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unterricht der Selaven und die kuͤnftige Verbesserung ihres Zustandes. Der erste Fiscal der Colonie bleibt als Beschuützer der Selaven im Amte; sein Gehalt ist 14,000 Gulden jährlich, zu welcher Summe die Regie— rung die eine Hälste und die Colonialkasse die andere Halfte beiträgt. Die Pflichten dieses Beamten werden in der Verordnung näher auseinander gesetzt. Bei Strafe von 600 Gulden darf kein Pflanzer oder irgend ein anderer Sclavenbesitzer einen Selaven vom Sonnen untergang des Sonnabends bis Sonnenaufgang des Mentags zur Arbeit anhalten. Dieses Ueberheben der Arbeit gestattet indessen dem Selaven nicht, die Pflanzung ohne Erlaubniß zu verlassen; auch werden verschiedene Ausnahmen gemacht, bei welchen Seladen an Sonn,— tagen beschäftigt werden können, z. B. das Huͤten des Viehs, das Ausbessern von Dämmen und andere unum— gaͤngtich nothwendigen Beschäͤftigungen und Arbeiten. Das Einpacken von Kaffee und Baumwolle ist, wenn iese Artikel durch Aufschsb Schaden leiden könnten, ebenfalls an Sonntagen erlaubt; der Sclave hat dafuͤr aber Lehn zu gewärtigen, welchen der Fiscal bestimmen soll. Die Verordnung legt die Absicht an den Tag, das Markthalten an Sonntagen abzuschaffen. Um dies zu bewirken, sollen die Markte vom 1. Januar 1826 an nur bis Sonntags Morgens um 11 Uhr gehalten und die späaͤter ausgebotenen Artikel aber configeirt werden. Nach dem oben genannten Tage darf. niemand, weder auf dem Felde, noch irgend sonst nme als Zeichen der Autorigät oder ums zur AÄrbett Anzutreiben, eine Peltsche oder sörsk ein: it. Zuͤch tizuntz dten endes Instrument tragen, und wer sdbngegen hantelt, mil erneder eine Geldstrase von Soo Gulden zahlen, eder sich der Ein— kerkerung im Gefängznisse auf 1 bis 6 Monate unter— werfen. Der Föetade, den Strafe erwirkt hat, soll mit Maͤßigung nd hte alle Geausamkeit oder Leidenschaft nach Sonnenügäfgang des nächsten Tages in Gegenwart eines freien Bewohners oder in Gegenwart von 6 Sela— ven gezuͤchtigt werden, aber auf keinen Fall mehr als 25 Hnebe erhalten. Das Zuͤchtigen ven Sclavinnen ist bei Strafe von 1400 Gülden verboten, und ihre Ver— gehungen sind nur durch Einsperren, das Anlegen von Stocks, Handfesseln und besonderer Kleidung, so wie in befonderen Fällen durch die Treimühle zu bestrafen. Auf jeder Plantage muß ein Buch gehalten werden, worin die geschehenen Züchtigungen verzeichnet werden muͤssen. Dieses Buch muß der Beschuͤtzer der Selaven oder sein Gehuͤlfe alle 6 Mongte nachsehen. Jeder
Geistliche oder privilegirte Religionslehrer darf Selaven. ) ;
copuliren, wenn er die schriftliche Erlaubniß dazu von den Eignern beider erhalten hat. Jede verheitathete Scelavin erhalt 6 Wochen nach der Geburt ihres ersten Kindes von ihrem Herrn 12 Gulden, für jedes nachher
geberene Kind 15 Gulden, und wenn sie 6 Kinzer, die
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faͤmmtlich am Leben sind, in die Welt gesetzt hat, so
darf sie nicht langer auf dem Felde beschaͤftigt, sondern
jur zu leichter Arbeit gebraucht werden. Jeder Sela— veneigner hat dafuͤr zu sorgen, daß seine Sclaven ge—
hoöͤrige Nahrung erhalten, und außerdem was ihnen
taglich gestattet wird, muß in jeder Pflanzung zum An⸗ n
baun von Vegetabilien ein Acke Land fuͤr je 5 Scelaven ausgesetzt werden. Das Arbeiten auf dem Felde soll nur von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends dauern, o— bei 2 Stunden zu Mahlzeiten gestattet werden. Wenn ein Selave plotzlich stirbt, so darf er nicht ohns vorher— gegangene Untersuchung begraben werden; auch ist es ungesetzlich, einen verheiratheten Sclaven, der eine verheirathete Selavin zu verkaufen, wenn nicht Mann und Frau und ihre Kinder unter 16 Jahren damit in, begriffen sind. Es wird den Selaven gestattet, Eigen thum zu kaufen und zu besitzen; es sollen Sparkassen in der Colonie errichtet werden; auch sollen die Selaven ihr Eigenthum vermachen konnen, an wen es ihnen be
liebt.
