1826 / 122 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 27 May 1826 18:00:01 GMT) scan diff

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Meinung gewesen, daß die Gerechtigkeit, das Voͤl— echt und das allgemeine Interesse, unbestreitbare verainetaͤts Rechte beachtet zu sehen, nicht verstat⸗ in dieser gewichtigen Angelegenheit ein Vorur— faͤllen, noch den Beschluͤssen ves Mutterlandes Andererseits hat Spanien jederzeit, wenn zukunftigen Verhaͤltutsse von Suͤdamerika Üte, seine Eroͤffnungen an alle verbuͤndeten Es ist daher Sr. Kais. andere Principien in dieser als sie abgesondert anzu— st nach Etlangung bestimmter Aus— über die weiteren Intentionen Spaniens in Ben seiner spanischen Besitzungen, so wie uber das Ur— welches es von dem Vorschlage der Vereinigten aten fallen wird und uͤber die Meinungen seiner ren Verbuͤndeten in derselben Hinsicht, wird Ruß— eine definitive Antwort ertheilen koͤnnen. Mittlerweile ist es ihm angenehm, die Hoffnung zu Vereinigten Staaten von Tag zu Tage den Nachtheilen und Gefahren, eine Veranderung der Herrschaft uͤber Euba und to⸗Rico nach sich zie Hr. Clay

stuͤrzten sammtlich vom Baum herab; und der D sackpfeiffer hat gegenwärtig den Pfarrer, schuldigt, ihn geschlagen zu haben, deshalb vor G belangt.

Fuͤnfprocentige Rente 96 Fr. Dreiprocent.

s3701, 85349, 85981, S6999, 87160, 57347, S8496

und 89570.

Die Ziehung wird fortgesetzt.

Berlin, den 26. Mai 1826. Königlich P⸗reußische General Lotterie⸗ Direktion. ugreifen. über die tiren wo chte von Europa gerichtet. eben so unmsglich, rhandlung anzu fen, und nur er

London, 17. Mai. Se. Majestaͤt der Kong ben vorgestern dem Lord-Kanzler und dem Lon Helens Audienz.

Herr Canning

Angekommen. Der Kaiserl. Oesterr. Kabinets—

Kourier Profeti, von Wien. Abgereist. Der General⸗ Major und Kommandeur e, von Borstell, nach

hat vorgestern im auswärtigen nehmen, gearbeitet und ist Abends nach nach Salt Hill; gekehrt.

Graf Liverpool ist vorgestern nach seinem La zu Combe Wood abgegangen.

Am Sonntag hat Graf Harrowby die Stab kurze Zeit verlassen.

Am Freitag Abend ist der Koͤnigsbote Moon Depeschen an unseren Gesandten in Madrid, Sonnabend der Koͤnigsbote Haviland mit Depesch Lord Granville nach Paris aus dem auswaͤrtigen abgefertigt worden.

P St. Petersburg, 16. Mai. Nachstehende die (gestern erwähnte) Note Sr. Excellenz des G von Resselrode an den hiesigen Gesandten der Ven ten Staaten von Amerika: St. Petersburg, 20. August 1825.

Der unterzeichnete, das Ministerium der aut tigen Angelegenheiten leitende Staats- Secretait, sich beeilt, dem Kaiser die Note vorzulegen, mit w Hr. Middleton, außerordentlicher Gesandter und n maäͤchtigter Minister der Vereinigten Staaten von! rika, ihn unterm 2ten Juli beehrt hat und welchH der Abschrift einer Depesche des Hrn. Clay begleitet in der dieser Minister, Namens des Kabinets von hington, auf der Rothwendigkeit besteht, den alls nen Frieden zu befestigen, indem man dem Kamp Kolonieen gegen die Regierung Sr. Katholischen jestaͤt ein Ziel setze; Spanien den ruhigen Besih Inseln Cuba und Puerto-Rico zu erhalten, unpartheiische

der Hten Kavallerie ⸗Brigad

Zeitungs-Nachrichten.

Ausland.

