1826 / 32 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 06 Feb 1826 18:00:01 GMT) scan diff

Benennung der Waare.

Anmer nen Zeuge,

Flachs

Silber,

unde Hanf,

Gewicht, Zollab ga⸗

sin d). Halbbaumwollene weiße Zeuge und Waaren, mit Leinen oder Hanf gemischt, zu dem erlaubten Artikel des Tarifs Lit. a. gehörig: Metkal, Per⸗ takt und ander; Halbbaumwollene Zeuge und Waaren mit Flachs oder Hanf⸗ garn, gehörig zum erlaubten Artikel des Tarifs Lit. b., baumwollene halbdurchsichtige und durchsichtige weiße Fabri⸗ kate und andere.. Halbbaumwollene Tuͤcher, durch⸗ sichtige und halb durchsichtige Die uͤbrigen halbbaumwollenen Zeuge und Fabrikate, welche sich den verbotenen baumwollenen Artikeln aneignen... kung. 1) Ueder die halbwolle⸗ mit Seide nnd Wolle gemischt, siehe den Ar— tikel, seidene und wollene Fa⸗ brikate. Zeuge tuͤrkischen Ursprungs,

die nur izli den Häfen des lchwarzen und Asawschen Mee!

res zugelassen werden, tragen die schon bestehende Zolläbgabe. und Hanf Fabrikate. (Durch den Hafen von St. Petersburg und die Zollämter von Georgen⸗ burg und Polangen.) Weiße Leinwand aus Flachs wie auch weiße Leinwand aus Flachs und Hanf mit Baumwolle gemischt,

Kanefas, zum Ausnaͤhen .

Zeuge von Flachs und Hanf, mit Baumwolle gemischt, un— terliegen den selben Verfuͤgun— gen als die halbbaumwollenen, außer den zu den Metkals ge⸗ hoͤrigen, welche die Abgabe wie Leinwand tragen, die zu den Artikeln Tischtuͤcher, Ser vietten und Handtuͤcher gehoͤ— rigen bleiben verboten. Dies letztere erstreckt sich auch auf die halbbaumwollenen Zeuge.

bestehenden Grundlage, aber das uͤbrige durch alle Häfen und Zollaäm⸗ ter erster Klasse) verarbei⸗ tetes jeder Art, vergoldet und unvergoldet, das sich bei den Reisenden vorfindet, außer den Gegenstaͤnden, die nach dem jetzigen Tarif ohne dies zollfrei zugelassen werden, wie auch alle silberne Sachen, die als Erbschaft eingehen ;

Scheeren, (überall), zur Schaaf⸗

schur,

zeigt . 6 1 . 2. . .

im Tarif nicht ange—

Tuͤch er (wo Leinewand), linnene weiße

Zahl oder Maaß.

v. Pfde.

2) Die gemischten

(Passagiergut nach der

be in

Silber.

Rub. Kop.

78

Zollfrei.

126

Benennung der Waare.

Nohr und andere Stöcke, (0urch

Seiden -⸗Fabrikate

aller

gabe als die seidenen.

Gewicht, Zollabga⸗

Schnupftuͤcher mit und ohne Raͤnder ö den Hafen von St. Pe— tersburg und die Zollaäm—⸗ ter von Georgenburg und Polangen) mit und ohne

Beschlag, aber ohne fremdar—

11. 242 (durch den Hafen von St. Peters— burg und die Zollämter von Georgenburg und Polangen), Gaze oder Flore, Milchflor oder Krepp gefarbte, bunte und gebluͤmte, mit auf—

gelegten und aufgeleimten Ver⸗

zierungen, mit Gold, Silber, unechtem Golde oder ganz aus solchem Metall, Strohgewebe u. d. gl.: wie auch Marly, File, Seidenkanefas, weiße und geblumte, mit Ausnahme ausgenäheten und ge— stickten Gegenstaͤnde der Art Halbseidene Zeuge mit Wolle, Baumwolle, Leinen oder Hanf, Floret oder Flockseidene oder damit gemischt, werden den nicht verbotenen Artikeln nicht durchsichtiger und halbdurch— sichtiger oder durckhsichtiger Seiden-Fabrikate beigezaäͤhlt und bezahlen dieselbe Zollab— Die, welche nicht zu den erlaubten Artikeln gezählt werden koͤn— nen, bleiben verboten.

Wollen - Fabrikate, (durch den

Hafen von St. Peters— burg und die Zollämter von Georgenburg und Polangen,) weißer Casemir, Anstatt des jetzigen Ar— tikels des Tarifs.

