1826 / 15 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 18 Jan 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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Maaßregeln unentgeldlich aufgenommen werden ollen.

Wagen mit Leuten und Militaireffekten nach dem Helder,

St. verwandt; der Unterhalt derselben in den Englischen Gefängnissen wurde ihm wenigstens dreimal so viel ge— kostet haben und dabei hätte es doch nicht die Freude

gehabt, Menschen, die gröoßtentheils zur Hefe der mensch⸗

lichen Gesellschaft gehörten, in nuͤtzliche Buͤrger umge— wandelt zu sehen. . Ein Herr August Day zu Philadelphia hat einen Ofen erfunden, welcher der Berechnung zu Folge ein Zimmer einen ganzen Tag warm erhalten kann, und wozu nur sehr wenig Steinkohlen erforderlich sind. Der Ofen ist von kleiner Statur, und gleicht einem umge— kehrten Kegel, auf einem Roste liegen die Kohlen. Eine Wasserpfanne, welche unter den an der Spitze ange— brachten Oeffnungen ihren Platz hat, giebt den noͤthigen Dampf her, welcher, durch die gluͤhenden Kohlen gehend, sich auflösen, und jene maͤchtige Hitze erzeugen soll, Tie man durch die Flammen von gemischtem . Wasserstoff⸗-Gas hervorbringt. Der Ofendeckel ist an einem beweglichen Durchschnitte der Rohre befestigt, und kann durch eine zweckmäßige Vorrichtung auf und niedergelassen werden, um das Feuer zu reguliren. Die Hitze ist so gewaltig, daß eine kleine in den Ofen ge— worfene Wassermenge sogleich aufgeloͤst, und dadurch die Verbrennung der wesentlichen Theile bewirkt wird. Be— kannt ist die Anwendung des Wassers in den Feueressen der Schmiede zur Verstaͤrkung der Glut. Es befindet sich im hiesigen Bankgebaͤnde eine hoͤchst merkwürdige Uhr. Auf nicht weniger als 16 Zifferblaͤt— tern, die sich an den Waͤnden der verschiedenen Amts, stuben befinden, wird die Zeit angedeutet. Die Verbin— dung zwischen dem Uhrwerke und den 16 Zeigern wir? durch eine Menge von Metallstäben bewerkstelligt, die zusammen 700 Fuß lang sind und 600 Pfd. wiegen. Das groͤßte Gewicht dieser Uhr, welche woͤchentlich nur zwei mal aufgezogen wird, ist 350 Pfd. schwer. Consols 823, auf Abrechnung 823. . Bruͤssel, 12. Januar. Die Regietung des Bruͤs— seler Bezirks hat den Einwohnern desselben bekannt ge, macht, daß ein Herr Triest in Ghent eine Erziehungs— anstalt fuͤr Taubstumme beiderlei Geschlechts errichtet hat, und daß die Taubstummen der armen Classe, in Folge der von den wohlthätigen Anstalten getroffenen

Am 4. d. Monats sind aus Amsterdam ungefaͤhr 20

um nach Ostindien eingeschifft zu werden, abgegangen. * Von den, nach Angabe der englischen Zeitungen, in Java neuerdings ausgebrochenen Unruhen hat man

bis jetzt hier keine direkte Nachrichten erhalten. ü * In Rotterdam sind vom 2. bis zum 7. Januar wöe⸗

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und Gnade zuvor! Und fuͤgen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir in Gemeinschaft mit Unserer vielgeljebten Ge, mahlin und Frau, der Durchlauchtigsten Herzogin Iun⸗ lie zu Anhalt, Liebden, am 24. October vergangenen Jahres in Paris zur römisch, katholisch, apostolischen Kirche zuruͤckgekehrt sind.

Wir verbinden hiermit die Erklaͤrung, daß Wir die Rechte und Freiheiten Unserer protestantischen Unter, thanen, wie bisher, erhalten und beschuͤtzen, auch nicht aufhören werden, fuͤr das Gluͤck und die Wohlfahrt Unseres Landes nach Kraͤften zu sorgen. .

Wir wollen hierdurch und durch Unser taͤgliches in, bruͤnstiges Gebet Uns und Unsere getreuen Untertha— nen Lem Schutz und der Gnade Gottes, des Lenkerg n,. der Fuͤrsten und Volker, demuͤthigst em— pfehlen.