Paris, 20. Mai. Vorgestern wurde die Disecus⸗ sion uͤber das Ganze des Busdjetgesetz's in der De pu— tirten⸗Kammer geschlossen. in seiner Rede gegen das Gesetz lediglich von den Aus—

gaben des spanischen Krieges; Vortrages erregte die Ungeduld und die Art, wie er ihn behandelte, den Unwillen vieler Mitglieder. Ueber— haupt schien die Kammer von der langen Dauer der . Debatten uber das Budjet ermuͤdet zu sein und drei Redner, welche außerdem dafuͤr und dawider sprachen, wurden kaum angehbrt und ihre Worte gingen im Ge summe der Privatunterredungen vieler Mitglieder der Kammer beinahe ganz verloren.

Der Constitutionnel meldet, der Kaiser Don Pedro werde ehestens nach Portugal zuruͤckzukehren. Die Etoile erwiedert hierauf, daß sie dieser Nachricht keinen Glau— ben schenke.

In einer Vorstellung der

1, daß die J uͤberzeugt von

auch vollstaͤndig es in seiner Depesche sagt, der auf jenen beiden Inseln bestehenden Handels— gebung, und einen neuen Grund der Sicherheit in von Spanten gefaßten ehrenvollen Beschlusse fin— dort keine Kaperbriefe mehr zu ertheilen, gebrauchen werden,

hen wuͤrde,

*

Hr. Hu mann sprach

der Gegenstand seines

um soviel ihnen moͤglich, Unternehmen gegen die fraglichen Inseln zu ver— z den Rechten Sr. Kathol. Maj. stets die gebuͤh— Huldigung zu erweisen und den einzigen Zustand Dinge aufrecht zu erhalten, ges Gleichgewicht der Macht in dem Antillischen E zu bewahren, verderblichen Beispielen vorzubeu und, wie das Kabinet von Washington bemerkt, Allgemeinen Frieden heilsamer Garantieen zu sichern. Der Unterzeichnete ergreift mit Vergnuͤgen diese enheit, Hrn. Middleton die Versicherungen seiner zeichnetsten Achtung zu

der geeignet ist,

wiederholen. Unterz. Nesselro de.

brässel, 21. Mai. Es heißt Seine Majestat n naͤchstens nach Ihrem Lustschlosse vom Loo ab—

Handelskammer von Bor— deaux an das Ministerium wird der Verkehr zwischen Frankreich und Südamerika als wachsend dargestellt, und folgende Thatsachen als die buͤndigsten Beweise da— Im Jahr 1824 liefen aus Bordeaux 35 Schiffe nach Mexico, Columbien, Buenos, Ayres und Peru aus; der Werth ihrer Ladungen betrug 14 Mil, Handel beschaͤftigte, 1825, 63 Schiffe, welche fuͤr 20 Millionen Erzeugnisse unseres Bodens und unseres Gewerbfleißes ausfuͤhrten. Es wird ferner in gedachtem Berichte dem Admzral v. Rohamel, welcher die franzosische Station in der. Sudsee befehligt, das groͤßte Lob hinsichtlich der Klug womit er den franzoͤsischen Handel auf alle Weise zu beschuͤtzen und zu befoͤrdern sich bestrebt.

Die Zeitung der Gezichtshoöfe enthält die Erzaͤh— lung eines tragi - komischen Vorfalls, welcher zu einem jetzt schwebenden Prozesse Anlaß gegeben hat. in der Nähe von Nevers, pflegten die

