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Menschenpocken sind im Prenzlowschen Kreise noch nicht ganz unterdruͤckt; es werden noch mehrere Pockenkranke, fowohl in der Stadt Prenzlow, als auch in einigen Doͤrfern des Kreises, angetroffen.
III. Po mm ern. — Stettin. Unter den im Monat Januar d. J. statt gehabten Krankheiten war dit katarrha⸗ sische Disposition mit Hinneigung zum nerveusen Cha— rakter entschieden vorherrschend. Masern und Schar— lachfieber dauerten im Randowschen und Anklamschen Kreise noch immer fort, von Letzterem aus waren sie auch nach dem Uckermuͤndeschen Kreise gelangt. drei Ortschaften des Kamminer Kreises war gleichfalls das Scharlachfieber ausgebrochen. Ein nervoͤses Fieber raffte in Rosenow, Naugardter Kreises, mehrere Mit, glieder einer Familie fort, daß auch dieserhalb polizei⸗ liche Einschreitungen noͤthig wurden. Am nothwendig— sten aber wurden diese wegen der Menschenblattern, deren Entstehung und Verbreitung im Randomschen und Uekermuͤndschen Kreise die Aufmerksamkeit der Re— gierung erregte. — Im hiesigen Militairlazarethe, wo sich solche hier zuerst gezeigt und von auswaͤrtigen Re— kruten eingebracht sein sollen, sind bis jetzt drei Sol— daten ,. und noch jetzt haͤngt die Pocken tafel an dem Separateingange. Außer des Militairs
Inu s ge
Sterblichkeit von
wurden drei Personen von den Menschenblattern in dreien Pripathaͤusern ergriffen, wie? ist unausgemittelt geblieben. Zwei dieser Civil-Personen sind an dieser uns ganz fremd gewordenen Krankheit gestorben. Außer— dem sind am hiesigen Orte zwei Dienftimädchen an ver— dächtigen Varieloiden erkrankt, welche sofort, auf Ver— fuͤgung der Verwaltungs-Behoͤrde, in die in einer un— besuchten Gegend hiesiger Stadt eingerichtete
taine⸗Anstalt gebracht wurden. Zur Verhuͤtung
schen und Uekermuͤndes
portirt sind, erkrankten
storben, und die weitere Ausbreitung durch die lobens— werthe Thaͤtigkeit der landräͤtblichen Behsrden, so wie durch die nicht minder unermuͤdliche Sorgfalt der Kreis
Medieinal ⸗ Beamten verhuͤtet worden. — In einiga Doͤrfern des Amts Ueckermuͤnde und besonders in Mo ersberg und Schlaberndorf herrschen sehr boͤsartige Kin derkrankheiten, an welchen in diesen beiden Doͤrfen in Zeit von 4 Wochen uͤber 30 Kinder gestorben sind. Stralsund. Eigentliche Epidemieen sind zur Zeit nig herrschend. Zwar haben die Roͤtheln und das Scha lachfieber sich noch an mehreren Orten gezeigt, jeda nicht haufiger wie im Monat December, und so gu artig, daß viele Patienten dagegen keine Arzneimitt brauchen. — Von dem Scharlachfieber werden uͤbrigen jetzt mehr Erwachsene als Kinder ergriffen. — V Letzteren sind einige auf Wittar und in der Naͤhe n Stadt Bergen an demselben gestorben. Mit dem E tritte der Kalte im abgewichenen Januar haben Krankheiten immer mehr den katarrhalisch-rheumatis entzuͤndlichen Charakter angenommen. Husten in Schnupfen waren haufig, nicht selten mit leichten e zuͤndlichen Zufaͤllen der Respirationswerkzeuge verbundt In Greifswald und in der Umgegend dieser Su kamen auch nicht selten Anginen, Entzuͤndungen Unterleibes, besonders aber der Leber, vor. — Die Kro kenzahl war jedoch im Ganzen nicht bedeutend, und! keinem Belange.
(Schluß folßt.)
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Königliche Schau spiele.
Freitag, 10. März. Im Schauspielhause. 3 Erstenmale: „Alexander und Darius,“ Trauerspiel
5 Abtheilungen, von Herrn v. Uechtritz.
— Zw dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauft mit Mittwoch bezeichneten Schauspielhaus-Bilt guͤltig, auch werden die noch zu verkaufenden Bil ebenfalls mit Mittwoch bezeichnet sein. Sonnabend, 11. Maͤrz. bende Bilder.“ Hierauf: „Der Diener zweier Herrin Lustspiel in 2 Abtheilungen, nach Goldoni, von Schroͤn
e Nachrichten.
Pero dische Blatter.
