System der Kom zialstraße des Gottharks vervollstaͤndigt werden soll. Kanton St. Salen sind diesen Herbst auf meht Punkten die Straßenarbeiten gegen Chur thätig bez nen worden, und man spricht auch lauter von einer K muntkations-Eroͤffnung durch Obertoggenburg. Bei äußert ebenfalls lebhaftes Interesse an dem ganzen 6 stem der Kommerzialstraße uͤber den Bernhardin. Oestreichische Ingenieurs, von der Regierung zu IJ bruck abgeordnet, nehmen nun den Plan des Rheinl fes oberhalb des Bodensee's zum Behelf einer git chen Korrektion auf. ;

Gestern den 2 vember hatte abermals unter allerhoͤchsteigenem Von

Muͤnche n, 3. November.

Noch nie ist Ler Handel von Quebeck so lebhaft

cher Mangel an Seeleuten dort, daß sie monatlich

Seiner Masestät des Königs eine Sitzung uͤber die

dem Militair zu machenden Ersparungen statt.

wudan Pascha verbreitet.

purden angewendet, um dem Schicksal von Mpsara zu

Triest, 18. Oetbr. Auf Hydra und Spezia hatte Oberpräsidenten der Provi . ig. ; l r Provinz. sich bie Nachricht einer bevorstehen den Landung des Ea— Mittels, Person bei allen , Ulisrer Behoͤr— Alle Vertheidigun gs, Mirtel den mit den dort versammelten Communal Standen.

1055 §. 4. Zu Unsern Commissarien bei den Communal—

Landtagen bestimmen Wir hiermit ein fuͤr all'mal den Derselbe ist daher die

§. 5. Det Vorsitzende auf dem Communal- Land—⸗

ntgehen. Aber diese Furcht scheint ungegruͤndet. Zwar tage von Alt., Vor inter

erhaltenen Nachrichten zufolge, der Kapuzan . Stellvertreter 6 1 e nn, in, it einer Division egyptischer Truppen von Alexandrien Versammlung, aus denen des isten 8 auf . bgesegelt; aber diese Truppen sind nach Morea be— Dauer der Haͤlfte einer Wahl-Periode suͤr den . immt, wo sie Ibrahim mit Sehnsucht erwartet. Die zial-Landtag gewählt und von Uns bestaäͤtigt 6 Ob . rkische Flotte ist nach Candia gesegelt und ein Schiffs⸗ Präsident hat Unsre Bestaͤtigung 336 n 5. fr⸗ apitain, welcher eben aus dem Archipel zuruͤckkommt, des Innern bei Uns nachzusuchen. In rr n r

ersichert, daß sie in Suda eingelaufen sei.

Es ist mern fuͤhrt der Fuͤrst Putbus, und wenn derselbe nicht

hohl moͤglich, daß er fuͤr den Augenblick die egyptischen anwesend ist, der jedesmalige A B = e J es 2 9 ruppen zur Herstellung der Ruhe in Candia gebraucht; schen Kreises den 2 . a

aber wird er eine Expedition unternehmen, die so

§. 6. Dem Vorsitzenden steht auf dem Communal—

anz dem Juteresse Ibrahim Paschas entgegen ist. Die Landtage die nämliche Wirksamkeit mit gleichen Ver—

sotte von Sachturis soll, wie man versichert, die Tuͤr—

pflichtungen und gleichen Befugnissen zu, welche dem

sche verfolgen, und ein nicht unguͤnstiges Gefecht mit Landtags Marschall auf dem Provinzial-Landtage ange—

jr 1 5 *

ew York, 10. October. Der Herzog Bernhard zn Sachsen Weimar hat während rr ** sthalts, in Begleitung mehrerer Americanischen Of— iere, die Befestigungswerke des Hafens in Augen— hein genommen und wurde mit einer Kanonen salve spfangen.

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ebersicht der Resultate des von den Staͤn⸗ n des Herzogthums Pommern und des Fuͤr— stenthums Rügen gehaltenen ersten Landtages.

