1826 / 36 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Fri, 10 Feb 1826 18:00:01 GMT) scan diff

und die Grafen Bathurst und Hr. Can— mit Sr. Maj. zu speisen, Pavillon zu—

5 Uhr ging das Conseil auseinander, von Liverpool, Westmoreland, ning hatten die Ehre, mit Ausnahme des ersteren, die Nacht im

nach dem Gottesdienste hatte Graf indsor und der Stadt

zubringen.

Am Sonntage von Muͤnster Aut ienz bei Sr. Maj. zu W kehrte nach eingenommenen Fruͤhstuͤck nach

vom 28. enthaͤlt jetzt die rnennung des Herzogs von Wel— lichen Botschafter Sr. Maj. ußland Höchstihre Gluͤckwuͤnsche Der Herzog Begleitung seiner.

Die Hofzeitung neulich gemeldete) E lington zum auß um dem Kaiser von R zu seiner Thronbe geht am 4. Febr. 3 Adjutanten, L und Dundas, so wie quis von Douro. mit einer wichtigen diplomatischen der Griechisch Tuͤrkischen

In einigen Tagen wi diplomatischen Mission von auftragt, nach Pan dem Parlament des sehr friedlich lauten durfte.

Se. Maj. der⸗Koͤnig haben nothleidenden Seidenarbe Sterl. zu verwilligen geruht. E (sagt der Courier), malen in sehr bedrängter von ganzem Herzen, daß reicher Masse daran liegen, Ursachen desselben, muthmaßlichen tretenden Gesetzes, schungen, welche wir eingezogen, gelangt, doß, wie groß au doch nur ein sehr kle vom Parlament ist. Wir glauben in der That, t ergriffen worden waͤre, an der gedruͤckten Lage und dem der letzten zwei

erordent

steigung zu uͤberbri hier ab und reist ir ord Fitzroy Somerset, Francis eines aäͤltesten Sohnes, des Mar— st er zugleich Misston, hinsichtlich beauftragt.

Dem Vernehmen nach i

lngelegenheiten, co Hr. Dawkins, mit einer Seiten unsers Hofes be— ama absegeln. Die Minister werden halb eine Mittheilung machen, die ung der

zur Unterstu 905 Pf.

iter von Spitalfields s ist nicht zu laäͤugnen 188 Weber sich der⸗ Lage befinden und wir hoffen ihnen mitleidsvolle Huͤlse in Doch muß es uns den angeblichen

daß die Spitalfie

zufließen diesen Nothstand von namlich der Vorauswitkung der chstem Juli in Kraft Durch alle Nachsor⸗ ellt und durch alle Nachrichten, sind wir zu der festen Meinung ch die Bedrängniß sein mag, elben mit Recht der Maßregel zuzuschreiben daß wenn auch diese der Seidenwa—⸗

Folgen des mit naͤ zu sondern.

die wir angest

iner Theil ders sanctionirten

Maßregel nich ren Verkehr dermalen Still and, oder drei Monate, seren Manufactur⸗Zw genommen haben wuͤrde. Ereignissen h gen, die aus der Veraäͤnderu bung in Bezug auf den Se einigermaßen mit

die durch die Ereignisse mehr oder minder fast in allen un, eigen verursacht worden, In Verbindung mit diesen die Besorgniß von Fol— ng der bisherigen Gesetzge, iden-Verkehr entspringen dahin gewirkt, diesen be— weig mehr zu betheiligen, t vergessen, den allgemeinen Princi— Veranderung erscheinen ungen doch nie bewirkt wer— itlang ein theilweiser Nach— nun aber dieser Nachtheil t werden, sich aller Verän— rde zugleich allen Verbesse— cht werden. ö verden jetzt nicht we— stn d 9 Drei⸗ s8 84 K.,

at vielleicht auch

moͤchten, sonderen Manufactur / 3 Jedoch datf man nich wuͤnschenswerth auch immer, en des Vortheils gemäß, eine mag, dergleichen Veraͤnder den konnen, ohne daß eine Ze theil daraus entstehe; sollte als guͤltiger Grund betrachte derung zu enthalten, so wuͤ rungen uberhaupt ein Ende gema

Auf den brittischen Werften niger als 96 Schiffe erbauet. decker von 100 bis 120 Kanonen, 6 von S0 bi 3 von 52 K., 26 Fregatten von Üb K., 5 kleinere von 28 K., 8 Kriegsschaluppen von 18 K., 31 kleinere von 10 Ke, 1 Cutter und 7 Bombenschiffe.

Der gestrigen Morning Chronicle zufolge war man Zeit bei der Admiralitaͤt sehr beschäftigt. erhielten Stafer—

an dere.