Mittheilungen zur Beförderung der Si— cher heitspfleg e. Herausgegeben vom Polizeirath Merker. Berl. gr. 4. 6
Beiträge zur Erleichterung der praktisch em e nin et Herausgegeben von Ebendemselben. Berl. gr. 4.
Da der Schutz der persoͤnlichen und buͤrgerlichen Freiheit an die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung geknuͤpft ist, so mußte es von je ein Hauptaugenmerk des Staats sein, die— jenigen Personen, welche die oͤffentliche Ordnung durch Ueber— tretung der Gesetze gefaͤhrden, zur Strafe zu ziehen und uͤber sie eine moͤglichst strenge und genaue Controlle zu halten, um Vorkehrungen gegen fortgesetztes gesetzwidriges Verhalten zu treffen. Die Erreichung dieses Zweckes ist mit mannichfachen Schwierigkeiten verknuͤpft. Die Bekanntmachungen zur Ermit— telungen der Thaͤter vorgefallner Verbrechen und Habhaftwer— dung fluͤchtiger Verbrecher durch die offentlichen Blatter sind in Deutschland Beschraͤnkungen unterworfen, welche den Erfolg ungemein schwaͤchen, und sind haufig nicht von denjenigen
Umstaͤnden zu trennen, welche dem Zwecke der Bekanntmachung
sogar entgegenwirken konnen. In Deutschland findet sich kein oͤffentliches Blatt, welches allgemein zur Verbreitung amtlicher
Nachrichten dient; nur wenig Behoͤrden sind im Stande,“ groͤßere Zahl dieser Blaͤtter zu halten, und selbst fuͤr di Fall ist die Aufsuchung und Auffindung von den die cherheitspflege betreffenden Bekanntmachungen unter den n artigen andern Artikeln mit einem zu großen Aufwande Zeit und Muͤhe verknüpft. Daher war der Regel n die Kenntnißnahme derselben auf die Bezirke und Provin der Lander, in denen sie erlassen wurden, beschraͤnkt, und! fehlten ihren Zweck, während sie dem Verbrecher selbst du ihre Publicitaͤt leicht Gelegenheit verschafften, durch Maßreg ihnen entgegenzuwirken. .
Diesen Maͤngeln suchte der Herausgeber der Mittheilum zur Befoͤrderung der Sicherheitspflege durch Begruͤndung fes Blattes abzuhelfen; er bestimmte es zu einer Zusamm stellung aller der Nachrichten und Aufschluͤsse, welche auf mittelüͤng vorgefallner Verbrechen, der fluͤchtigen und her schweifenden Thaͤter und der Mittel, welche zur Gegenwirk̃ gemeinschaͤdlicher Umtriebe gerichtet sind, eine gegenseitige Communikation saͤmmtlicher Sicherheits⸗ hoͤrden Deutschlands zu eroͤffnen, welche allein zur Erreichu des vorgesteckten Zweckes führen konnte. Die Materien
Inhaltes sind sehr zweckmaͤßig, in folgende Abschnitte georz⸗ V
Im Schau spielhause: 9
und suchte dadm
Für angehende Praktiker. Von W.
1825.
Vorgefallene Verbrechen. abellarische Rachweisungen steckbrieflich Verfolgter; der des Landes Verwiesenen; von angeblich verloren ge— gangenen Legitimations-Dokumenten. es führlichere Nachrichten über gefaͤhrliche Verbre— cher und verdaͤchtige Vagabonden. nfragen über verbaftete Personen zur Ermittelung ihrer wahren Verhaͤltnisse— zenachrichtigungen donzentkommenenoͤffentli,
chen Siegeln. zenachrichtigungen der Bekanntmachungen, wel⸗
Die Absicht, dem angehenden Praktiker einen Leitfaden zum gruͤndlichen Studium des Preußischen Rechts zu geben, verbunden mit der Hoffnung, daß durch das vorliegende Werk der Anstoß zu einer mehr wissenschaftlichen Bearbeitung dieses Rechts, als die bisher verflossene Zeit gewährt hat, ausgehen koͤnnte, hat Fen Verf. der Einleitung zufolge zur oͤffentlichen Bekanntmachung seiner Arbeit veranlaßt. Das Beduͤrfniß ei⸗ ner solchen Art der Bearbeitung des Preuß. Rechts ist offen⸗ bar vorhanden, und aus diesem Gesichtspunkte gewinnt das vorstehende Werk ein allgemeines Interesse. Die seit Emana— tion des Preuß. Landrechts zu dessen Erläuterung und Com—