(Durch alle Orte, wo es jetzt er⸗

laubt ist,) Kord, Toilinet, Patenkord, weiße wollene Um⸗ haͤngetuͤcher fuͤr Hebraͤer und verschiedene Wollen-Fabrikate mit Flachs, Hanf oder Baum⸗ wolle gemischt, einfarbig oder bunt, nd gern ct

Wollenwaaren und Fabrikate mit

Hüte,

1) Dies Verzeichniß tritt in W

Seide gemischt, werden als halb seidene Waaren betrachtet, und bezahlen, nicht durchsich— tige, einfarbige und schillernde das Pfund 4 Rubel, halb— durchsichtige und durchsichtige weiße 8 Rubel, gebluͤmte und bunte 12 Rubel Zollabgaben. (wo jetzt Strohhuͤte erlaubt sind) von Bast, genannt paillo ö Strohhuͤte und aus Baum— wolle geflochtene...

Zahl oder Maaß.

be in Silbe

t.

Rub. Kop.

v. Pfde. 2

12

3 12

25

50

50

irfsamteit vom 1 sten

zanuar 1826, und wo es in den Zollaͤmtern spaͤter ein⸗ cht, vom Tage des Eintreffens. Die Ausfuhr-Waaren, enn auch schon die Angaben uͤber dieselben im Zoll r dem Empfang dieses Verzeichnisses gemacht waren, ber der Zoll noch nicht wirklich erhoben worden, sind ich der neuen herabgesetzten Abgabe zu verabfolgen, und e Einfuhr Waaren nach der fruͤhern geringern. hh eingefuͤhrte fruͤher verbotene Waaren, die jetzt zur wenn sie bis zum Jahre '7 entdeckt werden, unterliegen den Verfägungen uͤber aschwäarzung verbotener Waaren; vom Jahre 1327 an her den Verfuͤgungen uͤber die Einschwaͤrzung erlaubter paaren.

2) Der Finanz-Minister wird die Veranstaltung

jnfuhr zugelassen worden,

fen, daß fuͤr diejenigen Waaren, welche fruͤher ver— sten waren und jetzt zur Einfuhr erlaubt worden, be— dere Stempel gebraucht werden, daher auch die urchlassung dieser Waaren nicht eher statt finden kann, bis die Zollaͤmter diese Stempel erhalten haben; ruͤber das Departement des auswärtigen Handeks zu ner Zeit eine Bekanntmachung erlassen wird. 3) Zur Bequemlichkeit fuͤr die Kaufmannschaft wird 6 Finanz-Ministerium im Verfolge eine neue Aus— he des Europaäischen Tarifs anfertigen, und in solche die Veranderungen aufnehmen, die seit der anfaͤng— hn Bekanntmachung bis jetzt eingetreten sind, zugleich Beifügung eines eigenen Verzeichnisses von allen szt statt gefundenen Unterordnungen nicht genann, Gigenstande nach Vergleichung derselben mit den efihhun gen des gegenwartigen Verzeichnisses. St. Petersburg, 26. Jan. Durch einen Tags— hl vom 20sten d. M haben Se. Maj. der Kaiser Militair, General- Gouverneur ven Petersburg, heral Adjutanten Golenitscheff Katusoff J., dem nmandanten General Adjutanten Bachutsky und Ober Polizei Minister, Generalmajor Schoulgin J., östihre Wohlgefallen uͤber die vortreffliche Ordnung, heebei der Feier des 18ten d. hier geherrscht hat, skkennen gegeben.

Mittelst Tagesbefehls vom 23sten d. ist Se. K der Ecbgroßherzog von Mecklensurg-Schwerin zum des Grenadier-Regiments Moskau ernannt und iich angeordnet, daß das Regiment den Namen diere des Prinzen Paul von Mecklenburg,“ n soll

der Adjutant Sr. Maj. und Obrist des Regiments de zu Pferde, Baron v. Velho, ist zum Platzmajor zarskoi- Selo ernannt. Der Commodore v. Kru— een ist zum Contre-Admiral befoͤrdert.

paris, 30. Jan. Der Staatsrath hat die päbst, Bulle wegen des Jubdileums, wie auch das Rund— ben einregistrit, welches diese Bulle begleitete. ld die Entscheidung des Staatsraths durch die ftion Sr. Majestät zur Ordonnanz wird unigebildet kn sein, wird die Bulle der Gesetzsammlung inse— und den Bischöfen Frankreichs zugesandt, welche uf ihr Mandement erlassen werden. Das Journal du Commerce hat irrigerweise ge— kt, ein Scifffahrtsvertrag zwischen Frankreich und ind sei in London unterzeichnet worden.

driefe aus Rom vom 12. melben die Ankunft der snnischen Abgeordneten. Die Unrerhanklungen, st sie beauftragt sind, bejwecken die Erntunung Patriarchen in Mexico, eines apostolischen Vikars lie endliche Organisation der Bisthümer.

m suͤdlichen Frankreich ist die Kälte so groß ge „daß eine große Anzahl von Olivenbäumen er— ist. z

ie medicinische Akademie beschäftigt sich nech im— hit der Frage, ob die Akademie sich mit dem thie

127

Heim⸗

ist zu keinem Resultate gekommen.

wuͤrde.

b7 Fr. 40 C. London, 27. Januar.

binets-Path gehalten werden.

burg, theilte; bald darauf hatte er selbst mit diesem eine Zu— sammenkunft.