Darunter

seit einiger dehrere Seebefehlshaber im Innern und einem Fregatten⸗Capitain wurden nur

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2 ? Stunden Zeit zu seiner Abreise nach dem Mittelläunh Pertheim, hatten bei IJ. Kaiserl. Majestaͤten Ab— schen Meere gelassen, wo er auf einem bestimmta hhieds⸗ Audienz. Punkte seine Instruktionen eroͤffnen soll. Der Represei Mittelst gnaäͤdigsten Reseripts vom 22sten d. haben tative widerspeicht diesen Nachrichten aufs Entschie denh Gr. Maj. dem Commandirenden des dritten Infante⸗

Hr. Heber, Parlamentsmitglied fuͤr die Universt tie Corps, General-Lieutenant Roth J. fuͤr den von Oxford, haͤt resignirt. Saͤmmtsliche Tagblaätter beeisen hm in Ter Verfolgung und Unterwerfung der Rebel— sich, der Universitaͤt Hrn. Canning als Candidate en des Infanterie Regiments Tschernigoff bethaätigten empfehlen. Bisher standen ihm seine Ansichten uͤph nergischen Diensteifer, den St. Alexander-Newöky— die Katholischen Angelegenheiten Irlands entgegen. orden zu verleihen geruht.

Auf die guͤnstigen Naͤchrichen aus Zante, daß untz Der Obrist Krouglikoff vom Regiment Garde Hu⸗ den Tuͤrkischen Befehlshabern Zwistigkeiten ausgebroch laren ist zum Stallmeister Sr. Maj. mit dem Rang seien, und die Griechen frischen Muth gefaßt haͤtte ines wirklichen Staats, Raths, und der Obrist Ger— ist die Griechische Anleihe am 28. um 3 pCt. gestiegn II. Befehlshaber der reitenden Garde-A1rtillerie, zum und zu 18 pCt. verkauft worden. diutanten Sr. Maj. ernannt worden. 9

Der Königl. Baiersche Finanzrath, Hr. von Yin Der General-Adjutant Sr. Maj. und Militair— der in Begleitung seines Freundes, Hrn. von Eichthi eine wissenschaftliche Reise durch England und Scho land unternahm, ist nach einem sechswoͤchentlichen Kran kenlager zu Edinburg im 5ö5sten Lebensjahre ge storhn Der Lord Provost von Edinburg, Sir Walter Seu Sir William Hamilton, viele Professoren der Unit sitaͤt und andere angesehene Einwohner begleiteten? Leiche, die auf dem protestantischen Kirchhofe beigesel wurde, zum Grabe. -

Nachrichten aus Caraccas vom Ende November sy

folge, soll sich der gesellschaftliche Zustand dieser Stun ungemein heben; besonders sind Deutsche und Britt l Evirklichen Staatsraths Storojenkoff, eine Pension

daselbst sehr zahlreich. Die Geschaͤfte beim Zoll⸗ Ar n io, 900 Rubeln auf den Reichsschatz.“ zu Laguaira haben sich dergestalt vermehrt, daß die Unser Wechselcours (meldet die hiesige Handels— gierung das Beamten-Personal mit 10 Individuen ung) ist im Sinken, weil noch keine Beställungen vermehren muͤssen. s dem Auslande eingegangen sind und mithin wenig Zu Rio de Janeiro war man der Meinung, KR bechselbriefe gezogen werden. Der Geldmangel und Niederlage der Brasilianischen Truppen in der Vamp sHandelskrisis, die in ganz Europa und va n mich Driental'wuͤrde zu einer baldigen Ausgleichung führen. England, dem Lande, wohin unsere Erzeugnisse zu Sir Charles Stuart soll deshalb mit ausgedehnten i abgesetzt werden, haben nothwendigerweise die Vollmachten versehen sein. en Unternehmungen hemmen und die Nachfrage nach ö . ssren Wagren etwas verzögern muͤssen. Die letzten Bruüssel, 4. Februar. Der Koͤnig hat, wie di sichrichten aus London lassen jedoch mit Grund hof— übrigen Souveraine des Deutschen Bundes, dem Hun, daß Alles unverzuͤglich zur natuͤrlichen Ordnung von Gothe ein Privilegium gegen den Nachdruck seinn icktebten wird. Ds im Auslande unsere Er— Werke im Herzoögthum Luxemburg zugestanden. bgnisse bedarf, so wird man sie unbezweifelt fruͤh oder kaufen muͤssen; und je länger die Einkaͤufe verzoͤ—

