1826 / 72 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

durch die Verordnung beibehalten. Man hat fuͤr gut gefunden, die Vererbung, wie sie bei einem Erbpachts⸗ verhältnisse ganz naturlich war, beizubehalten. Sie richt daher den Anerben die Stelle nebst dem Inven, tarium ganz zu, jedoch gegen Uebernahme der darauf hypothecirten Schulden (die uͤbrigen werden von dem Allodialvermoͤgen vorabgezogen) und mit dem Vorbe— halte einer guͤtlichen zu vergleichenden Abfindung an feine Miterben. Ist die Abfindung nicht guͤthich zu er— langen, so ist der Grundsatz aufgestellt, daß dem An⸗ erben, wenn außer ihm nur Ein Miterbe vorhanden ist, drei Viertheile, sind deren zwei, fuͤnf Achttheile und deren mehr, die Hälfte des ausgemittelten Werths des— selben gebuͤhre.

Im Uebrigen sind folgende Bestimmungen festgesetzt:

Die Wittwe bleibt, so lange sie sich nicht verheirathet, im ausschließlichen Besitze des Hofes. Schreitet sie zur zweiten Ehe, so hort ihr Benutzungsrecht auf, sobald der rechtmäßige Anerbe das dreißigste Jahr erreicht. Dem Vater steht die Befugniß zu, testamentarisch un— ter seinen Kindern oder Enkeln seinen Nachfolger zu ernennen, auch darf er sie schon bei seinen Lebzeiten an einen von ihnen abtreten. Er darf ehenfalls auf den Fall der Ehe der zweiten Frau den Termin der Abliefe⸗ rung an den Anerben fraher bestimmen, doch nicht fruher als auf das funf und zwanzigste Jahr. Stir Her Vater, ohne einen Nachselger ernannt zu haben, d haßt es der äͤlteste unversorgte Sohn, und in Ermange⸗ lung desselben die aäͤlteste unversorgte Tochter. Fehlt es auch daran, so geht die Erbschaft zu del. En der o rgten Enkeln über. Sind saͤmmtliche Kinder und Kindeskin— der versorgt, fo faͤllt die Stelle nach gleicher Erbfolge an das älteste versorgte Kind. Die Abfindung, welche den Miterben zukommt, wird zwar sogleich ausgemittelt, wenn der neue Besitzer das Gut antritt; die Miterben koͤnnen sie aber erst im dreißigsten Jahre, oder wenn sie sich verheirgthen, oder einen besondern Hausstand aufrichten, nach ihrer Volljährigkeit einfordern. Vor seinem Alter kann auch keiner der Geschwister von dem Stellwirthe gezwungen werden, die Stelle gegen Aus— zahlung der Abssindung zu vzriassen. Bis. zur Au szah— lung bleibt sie , , n, f kenem stehen, dem da⸗ gegen die Verbindlichkeit obliegt, vote Ernahrung und Erziehung seiner noch unerwachsenen Miterben unent—

geloͤlich zu ubernehmen, wogegen diese duf der Stelle

arbeiten muͤssen. R

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Die Bestimmungen, wozu der Staat sich zum Ab.

kauf des ihm zustehenden Gutsherrnrechts erbie rer, sind folgende: Die jahrlichen Meiergefälle werden mit A pCt. capitalisirt; die sich dakaus ergeßende Summe bildet den U1äkaufspreis. Dig Naturalien werden dabzi auf Geld reducirt: namlich Getraide nach dem . schnittspreise der letzten 12 Jahre, nach Ausscheidung des theuersten und wohlfeilsten; andere Naturalien wer— den nach ihrem gewohnlichen Preis berechnet. Der Handdienst wird zu 12 Gr., der Spanndienst mit vier Pferden zu 1 Rihlr., mit zwei Pferden zu 36 Gr. an— geschlagen. Beim Weinkaufe wird angenommen, daß ein solcher alle 15 Jahre zum Belaufe des doppelten Canens vorfalle. Um den Werth des Heimfallsrechts zu Vestimmen, wird supponirt, daß ein Heimfall sich

in der Erbtheilung unabwendlich, und diese wird auch

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muthmaaßlich in hundert Jahren ereigne; der reip Werth des Guts wird durch Abschaͤtzung ermittelt, un der jährliche Antheil mit 5 pCt. zu Capital geschlagen,

