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Großherzogs und der Großherzoglichen Familie, und zum Trost der durchlauchtigsten Mutter, ist er der Ueber bringer sehr beruhigender Nachrichten uͤber den Gesund⸗ heitszustand Ihrer Majestäͤt der Kaiserin Elisabeth, de ren Befinden zu keinen weitern Besorgnissen uͤber ein koͤstliches und verehrtes Leben Anlaß giebt. Allerhoͤchst diefelben verweilten bei seinem Abgang noch in Tagan— rog, werden ader gegen Ende des verflossenen Monats diese Stadt verlassen, und Sich nach Kaluga in der Naͤhe von Moskau begeben haben. . Madrid, 27. März. Mehrere Maaßregeln, welche, wie das Journal de Paris sagt, beschlossen worden wa⸗ ren, um Truppen nach der portugiesischen Grenze zu senden, werden nicht ausgefuhrt werden, weil unsere Regierung die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Ruhe Portugals nicht gefaͤhrdet ist. .
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ueber die Seidenwaaren n Fabrikation in Tn glaane; 2
. (Aus der Elberfelder Zeitung.) K
Bei dem Interesse, welches die Frage uͤber die Zu
lassung fremder Seidenwagren in England auch fuͤr die
*
allgemeine Geschichte des Handels hat, wird es vielleicht
nicht unan gem ssen scheinen, wenn n ** eitung Einiges aus einem mittheilen 6 unter dem Titel: e, n . che sich tiade (Bemerkungen uͤber die Seiden waaren Fabtikatton) gegen das Ende des vergangenen Jahres in Loßdon er schienen ist. K 2
Seit laͤnger als einem Jahrhundert und bis zum gegenwärtigen Augenblick, ist die Einfuhr fremder Sei— den waaren in England verboten gewesen, und wird er st nach dem 1. Juli dieses Jahres, gegen eine Abgabe von z0 Procent vom Werth, erlaubt sein. Um die Zweck⸗ maͤßigkeit oder Schaͤdlichkeit der Aenderung in den an⸗ genommenen Grundsaͤtzen beurtheilen zu konnen, muß
Fabrikation selbst werfen. *
man einen Blick auf die Geschichte der Seiden o erer
Berlaͤngerung desselben ein,
der Nothwendigkeit uͤberhoben
Schon im 15ten Jahrhundere fing man in England an, seidene Zeuge zu verfertigen. Die Fortschritte, welche die Seiden Manufakturen machten, waren indeß sehr langfam und nur der zunehmende Reichthum des Lan. des konnte auch ihre Ausdehnung zur Folge haben. Die Seidenweber (sisls throwters) der Hauptstadt verein ig— ten sich im Jahre 1562 in eine Zunft und wurden, als solche, im Jahre 1629 bestaäͤtigt; und ihr Gewerbe war bald so bluͤhend geworden, daß es, in der Einleitung zu einem im Jahr 1666 gegebenen Gesetze heißt, daß es damals nicht weniger als Vierzig Tausend Seidenwirker gebe. Sehr bemerkenswerth ist es, daß, obgleich die Einfuͤhrung von Seideuwaaren aus fremden Landen. waͤhrend der Regierung Jakobs L. und Karls J. des Protektorats und Karl II. von Zeit zu Zeit verboten wurde, man doch nicht strenge auf dies Verbot hielt, und daß im Allgemeinen die Einfuhr fremder Seiden— waaren fast ganz frei war. . 261
Nach der Zuruͤcknahme des Edits von Nantes im Jahre 1685 kamen ungefahr 50,000 franzoͤsische Evan⸗/ gelische nach England, von denen diejenigen, welche sich mit Seidenwirkerei beschäftigten, sich in Spitalfiel ds (in London) ansiedelten, welcher Stadttheil von der Zeit au immer der Hauotsitz der englischen Seidenma nufaktur geblieben ist. Während der Zeit, wo die fran⸗ zoͤsischen Eingewanderten in das Land kamen, wurden sreihde Seidenwaaren ungehindert in England einge— fuhrt, und es ergiebt sich aus den Zollberichten, daß in den Jahren 1685 — 1693 alljährlich fuͤr 6 — 700, 000
Pfo. St. an Werth in das Land kam. Dies waͤhrte
indessen nicht lange. franzoͤsischen Fluͤchtlinge ein Patent, alleinige Verfertigung von Glanzstoffen
stattet wurde. Damit indeß nicht zufrieden,
sie es dahin zu bringen, daß im Jahre 1697 eine lamentsakte erlassen wurde, franzoͤsischen und untersagt wurde, auch auf alle,
Seidenwaaren ausgedehnt.
