1826 / 61 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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J deutungen im Ges— ö willigung S. 231 seq., welches die historische und philosophische

ein Kapitel: von Aufbebung der Verträge,, oder mindestens

4 gr. 8. 39 Bogen und 4 Tabellen.

mühungen wurden mit dem schoͤnsten Erfolge gekroͤnt, indem

sondere;“ er enthaͤlt eine Einleitung: uͤber den Begriff des Vertrages, und 2 Kapitel: von Eingehung der Vertrage, und von Erfuͤllung der Vertraͤge, an welche sich verschiedene Unter⸗ abtheilungen schließen. Da der Verf. sein Werk zunaͤchst für den angehenden Praktiker bestimmte, so erscheint die Wabl des Gegenstandes seiner Schrift ganz vorzuͤglich zweckmäßig, da sie die wichtigsten Grundbegriffe des Rechts uͤberhaupt ent— wickelt, und sich in seinen beiden Haupttheilen dem vierten und fuͤnften Titel des ersten Theils des Landrechts anschließt. Die Systematisirung brachte es indessen mit sich, daß die all⸗

gemeinen Principien auch an den Bestimmungen' anderer Tité

entwickelt wurden; uͤberall findet sich eine Vergleichung mit

den Roͤmischen Theorien, historische Entwickelung der Lehren, Hindeutungen auf die Ansichten anderer Rechtslehrer, und Widerlegung derselben, im Fall der Abweichung, und das bei Erklaͤrung der Gesetze allein richtige Streben der moͤglichsten Vereinigung der einzelnen Vorschriften bei anscheinendem Wider ö spruche und Zurüͤckfüͤhrung auf die allgemeinen Prineipien. / Vorzüglich zu loben ist die durchgehende Belegung der Erklaͤ— rung durch passende Beispiele, so wie die planmaͤßige klare Entwickelung der Lehren; deren weitlaͤuftigere Ausfuhrung war bei dem naͤchsten Zweck der Schrift als einer Anleitung fuͤr den angehenden Praktiker notbwendig. Als besonders gelungen ist zu betrachten der zweite Abschnitt der Einleitung: vom ding— lichen und ꝑersoͤnlichen Rechte S. 10., ferner im ersten Haupt⸗ theile des Werks die Abhandlung uͤber die Frage, nach den Gesetzen welches Ortes die Gultigkeit einer Handlung zu be⸗ urtheilen ist. S. 17h seq., wobei sistch, bei den wenigen An— uche selbst, der Scharfsium des Verf. vor— der Abschnitt: von der Form der Ein⸗

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züglich do cumentirt; Behandlung der Materten beurkundet. Ungern vermißt man

den Grund, weshalb dieser hoͤchst wichtigen. Mate üijcht ge⸗ dacht worden ist. ö = .

Bei den so großen Schwierigkeiten, welche met Der Anz führung des Werkes verbunden waren, und demjenigen, der sich mit der Auslegung der Gesetze befassen muß, hinreichend bekannt sind, konnte es nicht fehlen, daß der Verf bei ein⸗

wenige willkuͤbrlich berausgegriffene Andeutungen. So sch es sich nicht rechtfertigen zu lassen, wenn der Verf. (S.

demselben vertreten werden, und nur wegen der, durch U lassung der uͤbernommenen obligatorischen Verbindlichkeit uͤbten, Versehen die Vorschriften der §. 277 seq. Tit. 5. d eintreten. Das Gesetz macht diesen Unterschied nicht,

sind die Gruͤnde dafur nicht überzeugend. Die Bedenkli (S. 1065) bei der Frage: wie aber wenn B, nachdem A Erklarung abgegeben hat, diesen im trunkenen Zustand en