4. Februar. Am 1. d. wur

wur n worden, um so beträchtlicher und rascher werden die zweite Kammer vollzaͤhlig, d. h. es waren 56 Mi

demnaͤchst geschehen. glieder, oder eines uͤber die Haͤlfte anwesend. Es wur Vom Mayn, 4. Februar. Aus allen Theilen des ihr eine K. Botschaft mit einer geaͤnderten Ab fassun

tapaͤischen Continents sind die Nachrichten uͤber die des III. Buches des Handels⸗Gesetzbuchs zu drei Gesetzen trenge des diesjährigen Winters uͤbereinstimmend. Un— wuͤrfen vorgelegt; so wie der Bericht uͤber den Zu stan

heuerte Schneemassen haͤufen sich auf den Alpen und der Armen Verwaltung im Jahre 1824; dreizehn Bir, eren Gebirgen und lassen, bei schnell eintretendem schriften von Kaufleuten, Fibrikanten u. s. w. thiß suwetter, verheerende Ueberschwemmungen befuͤrchten. suͤr, theils wider den neuen Zollgesetzentwurf u. w. Im Kolonialwaarenhandel (sagt ein Schreiben aus Es erhob sich die Diseussion uͤber die mit einiger Na inkfurt) ist die Ruͤckwirkung der an den Seeplaͤtzen difieation vorgeschlagne Fortdauer der Steuer fuͤr den ön3Zeit zu Zeit eintretenden Wechselfälle uns eher nach— Viehfonds und sie wurde mit A0 gegen 6 Stimmen an ilig, als vortheilhaft, so wie denn uberhaupt Frank— genommen. tin diesem Artikel immer mehr an Wichtigkeit ver—

Am 2. war wieder Sitzung und es wurden untn

ft, seitdem die Kleinhaͤndler in den Provinzial-Orten anderm noch mehr Petitionen wie oben vorgelegt.

nicht mehr, wie sonst, der Vermittelung unserer Von dem großen Siege, der am 15. September ssierer bedienen, sondern meistentheils auf direktem auf Java erlaugt worden sein soll, melden Briefe bit ne ihren Bedarf an den Seehäfen selbst beziehen, fun 'röch erh nichts, wöhl aber, deß bie Auftühth s ien gesundrn, Hantfls hg i ist seele! sich zu verlaafen anfingen. u Keineswegs der empfehlungswürdigst⸗: doch genährt

Gen. Trip ist als K. außerordentlicher Botschaftet . Detaillisten selbst die Umgehnng des großen 3 i nach St. Petersburg abgegangen. sahaͤndlers einigen scheinbaren Vortheil, vornaͤmlich

St. Petersburg, 31. Jan. Vorgestern Mor dem die Reisenden, welche aus den Seestädten nach gens hatte der oͤsterreichische außerordentliche ö

n Richtungen hin entsandt werden, um die innern und bevollmächtigte Minister, Graf v. Lebzeltern, destheile bis in die kleinsten Orte zu durchstoͤbern, Ehre bei JJ. MM. dem Kaiser und den Kaiserinnen hKaͤufer fuͤr ihre Waare aufzu uchen, ihm jede Muͤhe zur Audienz zu gelangen und Sr. Maj. dem Kaise fernen Bestellung ersparen. Allein es ist nicht ab— sein neues Beglaubigungsschreiben zu überreichen. hen, wie die Rheder und großen Waareneigner an Der franzoͤsische Gesandte am preußischen Hofe, Vim n Platzen auf die Länge ihre Rechnung dabei finden comte von St. Priest, und der General⸗Adjutant St.

zr. en, weil sie von Zeit zu Zeit unvermeidlich Verluste Maj. des Königs von Bayern, Fuͤrst von Löw nstein⸗

ant Golenitscheff⸗ Kutusoff, seichsraths ernannt.

Unterm 7. d. haben Se. Maj. an den dirigiren⸗ n Senat einen Ukas solgenden Inhalts zu richten ge⸗ iht: „zur Bezeugung einer gerechten Ruͤcksichtnahme if die Dienste des verstorbenen Generals der Infan— ie, Grafen von Miloradowitsch, der durch seinen die unbegrenzte Ergebenheit gegen den Thron und sVaterland bethaͤtigt hat, und um dessen Andenken kehren, bewillige Ich seiner Schwester Maria, Wittwe

Aus dem Haag,

heneral⸗Gouverneur von St. Petersburg, General⸗Lieu, ist zum Mitgliede des

auf die schon

hren muͤssen, indem ste von den individuellen Ver

moͤgens-Verhaͤltnissen der Kleinkaͤufer auf dem Lande nie so gut unterrichtet seyn koͤnnen, wie der in ihrer einer bedeutenden Land—

Nähe wohnende Großhändler Handels stadt.