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Die Aussage von Selaven soll vor Gericht an genommen werden. Wenn jemand zweimal gegen Selg, ven verüͤbter Grausamkrtit uͤberfuͤhrt ist, so soll er zu einer doppelten Geld- oder Gefängnißstrafe verurtheilt und außerdem fuͤr unfähig erklärt werden, uͤber Sela ven die Oberaufsicht zu fuhren, und wenn er Plantagen, besitzer ist, so soll seine Plantage zweien oder mehreren Curatoren zur Verwaltung uͤbergeben werden.
— Ein Schreiben aus Alexandrien (Aegypten) vom 5. Nev. enthält folgende Details, die darthuen, wie ausgedehnt das Monopolsystem in dem ägyptischen Handel herrscht: „Der Pascha von Aegypten hat in diesem Ihre alles arabische Gummi uns saͤmmtliche Straußsedern, welche nach Aegypten eingefuhrt worden, an sich gebracht und solche demnächst einer Compagnie, zu enormen Peeisen, auf Credit verkauft. Der Pasch hat sein Monopolisitungs-System Lermaßen vervoll, kommnet, daß es gar kein Erzeugniß mehr giebt, wa— er nicht an sich brachte. Die englischen Handelsleute in Aegypten konnen kaum etwas anderes els Gummi im Tausch gegen die abgesetzten englischen Waaren er, halten, indem alle anderen Landeserzeuznisse von den Agenten des Pascha weggenommen werden.
Vom Mayn, 20. Jan. der Großherzog von Baden haben Hoͤchstihren Herrn Bruder, den Herrn Markgrafen Leopold, ausersehen, um dem neuen Monarchen von Rußland, Sr. M. dem Kaiser Nikolaus J., und der Kaiserl. Familie Kon⸗
dolenzen wegen dem Hinteitt, des Kaisers Alexander, und Ersterem die Gluͤckwuͤnscke zur Throönbesteigang zu überbringen. Seine Hoheit haben am 17. d., in Be— gleitung des Obersten Freiherrn v. Lassolaye die RNeise nach Petersburg angetreten. Der Rittmeister v. Rott— berg ist bereits vorausgereist. Im Gefolge des Herrn Markgrafen befindet sich ferner noch der Prem. Lieut. v. Schilleng von der Garde du Corps.
Am 18. Nachmittags kamen Se. Hoheit in Frank— fürt a. M. an und setzten noch am selbigen Abend die Reise weiter fort. ;
Seine Hoheit der Prinz Emil von Hessen⸗ Darm— stadt ist unter dem Namen eines Grafen von Htein— heim, nebst Gefolge, von Darmstadt kommend, am Üb. d. in Nuücnberg eingetroffen und hat am felgenden Tage die Reise nach Wien fortgesetzt.
Nach dem vor kurzem ersolgten Absterben des Kö— nigl. Wuͤrtembergischen Vasallen, Friedr. Aug. Freiherrn v. Guͤltlingen ist das Lehen des Wuͤrtembergischen Erb— kämmerer⸗Amts auf den nunmehrigen aͤltesten der vasal litischen Familie, den Koͤnizl. Hauptmann äster Heinr. Albr. Freiherrn v. Gültlingen, uͤbergegang Aus Mannheim wird unterm 18. d. gemelder seit einigen Tagen nach ihrem Fallen wieder auf in vergangener Nacht auf 11 Grad gestiegene besestiget Lie Eisdecke des Rheins immer meh 1
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mehr, se daß der Uebergang allenthalben ohne Gef b
( h he erre: 2 Schuhe uͤber Mittel,
zar ieder im Fallen.
19. Jan. Der kaiserl. russische Geheim: ath und Kammerherr, Hr. von Ribaupierre, ist vor gestan aus St. Petersburg hier angekommen.
Aus der Schweiz, 18. Jan. Die langgedan Unterhandlungen in Zürich mit dem Greßherzo Baden ür den neuen Handelsvertrag, werden Zweisel diese Weche fuͤr einsweilen zu Ende gehr— wenn gleich noch ahne vollendetes Resultat, doch begruͤndettr Aueficht für die Erzielung eines solch.