So geschehen und gegeben in Unserer Herzoglichen

Residenzstadt Coͤthen, am 13. Januar im Jahre nach Christi inseres Herrn Geburt 1826 und Unserer Re— gierung im achten. ; (gez.) Ferdinand. Wien, 11. Jan. Se. K. K. apostotische Maßjestät haben dem bei allerhoͤchstihrer Gesandtschaft am Königl. Preußischen Hofe angestellten Grafen Wilderich Edugtd v. Walderdorf, die K. K. Kaäͤmmererswüuͤrde zu verleihen geruht.

Im Jahre 1825 starben hieselbst (mit Ausnahme der Kinder unter Einem Jahre) in Allem 6753 Perso nen, und zwar: Im Januar 631, im Februar 629, im Maͤrz 712, im April 666, im May 622, im Juny 547, im July 447, im August äb8, im September 412, im Oetoder 501, im November 534, im December 552.

Die groͤßte Sterblichkeit (742) siel in den Maͤrzz die geringste (4612) in den September. Im Durchschnitt kamen neunzehn Sterbefälle auf jeden Tag. Die Zahl der verstorbenen Kinder von Einem bis zehn Jahre be— trüg bbz, von denen die meisten (76) im Januar, die wenigsten (34) im July starben. Personen, welche ein Greisenalter von mehr als 76 Jahren erreichten, zählte man 1005 (also beinahe den sechsten Theil aller Verstor— benen). Von Liesen gehorten 161 dem mannlichen, 524 bem weiblichen Geschlechte an. Drei Personen, eine Manns und zwei Frauenspersonen, erreichten das sel— tene Alter von hundert Jahren. Die größte Verhee— rung richteten in diesem Jahre die Lungenkrankheiten an. Durch verschiedene Zufaͤlle kamen 2646 Personen ums Leben. An den Pocken starben 36 Menschen, In der Klagenfurter Zeitung liest man: Es ver— dient unter den Anomalien des dießjaͤhrigen Winters, und als etwas fuͤr die Gegend von Klagenfurt sehr ungewoͤhnliches angemerket zu werden, daß am 1. Ja—

der 5 Menschen an dem natuͤrlichen Blattern gestorben, nuar Gänsebluͤmchen, bluͤhende Nesseln, das Lamidlin

wodurch die Anzahl der seit dem neuen Ausbiuche . ser Epidemie gestorbenen Menschen auf 115 gewach sen ö. Hamburg, 13. Janhar. Die Elbe ist bis Blan, kenese mit Eis bedeckt. Man hat versucht, mit ber spannten Schlitten von hier 4d4ch' Altona zu fahten, aber der Versuch - ist 3 abgelaufen. Gestern ist nämlich ein Schlktten auf dem Eise zwischen dem Ham— burgerberge ü nd⸗ Altona eingebrochen, die darin Sitzen den sind gerektet worden, aber das Pferd ist ertrunken. Indeß werden schon Guͤter mittelst bespannter Schlit— ten vom Grasbrock dußch den Reiherstieg nach Harburg befördert; doch soll auch da das Eis an einigen Stel— len nicht sicher sein. ö Coöthen, 14. Januar. haͤlt heute folgendes: Ven Gottes Gnaben Wir Friedrich Ferdinand, sou— verainer regierender Herzog zu Anhalt c. Entbieten Allen und Jeden Unserer getreuen Va—

Die hiesige Zeitung ent—

Purpureum, die urtica ureus, die Schafgarbe u. a. I. in voller Frische auf freiem Felde getroffen wurden, und daß in offenen Gartenbeeten Stiesmuͤtterchen, Rin— gelblumen und Maͤrzenveilchen, also Kinder der Flor mit welchen uns die liebliche Mutter sonst nurn Herbste oder im ersten Fruͤhlinge zu beschenken pfleg— in aller Schönheit bluͤhen. Ware unser Dunstkreis vo zuͤglich in diesem Winter nicht so sehr mit Nebeln er fuͤllt, daß nur selten einige matten Sennenstrahlen durchdringen können, so wuͤrden auch wir die Vegete— tion im vollen Grade, vielleicht auch bluͤhende Baum was eben kein Gluͤck ware, besitzen. Ueberhaupt ist u ser jetziger Winter in mehr alt einer Beziehung jene der Suͤdländer ähnlich, und der so lange andauernd Guüdwestwind scheint uns ein ganz anderes Clima geg ben zu haben. 4 Türkei. Ein Privatschreiben aus Triest vom 2. Januar (in der allgemeinen Zeitung) meldet: Die

sallen, Rittergutsbesitzer, Magisträte, Buͤraerschaft, Nichter, Dorfgemeinden und allen Unseren Untertha⸗)

neuesten Berichte aus Corfa vom 24. Dec. lauten fort während guͤnstig fuͤr die Griechen. Ein von Ibrahin Pascha nach Korinth abgeschickter Heerhaufen von 300

nen, geistlichen und weltlichen Standes, Unseren Gruß

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mehrere Regierungsbezirke der Provinz eingerichtete In— siitute, mit der Befugniß, deren specielle Verwaltung