ist durch die betreffenden Gesetzstellen nicht begründet. die Nothwendigkrit der Anzeige binnen 8 Tagen tritt, wi Vergleichung der 85 28., 29., 44. und 45., gi. Tit. 4. deutlich zeigt, nur dann ein, wenn der in Trunk oder! Versetzte noch Kenntniß von dem Geschaͤft hatte, und nu . gi. sagt: seine Handlungen nicht mehr richtig beurt konnte; war er dagegen in einen bewußtlosen Zustand v so ist uberhaupt keine Willenserklaͤrung vorhanden. Behauptung (S. 379.), daß wenn der Unternehmer einer von einem Dritten wegen einer auf der Sache ruhenden gewohnlichen Last in Anspruch genommen wird, die Verjaͤhrungsfrist des S. 344. Tit. 5. Th. I. nicht eintrete, sich nicht rechtfertigen; denn ungewoͤhnliche Lasten geh wie sich aus §. 333 seq. ibid. ergiebt, zu den äußern C schaften der Sache, müssen also binnen der resp. Verjaͤhm fristen vom Tage der Kenntnißnahme geltend gemacht wi Diese erlangt der Besitzer entweder von dem Augenblicke, er selbst zugesteht, daß die Last auf der Sache haftet, wo er durch ein rechtskraͤftiges Urtel uͤberfuͤhrt worden

Wir schließen mit dem Wunsche, daß der Verf. in von ihin betretenen Wege fortfahren, und sich ihm 1 anschließen mochten, welche von gleicher Ansicht geleitet,

neur Epoche der wissenschaftlichen Bearbeitung des 9

Rechts begruͤndeten. Dieser erste Versuch ist vollkomm lungen, und seines besondern Zweckes, dem angehenden tiker eine Anleitung zum gruͤndlichen Studium des Rechtes zu geben, so versichert, daß er sich gewiß bald in

zelnen Gegenstaͤnden die richtige Ansicht verfehlte. Auch hier— bei erlaubt der Raum keine nähere Ausführung, sondern nur!

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Haͤnden aller, durch ihre Stellung zur Kenntniß dieses R Berufenen, befinden wird. :

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Bei Heinrich Burchhardt in Berlin, Schloßplotz Nr. 11., nahe der langen Brücke, ist erschizken und in allen Buchhandlungen Deutschlands zu bekommen: *

Paul Gottlieb Woͤhner's Handbuch uͤber das Kassen- und Rechnungs Wesen. Zweite revidirke und ergaͤnzte Auf— lage. Bearbeitet von J. D. Symanski, expedirendem Secretair im Medicinalstabe der Koͤnigl. Preuß. Armee.

Preis 2 Rthlr. 20 Sgr.

; Die erste Auflage dieses Handbuches erschien im Jahre 1797, und wurde mit um so ausgezeichnetarm Beifall aufge— nommen, als der nunmehr verstorbene Vexfasser wahrend ei— ner beinahe funfzigjaͤhrigen Dienstzeit hinlaͤmzliche Gelegenheit gefunden hatte, in seinen verschiedenen Dienstodrhaͤltnissen Al⸗ les zu sammeln, was in Betreff des Kassen- und Rechnungs⸗ Wesens nach und nach verordnet war. Er glaubte auf den Dank der bei den Verwaltungsbehoͤrden des Preußischen Staats angestellten Beamten Ansprnch machen zu koͤnnen, wenn er die sie zunaͤchst interessirenden und von ihm aus den Akten muͤhsam zusammengetragenen Anweisungen spystematisch ordnete und dem Drucke uͤbergab, und seine diesfaͤlligen Be⸗

sein Handbuch nicht nur von den Preußischen, sondern selbst auch von fremden Behoͤrden den Beamten zum Studio em— pfohlen ward. Da jedoch die seit dem Jahre 1808 eingetre— tene Reform der Preußischen Verwaltungsbehoͤrden, und die in Stelle der Geschaͤftsführung nach Provinzen angeordnete Geschaͤftsfuͤhrung nach Gegenstaͤnden, auch einen bedeutenden Einfluß auf die Verfassung des gesammten Kassen- und Rech— nungs⸗Wesens haben mußte, so war das Wöhnersche Werk!