durch die Dazwischen PVußlauds zu erlangen. Dis Regierung der Vereinigten Staaten kenn Principien des Katsers genugsam, um zum Vorau vollkammene Gewißheit gehabt zu haben, daß, inden den Wunsch aussprach, den Frieden, dessen die We nießt; zu verlaͤngern und zu befestigen, sie den au tigsten Wuͤnschen Sr. Kaiserl. Majestäͤt entgegen! daß, indem sie eine edle Sorgfalt fuͤr die Rechte Riens auf die Inseln, die es in Westindien besikzt, zeigte, sie sich zu Meximen bekannte, welche Ru eit langer Zeit als Grundlagen seines politischen stems angenommen hat; daß endlich, indem sie ind Dazwischenkunft die Hoffnung gaͤnzlicher Unparthä keit und vollständiger Uneigennuͤtzigkeit setzte, si nicht getäuscht hatte uber die Absichten, welche der K zu jeder Uebereinkunft bringen wuͤrde, fuͤr welche wäaͤrtige Maͤchte seine Vermittelung in Anspruch neh oder zulassen mochten. Se. Kaiseri. Maj. wuͤnscht sich Gluͤck, nigten Staaten von Amerika dieses Vertrauen eingt zu haben und der Unterzeichnete ist beauftragt, Middleton zu ersuchen, bei seiner Regierung der metsch der Versicherung zu sein, daß der Kaiser g wahren Werth auf die Gesinnungen legt, ihre Vorschläge ihm so eben einen neuen Beweis

Hrn. Clay in seiner Depesche it handelte Frage selbst betrifft, so koͤnnen die Meinungen Sr. Kaiserl. Maj. dem Kabine hington wohl nicht unbekannt sein.

Resultate

von angefuͤhrt:

6 ist zwischen den Niederlanden und dem Groß— thum HessenDarmstadt ein Abkommen, abgeschlossen welches den Unterthanen des einen s die Wohlthat des Armenrechts in ihren Pro- vor den Gerichten des andern Staats zugesichert

tm Jahr

Der naͤmliche

5. M. haben mehreren Aerzten und Chirurgen, sich durch ihre Thaͤtigkeit bei Verbreitung der öblattern ausgezeichnet haben, goldne Ehrenmedail—

heit ertheilt,

In dem r 4 n 3 Nadrid, 8. Mai. Der Koͤnig hat vor wenigen

an einer leichten Unpäßlichkeit gelitten, cherweise keine uͤble Folgen gehabt hat.

die Polizeiverwaltung, von deren Veranderung so e steht jetzt fester wie jemals. Beweis davon ist nachstehender, vom Herzoge von tado dem Intendanten, Hrn. Recacho, zugefertigte „S. M. haben das vom Rath von en abgegebene und vom Staatsrath unterstuͤtzte ‚hten, wegen Abschaffung der Polizeiverwaltung, Der Minister dar Gnaden und der Justiz uftragt, Ihnen zu eroͤffnen, daß der Koͤnig ge ist, alle Vorschlage, welche Sie an ihn richten , guͤnstig aufzunehmen, und einer Verwaltung, sich durch ihre ausgezeichneten Dienste der Koöͤ—

Dorfe Bana,

Bauern am Sonntgge bei dem Klange eines Dudel,,

sacks im Freien zu tanzen. vor Kurzem dorthin versetzt worden war, und hatte es schon oͤfters verboten und dem Dudelsackpfeiffer sogar sein Instrument weg— seine Ermahnungen nicht beachtet

Um dieser exrkutivischen Maaßregel zu ent— stieß eines Tages der ländliche Tonkuͤnstler auf einen Baum und spielte auf diesem erhabenen Sitze Der Seelsorger kam indessen herbei und als der Musikus seiner Weisung aufzuhoͤren nicht gehorchte, erstieg er selbst den Baum, um ihm das In— Die Sache lief aber schlecht ab, denn der Pfarrer, der Pfeiffer und der Dudelsack

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Ein janger Pfarrer,

billigte dies Vergnuͤgen nicht, Rede gewesen ist,

genommen, wurden.

J. Befehl:

ben haben.

den Bauern auf Was die von

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strument weg zu nehmen. Se. Maj.

nigl. Gnade so wuͤrdig gezeigt hat, neuen Glanz und neue Kraft zu geben.“

Es heißt, der Konig werde nächstens den Befehl ergehn lassen, daß die Personen, welche zugleich Hof— und Militaͤrstellen bekleiden, zwischen beiden wahlen und nur eine behalten sollen.

i ö. (Fortsetzung des gestern abgebrochenen Ar— tikels.