Am Montag kam Graf Bathurst zur Stadt und hatte Dienstag nebst Hrn. Wilmot Horton Geschaͤfte im Colonial-Amt.

„Attch der Bischof von Quebec hatte am Dienstag Geschäfte im Coloniaf- Amt.

H. Wellesley /in Wien m auswärtigen Amte an Amte. .

Madrid ab.

Graf Harrewby Geschäfte im auswärtigen Amte.

Am Mittwoch kamen Hr. Robinsou und Hr. Hus— kisson vn einer Jagdpartie beim Prinzen Leo polsezu ruck. Hr. Peel, Graf Harrowby, Graf Westmoreland, Lord Bexley, kamen alle zur Stabt. Graf Liverpool gab sein erstes Cabinetsmahl.

Hr. Colqhoun hat wegen Abschluß des Traktats mit den Hanseestädten von Sr. Majestät eine reich mit Diamanten besetzte golöne Dose mit Ihrem Bilde er— halten.

Die Buchhandlung Knight und Lacey und die be— deutenden W. J. Kaufleute Findlay Bannatyne und Comp., hieselbst und in Liverpoel das große Haus John Garnett, das zuviel in Aegyprischer Baumwolle gethan, haben ihre Zahlungen eingestellt.

Zu Rio Janeiro haben die dort eingegangenen Nachrichten von dem Treffen am Sarandi große Be— stürzung erregt, sie geben den Verlust der Kaiserlichen auf 52 Offiziere und 109 Mann, an Todten und Ver— wundeten, uber 1000 an Gefangenen an. Man befärch— tete den Einmarsch der Patrioten in die Provinz Ris

2500 Mann, gegen Ende Novembers nach Montevideo abzuschiffen.

Conlols S0 3

Brüssel, 31. Januar. Der General⸗Major Strekalow, Adjutant Sr. M. des Kaisers von Ruß— land, ist am 27. im Haag angekommen.

Die Cemmission, welche im Jahre 1521 nieder ge— setzt worden ist, um Vorschläͤge zu thun, wie man Gem Rhein, dem Leck, ver Waal und der Maaß einen bes— sern Lauf geben und dadurch die häufigen Ueber schwenm— mungen verhindern könne, hat ihren Bericht abgestat— tet. Der König hat befohl-, denselben durch den

Magnetismus beschäftigen soll. Es sind schon te Sitzungen darüber hinweggrgzangen und man

ö * . 12 1 296 * menten Arbeiten auszusekzen,

Druck éffentlich bekannt zu machen, und die vorzuneh— um erst diejenigen Ein—

Einer der Feinde des Magnetismus, Dr. Nacquart, behauptete unter an— dern, man muͤsse keine Beobachtungen daruber anstellen, weil man ihn doch nicht recht handhaben tonne; er stimmte also gegen die Conelustonen der fruher zur vor— laͤufigen Berichterstattung ernannten Commission, welche auf Niedersetzung einer speciellen Commission angetragen hatte, vie Versuche und Beobachtungen anzustellen haben

Fuͤnfprocentige Rente 98 Fr. 65 C. Dreiprocent.

; Obwohl der Koͤnig durch die unguͤnstige Witterung bisher an der täglichen Be— wegung in freier Luft behindert worden, so Hefinden Se. Maj. sich doch fortdauernd in erwünschtem Wohlsein.

Heute Nachmittag wird im auswärtigen Amte Ka—

A Dienstag fruͤh erhielt der Kaiserl. Rüssische Ge— sandte, Graf von Lieven, Depeschen aus St. Peters— deren Inhalt er dem Minister Canning mit—

Am Dienstag Abends kamen Depeschen von Sir

Am Mittwoch hatt. Fur st Polignac- Geschaf;ę im auswaͤrtigen Amte; Marquis. Hastings im Colental⸗

Am Mittwoch ging der Koönigsbote Fennessy mit Depeschen von Herrn Canning an Herrn Lamb nach

Gestern hatte Fuͤrst Polignac wiederum und hernach

grande und war bestrebt, die ganze disponible Macht, circa,