vorkommenden Faͤllen befriedigende

aufgenommene Geschi

w

nicht mehr in allen seinen Theilen gleich brauchbar, und jetzige Verleger gendthigt, eine neue Bearbeitung desselb⸗ veranstalten, die nunmehr die Presse verlassen hat, und der Ruͤcksicht den an ein solches Werk zu machenden Anf rungen vollkommen entsprechen wird. Im Verlage von Gottfr. Basse in Quedlinburg! eben erschienen und in allen Buchhandlungen (in Berlz T. Trautwein, Breitestraße Nr. 8.) ist erschienen: Urweltliche Naturgeschichte der organischen Reiche. In betischer Ordnung von J. F. Kruger. 2 Thle. gr. 8. 25 Sgr. : . ; Dieses neueste Werk eines ehrenvoll. ausgezeichneten beliebten Schriftstellers fuͤllt die große Luͤcke aus, welch in Deutschland erschienenen Woͤrterbuͤcher und Encycloyt gelassen haben, und welche den vielen Freunden der N wissenschaft sehr fuͤhlbar geworden war. Es ist die erste v ständige Petrefactenkunde und gewaͤhrt eine sehr ge Uebersicht aller Denkmaͤhler, welche der Erdplanet selbs seinen fruͤhern Bewohnern aufbewahrt hat. nosten, Mineralogen, Oryctognosten, und uͤberhaupt den Fi den der Naturwissenschaften ist diese urweltliche Na geschichte ein unentbehrliches Handbuch, das ihnen in! Auskunft gewaͤhren Vorzuͤglich schaͤtzbar aber wird sie den jetzt in Deutschl verbreiteten Sammlern von Versteinerungen sein, um dar die aufgefundenen oder in der Sammlung befindlichen z felhaften Stucke genau zu bestimmen und zu ordnen. 2 gleich machen wir hiermit auf die mit allgemeinem Be

6 Thlr. 10 Sgr.) von demselben Verfasser aufmerksam.

Gedruckt bei Feister

und Eisersdorff.

oder A von dem Geschaͤste erst nach 8 Tagen etwas erf

Geologen, G

chte der Urwelt in 2 Theilen (1

Redacteur John

2

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behauptet, daß die durch positive Handlungen begangenen ; F n sehen in einem Vertragsverhaͤltnisse gerade eben so, wie 4d n e ! U n . *

*

2 60.

Bern, Sonnabend,

den 11ten Marz 1826.

Amtliche Nachrichten. Cg ni f des Tagen.

In Folge der durch die anderweite Organisation r Provinzial-Behöorden nothwendig gewordenen Ver— derungen in den Regierungs Präsidenten-Stellen ha—

Seine Koͤnigliche Majestaͤt den Regierungs Dire cor euer zum Praͤsidenten der Regierung zu Gumbinnea, Vice Praͤsidenten Rothe zum Praͤsidenten der Re— erung zu Danzig, den Vice Präsidenten von Rohr

Praͤsidenten der Regierung zu Stralsund, den Regie— Igs-Director von Brenn zum Praͤsidenten der Regie ng zu Merseburg, den Regierungs-Director Grafen von emming zum Praͤsidenten der Regierung zu Erfurt, 1d den Regierungs-Director Richter zum Praͤsiden, der Regierung zu Minden allergnaͤdigst zu bestim— en, auch den Regierungs-Vice-Praͤsidenten Meding Koͤnigsberg in Pr. und v. Bismarck zu Magde— rg den Character und Rang von Praͤsidenten beizu— hen geruhet, und sind diese Functionen bereits von bigen angetreten worden. Seine Koͤnigliche Majestät haben den Ober-Landes— richts, Assrssor Scholz zu Breslau zum Justitiarius der dortigen General-Kommission, mit Beilegung 6 Karakters als Justizrath, zu ernennen geruhet.

Im Bezirk der Koͤnigl. Regierung

zu Köln sind die katholischen Geistlichen Adolph aurenz Olberz und Andreas Ruͤttgers, Ersterer m Vicar zu Lechenig, Letzterer zum Vicar bei der irche zu Erp im Kreise Lechenig ernannt;

zu Königsberg ist die in Ortelsburg erledigte ferrstelle dem Pfarrer Nikolaiski in Rheinswein erliehen worden.