Das Jahr 1719 Hildet einen wichtigen Abschnin Sei denzeuge⸗Verferti
in der Geschichte der brittischen
*
gung, da in demselben dem Sir Thomas Lombe um seihem Bruder n Patent duf Ea Jahre, zum aut
eb der von ihm in Derby erbauten Sie hatten diese Muͤhl e z Rich heimlich aus Itn nd Fe war besonders dann seide zu berüeen. Nach Ablauf det bei dem Parlamente um
schließlichen Betr Seidenmuͤhle ertheilt wurde. nach Modellen erbaut, we lien zu verschaffen ewußt, bestimmt, Oe e f Patents kam Sir Thomas t z die hm aber ab geschlann wurde, wogegeir man ihm jedoch eine 14, 006 Pfd. St. bewilligte, zür Belohnung fuͤr Dienste, welche er dem Lande durch ie Einfuͤhrn ener Maschine geleistet, durch · welch in der Fo zu sei hoffte, Organs seide aus Italien einzuführen. G diese Seine muhlen sind aber der Grund geworden daß die englist
Seipenzeug, Verfertigung bis jetzt sich noch nicht wen h
Sie wurden errichtet, um der groß Abgabe Überhoben zu sein, welche man auf die frem Organsinseide gelegt hatte, und der Umstand, daß mi ein großes Kapital zur Erbauung der selben verwam ist bisher, und mit großem Erfotg, als ein Haug grund angefuͤhrt worden, die hohe Abgabe von fremh Seidenwaaren fortbestehen zu lassen.
(Schluß folgt.)
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ausgedehnt hat.
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 15. April. Im Schau spielhause. Erstenmale: „Geniren Sie sich nicht,“ Original! spiel in 1 Aufzug, von Franz v. Holbein. Hier „Duett von Simon Mayr,“ gesungen von den moiselles Carl und Hoffmann. Und: „Tartuͤffe,““ „Der Scheinheilige,“ Lustspiel in 5 Abtheilungen,
Moliere.
Sonntag, 16. April. Im Opernhause: Barbser von Sevilla,“ komische Oper in 2 Abtheilu aus dem Italienischen frei uͤbersetzt von Kollmi Musik von Rossini. (Herr Haizinger, Großherzo⸗ Badenscher Kammersaͤnger: Graf Alma viva, als Gasttn
; Im Schau spielhause: „Wallensteins Tod,“ Tril spiel in 5 Abtheilungen, von Schiller. (Herr Bat vom Kaiserlich-Russischen deutschen Theater zu Pt burg: Wallenstein, als Gastrolle. Mad. Komi
Gräfin Terzky.)
Mittwoch, 19. April. Im Operuhause: Auf gehren: „Die vier Jahreszeiten,“ Oratorium! J. Haydn. Zum Besten der Mitglieder des Kö! Irchesters und des Theater- Chorpersonale. Au gef von den Koͤnigl. Sängern und Sängerinnen, so von den saͤmmtlichen Mitgliedern der Koͤnigl Kah und des gesammten Chorpersonals des Koͤnigl. Thea unter der Direktion des Königl. General. Mu sikdirel und Ritters Herrn Spontini.
Gedruckt bei Feister
und Eisersdorff. Redacteur John
Im Jahre 1692 erhielten die wonach ihnen die (lüstrings) und a la modes, den damals beliebtesten Seidenwaaren, ga ö
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wonach die Einfuhrung der andern europaͤischen Seidenwaaren
aus Indien und China eingefuͤhrten
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ren ß ische Staats Zeitung.
und dies Verbot ward im Jahre 170 *
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Kronik des Tages. 2
„Konig haben Wr Adoptiv-Tochter
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T hadnelde Charlotte Erne stin⸗
braun zu gest ͤ len Namen: v Vertow, zu fuͤhren.. Seine Majestät der König haben dem Leibkutscher Flia des hochseligen Kaisers von Rußland Alexauzkr J. äas allgemeine Ehrenzeichen erster Elasse zu verleihen
peruhet. 3 2 5
Des Koͤnigs Majestaͤt haben den Hwöerlandesgerichts galkulator Sahm zu Königsberg Fum Hofrath aller— znaͤdigst zu ernennen geruhet. ;
*
4 Publieand um, bie Zahlung der Zinsen von Kurmaͤrkisch-Staͤndischen Obligationen betreffend. Fuͤr den Zeitraum vom 1sten November 1825 bis
isten Mai d. J. werden die halbjährigen Zinsen von
Furmaͤrkisch⸗Staͤndischen Obligationen gegen Zuruͤckgabe zer daruͤber sprechenden Coupons Nr. VII. Ser. L. bei. zer Staatsschulden, Tilgungskasse, Tauben ⸗ Straße Nr. 30. parterre, rechts, am 1sten Mai d. J. und folgende Tage mit Ausnahme der Sonn und Fest-Tage, so wie der jur Kassen-Revision und deren Vorbereitung erforder— lichen letzten Tage eines jeden Monats — taͤglich von bis 1 Uhr Vormittags in folgender Ordnung ausgezahlt:
a) vom 1. bis 6. Mai auf die Obligationen W, X, X, Rs,
und A, A.