n n n n. Oppeln. Durch die von des Koͤnigs Majest

moglich geworden, den Lauf des Stromes mehr zu on nen, die angrenzenden Grundstuͤcke gegen Zerreißun bei Eisgängen und Hochwasser moͤglichst zu sichern, un zugleich fuͤr die Schifffahrt eine gleichfoͤrmig tiefn Stromrinne zu bilden, so daß die Schiffe, Wasserstand nicht so ungewoͤhnlich niedrig, wie im let vergangenen Sommer wird, selbst oberhalb Ratibor h Oderberg kommen koͤnnen. Seit dem Jahre 1820 si zur Beschraͤnkung und Regulixrung des Stromes 4 Kosten des Staats 196 Buhnen angelegt, an 4 Stelle ist der getheilte Stromlauf durch Sperrbuhnen in ein, Lauf vereinigt und an mehr als 36 Stellen sind Verlandungen durch bedeutende Schlickzaun Anlagen h soͤrdert und dadurch die Vergrößerung der Weidenw— der moͤglich gemacht worden. Wenn nun auf dig Weise auf Kosten des Staats in den letzteren b Jahr so bedeutende Anlagen zur Regulirung der Oder autgg fuͤhrt worden, so sind andererseits auch die Ufer besih . Erfuͤllung ihrer Verpflichtungen angehalten wordn „weit ihre Kraͤfte solches gestatteten. Seine Majes r König haben durch theilweise Bewilligungen w VBnaden geschen ken wohlthaͤtig dies Werk gefordert, un wo die Stellung der Fuhren und Handdienste den e , ,, , zu schwer fiel, haben die treffenden Kreise bereitwillig thaͤtige Huͤlfe geleist Auf . es möglich geworden, allein in d letzten .

Ruthen Rauhlvehre oder Spreutlagen, 997 Ruth Deckwerke, 289 Buhnen, 460 Schlickzäune an Priwg ufern neu auszufuüͤhren, außerdem 41 gröͤßtentheils za stoͤrte Buhnen wieder herzustellen und 407 Morgen

Quadratruthen erzeugte Verlandungen mit Weiden

bettes von drmm Baumstämmen, Stoͤcken und Steins fortgefahretr; ejne Maaßregel, welche durch den nie! gen Wa ssersta ah dos vorigen Jahres sehr beguͤnstigt gefordert Mi ist. .

5 rn 2

Königliche Sch auspiele. Donnerstag, 23. Marz. Im Opernhause. Zi Erstenmale wiederholt: „Der Maurer,“ Oper in 341 theilungen, nach dem Franz. des Seribe zur beibehalt nen Musik von Auber bearbeitet, vom Herrn Van

von Lichtenstein.

Freitag, 24. März. Kein Schauspiel. Sonnabend, 25. März. Im Schauspielhause: „J bende Bilder.“ Hierauf: „Die Bekehrten,“ Lu sispt in 5 Abtheilungen, von E. Raupach.

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J Morgen, am Charfreitage, wird die Staats / Zeitur nicht erscheinen.

Gedruckt bei Feister und Eisersdorff.

Redacteur John.

huldreichst bewilligten extraordinairen Zuschuͤsse zu R Odberregulirungs-Kosten ist es in den letzten Jahrg

wenn de

Jahren 182725 uberhaupt 1250 laufen

bepflanzen. Außerdem ist mit der Reinigung des Stren Sirallund ,,,, n

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breußische St

mn ein

a ats Zeitung.

7 71.

Berlin, Sonnabend,

den 25sten Maͤrz 1826.

Amtliche Nachrichten.

F e o nk des Tages.

Der bisherige Oberlandesgerichts„Referendarius Scheller, ist zum Justizkommissarius bei dem Stadt— gerichte zu Elbing bestellt worden.

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Bekanntmachung. 21 Die während des Winters eingestellte Dampfschfff— fahrt, zwischen Stralsund und Istadt, wird in er Mitte April c. wieder beginnen. Das fuͤr Reisasde bequem eingerichtete Dampfschiff geht regelmäßig von Stralsund ab: ö 26 Sonntags und Donnerstags Nachmittags und trifft zu Ystadt ein: K z Montags und Freitazds fruͤh⸗ Morgens. Aus Istadt wird dasselbe wieder abgefertigt: Dienstags und Sonnabends Abends, und ist in Stralsund: 2 2 Mittwochs und Sonntags Mergens. Die erste Fahrt wird aus Ystadt den 15ten, und aus Berlin, den 22sten Marz 1826. Der General⸗Postmeister. Nagler. *g

* 236 .