Instetut belegen; die Sicherheits- Anstalten, welche sich

Sanitäts- Anustalten . Plane zu neuen Anlagen, Me—

sie dir Grenzen eines Regier. Bezirks uͤberschreiten; die Verhandlungen mit den commandirenden Generalen in allen Gegenständen, welche das ganze Armee-Corps be— treffer Die Wahrnehmung des juris circa sacra Ca- tholicorum und die Aufsicht auf die Censur. Als

Stelléertreter der obersten Staats-Behörden sind die Ober- Praäsidenten die nächste Instanz bei Conflieten der

waltungs, Angelegenheiten verordneten besonderen Be—

äußerordentlichen Ereignissen augenblickliche Anerdnun—

zen zu treffen, desgleichen bei eingetretenem Kriege und vorhandener Kriegsgefar fuͤr die Provinz, bis zu et vwanigen anderweiten Anordnungen, Lie gesammte Ci— srilverwaltung zu uͤbernehmen. Aus besonderen Ruͤck-⸗

Mann ist am 7. Dec. bei Korinth von den Griechen ge— schlagen und großtentheils aufgerieben worden. Die ent scheidenden Ereignisse bei Salona, von wo die Tuͤrken mit Zurücklassung aller Artillerie und Munition ver— trieben wurden, lahmen die Operationen gegen Misso lunghi, in dem der Seraskier Reschid Pascha, im Ruͤcken bedroht, kaum uͤber die Hälfte seiner durch Desertion sehr geschwächten Armee verfugen kann. Der Kapudan pascha, der zwischen Patras und Missolunghi hin und her kreuzt, trifft dessen ungeachtet Anstalten zu einem neuen Sturm. Herr Stratford Canning wird von zem englischen im Archipel stationirten Geschwader bis an die Dardanellen begleitet werden. Die Griechen schmeicheln sich, daß er sich zu ihren Gunsten in Kon— stantinopel verwenden werde. Kaiser Alexanders Tod war uͤber Konstantinopel bereits am 19. Dec. (?) in Corfu bekannt.

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(NB. Die Pariser Blaͤtter sind ausgeblieben.)

In land.

Berlin. Durch die in dem vorgestern erschiene nen ersten diesjährigen Stuͤck der Gesetzsammlung fuͤr die Königl. preußischen Staaten enthaltene Jastruction fuͤr die Ober-Praͤsidenten ist, unter Aufdebung der ih— nen unterm 23. Oet. 1817 ertheilten Instruetion, im Wesentlichen Folgendes festzesetzt: Der Wirkungskreis der Ober-Präaͤsidenten in den ihnen anvertrauten Pro— vinzen umfaßt 1) die eigene Verwaltung aller derjeni— gen Angelegenheiten, welche nicht nur die Gesammtheit der Provinzen betreffen, sondern die sich auch nur uber, den Bereich einer Regierung hinaus erstrecken. 2) Die Oberaufsicht auf die Verwaltung der Regierungen, der Provinzial⸗Steuer-Directionen, wo deyngleichen bestehen, und der General-Commissionen zur Regulirung der guteherrlich- bäuerlichen Verhaͤltnisse; und 3) die Stell— vertretung der obersten Staatsbehoͤrden in besonderem Auftrage und bei außerordentlicher Veranlassung. In Beziehung auf die zu 1) bemerkten Angelegenheiten bil— den die Ober-Praͤsidenten die unmittelbare Instanz, und die betreffenden Provinzialbehoͤrden sind ihre Or— gane. Insbeson dere gehören dazu: alle staͤndischen Angelegenheiten, so wie diejenigen, bei welchen eine staͤndische Mitwirkung eintritt; alle oͤffentlichen, fuͤr