Nachstehendes ist das Wesentliche der Instruktion zu den Grundbestimmungen fuͤr das Gewerbswesen in den steben aͤltern Kreisen des Koͤnigreichs Baiern. Der erste Abschnitt handelt von den Gewerben mit Koncession. Vor Erhaltung einer solchen muß der Bewerber seine Faͤhigkeit nachweisen, wozu bei Handwerkern ordentliche Erlernung, gesellenweise Ausuͤbung des Gewerbs und noch eine besondere Faͤhigkeitsprobe erforderlich ist. Die Annahme des Lehrlings muß der Polizeibehoͤrde ange— zeigt werden, deren Erlaubniß auch erforderlich ist, wenn er im Ausland lernen will. Jeder Geselle muß 3 Jahre wandern, wobei nur die Zeit gerechnet wird, welche er wirklich in Arbeit stand, nicht die, in welcher er reiste oder keine Arbeit fand. Dispensation findet nur auf aͤrztliche Zeugnisse bei koͤrperlicher Unfaͤhigkeit statt und unter den Verhaͤltnissen, unter welchen aus Ruͤcksicht auf Familienwohl Nachlaß von den Militairpflichtigkeits⸗ jahren statt findet. Die Lehr- und Gesellenjahre sind Meistern, die von einem Handwerk zum andern uͤber— gehen, und die Faͤhigkeitsproben Meistern, die zu ver wandten Gewerben übergehen, erlassen, ausgenommen bei mit lebeusgefährlichin Verrichtungen verbundenen Gewerben.“ Auch bei den Handelsgewerben wird ein Faͤhigkeitsbeweis gefordert, welcher in einer Pruͤfung in der kausmãannischen Rechenkunst, Korrespondenz und

Buchfuͤhrung, dann uͤber die in sein Fach einschlagenden

besondern Handlungs- und Waarenkenntnisse, bei Mar terialhandlungen besonders über die Giftkunde und uͤber die bei Aufbewahrung und Abgabe dieser Stoffe zu be⸗ obachtenden Vorsichtsmaaßregeln besteht. Befreit sind von dieser Pruͤfung jeder bereits ansaͤssige immatriku⸗ lirte Kaufmann, der mit seinem Geschaͤft einen andern Hagdelszweig vereinigen will, so wie er obrigkeitliche bestätigte Nachweise vorlegen kann, daß er schon ander— warts im In, oder Auslande einer Wechsel- oder son⸗ stigen Handlung von bedeutendem Umfang mit Erfolg vorgestanden sey. Bei medicinisch⸗ polizeilichen Gewerben bleiben die bisherigen Vorschriften in Kraft. Bei Ge⸗ werben, durch deren Mißbrauch die oͤffentliche Sicher⸗ heit gefaͤhrdet ist, ist rechtlicher Charakter und tadellose Auffuͤhrung ein wesentliches Erforderniß. Stellvertreter, Gewerbsfuͤhrer (Pächter oder Werkfuͤhrer) habe die⸗ selben Nachweise zu leisten, welche fur die Bewerber einer Gewerbskoncession vorgeschrieben sind. Der Nach⸗ weisung des Nahrungsstandes bedarf es bei Gewerben, deren Erzeugnisse nicht nothwendig auf ortlichen Absatz beschraͤnkt sind, sondern sich entweder nach ihrer Be— stimmung oder durch ihre Gute, oder durch Betrieb sam⸗ keit des Gewerbinhabers einen ausgedehntern Markt ver⸗ schaffen koͤnnen, nicht, wohl aber bei Gewerben, welche Lebensmittel fuͤr den ortlichen und täglichen Verbrauch liefern, gemeine Hausbedurfnisse zum freien Einkauf feil haben, offene Wirthschaft fuͤhren, wie auf dem Wohnort beschräͤnkte Dienste leisten oder deren Verdienst auf Arbeiten in Folge unmittelbarer Bestellung der Orts—⸗ bewohner nothwendig beschraänkt ist. Bei diesen wird vorhandene Zahl der Gewerbsleute und auf das Beduͤrfniß des Publikums bei neuen Koncessio⸗ nen Rücksicht genommen. Bei Gewerben, wie z. B. Fuhrleuten, Schiffern, Gastwirthen ꝛc., deren Eigen⸗ thum zur besondern Obhut in groͤßerm Maaße anver— traut werden muß, wird der Nachweiß eines die Sicher⸗ heit des Publikums begruͤndeten Besitzthums gefordert. Alle Gewerbe werden als personlich und unveraͤußerlich betrachtet, mit Ausnahme derjenigen, deren Realitaͤt gesetzlich nachgewiesen werden kann. Radicirte Gewerbe koͤnnen nicht von den Realitäten und ihrer Eincichtung getrennt werden. Wer die zur Ausübung eines radi—