Durchgereist. Der Kaiferlich Russische Kapi⸗ ain Dmitriew, als Kourier von Amsterdam nach St. Petersburg.

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

London, 17. Maͤrz. Das Befinden des Koͤnigs hat sich in den letzten Tagen etwas verschlimmert. Es sind daruͤber folgende Buͤlletins erschienen:

Buͤlletin Nr. 1. Koͤnigl. Pallast zu Windsor, den 16. März 1826.

Der Koͤnig hat in den drei letzten Wochen An faͤlle von Gicht gehabt; seit verflossenen Montag haben sich aber noch Fieber und Kennzeichen einer Entzuüͤndung

be sser.

Se Majestaͤt hatten gestern weniger Fieber, und

heute ist das Fieber noch schwaͤcher. ö (unterz.) Halford. Tierney. Southey. Bulletin Nr. 23. Koͤnigl. Pallast zu Windsor, den 17. Maͤrz 1826.

Der Koͤnig hat eine ruhige Nacht gehabt. Se.

Majestät ist beinahe frei vom Fieber, und befindet sich (unterz.) Halford. Tierney. Southey.

Wir haben heute fruͤh die Lissabonner Zeitung bis

zum 8. 8. Mis. erhalten; sie bringt die wichtige Nach— richt von dem beunruhigenden Gesundheits- Zustande

des Königs von Portugall. Es erhellét daraus,“ daß

Seine Majestäͤt am 4. d. M. nervose Zufaͤlle erlitten,

welche jedoch den angewandten Heilmitteln wichen; am 6. traten aber die Symptome mit vermehrter Heftigkeit wieder ein und da die Aerzte fuͤr das Leben ihres Königlichen Patienten fürchteten, so empfing er an die⸗ sem Tage um 9 Uhr Morgens die letzte Oelung, nach— dem Se. Maj. bereits Tags vorher gebeichtet und das heilige Abendmahl empfangen hatte. Am 7. erschien folgende Bekanntmachung: Departement des Ministers des Innern.

Se. Maj. der Kaiser und Konig, unser Herr, un—

ermuͤdet in Seiner vaͤterlichen Fuͤrsorge und Sorgfalt

fuͤr die Regierung Seines geliebten Volks und um Al

les zu entfernen, was dessen Ruhe und Sicherheit be— theiligen koͤnnte, giese wichtigen Sorgen selbst in Mit— ten der Schmerzen und Leiden hegend, welche die goͤtt— liche Vorsehung Ihm, in der Krankheit, von der er jetzt befallen ist, aufzulegen fuͤr gut befunden, hat das nach— stehende Dekret zu erlassen geruhet: Du es rathsam ist, fuͤr die Regierung dieser Koͤ— nigreiche und Lander, während der Krankheit, an wel— cher Ich jetzt leide, Fuͤrsorge zu treffen, damin nicht die, nn auch nur kurze, Siockung der Geschaͤfte, eine An⸗ fung derselben verugsache, wodurch dann nachher de— ren Erledigung schwieriger werden wurde so habe Ich fuͤr gut befunden, die Infantin Donna Ssabella meiner geliebten Tochter, nebst den Staats Rathen, dem Carhinal-Patriarchen, dem Herzog von Cadaval, Marquis Von Vallata, Graf von Arcos und dem Rath, Minister und Staats-Seeretair in jedem der sechs respektiven Departements der Staats Seere— taire die Regierung zu uͤbertragen. Alle Gegenstaͤnde sollen durch Stimmenmehrheit entschieden werden, bei Gleichheit der Stimmen aber die Stimme der genfann— ten Infantin entscheidend seyn. Alle werden, wie Ich hoffe, Meinen getreuen Unterthanen Gerechtigkeit ange— deihen lassen, und in allen Dingen mit erwuͤnschter Klug—

hinzu gesellt. an hat den Koͤnig am Montag und Dienstag zur Ader gelassen, was Ihm viel Erleichterung ver—

schafft hat.

heit verfahren. Dieser Mein kaiserlicher und koͤniglicher Beschluß soll auch in dem Falle, daß es Gott gefallen möchte, Mich zu seiner Glorie zu berufen, bis dahin dienen, daß der legitime Erbe und Nachfolger dieser

f 8. X

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