1826 / 65 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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woͤchentlich: von 1 bis 2 Uhr. Außerdem wird derselbe noch gewisse Stunden zu De— monstrationen uͤber Gegenstände der Forst— naturgeschichte auf dem Museum bestimmen.

Forstliche Bodenkunde. Herr Professor Weiß,

Stunden woͤchentlich: Mittwochs und Sonnabends von 10 bis 11 Uhr. Dem— nächst ist auch die Benutzung der uͤbrigen Vorlesungen desselben freigestellt.

Forst-Botanik. Herr Professor Heyne, 3 Stun— den woͤchentlich: Montags, Dienstags und Freitags von 11 bis 12 Uhr. Auch werden von demselben Excursionen an besonders zu

. bestimmenden Tagen veranstaltet. *

Physik und Chemie, für den Bedarf des Forst⸗!

manns und Jaͤgers. Herr Major und Pro,

fessor Turte, 3 Stunden woͤchentlich:

Dienstags von 10 bis 11 Uhr, Donnerstags

von 10 bis 12 Uhr. . .

rie und Stereometrie. Herr Profes—

sor Jdeler, 3 Stunden woͤchentlich: von

7 bis B Uyr fruͤh.

Geometrie und Trigonometrie, mit praktischer Anleitung zum Aufnehmen und Planzeich— nen, Forst Commissair Passowz in noch · zu imenden Nachmittags-Stunden.

Planimet

An fang s gründe der Arithmetik und Geome— trier Herr Forst-Kandidat Schneider; zi bestimmenden Nachmittags—

in Goch

Stunden. * Waͤhrend der Osterferien * wird vom Forstrath Psfeih ein forstwissenschaftllch p us mit besonderer Hinsicht auf eld , in den Revieren der ForstInspection Neustadt⸗Eb walde ge halten werden. ö

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. ! . = 27 . Zeitungs⸗-Nachrichten. Ausland.

Paris, 9. März. Gestern wurde der als Ge— schaͤftstraͤger S. M. des Kaifers von Brasilien bei un— serer Regierung beglaubigte Baron de Pedra. Branca dem Koͤnige, den Prinzen und Prinzessin ner vorgestell t.

Bei der Pairs-Kammer sind mehrere Bitt, schriften, betreffend das Gesetz wegen der Vorrechte der Erstgebornen, eingegangen und der Commtssion, welche dies Gesetz pruͤfen soll, zugefertigt worden.

In der Depütirten-Kammer begannen die Debatten uͤber das Gesetz, betreffend die Entschädigung der ehemaligen Grundbesitzer auf S. Domingo. H. Agier sprach zuerst dagegen. Als (sagte er) das In— teresse des Grundeigenthums, als Gerechtigkeitsliebe er— beischten, daß man die Emigrirten entschädige, wurde das Prinzip, die Summe und der Vertheilungs-Modus durch ein Gesetz festgestellt. Alles, was die Ausführnng dieses Gesetzes betraf, wurde durch eine königliche Or— donnanz bestimmt; dies war die natuͤrliche und gesetz— mäßige Ordnung, die aber hier ganz umgewaͤlzt worden ist, indem eine Ordonnanz vorangegangen ist. Konnte der Koͤnig mit Haiti irgend ein Abkommen treffen, woraus eine Entschaͤdigung fuͤr die Colonisten hervor— gehn sollte, so war es unnöthig, die Kammer zur Ver— theilung derselben einschreiten zu lassen; die Wuͤrde des Throns wird hierdurch compromittirt. Bedurfte man aber der drei Staatsgewalten, um die Gegenstaͤnde zu reguliren, worauf sich die Ordonnanz bezieht, so ist durch Letztere die Wurde des Throns compromittirt

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9. Ober gt ischer Cur⸗

worden; dies ist um so wahrer, als die Ordonnan wodurch die Unabhängigkeit einer Colonie anerkan

wird, recht eigentlich ein Vertrag ist. Das Recht i Krieges und des Friedens steht unstreitig dem Kong zu; man bemuͤht sich aber vergebens hiermit, das Reg der Veraͤußerung von Landestheilen zu verwech seln, we ches dem Koͤnige allein nicht zusteht, weil hier die R gel gilt, welche eben so alt wie unsere Monarchie „daß das Kron-Dominium unveraͤußerlich ist.“ Wa aber hat man diesen unveraͤußerlichen Theil des Kroy Dominii abgetreten? Empörten Negern, welche ih Haͤnde in das Blut ihrer Herren getaucht hatten. G irgend etwas geschehn ware, hatte ihnen sollen Vern hung zu Theil werdem —Diase Verzeihung ist aber nit erbeten worden; das öluri ge Banner der Republik) sich nicht vor dem Scepter der Legitimität gesenkt, Wuͤrde der Krone st abermalc Tompromittirt word