(Fortsetzung des im Blatte Nr. 263 abgebrochenen Aufsatzes. )

ö. Il. Der zweite Punkt des Allerhoͤchst erforder, Gutach tene der Staͤnde betraf die im Gesetz vom en Juli 1823 ausgesprochene Einrichtung eines Com— snal-Land⸗- und Kreis- Tages, in welcher Beziehung n Landtags-Abschiede vom 17ten Aug. a. 0. folgende lerhoͤchste Verordnungen beigefuͤgt worden sind:

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gen zukünftiger Verfassung der Communal— Landtage in Pommern.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden Koͤ— von Preußen ꝛc., ertheilen wegen der Verfassung in dem Herzegthum Pommern und Fuͤrstenthum den fuͤr deren Cammunal-Angelegenheiten anzuord— den Communal, Landtage, nachdem Wir die Vor— ge Unsrer getreuen Stände auf dem im Herbste igen Jahres in Stettin Statt gehabten Provinzial— btage darůder gehort haben, folgende Bestimmungen: §. 1. Es finden in Pommern und Rügen zwei fuͤr bestehende Communal⸗ Verbande Statt, von denen eine Hinterpommern und Alt-Vorpommern, und andere Neu⸗Vorpommern und Ruͤgen begreift Ein r 366 halt einen besonderen Communal-Land— . 5 = 2 j

* . getrennten Communal⸗Verhaͤltnisse , n, werden fuͤr den 1 . . und Alt: Vorpommern in r r Neu Vorpommern in Stralsund abgehalten e ,,: er er , , f en der detreffenden Landestheile

wiesen lst. sa. 8. Ein jeder der 2 Communal Landtage hat seiner Mitte einen engern Ausschuß von 2 Mit— gliedern des 1sten, und einem Mitgliede eines jeden der beiden andern Stände auf Dauer der, Wahl Periode zu erwaͤhlen, denen in Alt-, Vor⸗ und Hinterpommern die alte Benennung von „Vor- und Hinterpommerschen Land. Stuben,“ und in Neu Vorpommern die von „Land—⸗ Kasten⸗ Bevollmächtigten“ verbleibt, und denen in Be— ziehung auf Fuͤhrung und Controllirung der Verwaltung der Communal-⸗Angelegenheiten diejenige Geschästs-⸗Wirk— samkeit zuzuweisen ist, welche jenen alten stãndischen Behoͤꝛrden fruͤher und seither oblagen. Den Ständen bleibt die Bestellung eines Syndiei und des erforderli⸗ chen Subalternen Personals uüͤberlassen. §. 8. Die Communal-Landtage treten all jahrlich zusammen; den Zeitpunkt des Zusammentretens haben on die Zukunft die Stande auf dem ersten Communal— Landtage zu deschließen, dem Ober⸗Praͤsidenten aber is n, ,,, 2 me, ne Anzeige zu machen. er Communal⸗ e äber . Landtage darf nicht uͤber 4 §. 9. Die Ladung der Mitglieder des Communal⸗ Laudtages geschieht durch den Vorsitzenden. Mit der- selben ist eine Bekanntmachung der fuͤr die Verhand— lungen der bevorstehenden Versammlung bestimmien Ge⸗ genstände zu verbinden, und dem Oder Praͤsidenten mit⸗ zutheilen. Zu diesem Zwecke haben die im §. 7. ange— deuteten eugern Aus schüsse, tie Kreise und Gemeinden die hierher gehorenden Anmeldungen und Anträge zu behoͤriger Zeit dem Vorsitzenden einzureichen. 5. 10. Zu den e sten nach der gegenwärtigen Be— stimmung anzuordnen den Communal Landtagen wird in Hinterpommern und Alt-Vorpommern der aͤlteste der dermaligen Laäandtags-Abgeordneten der Ritterschaft die Ladungen ergehen lassen, den Communal Landtag, wenn die Mitglieder zusammen getreten sind, eroͤffnen, und demnach die Direktion bis nach erfolgter Bestaätigung des Vorsitzenden, führen. 5. 11. Saͤmm liche in dem Gesetze vom 1sten Ju— lius 1823 §5. 38. bis 47., fuͤr die Geschäftsfuͤhrung auf dem Provinzial ⸗Landtage enthaltenen Bestimmungen sind bei den Communal“ Landtagen in Anwen dung zu dringen, Es dleibt den Ständen uͤberlassen, die Ge— schaͤfts⸗ Ordnung auf dem Communal⸗-Landtage durch ein Regulariv noch naͤher festzustehen. §. 12. Gegenstaͤnde des speciellen Interesses eines Standes koͤnnen durch die Mitglieder dieses Standes ohne Zuziehung der ubrigen Stände verhandelt werden. §. 13. Die Beschluͤsse der Communal Landtage sind fuͤr die zu dem betreffenden Communal— Verbande gehs

renden Landestheile bindend; sind jedoch jedesmal dem