che durch Erreichung des Zweckes als erledigt zu betrach— f mentirung erschienenen Werke enthielten entweder nur Auszüge,
ten sind. Es leuchtet ein, wie sehr die Uebersicht und das Auffinden jeden Bekanntmachung erleichtert wird, und die einzelnen kraͤge selbst beweisen, daß seit dem Jahre 1819, wo das ft zuerst erschien, dasselbe eint fast allgemeine Theilnahme llen Staaten Deutschlands gewonnen hat, so wie denn auch nm Zweckmäßigkeit durch die, hoͤbern Orts in den Oestreichi „Saͤchsischen, Hessischen, Braunschweigischen, Hannoͤverischen, in den K. Preußischen Staaten zur Befoͤrderung desselben ngenen Verordnungen anerkannt worden ist. So viel nun auch hierdurch fuͤr die Erreichung des Zwek— gethan ist, so laßt sich doch eine vollständige Erreichung sben erst dann erwarten, wenn saͤmmtliche Sicherheits— zrden Deutschlands sich diesem Institute anschließen, und eine ganz allgemeine, von den obersten Staatsbehorden nstigte Verbreitung die Controlle über saͤmmtliche Laͤuder tschlands erstreckt wird. Wir wuͤnschen, daß dieser Zeit kt bald eintreten moͤchte. * Eine allgemeinere Tendenz findet sich in dem ad 2. auf— hrten Blatte, welches mehr eine mittelbare Einwirkung die Befoͤrderung der polizeilichen Verwaltung bezweckt. enthaͤlt Beitraͤge aus allen Zweigen derselben nach fotgen— Rubriken: ⸗ Fraktische Vorgaͤnge, R . Aufsatze, Abschriften erstatteter Berichte ꝛc., wia die Thäter vorgefallner Verbrechen ermittelt worden sind; wie die Entlarvung von verschmitzten Verbrechern, professionirten Herumtreibern 2c. gelungen ist. Benachrichtigungen, auf welchem Wege und durch welche Maßregeln die Einfübrung und Anwendung solcher polizeilichen gemeinnuͤtzigen Anordnungen und Einrichtungen, denen besondere Schwierigkeiten entge— genstanden, erfolgt ist. „Aeußerungen und Ansichten, 2. welche Gesetze suͤr diesen oder jenen groͤßern gemein— nuͤtzigen Zweck wuͤnschenswerth sind, b. welche Hindernisse der Ausfuhrung bestimmter polizei⸗ licher Gesetze und Anordnungen entgegenstehen, e, auf welchem Wege sie am leichtesten ausgefuhrt wer⸗ den koͤnnen. r . Anfragen und Beantwortung, welche Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen in Betreff eines bestimmten Gegenstandes vorhanden sind. s. Polizei ⸗Gesetzgebung. . Mittheilung der polizeilichen Verordnungen in den deutschen, und besonders wichtigen Verordnungen in den Europaͤischen Laͤndern. . den Aufsaͤtzen ergiebt sich die darin vorherrschende, oft annte Tendenz, daß die polizeilichen Einrichtungen uͤber⸗ dt nur die Sicherung der bürgerlichen Freiheit des Ein⸗ n bezwecken, und daß die richtige Auffassung dieser An⸗ allein die richtige Beurtheilung dieser Institute, so wie Gesichtspunkt gewährt, aus welchem der Polizei⸗ Beamte „Stellung selbst betrachten soll. Fuͤ r diese ist zunächst s Blatt bestimmt, welches als ein Mittel der naͤhern bindung den Beamten unter sich, des Austausches ihrer hrungen und Meinungen, der Erlaͤuterung der wichtig⸗ polizeilichen Anstalten, der Anleitung zu einer zweckmaͤßig⸗ Ausübung des Dienstes und Darstellung passender Bei⸗
e einem gefuͤhlten Beduͤrfnisse begegnet.