Bei dem Koͤnigl. Oberlandes-Gericht zu Koͤnigsberg der bisherige Oberlandes Gerichts-Auscultator Karl duard Rudolph Schmidt zum Referendarius be—

dert worden. ;

Zeitungs-Nachrichten.

Nit glg n d. Paris, 4. Maͤrz.

tionen in der Schloßkapelle und in den Kirchen von St. Sulpice, St. Germain- des-Pres und St. Tho— mas- d' Aquin gemacht. S. M. hielten sich langere Zeit in der Kirche von St. Germain auf, welche die aͤlteste in Paris und wegen ihrer schoͤnen Bauart - namentlich wegen des Reichthums architektonischer Verzierungen, hoͤchst merkwuͤrdig ist. .

Gestern wurde in der Dep mien, Kammer uͤber mehrere Petitionen berichtet und uͤber zwei Gesetzent— wuͤrfe, Localgegenstaͤnde berrtffend, berathschlagt.

Die Herren Delessert und Ternaux haben ein Pa— tent auf eine neue Art Maschinen erhalten, welche mebr*ortheilz als die Dampfmaäschinen darbieten sol— En. Sie Erfindung ruͤhrt von dem ruͤhmlich bekannten Ingenteur Brunel her, dir jetzt mit dem schwierigen Bau des Weges unter dem -Bect der Themse beschaͤftigt ist. Als es vor einiger Zeit einem beruͤhmten Chemiker ge— lang, mehrere Gasarten, welche man bisher fuͤr fix ge— halten hatte, flassig zu machen, wiesen mehrere Gelehrte auf die Vortheilg hin, welche man fuͤr die Maschinerie hieraus erlangen könnte; diese Idee hat Hr. Bruͤnel aufgefaßt und gegenwärtig zur Ausführung gebracht. Die bewegende Kraft dieser neuen Maschine ist das fluͤssige kohlensaure Gas bei einer Temperatur von 105 R. und einer Condenstrung, die den Druck einer dreißigfachen Masse atmosphaärischer Luft ausübt. Das fluͤssige Gas ist in zwei an beiden Enden des Apparats befindlichen, mit einander in Verbindung stehenden Cy— lindern enthalten. Wenn man nun das fluͤssige Gas des einen Cylinders bis zu 1000 wärmt, so bewirkt man eine Kraft, welche dem Druck einer 90fachen atmosphaͤ— rischen Luft gleich ist, und die, da sie als Gegengewicht nur den Druck des im andern Cylinder enthaltenen Gis hat, (welcher 30 Atmesphaäͤren aufwiegt) einen 60 At— mosphären gUichen Kraftuͤberschuß darbietet, welcher zur Tieibung des Werks benutzt werden kann. Der be— ruͤhmte Chäimiker Thenard aͤußert sich uͤber diese Ent— deckung dahin, daß die größte Schwierigkeit darin liege, das Gas bis zur Kraft von dreißig Atmosphaͤren zu condensiren. Er haͤlt aber dafuͤr, daß, wenn es ge— lingt, dies Hinderniß zu uͤberwinden, nichts leichter und einfacher als das Spiel dieser Maschine sein wird;

Der Koͤnig, der Dauphin und Theilen Leinoͤl und einem Zehntel Glaͤtte. Dauphine haben vorgestern ihre Jubilaͤums-Sta„ diente sich dieses Mittels fuͤr die schoͤne Kuppel des

welche noch den Vortheil darbietet, daß kein Tropfen des fluͤssigen Gas verloren gehen kann.

In der Sitzung der k. Akademie der Wissenschaften vom 277. Februar las Hr. Thenard, im Namen des Hrn. Darcet und dem seinigen ein Memoire uͤber den Ge— brauch fetter Körper vor, um Gyps-Anwüͤrfe zu machen, die keiner Veränderung unterworfen sind, und welche feuchten Haͤusern das ungesunde benehmen. Diese Mischung besteht aus einem Theil gelben Wachses, drei Man be—