8. Der Commandant, die Anfuͤhrer und Officiere behalten ihre Uniformen und Degen und durfen die, ihrem Rang entsprechenden Gesolge und die Diener, die sie etwa haben, mit sich nehmen. Zugestanen.

9. Die Anfuͤhrer, Officiere, Truppen und Beamten von allen Klassen erhalten von der Regierung der Re— publik Pässe oder Licenzen, um nach ihrer Heimath, oder wohin es ihnen gelegen sein mag, auf deren Kosten zu gehen. Zugestanden, in Betreff der Paͤsse und sichern Geleits. .

10. Die Anfuͤhrer, Officiere und Truppen nehmen ihre Kleider, Geld, Buͤcher, Equipirungsstuͤcke und al⸗ les, was ihnen und ihren Familien gehort, mit, nach“ dem vorher, wenn es als nöthig angesehen werden sollte, eine Unterfuchung-derselben von einem Officier des Ve— lagerungsheeres Soöͤrgenommen worden. Zugestanden, mit der Ausnahme, was Juwelen und Geld betrifft, daß sie nur die Haͤlfte desselben, was sie in dem Platze besessen, mit sich suͤhren dürfen und daß es sich ver steht, daß das einer jeden Klasse zustaͤndige Silber“ Service nicht mit eingeschlossen ist. . J

11. Die Anführer, Officiere und Beamten, die sich in den Dienst der Republit fuͤgen wollen, sollen in den? selben nach ihrem resp. Rang aufgenommen werden. Verworfen.

12. Den Geistlichen von allen Klassen und Einge— bornen soll thr Eigenthum und. das, worauf ste An spruch haben, bleiben. Zugestanden, unter Beziehung auf das Gesetz vom 2. Marz 1825, was Eigenthum außer⸗ halb der Festung betrifft. t

13. Ben Einwohnern, sowohl weltlichen als geist⸗ lichen, und den Beamten aller Klassen sollen 6 Monate zugestanden werden, um ihr Grundeigenthum zu ver— kan fen, und es soll ihnen frei stehen, mit ihren Fami— lien und Vermoͤgen sich nach einem jeden beliebigen Lande zu begeben; dieselben Rechte (ollen sich auch auf die Wittwen von im Fort gefallenen Offieieren erstrecken. Zugestanden, so weit es das vorgedachte Gesetz vom 2. Maͤrz 1825 in aller Ausdehnung und jeder Beziehung gestattet.

14. Die Einwohner sollen nicht bedruͤckt, noch mit groͤßern Steuern belegt werden, als irgend andere Un⸗ terthanen der Republik. Zugestanden. ;

15 Die Jadividuen der Abtheilung de Confianza, das Bataillon Handwerker und Guerillas von Lima und Chancay sind als Miliz zu betrachten, mit Ausnahme der Offtciere des zweiten Corpa, welche Veteranen sind, und sis sollen alle durch diesen Vertrag ihren respectiven Klassen zukommenden Vortheile genießen. Zugestanden.

16. Die zrovisorisch unters den Truppen dien enden Sklaben kehren zu ihren gesetzinäßigen Herren zurück und sollen von der Regierung Certificate btkommen, in denen solches festgesetzt ist. Zugestanden, in Hinsicht derjenigen, die wahrend der Belagerung eingestellt worden.

17. Den Verwundeten und Kranken der Garnison, welche zu einer Land- oder Seereise unfähig sind, so ll auf Kosten der Republik Unterhalt und Fuͤrsorge zu Theil werden, und sobald sie genesen, sollen sie diesel⸗ ben Rechte genießen wie die Gesunden, nach Maaßgabe der Artikel, welche die Klasse, zu der sie gehoͤren, be⸗ treffen. Zugestanden. ;

15. Die Fahnen der Corps des Infanten Don Car⸗ los und von Arequida durfen mit der Bagage des Gou⸗ vernenrs fortgeschafft werden. Zugestanden.