8 n Rechtsgeschäften überhaupt, tragen ins besondere, nach pre
und den Ver⸗ ußischem Rechte. Bornemann, As—
sessor bei dem Ober-Landesgericht zu Stettin. Berlin
oder sie bezweckten die Zusammenstellung der neuern Gesetze oder eine exegetische, an die Folgeordnung der einzelnen Be— stimmungen des Gesetzbuches selbst geknuͤpfte Erklarung, und selbst diejenigen, welche mehr darauf gerichtet waren, den in⸗ nern Zusammenhang der Gesetze durch Auffindung der Princi— pien, welche die Redaktion desselben leiteten, darzustellen, be⸗ wegten sich in den engern Schranken specieller Lehren, zu de— ren Auffassung und Durchdringung sie mehr oder weniger schaͤtzbare Beitrage lieferten. Häufig horte man selbst die An⸗ sicht aussprechen, daß eine Aufstellung der Lehren des Land- rechts nach einem durchgreifenden System nicht wohl thunlich sei, daß man sich begnuͤgen muͤsse, die speciellen, durch formelle Benennung im Gesetzbuche selbst geschiedenen Lehren abgeson. dert zu erklaͤren, wobei die Richtung auf das zünaͤchst liegende praktische Interesse der Interpretation der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen Behufs der Anwendung auf einen vorliegenden concreten Fall allein den richtigen Gesichtspunkt gewähre. Die Unrichtigkeit dieser Ausicht hat der Verf. durch die von ihm gelieferle Arbeit hinrechend dargethan. Es läßt sich zwar jenes un⸗ mittelbare praktische. Interesse mit dem von ihm eingeschlagenen Weg der Einwirkung fur das Verstaͤndniß der Gesetze: durch Auf⸗ stellung der allgememnen Principien, Herleitung der speciellen Vor⸗ schrifte e frrünge Beobachtung derFolgeordnung im Gesetzbuche in n, n, des Zusammenhanges der verschiedenen Lehren unteren n Hgicht vereinigen, allein da Zurch diese Anschauung des Sy in feinen Verzwegungen, allein das richtige Ver— staͤndniß der Gesetze und die Moͤglichkeit einer richtigen exege⸗ tischen Erkläanng füͤr den Comwentgior selbst gegeben wird, so kann auck Mur auf Verfolgung dirsß Wegs derjenige, welcher des Verstaͤndnisses der Gesetze bedarf, zu einem Selbstthaͤtigen und Wissenden werden, waͤhrend er sonst nur das aus fremden Schatz ihm Mitgetheilte zu dem naͤchsten und unmittelbarsten Gebrauche erhaͤlt. Andre Vorwuͤrfe, welche der wissenschaft⸗ lichern Bearbeitung des Rechts häufig gemacht zu werden pflegen, namentlich der zu consequenten Verfolgung bestimmter Ansichten, der Aufstellung von nnbegruͤndeten Hypothesen, einer spitzsindigen. Eitkrtzagsart“ nter haͤufigem Verfehlen des Naͤchstlie gen gen, M schwerig zu vermeiden sein, allein sie entspringen nue aus einer Erkönntniß a posteriori, nicht einer a priori, amæallerwenigsten aber ist zu fürchten, daß sie der theoretischen Bearbeitung des Preuß. Rechts gemacht werden durften, da diese vällig in den Handen von Praktikern bleiben wird. Voͤllig frei hiervon ist insbesondere der Verf. des vor⸗ liegenden Werkes geblieben, dessen Inhalt nur mit wenig Wor⸗ ten hier angedeutet werden kann, waͤhrend die genauere Pruͤ⸗ fung den strengkritzschen Blaͤttern überlassen bleiben muß. Das Verstandniß des positiven Gesetzes beruht auf der richtigen Erkenntniß der Quellen, aus denen es geschoͤpft wurde; die Entstehungsart eines Nechtsbuches bedingt daher zugleich die Schwierigkeiten seines Verstaͤndnisses, giebt indessen zugleich die Weise der Ueberwindung dieser Schwierigkeiten an die Hand. Der Verf. verweist in dieser Ruͤcksicht auf das Studi⸗ um des Justinianeischen Rechts, aus welchem die Nedaktoren des Landrechts die hauptsaͤchlichsten Materien schoͤpften, sodann, wenn in ihnen keine genuͤgende Erklarung gefunden wurde, auf die von den Roͤmischen abweichenden Bestimmungen des deut⸗ schen Rechts und auf aͤltere Preuß. Specialgesetze, endlich, wenn auch diese keinen. Aufschluß geben, auf selbststaͤndiges Nachdenken. In dem zweiten Abschnitte der Einleitung ent- wickelt der Verf. als nothwendige Vorkenntnisse den Begriff des dinglichen und persoͤnlichen Rechtes, den allgemeinen Grund der Entstehung und die Verschiedenheiten Beider unter Ver⸗ gleichung der Roͤmischen und Deutschen Ansichten. Das Werk selbst zerfaͤllt in 2 Haupttheile, von denen der erste die allge⸗ meinen Grundsaͤtze der Rechtsgeschaͤfte behandelt, und in 4 Kapitel: Begriff und Eintheilung, wesentliche Bestandtheile, Nebenbestimmungen bei Rechtsgeschaͤften, und Maͤngel der Rechtsgeschaͤfte, mit verschiedenen Unterabtheilungen zer faͤllt.
Im Verlage bei T. H. Riemann.
Der zweite Haupttheil handelt von den „Vertraͤgen insbe—