1 8 * 153. * 8. 1 *
16. 29. G, R.
3 14 25. K, E, M, N,
e) 1. ⸗ 10. Juni⸗ —
ü 17 A, C, D, E, und auf alle uͤber Gold-Kapitalien ausgefertig te
Obligationen Eitt. a. . .. B und Bh.
Aeltere nicht abgehobene Zinsen aus der Zeit vom
isten Mai 1818 bis 31isten October 1825 koͤnnen jeder“
zeit in Empfang genommen werden.
Wer Zinsen von mehreren Obligationen oder von verschledenen Zahlungs-Terminen zu fordern hat, lklassi⸗ fieirt die Coupons
J. nach der Verfallzeit und II. der Muͤnzsorte a) abgesondert fuͤr Gold und b) Courant, 3. verzeichnet sie alsdann in einer genau aufzusummiren⸗ den Note und uͤbergiebt dieselbe bei Aushändigung der Coupons der Kasse.
zuhet, den adelichen Stand und
— 5 ⸗ * 1 . ꝛ Berlin, Montag, den 17ten April 1826.
*
Die Zahlung des Goldes erfolgt in Courant und wird das Aufgeld diesmal mit drei Silbergroschen pro Thaler, in so weit es ohne Pfennige geschehen kann, verguͤtiget.
Auch ohne Ruͤcksicht auf obige Reihefolge wird die Kasse, insosern es it Coneurrenz nur irgend gestattet, Zahlung leisten, in Ser Voraussetzung und in dem Ver— . daß durch? diese Bereitwilligkeit weder unbillige
order ungen woch etn die Geschäfte stöͤrender Andrang entstehet, welches um so weniger zu besorgen ist, als auch näch dem 17Jteir Juni 8. J. mit der Zahlung, ohne sie zu schließen, fortgefahren wird, dergestalt, daß also einmal faͤllige Zinsen, in so fern sie nur nicht langer als vier Jahre ruͤckstaͤndig und somit dann verfallen sind, täglich erhoben werden koͤnnen. Außerdem aber werden dergleichen zahlbare Zins Coupons nach einer mit dem Königlichen Finanz- Ministerio getroffenen Vereinigung bei allen Abgaben an den Staat und uͤberhaupt bei allen an die Staats-Kassen zu leistenden Zahlungen statt baaren Geldes in Zahlung angenommen.
Da, wie schon inden fruͤheren Publicandis bemerkt ist, die Kassen⸗Beemten- nicht im Stande sind, sich uͤber ihte Amts Verrichtungen mit irgend Jemand in Briefwechsel einzulassen oder gar mit Uebersendung von Zinsen zu befassen, so haben sie die Auweisung erhalten, alle dergleichen an sie gelangenden Antraͤge nebst den dabei uͤbersandten Papieren ablehnend zuruͤckgehen zu lassen, welches ebenfalls verfügt werdan muß, wenn Ge— suche dieser Art an die unterzeichnete Haupt⸗Verwal— tung der Staats Schulden unmittelbar gerichtet werden sollten.
. Uebrigens glaubt die unterzeichnete Haupt ⸗Verwal—
der Staats Schulden, welche bisher, so oft Zin⸗ Kurmaͤrkisch⸗Staͤndischen Obligationen fällig wurden, deshalb besondere Publicanda erlassen hat, sich derselben fuͤr die Zukunft uͤberheben zu koͤnnen, und macht daher hiermit ein fuͤr allemal bekannt: daß die erwähnten Zinsen gegen Zuruͤckgabe der daruͤber ausge⸗ fertigten Zins Coupons zu der darin bestimmten Ver— fallzeit jederzeit regelmäßig ausgezahlet, und die Ord⸗ nung, in welcher es geschieht, bei jedem Zins⸗Zahlungs⸗ Termine durch einen Anschlag an den Thuͤren der Staats Schulden / Tilgungs⸗Kasse zur Kenntniß des Pu— blikums gebracht werden wird.
Es ist dies also die letzte Bekanntmachung dieser Art Und wird dieselbe nur bei be sonderer Veranlassung, namentlich wenn von dem, was die gegenwartige besagt etwas abgeändert werden soll, erneuert werden.
Berlin, den 20sten März 1826. Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. Schutze. Beelitz. Deetz. v. Rochow. Deputirte der Previnz Kurmark von Bredow. Thiede.
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