Eine Kundmachung vom Rathe des Standes vom 17. Dec. v. J. besagt: „Da U. G. H. und mit Mißkelieben erfahren, in welch uͤbertriebenem ? hie und da waͤhrend juͤngster Tagen getanzt wor
Rinde und Kries der Tanne,
Seine Königliche Hoheit
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haben selbe erkannt und auszukuͤuden befohlen, daß das zanzen während der bevorstehenden Fastnacht einzig auf fie drei letzten Tage, als des sogenannten schmutzigen Donnerstag Bruder, Guͤdel⸗Mentag und junge Fast— acht eingeschraͤnkt sein selle. Wer sölte, dieser Anordnung zuwider zu handeln, verfällt, er Wirth oder Hauspatcon in eine Dublonen, jeder Tinzer, so wie jeder Spielmann in ein Neuthaler Fuß, wovon dem Leider (Denuneciant) die Hälfte be— simmt M . 3
— Der oͤconomischen Gesellschaft zu Bern wurde
jn ihrer allgemeinen Sitzung vom 5 v. M., unter an—
perem ein Bericht des Oberfoͤrsters Kasthofes uͤber die,
einer Aufsicht auvertrauten thibetanischen Ziegen vor— berechtigt:
gelesen, der zu erfreulichen Erwartunger Die Thiere befinden sich auf dem -Abendberg bei Inter⸗ scchen, auf einer Hohe von 1800 Fuß, in einem fuͤr sie hestimmten Einschlag von etwa 3 Juchart Umfang und
ihre neue Ansiedlung scheint ihnen in jeder Hinsicht
zuträglich zu sein. Diese Ziegen sind auch gar nicht pild, leben immer beisammen und schweifen weniger herum als die Landziegen; ihre Nahrung ist die gleiche; füͤraus der Weißtanne, scheint ihnen vorzüglich zu behagen; sie lilben kuͤhle und shattige Lagsrßlaäͤtze und wenn Schnee in ihrem Ein— schag fiel, so wählten sie diese Stelle mit Vorliebe fuͤr hr Lagtr. Ueber den Ertrag ihres Flaums konnte in so kurzer Zeit noch keine Vergleichung gemacht werden, hingegen liefern sie sehr gute und nahrhafte Milch, in
(goßerer Menge als die einheimische Ziege. Man hoffte,
ie thibetanischen Ziegen können vortheilhaft mit den hessern einheimischen Ziegen gekreuzt werden, um die seben zu veredeln; indeß soll auch auf die reine Fort— planzung derselben alle Sorgfalt verwandt werden. Der großen Kalte unerachtet vervielfachen sich die pale der Pockenansteckung in den Bezirken Zurich, Gruͤ⸗— ngen, Kyburg und Greifensee des Kantons Zuͤrich, tz ungeimpften Susjekten, deren sich noch uͤberall nnelne finden. Turkei. Eppedition nach Morea.)
(Fortsetzung des Journals der agyptischen
Etunden von Modon, viele Griechen sich zusammen— z brach er sogleich auf, und gelangte noch den— sitzen Tag in den Flecken Scarmiama. Von da setzte „ehne die Ankunft der ganzen Armee zu erwarten, nit einem Theile der Reiterei unter den Befehlen des Husseln Bey, des Mohammed Ali Aga und des Rechuan ga, einen Marsch fort, die gemessensten Befehle hin— klass nd, daß ihw die Infanterie so schnell als moͤg— sch folgen solle. Am Fuße jener Gebirge angelangt, sih Jörahim, daß der Feind sich schon verschanzt hatte; flechwol- griff er denselben mit einer einzigen Schwa— kon des Mohammed Ali Aga von der Ostseite an, und kfahl dem Hussein Bey und Rechuan Aga, mit ihren Schwadronen auf der Nordseite ein Gleiches zu thun. Mittlerweile war die Infanterie angelangt. Hussein Bey, Oberst des vierten Regiments, stieß mit 3 Ba— lillonen, und Selim Bey, Oberst des fünften Regi— nents, mit 4 Bataillonen zu Ibrahim; Hurschid Bey, böberst des dritten, zog mit seinem ganzen Regimente ö Hussein Bey und Rechuan Aga. Der groͤßte Theil let füͤnsten Bataillons des vierten Regiments, so wie lt vinrte und fuͤnfte Bataillon des fuͤnften Regiments, narschirten gegen eine jener Anhöhen, welche fur die uiterei unzugänglich war; endlich der Rest des fünften ztaillns des vierten Regiments gegen eine audere An, sihe, die nicht so stark besetzt war. Da der Feind sich bn allen Seiten umringt und uͤberwältigt sah, und En kein anderer Auswtg blieb, zog er sich auf die An— sihe Magnaecchi zuruck, welche sehr unzugänglich und ar bifestigt war. Allein ungeachtet aller naturlichen
sich unterfangen.