Wenn ich aber vie Säache⸗ aus einem andern Gesich

punkt betrachte, 3 ich richt umhin, eine Vergh chung anzustellen zwischen dem Eifer, mit welchem nn einem Volte von Rebellen entgegeneilt und dem Gleit muthe, womit man unterlaäͤßt, einem christlichen Vol zu Huͤlfe zu kommen, welches muthvoll streitet, um? Sklaverei und der Vernichtung' zu entgehn. Mel Herren! unser palitisches Recht wird von allen Sein und heftig angegkiffen. Sie stnd dessen Stuͤtzen,

muͤssen es vertheidigen und dem vorliegenden Gesc ihre Zustimmung versagenz bis die Minister von Ihn eige Indemurtaäͤts- Bill, wegen ihres diesmaligen Va fahrens, gefordert und erhalten haben werden. J Gautier behandelte in stiner Rede die drei Frag ob die Maaßregel nuͤtzlich und politjsch gewesen, ob. Regierung fremdes Eigenthum abtreten konnte und! dies ohhe Einschreitung der Kammern geschehn dun Was das Erstere betrifft, so erinnert er daran, welt ungeheure Anstrengungen und wie viel Blut es gekoste haben würde, um den Rechten des Koͤnigs auf E Domingo und der Colonisten auf ihre Guͤter einen fat tischen Werth zu geben. Man haͤtte, sagte er, alles bi auf den letzten Schwarzen niedermachen muͤssen, es wär dies hat die Erfahrung bewiesen, weder Vertrag no Stillstand in diesem Vertilgungskriege moͤglich gewesen und was haͤtte man alsdann anderes errungen, a eine entvölkerte, verwuͤstete, mit Beandstaͤtten bedeckt Insel, auf welcher die ehemaligen Colonisten vergeben ihre alten Guͤter und Pflanzungen gesucht haben wuͤrder Die Regierung hat also, indem sie dies Privateige thum abtrat, nur das abgetreten, was doch unwied bringlich verloren war. Dennoch haͤtte die Regiern hierin ihre Befugnisse uͤberschritten, wenn sie nichts d gegen erlangt hätte. Sie hat aber hoͤchst wesentlie Handelsvortheile und eine Entschaͤdigung dagegen einn tauscht, welche zwar dem Werthe Yer Besitzungen, m sie vor der Revolution waren, nicht gleich kommt, wo aber den Werth erreicht und uͤbersteigt, den sie m einem Eroberungskriege, dem einzigen Mittel wieder Besitz zu kommen, gehabt haben würden. War nu die Anerkennung von Haiti's Unabhängigkeit den Ih teressen Aller angemessen, so fragt es sich nur noch,! die Kammern dabei hatten einschreiten sollen; dies i aber offenbar nicht der Fall, denn einerseits giebt du Artikel 14. der Charte dem Koͤnige das Recht, Veh träge abzuschließen und andererseits sind die Colonich durch den Art. 73. in eine ganz besondere Categorie ga stellt, folglich kann aus der Unveraäußerlichkeit des Kron dommii gegen die vorliegende Maaßregel nicht arg mentirt werden. Ich votire fuͤr das Gesetz. Hett Bacoöt von Romans sagte, er tadle nur das Prinzih des Gesetzes, dessen einzelne Bestimmungen weise seien— Er glaubt, es sei durchaus unangemessen gewesen, dah die Minister des Koͤnigs von Frankreich vor der er,

staunten Welt zuerst das Beispiel der Anerkennung einet

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Ppublik empörter Sklaven gegeben haͤtten. Er glaubt er selbst nicht, daß die Resultate dieser Anerkennung rklich gut sein koͤnnen, namentlich ist nach seiner An