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der Negierung zu delegiren in deren Bezirk ein solches auf mehr als einen Regierungsbezirk erstrecken, als:

lioratianen, Strom und Kunststraßenbauten, insofern

Regi angen unter sich und mit den fuͤr andere Ver—

hoͤrben; sie sind auch ermaͤchtigt und verpflichtet, bei

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ssichten sind überdem den Ober-Praͤsidenten noch meh— rere einzelne Verwaltungsgegenstaäͤnde uͤberwiesen, unter anderen namentlich die Entscheidung in allen Commu— nal-Angelegenheiten, sofern es nicht auf die Besetzung der Oberbuͤrgermeister-Stellen in den großen Staͤdten, oder auf die Frage ankommt, ob durch dit von den Gemeinden beabsichtigte Aufbringungsweise der Ge— meindebeduͤrfnisse dem Steuer-Interesse des Staats Nachtheil geschehe; ferner die Toncessionen zur Anle— gung neuer Apotheken, die Bewilligung von Kram— und Viehmarkten; die vom Staate zu ertheilende Ge— nehmigung fuͤr die Gruͤndung neuer und die Exweite— rung, Umaͤnderung, Einschrankung oder Aufhebung schon bestehender gemeinnuͤtziger Anstalten; die Genkh— migung zur Ausschreibung oͤffentlicher Collecten in den einzelnen Regierungsbezirken, jedoch mit Ausnahme der Kirchen Collecte.

In den Provinzial-Consistorien, Schul‘ und Me— dicinal-Collegien haben, die Ober Praͤsidenten den Vor— siß und die Leitung der Geschaͤfte; in der Regel ist der Oder Praͤsident auch zugleich Präsident derjenigtn Re— gierung, weiche an seinem Wohnorte ihren Sitz hat.

Die Oser⸗Präsidenten sind dem Staats Ministeris und jedem einzelnen Staats- Minister fuͤr dessen Wir— kungskreis untergeordnet und verpflichtet, die besonderen Aufträge derselben zu volziehen.

Nach der in demselben Stuͤcke der Gesetzsamm— lung enthaltenen Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre vom 31. December 1825 wegen einer Abänderung in der bishe— rigen Organisation der Provinzial-Verwaltungsbehorden, bleibt fuͤr die Geschäftsführung der Consistorien' die Dienstinstruktion vom 23. Oktober 1817 mit folgenden Abänderungen: das Kollegium theilt sich in zwei Ab— theilungen; die eine bearbeitet unter dem Namen: Konsistortum, die evangelischen geistlichen Sachen, und die andere unter dem Namen: Provinzial⸗SchulKolle— gium, die dem Kollegium durch jene Dienstinstruktion

überwiesenen Unterrichts-Angelegenheiten; dem Ober—

Praäsidenten wird uͤberla ssen, die Mitglieder, mit Beruͤck— sichtigung ihrer persoͤnlichen Quatification, zu den Ar— beiten der einen oder der andern, oder beider Abthei— lungen zuzuziehen. Den Konsistorien wird außer dez

ren Ordination uͤbertragen. Die Vorschrift des §. 2. Abschnitt 4. wird aufgehoben. Jedoch zuͤrfen die Ne— gierungen von außerhalb Landes, Geistliche nur mit Genehmigung des Ministerii anstellen; wenn dag'gen Privatpatrone von außerhalb Landes her Geistliche vo— eiren, so muͤssen dieselben, ehe deren Bestätigung ersolgt, vom Kensistorio zue Verwaltung einer geistlichen Stelle im Staate juͤr geeignet ergchtet worden sein. Bei Erledi— gung dan Superintenden turen hchen sich die Regierun— gen über deren Wiederbesetzung gutachtlich gegen das Konsisttium zu außer, welchem der Vorschläg hieruͤber bei dem vorgesetzten Minister, o wie die Einfuͤhrung der Superintendenten veübleibte Die Berichte der Re— gierungen uͤber Veraͤnden tg. der Vestehen den, oder uͤber die Einfuhrung neuer Stolgebuührentaxen an das vor— gesetzte Ministerium, gehen durch die Konsistorien zur Beisüͤgung ihres Gutachtens. Die Zusammenziehung und Vertheilung von Parechien, so wie die Umpfarrung von Ortschaften, kann von den Regierungen nur unter Genehmigung des Konsistorii angeordnet werden. Dig Bestimmungen der §§. 3. und 4. der Dienstinstruktion uͤber die Wahrnehmung des juris circa sacra der roͤ—

misch-katholischen Kirche finden fuͤr die Konsistorien, als

evangelisch⸗geistliche Behörden, weiter keine Anwendung. Die Provinzial-Schul Kollegien sollen kuͤnftig zwar nur zur Anstellung der Rektoren der gelehrten Schulen und der Direktoren der Schullehrer-Seminarien die Geneh—⸗

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migung des vergesetzten Ministetii nachzusuchen haben, jedoch sind sie verpflichtet, in vorksmmenden Faͤllen des—

Prufung der evangelisch geistlichen Kandidaten auch de⸗

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