„Als am 2. Junius Ibrahinr sräanahm, daß auf den Gebirgen von Contorogunia, 12
der Reiterei, Mähanimed Ali Agä⸗=nud Nn De
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und kuͤnstlichen Schwierigkeiten erstiegen sie die braven Aegyptier gleich Löwen in einem Augenblicke, drangen in die Schanzen, welche den Gipfel küͤͤnten, und toöd— teten Alle, welche sie vertheidigen wollten, wahrend die tapfere Reiterei den groͤßten Theil derjenigen niederhieb, die sich durch die Flucht zu retten suckten. In diesem Treffen verleren der Kaäpitain Atanasio Mikali, Schwie— gersohn des Pietro Bey, und ein beruͤchtizter Seeräu— ber, Kapitain Ctefalo, mit 9 andern Kapitainen und 500 griechischen Unterofficieren und Soldaten, auf dem Schlachtfelde das Leben. Ein ägyptischer Grenadier, Abdallah genannt, hatte in der Schanze schon 7 Gris— chen getoͤdtet, als sein Bajonett adbrach; gleichwol er— griff er den achten beim Kragen, um ihn niederzureißen; fiel aber, und nun rollten beide, ohn« sich loszulassen, bis an den Fuß des Berges hinab, wo der Aezsyptier seinn Feind toͤdtete. Ibrahim, Zeuge dieser Taofer— keit, ernannte Abdallah auf dein Schlachtfelde zum Ser— genten. Am Tage nach diesem Gefechte, den 4. Junius, ließ Ibrahim seine Armee in der eroberten Stellung, und zog mit seiner eigenen Reiterei aus, um die Engpaäͤsse von Condorognia und die Flecken und Doͤrfer von Arkadien und Andrusien auszukundschaften. Da Lie Griechen seinem Marsche keine Hindernisse in ken Weg legen konnten, so fuhrte Ibrahim seine Re— koguoczirung vollständig durch, machte mehrere Hundert Gefangene, und nahm dem Fein ze 10, 000 Stuͤck Schlacht— vieh ab, wamit Reeigch dem Schlosse Nisi zuruͤckkebrte. Zu gleicher Zeit dur hst
östręcften auch . Aga, so wie dig Obzisten der Infanterie, Mär schis Dey under Hussein Bey, die Flaͤche Lachs gegaumt, zerstreuten ung, toͤdteten alle Feinde, deren sie ansichtig, wurden, unde brachten 00 Buͤffel Ochsen, “ Pierde nnd 50 Gefangene als Beute ins Lager zuruck. Am K Mäöüng berief Se. Hoheit alle, nach verschis denen Gegmnden, als geschickten Abtheilungen in das Lager von Nist ein? *, ;
„Am 12. Junius erhielt Ibrahim Nachricht, daß der Fuͤrst von Wayna, Petro Bey, mit 6 andern Ka— pitainen mehr als A060 Griechen in der Stadt Cala— mata, drei Stunden von Nisi entlegen, zusammengezo— gen, und jene Stadt mit Thuürmen und Graben bese— stigt habe. Se. Hoheit vermuthete, daß der Feind die Absicht habe, sich in dieser Stellung zu halten? daher zog sie sogleich, an der Spitze von 3 Infanterteresi— mentern unter Husein Bey, Selim Bey und Seliman Bey, und zwei Reiterregimentern, unter Rechuan Aga und Hussein Bey, demselben entgegen. Als der Feind die Annaherung der tapfern ägyptischen Armee gewahrt, ergriff ihn ein panischer Schrecken. Er verließ die Stadt, ihre Thuͤrme und Graben, und begab sich au die eäligste Flucht. Als Se. Hoheit in die Stadt ein, zog, und Riemanden karin fand, schickte sie sogleich eine Abtheilung Truppen zur Verfolgung des Feindes aus, welche 532 Personen ums Leben brachte, und,
ohne sich irgendwo aufzuhalten, ihren Marsch gerade
nach Ketris richtete. Diese Residenz des Fuͤrsten ven Mayna wurde mit Sturm genommen, und die da selbst⸗ so wie in den umliegenden Doͤrfern Janige, Armotes, Mandinos Ajasajos bösindlichen Castelle, Redouten und Schanzen von Grund aus zerstört. Nachdem Ibrahim noch alle Fluͤchtlinge, denen er begegnete, zu Gefange⸗
nen gemacht, kehrte er triumphirendnach Calamata zuruͤck.
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8. n 8.
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Frankfurt. Der Fuͤrst Rwuß auf Trebschen hat auf der dortigen, im vorigen Herkst voöͤllis regulirten
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2
je Kommandanten