ht die Entschädigung der Colonisten keinesweges sicher

stellt. Wir muͤssen sie der Haitischen Regierung erst rgen; mit dem ersten Fuͤnftel der Anleihe hat man uͤhe gehabt, und faͤn den sich wirklich noch Contrahen mfuͤr die uͤbrigen vier Fuͤnftel dieser schwarzen An⸗ he, so fragt es sich, ob man nicht später die Juhaber rselben, wie jetzt die Colonisten, wird entschaͤdigen ssen. Das Ministerium ist, faͤhrt der Redner sort, rin, wie immer, inconsequent gewesen; und als Ent⸗ zdigung dafür verweisen sie uns auf die ministertelle krantwortlichkeit und sage 1moͤge sie in Anklage— nd setzen; als ob dies —— 2 etwas anderes gein leerer Schall sei, so fer es ich nicht auf Hoch— rrath oder Veruntreuung vog on bezizht. Wenn s Gesetz nicht die wesöntlichsten Weräͤnderungen er— hrt, so halte ich dafur, daß es verworfen werden affe Hr. Du pille vettheidigte was Gesetz und nerkte, daß alle ehemaligen Eolenisten es billigten; bewies ferner, daß man das beste Nesultat erlangt

he, was zu erwarten war, und daß hierdurch usch. deutende Ersparnisse für den Schatz entstehen wuͤrden,

s welchem die Colonisten bisheß, Unterstuͤtzungen er— ten hätten. Hr. v. Beaumont führte ziemlich naͤmlichen Gruͤnde gegen das Gesetz an, welch Hr. ncot beruͤhrt hatte, auch er sprach von er angeblichen nisteriellen Verantwortlichkeit und sagte; sie gelt stlich nur in der Tuͤrkei; welches viel Gelächter er— te. d Guadeloupe sei durch Sie Anerkenmwing ven Haiti's ibhaͤngigkeit gefährdet, welche ein hoͤchst gefährliches üspiel sei; schließlich votitte er gegen das Gesetz. v. Frenilly bat, man moͤge die Fortsetzung der. batten auf den folgenden Tag aufschieben. Es ist, hte er, 5 Uhr, und meine Rede sehr lang (Gelaͤchter); Kammer wird mich entweder nicht anhoͤren oder ertiren Cneues Gelächter). Die Kammer verlangte r die Rede sogleich zu hoͤren. Hr. v. Frenilly be— s aus Frankreichs Geschichte, daß unendlich oft Theile Reichs abgetreten worden seien, namentlich haͤtten heinrich IV., Ludwig XIV., Ludwig XVI. und an— gethan; noch nie hat es, sagte er, ein Gesetz uͤber Unabtretbarkeit (incessibilité) des franzoͤsischen Ter— riums gegeben, wollte man ein solches geben, so de es durch seine eigene Lächerlichkeit dahin fallen, wurde an den waͤhrend der Revolution geschehenen ischlag erinnern, daß durch ein Gesetz erklärt wer—

solle, das franzoͤsische Heer sei unuͤberwindlich jelaͤchter)k. Das Recht der Einschreitung der Kam— n hierin ist aber durchaus nicht zu beweisen, und der König im Jahr 1815 einige Theile des Koͤnig— hs durch den Vertrag vom 20. Nov. abtrat, war S der Gegenstand des Stillschweigens (objet du mnce) der Kammern. Der Redner sprach weiterhin

den Vortheilen der Maaßregel fuͤr Frankreich und iti und votirte fuͤr das Gesetz. . Fuͤnfprocentige Rente (ohne Coupon) 96 Fr. 35 C. Dreiprocent. 64 Fr. 90 C.

Bruͤssel, 10. Maͤrz. Die drei Freimaurer-Logen Haag haben am 7. den Geburtstag ihres National— oßmeisters, des Prinzen Friedrich, durch ein Festmahl, an Se. K. H. Theil nahm, gefeiert.

Se. Excellenz der Minister der auswaͤrtigen Ange— 'nheiten ist, nach den vorgestrigen Nachrichten aus Haag, fast gaͤnzlich wieder hergestellt, und wird nen kurzem die Leitung seines Departements wieder rnehmen.

Die zweite Kammer der General-Staaten hat in vorgestrigen Sitzung uͤber die fuͤnf letzten Titel des iten Buchs des Handels-Gesetzbuchs zu verhandeln

Er behauptete, die Sicherheit von Martinique

gehabt. Nach der neuen Redaktion des 7ten Titels im ersten Buch ist der vielfach bestrittene 69ste Artikel weggefallen, nach dessen Inhalt der Acceptant zur Be— zahlung von Effekten nicht gehalten sein sollte, wenn die Unterschrift des Trassanten fuͤr falsch befunden wuͤrde. Der Staats Kalender fuͤr 1825 bat so eben die Presse verlassen; folgendes sind die Namen der nie— derlaͤndischen Cousular Agenten bei den neuen amerika— nischen Staaten: Hr. Garastiza, General-Consul in Mexiko fuͤr die Verification der Ursprungs-Bescheini— gungen, Hr. Ch. Stiggens, General- Conful und Hr. Ch. A. Stiggens, Vice⸗Conful ebendaseldst; Hr. Ch. J. Willep, Consul zu Fernambuco, Hr. G. Everaerts, Con- fal zu Port au„Prince (Haity), Hr. J. G. Vermoelen, Consul zu Buenos-Ayres, Hr. Aug. Serreiys, General— Consul zu Lima und J. Milders, Vice Consul daselbst; Hr. J. F. Dourster, Eon sul zu Valparaiso (Chili), Hr. G. Brender a Brandis, General-Consul zu Rio Ja— neiro, Hr. Martini, Vice⸗Consul eben daselbst.

Neuerdings ist H. Haefsteus zu Gent zum Gene— ral⸗Lonsul zu Guatimala ernannt worden—

Die Collecte zu Rotterdam fur e Erbauung und Unterhaltung eines Hospitals in den Thaͤlern von Pie— mont hat bis jetzt 3386 Fl. eingehracht.

Karlsruhe, 9. März. Nz in dem großher— zoglichen Staats, und e ,,, 5. d. ent⸗ de Uebersicht von den allgemeinkn,. Mitteln Cau Geld und Naturalien), welche zuü⸗Hnterstützung der durch die Ueberschwemmungen tn Obtoher und Novem— ber 1824 verungluͤckten oder; beschädigten Unterthanen eingegan nd verwende worden sind, haben dieselben, mig Einschlusder von Sr. Koͤnigl. Hohett dem Großherzog gnaͤdigst. ver ae kig ten 25, 900 Fl. die Summe von 1965, 73551. 39 Rr. betragen.

Aus der Schweiz, 8. Maͤrz. Nachrichten aus Schwyz vom 21. v. M. zufolge grassirten dort die Menschenpocken, auch bei der steengsten Winterkaälte, bösartig und rafften nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene und dejahrte Personen weg. Minder noch im Flecken z.ats in den äußern Gemeinden, uͤber— all im Verhaͤltniß der Vernachlaͤssigung der Schutzpok— kenimpfungen.

Boͤsartige Menschenpocken grassirten seit einiger Zeit nun auch in verschiedenen Theilen des Kantons Solothurn, und im Kanton Aargau, wie in Basel, werden schuͤtzende, moͤglichst allgemeine, Impfungen ver— anstaltet.

Veranlaßt durch eine in unsern Blattern (sagt die neue Zuͤricher Zeitung) gelesene Meldung einer kargen Steuer an die Hagelbeschädizten Aargauer, welche ein reiches Kloster des Aargaus abzureichen sich nicht schaͤmte, meldet uns ein achtungswerther Burger aus Zofingen: es haͤtte von den dasigen Zuͤnften eine an die vorge— meldte Steuer 800 Fr. beigetragen, und er fügt hinzu: (Einmal im Jahr erfreut sich die hiesige Buͤrgerschaft auf ihren Zünften dieser Stiftung unserer Ahnen, die jetzt einzig noch dazu dient, Ungluͤckliche zu unterstuͤtzen und nuͤtzliche Anstalten zu besoͤrdern. So, zum Bei— spiel, als es im Jahr 1810 um Erweiterung der hie— sigen Schulanstalten und Stiftung eines Schulfonds zu thun war, wandte sich der Stadtrath an seine Buͤrger auf ihren Zunftversammlungen und diese entsprachen ihm: zwei sehr wenig beguͤterte mit Beiträgen von 300 bis 400 Fr., eine mit dem fuͤnften Theil ihres Vermögens, betragend 2250 Fr., und die zuerst er— waͤhnte Zunft mit einem fortdauernden Jahresbeitrag von 900 Fr. ꝛ;

Zu Genf ließ man am 15. Febr. das neue Dampfboot, der Leman, dessen Maschine 24 Pferdestärken hat, vom Stapel laufen. Dasselbe ist hauptsächlich zum Waaren— transport bestimmt und weil es nicht leicht uͤber 33

Zoll im Wasser geht, soll es zu allen Jahreszeiten seine

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